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Garantie bei Gebrauchtkauf


Gast X-Ercist

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Hallo zusammen!

 

Weiss jemand hier, wie es sich bei einem Gebrauchtkauf mit der Garantie auf ein Fuji- Produkt verhält?

 

Aktuell bin ich in Verhandlungen mit einem Verkäufer, der mir anbietet, eine Rechnungskopie von Amazon mit zu liefern. Vermutlich braucht er das Original in seiner Buchführung.

Wäre die Kopie ausreichend, um Fuji gegenüber in der verbliebenen restlichen Zeit der 2 Jahre einen Anspruch zu haben? Oder bräuchte ich das Original? Oder gilt die Garantie gar nur für den Erstkäufer?

 

Danke,

Gruss X!

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Die gesetzliche Gewährleistung ist doch nicht personengebunden, sie gilt für das Produkt oder Dienstleistung. Eine Garantie hingegen ist eine freiwillige gebotene Verpflichtung, deren Einzelheiten und Bedingungen der Hersteller selber festlegen kann. Diese jedoch ist übertragbar. Der Verkäufer kann sehr wohl mit einem Zusatz oder einem kurzen Vermerk den Kaufvertrag ergänzen und die Abtretung der Garantie erklären, sofern die AGB Fujis dies nicht ausdrücklich verbieten.

 

Meine Kleine (X-T10) macht ja auch gerade „Urlaub“ in England und nach einer Rechnung wurde gar nicht gefragt. Dennoch und um die Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, sendete ich einen Ausdruck der Rechnung mit im Päckchen nach Kleve.

 

Jetzt frage ich gleich mal; wie lange gibt Fuji Garantie? 1 Jahr?

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Danke für Eure Beiträge!

 

Ein Anruf bei Fuji (danke, le fou!) hat nun ergeben:

 

Die Gewährleistung gilt auch für Gebrauchtware.

 

Eine Rechnungskopie reicht.

 

Fuji gewährleistet für deutsche Ware 24 Monate lang, für Ware aus anderen Ländern ist das unterschiedlich. Es kommt also nur auf das Herkunftsland an.

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1 Jahr Garantie gilt international und für Deutschland 2 Jahre.

 

Falsch!

Garantie ist wie schon gesagt wurde eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann deshalb, auch in Bezug auf die Dauer, von diesem frei gestaltet werden.

Richtig ist: Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers beträgt in Deutschland zwei Jahre.

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Falsch!

Garantie ist wie schon gesagt wurde eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann deshalb, auch in Bezug auf die Dauer, von diesem frei gestaltet werden.

Richtig ist: Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers beträgt in Deutschland zwei Jahre.

Phoenix hat schon recht, Fuji gibt — ich schaute soeben noch mal nach — neben der ohnehin gütligen, gesetzlichen Gewährleistung noch diese 2-jährige Garantie.

 

http://warranty.fujifilm-digital.com/register/terms/id/de

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Falsch!

Garantie ist wie schon gesagt wurde eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann deshalb, auch in Bezug auf die Dauer, von diesem frei gestaltet werden.

Richtig ist: Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers beträgt in Deutschland zwei Jahre.

 

Und ganz richtig: Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers beträgt in Deutschland zwei Jahre bei Neugeräten. Bei gebrauchten Artikeln beträgt die gesetzliche Gewährleistungspflicht ein Jahr.

 

Klugscheissermodus aus.   :P 

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Und ganz richtig: Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers beträgt in Deutschland zwei Jahre bei Neugeräten. Bei gebrauchten Artikeln beträgt die gesetzliche Gewährleistungspflicht ein Jahr.

 

Klugscheissermodus aus.   :P 

Ein weiterer Aspekt. Der aber nicht die 24 Monate berührt, die Fuji gewährleistet. Das bedeutet nur, dass sich ein Händler nach Ablauf der 12 Monate nicht mehr um das Gebrauchtgerät kümmern muss.

