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Urheberrecht beim Einsatz von Effekt-Software


Harlem

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*** Achtung: Streitpotenzial! ***

 

Ich bin gerade mit Fragestellungen von Urheberrechten in der Digitalen Welt beschäftigt und lese ein ziemlich interessantes Gutachten von Noerr LLP zu Industrie 4.0. Da schreiben Sandra Sophia Redeker, Katharina Klett, LL.M. und Prof. Dr. Ulrich Michel zu IP Recht in der Digitalen Wirtschaft folgendes:

 

"Die Vernetzung und Lernfähigkeit von intelligenten Systemen der Industrie 4.0 wirft die Frage auf, ob Ergebnisse aus automatisierten Prozessen urheberrechtlichen Schutz genießen können und wer als deren Urheber in Betracht zu ziehen ist.

 

Werke, die dem Schutz des Urheberrechts unterliegen, sind lediglich persönliche geistige Schöpfungen, § 2 Abs. 2 UrhG. (...) Allein der Mensch besitzt den individuellen Geist, der im Schöpfungsakt Ausdruck findet.Dies gilt auch beim Einsatz neuer Technologien.

 

Computer generated works genießen folglich von vornherein keinen urheberrechtlichen Schutz, wenn sie ohne menschliche Beteiligung produziert werden.Ihnen fehlt der menschliche Geist, der in der konkreten Formgebung zum Ausdruck kommen muss. Zeichnungen, Musik oder Fotografien, die selbstständig aufgrund eines automatisierten Prozesses ohne menschliches Zutun erzeugt werden, sind dem Schutz des Urheberrechts entzogen. Gleichermaßen mangelt es an einer persönlichen geistigen Schöpfung, wenn Übersetzungen eines Sprachwerks von einem Computerprogramm durchgeführt werden. Irrelevant ist in diesen Fällen, ob das zugrundeliegende Programm urheberrechtlichen Schutz genießt. Erschafft daher ein technisches Erzeugnis selbstständig ein Produkt, das grundsätzlich den Werkkategorien des § 2 Abs. 1 UrhG unterfallen kann, besteht kein urheberrechtlicher Schutz. (...)"

 

Die spannende Frage: Wenn ich ein banales Foto ohne weitere Einstellungen durch Snapseed oder SilverEffex zu einem sehenswertem Bild aufpeppe, (d.h., der Effekt ist maßgeblich für das Bild) genießt das Ergebnis eigentlich noch urheberrechtlichen Schutz?

bearbeitet von Harlem
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Kein Jurist, aber…

menschliche Beteiligung ist in deinem Falle ja gegeben. Du drehst an Reglern, hast Input vorgegeben und kontrollierst den Output. 

 

Interessant werden würde es wohl eher bei Projekten wie Deep Dream, bei denen AI wirklich automatisiert Zeug generiert. 

 

Wenn du die Voreinstellungen des Effektfilters einfach übernimmst? Den Input gibst du vor, aber das ist genau der beschriebene Fall einer Übersetzungssoftware.

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Ohje, das ist aber wieder dünnes Eis... Wie im richtigen Leben:

 

Wenn Du richtig krank bist, geh zum Arzt und nicht zum Homöopathen

Wenn Du ein juristisches Problem hast - frag einen spezialisierten Anwalt und verlass dich nicht auf's Internet..

 

In diesem Sinne Grüße

Ralf

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Der urheberrechtliche Schutz müsste, wenn schon, durch das bearbeitete Originalbild begründet sein, nicht durch eine Bearbeitung, bei der der menschliche Anteil lediglich in der Auswahl eines von mehreren Effekten besteht. Wobei auch das nur so lange gelten könnte, wie das Originalbild noch zu erkennen ist – irgendwann bleibt da nichts mehr, das sich urheberrechtlich schützen ließe. Aber das entspricht bloß meinem Empfinden; ich bin ja kein Anwalt.

 

Übrigens hätte ich kein Problem, ein durch Algorithmen oder neuronale Netze produziertes Bild als eigenständige Schöpfung anzusehen. Der Algorithmus oder das neuronale Netz sind aber keine Person und können daher kein Subjekt des Urheberrechts sein.

