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Urheberrecht beim Einsatz von Effekt-Software


Harlem

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Jetzt bin ich aber gespannt, mit welchen Argumenten du den Habermas hier einführst.

 

PS: Doch nicht etwa die Digitalcharta der Edelfedern?

 

Nein. Meinte ich bezüglich des Gutachtens für den BDI: "Erkenntnis und Interresse" Frankfurt 1968. Ich habe nur mal kursorisch gelesen, was den BDI bezüglich der Arbeitnehmer bewegt und musste ein wenig schmunzeln, dass darüber geklagt wird, dass die berufliche Kompetenz nicht vollends enteignet werden kann ( Seite 45ff.) 

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Nein. Meinte ich bezüglich des Gutachtens für den BDI: "Erkenntnis und Interresse" Frankfurt 1968. Ich habe nur mal kursorisch gelesen, was den BDI bezüglich der Arbeitnehmer bewegt und musste ein wenig schmunzeln, dass darüber geklagt wird, dass die berufliche Kompetenz nicht vollends enteignet werden kann ( Seite 45ff.) 

 

Ich habe jetzt nur mal kursorisch gelesen, was den Habermas bezüglich der Kompetenz bewegt und musste ein wenig darüber schmunzeln, dass darüber geklagt wird, dass der Positivismus die "synthetischen Leistungen des erkennenden Subjekts" aus dem Blick verliere, womit die „Problematik der Weltkonstitution“ verdeckt werde.

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Die Frage wird sein: Ist es gestaltende und planende Beeinflussung, wenn ich ein Bild einfach durch einen Post-Prozessor jage, dessen Ergebnis durch werksseitige Voreinstellungen bestimmt sind? Ich habe da meine Zweifel, insbesondere dann, wenn das Ergebnis im Wesentlichen durch den Effekt bestimmt wird.

Für mich ja, den es war ja schon ein planender und gestalterischer Akt genau die Effekt SW zu verwenden. Dein Ergebnis wäre mit einer anderen Effekt SW ein anderes geworden. Aber das wolltest du ja nicht.

Noerr kenn ich, großer Laden, aber sehr kompetent (den Bereich den ich kenne).

 

Peter

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Werbung (verschwindet nach Registrierung)

Wenn ich mir darüber nun auch noch Gedanken machen muss, dann hören ich auf zu fotografieren und halte es mit   meinem Namensvetter   Wolfgang Neuss der da sagte:

 

 

Heut´ mach ich mir kein Abendbrot, heut mach ich mir Gedanken.

Gruß Wolfgang

bearbeitet von Altländer
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Ich sehe es wie MightyBo.

Sollte der Fotograf auch derjenige sein, der das Foto bearbeitet, sollte der Mensch als Schöpfer des Werks gelten können.

Der Fotograf hat sich eigenständig für das Motiv entschieden und es so abgelichtet, wie es seinem Empfinden entspricht und das per Belichtungseinstellung der Kamera, Wahl von Perspektive, Tageszeit u. dgl. mehr seinem Wunsch gemäß beeinflusst. Genauso bei der Bildbearbeitung: Es entscheidet der "Künstler", welche Bildbearbeitung er einsetzt, um zum gewünschten Ergebnis zu gelangen, welches bis dahin lediglich als seine persönliche Fiktion existiert. Übertragen auf die Malerei: Der Künstler entscheidet, welchen Pinsel, Spachtel, Messer, Farbe, Leinwand oder was auch immer er einsetzt, um den Ausdruck zu visualisieren, der ihm vorschwebt und nutzt lediglich die dafür zur Verfügung stehenden Werkzeuge.

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Hi.

 

Ich frage mich sowas, seit ein Bild von einem Puma vor der nächlichen Kulisse von L.A. einen "World Press Photo Award" gewonnen hat. Der Fotograf hat die automatische Kamera aufgestellt, das war's - und reicht scheinbar, um einen Preis zu gewinnen...