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In diesem Sinne Grüße

Ralf

 

Sei sicher, ich werde die Autoren dazu befragen...

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Es ist aber doch kein eigenständiges Werk, weil das Ausgangsmaterial ja nicht vom Computer oder der Software erzeugt wurde. Ich würde das so verstehen, dass es nur dann greift wenn die Software etwas aus dem Nichts erschaffen würde.

 

Noch mal: Wenn du z.B. einen deutschen Text von einem Automaten englisch übersetzen lässt, dann unterliegt - so die Autoren - das Ergebnis nicht dem Urheberrecht.

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Sei sicher, ich werde die Autoren dazu befragen...

 

Da gehe ich von aus. Ist doch immer wieder schön, wenn die Schnittmenge zwischen Beruf und Hobby auch mal zunimmt.

 

Im zitierten Gutachten steht ja auch folgendes im ersten Teil:

 

Der Urheber darf sich allerdings bei der Schaffung seiner persönlichen geistigen Schöpfung technischer Hilfsmittel bedienen. Allein deren Einsatz führt nicht dazu, dass das geschaffene Werk nicht mehr Ausdruck seines individuellen Geistes ist. Voraussetzung ist, dass der Mensch den Schaffungsprozess gestalterisch und planend beeinflusst, so dass eine eigene gestalterische Tätigkeit angenommen werden kann.

 

Wird die Auswahl der Form und des Inhalts dem Werkzeug überlassen, fehlt der maßgebliche menschliche Einfluss, auch wenn der Schaffungsprozess von Menschenhand initiiert wurde.

 

Fehlt es bei computer generated works an jeglicher geistigen Schöpfung, kann computeraided works Urheberschutz zukommen. Dies gilt insbesondere, wenn das Ergebnis anhand menschlicher Anweisung eindeutig geplant und festgelegt wird.

 

Dem steht nicht entgegen, dass der Urheber gewisse Zufallselemente in seine schöpferische Tätigkeit einbezieht. Wichtig ist dabei, dass der Mensch die Maschine nicht bloß beherrscht, sondern mit ihrer Hilfe aus eigener geistiger Quelle eine schöpferische Gestaltung hervorbringt.

 

Da spricht doch auf den ersten laienhaften Blick viel dafür, dass das Geschäftsmodell von Effekt-Software noch trägt?

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Da gehe ich von aus. Ist doch immer wieder schön, wenn die Schnittmenge zwischen Beruf und Hobby auch mal zunimmt.

 

Im zitierten Gutachten steht ja auch folgendes im ersten Teil:

 

Der Urheber darf sich allerdings bei der Schaffung seiner persönlichen geistigen Schöpfung technischer Hilfsmittel bedienen. Allein deren Einsatz führt nicht dazu, dass das geschaffene Werk nicht mehr Ausdruck seines individuellen Geistes ist. Voraussetzung ist, dass der Mensch den Schaffungsprozess gestalterisch und planend beeinflusst, so dass eine eigene gestalterische Tätigkeit angenommen werden kann.

 

Wird die Auswahl der Form und des Inhalts dem Werkzeug überlassen, fehlt der maßgebliche menschliche Einfluss, auch wenn der Schaffungsprozess von Menschenhand initiiert wurde.

 

Fehlt es bei computer generated works an jeglicher geistigen Schöpfung, kann computeraided works Urheberschutz zukommen. Dies gilt insbesondere, wenn das Ergebnis anhand menschlicher Anweisung eindeutig geplant und festgelegt wird.

 

Dem steht nicht entgegen, dass der Urheber gewisse Zufallselemente in seine schöpferische Tätigkeit einbezieht. Wichtig ist dabei, dass der Mensch die Maschine nicht bloß beherrscht, sondern mit ihrer Hilfe aus eigener geistiger Quelle eine schöpferische Gestaltung hervorbringt.

 

Da spricht doch auf den ersten laienhaften Blick viel dafür, dass das Geschäftsmodell von Effekt-Software noch trägt?