 

Was die Nutzung von Filtern angeht, sehe ich das (als Laie) als eindeutig an, sofern die Bildbearbeitung durch den Fotografen selbst erfolgt. Egal, ob er sich nun entscheidet, Standardeinstellung anzuwenden oder Regler zu schieben. Ein Bildbearbeiter, der das Bild eines anderen bearbeitet (mit oder ohne dessen Auftrag), ist da schon anders zu sehen, denke ich.

 

Grüße

Matthias

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Sorry, aber da muss ich mich, im Rahmen, mal aufregen. Was kommt noch alles...? Kann doch nicht der Ernst sein, dass man sich Gedanken macht, wie es mit dem Urheberrecht bei verwendeter Effektsoftware aussieht. Unglaublich....

 

Man stelle sich folgendes Szenario vor:

Test einer Software in der Fachpresse: Am Ende des Tests kommt der Satz, "Eine rundum gute Software. Wer jedoch das volle Urheberrecht an seiner Arbeit wahren möchte, sollte vom Einsatz dieser Software absehen."

Aufschrift auf der Verpackung einer Software (oder in den Vertragsbedingungen): "Der Einsatz dieser Software schränkt das Urheberrecht, Verwertungsrecht ihrer (eigenen!) Arbeit ein!"

 

Aber egal, altes System aufsetzen und Photoshop 6 (jaja, genau das aus 2001) ohne PlugIns oder Aktionen installieren. Und dann wird wieder alles von Hand gemacht.

 

Daten sammeln, Abomodelle, einschränken, beschränken, abzocken... die Zukunft wird heftig, hab ich irgendwo gelesen.  ;)

 

Für mich ganz klar, da mein Zweithobby alte (8bit) Rechner sind und ich auch irgendwo den Zeiten mit NT nachtrauer, werde ich mir noch ne Kiste aufsetzen, auf der mein altes PS rennt. Auch um Aussenstehenden mal zu zeigen, "Hier, Negativ gescannt, geprintet - und dazwischen 15Jahre alte Soft- und Hardware.". Oder ich schaffe mir nen alten Mac G4/5 an. Einfach weil ich Spass dran hab. Leider alles keine Optionen für Gewerbetreibende, welche einen schnellen, modernen Workflow benötigen.

 

In dem Sinne, gut Urheberrecht allen!

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Das Thema war ja am Anfang des RAW-Formates auch im Internet massig vertreten als die Hersteller der Konverter das Urheberrecht für sich beanspruchten weil ja das Bild ohne deren Software........

So Anfang der 90er Jahre war das auch so ein Aufreger.

 

Und bei genauer Betrachtung wäre das ja auch umlegbar auf die analoge Fotografie. Was heute Silver Effex oder wie das auch heißen mag ist, waren früher die entsprechenden Papiere von Ilford, die Gradationsfilter von Kodak und der Entwickler von  wem auch immer.

Also wenn wir damals einen Abzug in der Dunkelkammer mit einem Kodak Filter gemacht haben, dann. Wäre ja dann bei jeder Software so die etwas "macht".

 

Eine große Spielwiese für angeblich rechtskundige Anwälte und nasenbohrende Internetschmierfinken die einfach mal, ohne großartige Recherche wie Halbschuhtouristen einen Stein lostreten, nur um mal zu sehen was dabei rauskommt.

Das es genug Leute gibt die sich wie wild auf diese halbgaren Themen stürzen ist die Sache schon mal im Laufen.

 

Solange es zu, welchem Thema auch immer, keine haltbare juristische Aussage gibt ist einer der lebenswichtigen Aussagen von "Alf" für mich nicht nur relevanter, sondern meistens auch hilfreicher.

Das Jetzt oder die Zukunft wird nur so schlimm wie wir es selber zulassen.

Seit ich mir angewohnt habe bei kolportierten Meldung immer etwas abzuwarten verschwinden die meisten in den unendlichen Tiefen des Internethalbraumes um nie wieder gesehen zu werden.

 

Servus, Cristina

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Einerseits wollen die Leute Apps haben, die tolle Effekte produzieren, ohne dass sie von irgendetwas eine Ahnung haben müssten, und die aus banalen Fotos „Kunstwerke“ schaffen. Gleichzeitig wollen sie das Urheberrecht an den so entstandenen Werken beanspruchen. Da passt doch etwas nicht zusammen: Urheberrecht ist das Recht der Urheber. Wer einen standardisierten Effekt per Knopfdruck auf ein Allerweltsfoto klatscht, der ist für mich kein Urheber. Da hätte der Entwickler der App schon eher Ansprüche anzumelden.

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...Wer einen standardisierten Effekt per Knopfdruck auf ein Allerweltsfoto klatscht, der ist für mich kein Urheber. Da hätte der Entwickler der App schon eher Ansprüche anzumelden.

 

Hallo Michael.

 

Das sehe ich anders. Der Entwickler kann ja das Foto nicht kennen, auf das seine App angewendet wird. Somit kann er auch kein Urheber sein.

 

Und ob jemals ein Allerweltsfoto (wer definiert das) durch einen Filter zum Kunstwerk (in wessen Augen) werden kann, steht nochmal auf einem anderen Blatt.

 

Grüße

Matthias

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Na ja, Michael - wo fängt denn dann das Urheberrecht an? Ohne die Vorleistung der Ingenieure und Softwareentwickler könnten wir ja nicht mal den Auslöser drücken. Somit hätte niemand die Urheberschaft an den von ihm gemachten Bildern. Für mich sind Effektfilter Werkzeuge - kein Werkzeugmacher käme auf die Idee, einem Bildhauer die Urheberschaft streitig zu machen, nur weil dieser Hammer und Meißel nicht selbst konstruiert und hergestellt hat.

Was die Übersetzungsprogramme angeht, sind sie auch nur Werkzeug. Anderenfalls gebührte den Autoren von Wörterbüchern seit jeher die Urheberschaft an jeglicher Übersetzung. 

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Für mich sind Effektfilter Werkzeuge - kein Werkzeugmacher käme auf die Idee, einem Bildhauer die Urheberschaft streitig zu machen, nur weil dieser Hammer und Meißel nicht selbst konstruiert und hergestellt hat.

Für mich gibt es einen qualitativen Unterschied zwischen Werkzeugen wie Hammer, Meißel, Pinsel und Spachtel auf der einen Seite und Effektfiltern auf der anderen. Was man schon allein daran erkennt, dass zwei unterschiedlich Begabte mit Pinsel oder Meißel höchst unterschiedliche Resultate zustande bringen, mit demselben Effektfilter aber dasselbe. Mit Malen nach Zahlen wird man ja auch nicht zum Künstler.

 

Und während jemand, der Produkte des Künstlerbedarfs herstellt, selbst keinerlei künstlerisches Talent haben muss, kann der Entwickler eines Effektfilters damit dasselbe produzieren, was dessen Käufer damit produzieren. Nur dass er im Gegensatz zu diesen weiß, wie es geht.

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Für mich gibt es einen qualitativen Unterschied zwischen Werkzeugen wie Hammer, Meißel, Pinsel und Spachtel auf der einen Seite und Effektfiltern auf der anderen. Was man schon allein daran erkennt, dass zwei unterschiedlich Begabte mit Pinsel oder Meißel höchst unterschiedliche Resultate zustande bringen, mit demselben Effektfilter aber dasselbe. Mit Malen nach Zahlen wird man ja auch nicht zum Künstler.

 

Und während jemand, der Produkte des Künstlerbedarfs herstellt, selbst keinerlei künstlerisches Talent haben muss, kann der Entwickler eines Effektfilters damit dasselbe produzieren, was dessen Käufer damit produzieren. Nur dass er im Gegensatz zu diesen weiß, wie es geht.

 

Für mich liegt der wesentliche Unterschied darin, dass ein Werkzeug aus sich nichts erschafft - egal, wie komplex es ist und wieviel Gehirnschmalz für seine Entwicklung nötig war.  