 

Die Frage wird sein: Ist es gestaltende und planende Beeinflussung, wenn ich ein Bild einfach durch einen Post-Prozessor jage, dessen Ergebnis durch werksseitige Voreinstellungen bestimmt sind? Ich habe da meine Zweifel, insbesondere dann, wenn das Ergebnis im Wesentlichen durch den Effekt bestimmt wird.

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Die Frage wird sein: Ist es gestaltende und planende Beeinflussung, wenn ich ein Bild einfach durch einen Post-Prozessor jage, dessen Ergebnis durch werksseitige Voreinstellungen bestimmt sind? Ich habe da meine Zweifel, insbesondere dann, wenn das Ergebnis im Wesentlichen durch den Effekt bestimmt wird.

 

Ja sicher, letztendlich stellt sich wie immer die Beuys-Frage: "Ist das Kunst oder kann das weg?". Wenn das Reinigungskräfte entscheiden ist der Fettfleck weg, was die Juristen daraus gemacht hätten weiß ich nicht..

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ad addendum: Ich habe letztlich gelesen/gehört, dass irgendein  Apple-Telefon ein Kamera hat/haben wird, die auch "echte" Portrait-Aufahmen machen kann, also Bokeh automatisch per Software. Deinen Gedanken weitergedacht, würde ja auch bedeuten, dass ich solch ein Foto einfach verbreiten kann, denn es wäre dann ja computer generated works. Wer soll da dann wen verklagen??

 

In punkto "autonomes Fahren" ist das ja derzeit sehr aktuell..

 

Fragen über Fragen..

bearbeitet von Homer Wells
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ad addendum: Ich habe letztlich gelesen/gehört, dass irgendein  Apple-Telefon ein Kamera hat/haben wird, die auch "echte" Portrait-Aufahmen machen kann, also Bokeh automatisch per Software. Deinen Gedanken weitergedacht, würde ja auch bedeuten, dass ich solch ein Foto einfach verbreiten kann, denn es wäre dann ja computer generated works. Wer soll da dann wen verklagen?? Fragen über Fragen..

 

Genau. Fragen über Fragen. Das Problem ist, dass der Politikbetrieb in Brüssel zurzeit genau an diesen Fragen erstickt. Die Kommission hat gerade eine öffentliche Konsultation zum Thema "European Data Economy" gestartet und da geht es u.a. genau um solche Fragen. In den Diskussionen stellt man immer wieder fest, dass die Digitalisierung nicht nur unsere Sozial- und Arbeitswelt, sondern auch unser Rechtssystem an seine Grenzen bringt.

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Genau. Fragen über Fragen. Das Problem ist, dass der Politikbetrieb in Brüssel zurzeit genau an diesen Fragen erstickt. Die Kommission hat gerade eine öffentliche Konsultation zum Thema "European Data Economy" gestartet und da geht es u.a. genau um solche Fragen. In den Diskussionen stellt man immer wieder fest, dass die Digitalisierung nicht nur unsere Sozial- und Arbeitswelt, sondern auch unser Rechtssystem an seine Grenzen bringt.

 

Ja, ja, die Autopoiesis der Digitalisierung....Ein rechtsfreier Raum...

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Nee, mit dem Bier wird's nichts... Schon zu Zeiten der Toskana-Fraktion war's Rotwein, der heute abend allerdings aus Spanien kommt...

 

Die Studie ist recht interessant, vielleicht für alle noch mal der LinK:

 

http://bdi.eu/media/themenfelder/digitalisierung/downloads/20151117_Digitalisierte_Wirtschaft_Industrie_40_Gutachten_der_Noerr_LLP.pdf

 

P.S.: Nein, den Niklas lassen wir heute aussen vor - aber insbesondere zum obigen Gutachten solltte man natürlich immer den Jürgen dabei haben..

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Luhmann, Habermas … ich bin ’raus. Und ich habe hier einen ganz netten Malbec aus Argentinien am Start.

Ach lass Dich nicht irritieren, das ist nur so'n Neben-Thread..

Pahla Canas 2011 Portugal - wird leider seitdem nicht mehr produziert.. Da kann man nur die Reste wegtrinken

bearbeitet von Homer Wells
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