 

Es wird immer ein Handelnder gebraucht, der das Werkzeug einsetzt. Ob das Geschaffene dann als Kunst angesehen wird, ist eine andere Frage.

Etwas, das jeder ohne große Mühe oder Talent reproduzieren kann, wird eher nicht als Kunst angesehen werden und das gilt für Effektfilter wie für Malen nach Zahlen.

 

Ich stimme mit dir insofern überein, als dass der Entwickler mitunter mehr zum Bild beiträgt, als derjenige, der ohne nachzudenken einen Filter über seinen Allerweltsschnappschuss klatscht. Aber sobald der Entwickler seinen Filter freigibt, nimmt er das in Kauf und muss damit leben. Gegebenenfalls kann er sich mit dem Geld aus den Verkäufen einen edlen Rotwein leisten und so seine geschundene Künstlerseele vorübergehend trösten.

 

Nachtrag: Wenn es nicht so viele Banausen wie mich gäbe, die ihr unschöpferisch verdientes Geld zu den Herstellern der Werkzeuge trügen, um sich im Dunstkreis der großen Kunst zu wähnen, wären eben diese Werkzeuge für die wahren Künstler oder auch Kunsthandwerker schlichtweg nicht verfügbar, zumindest aber nicht erschwinglich. Das schreibe ich übrigens ganz unpolemisch.

bearbeitet von Pere
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Irgenwie ist mir die ganze Sache zu abstrakt. Kann mal jemand einen einleuchtenden Fall darlegen und erklären?

Wenn Effektfilter eine Rolle spielen, dann müssen ja auch die kamerinternen Effektfilter berücksichtigt werden. Und wenn ich eine Fuji wegen der Farbabstimmung benutze, muss ich dann mein Urheberrecht mit Fuji teilen?

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Ich finde, das trifft es nicht ganz, Rico. In deinem Beispiel wäre der Knopfdrücker natürlich nicht der Urheber. Bei Effektfiltern, die man auf selbst geknipste Bilder anwendet, ist man meiner Ansicht nach trotzdem der Urheber.

 

Oder man sieht es ganz dogmatisch und sagt, die Urheberschaft geht schon flöten, wenn ich einen der eingebauten Filter in der Kamera benutze, aber das träfe dann ja bereits bei der Wahl einer Filmsimulation zu, wenn nicht gar beim Fotografieren überhaupt. Ich bin jedenfalls nicht in der Lage, eine Kamera zu bauen und die Software dafür zu programmieren. 

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Wenn ich eine Sonate von Mozart von meinem mechanisch-automatischen Klavier einspielen lasse (ich drücke höchstpersönlich den Startknopf am Klavier), bin ich dann der Urheber dieser Einspielung?

 

M.E. Ja, denn du hast sie ausgelöst.

Von allein hätte das Klavier die Aufnahme wohl nicht gemacht.

 

Die Musik ist ein gutes Beispiel für diese Fragestellung, finde ich.

Wenn ich beispielsweise eine "Sonate für Maschine und Natur" komponiere, also ausschließlich mit Maschinengeräuschen, Meeresrauschen und Vogelgezwitscher; bin ich dann der Urheber oder nicht?

bearbeitet von DeLuX
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M.E. Ja, denn du hast sie ausgelöst.

Von allein hätte das Klavier die Aufnahme wohl nicht gemacht.

 

Die Musik ist ein gutes Beispiel für diese Fragestellung, finde ich.

Wenn ich beispielsweise eine "Sonate für Maschine und Natur" komponiere, also mit Maschinengeräuschen, Meeresrauschen und Vogelgezwitscher; bin ich dann der Urheber oder nicht?

 

 

Die Musik ist da eben längst viel weiter. Roland, Yamaha oder elektronische Drum-Machines haben sich bisher jedenfalls noch nicht als Mit-Urheber zeitgenössischer Musikaufnahmen hervorgetan, nicht einmal beim Einsatz werksseitiger Presets. Auf die Fotografie übertragen hat somit also auch der Einsatz von Presets in der Fotografie keinen Einfluss auf die Urheberschaft. Urheber der Bearbeitung(!) ist immer der, der das Preset einsetzt. Urheber des Inhalts(!) ist indes ein anderer.

 

Und da wird es interessant. In der Musik kann man fremde Musik neu interpretieren, dann gibt es eben mehrere Urheber: die Komponisten (und evtl. die Texter) und den neuen Interpreten. In der Fotografie ist es dagegen sehr unüblich, fremde RAWs (oder Negative) neu zu bearbeiten und dann Urheber der Neubearbeitung als Interpret zu sein. Schon seltsam. Ein Theaterstück darf ja auch nicht nur der Autor selbst aufführen, bei Fotos sieht der Fall jedoch anders aus. Offenbar werden die als nicht so interpretationsfähig angesehen.

 

Ich kann mir also Theaterstücke zeitgenössischer Autoren besorgen und sie aufführen, oder Noten zeitgenössischer Musik, um sie neu einzuspielen, mit meinem Namen auf dem Cover. Aber ich kann mir nicht das Negativ (RAW) einer berühmten Fotografie besorgen, um es mit meinen Mitteln neu zu interpretieren und zu veröffentlichen.

 

Dabei wäre ein "flysurfer interpretiert HCB" doch eine feine Sache. Oder auch nicht.

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Ein Theaterstück darf ja auch nicht nur der Autor selbst aufführen, bei Fotos sieht der Fall jedoch anders aus. Offenbar werden die als nicht so interpretationsfähig angesehen.

 

Naja, der Theater-Regisseur ist ja nur Urheber der (seiner) Inszenierung, die Urheberschaft des Stückes an sich wird ja davon nicht berührt.

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Zu dem Anfangsbeispiel und den Effektfilter, wäre für mich das Beispiel ein Werkstück, welches von mir mit Wachs oder Lack oberflächenbehandelt wird.

Das Werkstück hab ich ja gebaut, und der Hersteller des Lackes, egal wie gut und eigen dieser ist, hat keine Rechte an dem Stück. Ist das vergleichbar?

 

Ein sehr netter Podcast zu dem Thema:

Wenn Maschinen Fehler machen, werden sie dann also menschlicher?

Dieser Frage geht Christian Conradi nach.

Es geht um künstliche Intelligenz und dem Versuch sie zu verbessern, in dem man der Maschine beibringt Fehler zu machen.

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Naja, der Theater-Regisseur ist ja nur Urheber der (seiner) Inszenierung, die Urheberschaft des Stückes an sich wird ja davon nicht berührt.

So einfach ist das heutzutage nicht mehr, wenn ein Regisseur beispielsweise Teile eines Stückes mit Teilen eines anderen kombiniert, dazu eigene Texte verwendet und, sagen wir, noch aktuelle Fernsehnachrichten einbaut. Wessen Stück ist es? Der Autor ist ja nur noch Lieferant von Textmaterial.

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M.E. Ja, denn du hast sie ausgelöst.

Von allein hätte das Klavier die Aufnahme wohl nicht gemacht.

Als ich vor Jahren das Museum für mechanische Musikinstrumente in Utrecht besuchte und an einer Führung teilnahm, startete die Führerin unter anderem ein Pianola, das „Swanee“ von George Gershwin spielte – gespielt von George Gershwin, der zu seiner Zeit viele Pianola-Aufnahmen seiner Werke auf Papierrollen eingespielt hatte. Diese Interpretation kann man sich zum Beispiel hier anhören: https://www.youtube.com/watch?v=xqGI8sSgXbE. Diese Aufnahme ist lange nach Gershwins Tod entstanden, genauso wie die Aufführung, die ich damals in Utrecht erlebte, aber der Musiker ist doch offenbar George Gershwin, und nicht derjenige, der die Papierrollen eingelegt und das Pianola gestartet hat.

bearbeitet von mjh
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