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Ein weiterer Aspekt. Der aber nicht die 24 Monate berührt, die Fuji gewährleistet. Das bedeutet nur, dass sich ein Händler nach Ablauf der 12 Monate nicht mehr um das Gebrauchtgerät kümmern muss.

 

Nochmal Klugscheißermodus:

Fujifilm "gewährleistet" nicht, sondern "garantiert" 24 Monate. Fürs Gewährleisten ist der Händler zuständig.   ;)

 

 

Wobei sich Garantie und Gewährleistung sehr unterscheiden!

 

Hab ich was anderes behauptet? Ich habe nur noch etwas genauer die Gewährleistung ausgeführt.

 

Der geneigte Leser kann sich ja den Unterschied zwischen Hersteller-Garantie und Händler-Gewährleistung  ausführlich im Netz ergoogeln. Das muss ja jetzt hier nicht wieder über 10 Seiten ausgebreitet werden.....    :cool:

bearbeitet von Zum Xten Mal!
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Gewährleistung gilt aber im Gegensatz zur Garantie nur unter den Vertragspartnern des Kaufs und ist somit nicht übertragbar. Auch für Gebrauchtwaren gilt eine zweijährige Gewährleistung, diese kann aber vom Verkäufer im Gegensatz zur Neuware eingeschränkt werden.

 

Und man sollte auch den Beweislastumkehr nach den ersten sechs Monaten nicht unterschätzen.

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Hab ich was anderes behauptet? Ich habe nur noch etwas genauer die Gewährleistung ausgeführt.

 

Der geneigte Leser kann sich ja den Unterschied zwischen Hersteller-Garantie und Händler-Gewährleistung  ausführlich im Netz ergoogeln. Das muss ja jetzt hier nicht wieder über 10 Seiten ausgebreitet werden.....    :cool:

Musst ja nicht gleich jeden Beitrag auf Dich beziehen :rolleyes:

bearbeitet von X-dreamer
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Uff! Mon-oh-man, jetzt habt Ihr mich geschafft, ich bin vollkommen fertig, mir verschwimmt grade alles vor dem Bildschirm!    :o

Gewährleistung, Garantie, 1 Jahr, 2 Jahre! By the way, mir egal! Ich liebe meine Fuji(s) und wenn mal was defekt ist, und in Relation zum Alter bezahlbar ist, wird es repariert, sollte dann Das ganze nichts kosten (warum auch immer), juhu (!),- um so besser!   :D     Ich will ja schließlich weiter fotografieren!    ;)

Wir haben das tollste (   ;)   ) Hobby der Welt, man gibt für allen möglichen Schei...... viel Geld aus, und dann hätte ich im Fall der Fälle auch das Geld dafür.

Deshalb bin ich ganz entspannt was so etwas betrifft,- wenn Murphys Gesetz zuschlägt is'es eben so!    :cool:

 

In diesem Sinne: Entspanntes Bilder machen und gut Licht!

Michel

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... man kann sich abschließend einigen: Fuji repariert innerhalb 24 Monate nach belegtem Kaufdatum kulant und freundlich ( zur Not mit Austauschkamera ). Punkt

 

Man muß jetzt hier nicht wieder so einen Terz aus dem Thema machen !

bearbeitet von der_molch
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... man kann sich abschließend einigen: Fuji repariert innerhalb 24 Monate nach belegtem Kaufdatum kulant und freundlich ( zur Not mit Austauschkamera ). Punkt

 

Man muß jetzt hier nicht wieder so einen Terz aus dem Thema machen !

Also meine alte X-E1 hätte man auch noch nach knapp 44 Monaten kulant und freundlich repariert, nur kostet es mich dann Geld.

 

@X-Ercists:

 

Bitte doch den Verkäufer, die Ansprüche (die restliche Garantiezeit) an dich abzutreten. Das Bedarf allerdings noch Fujis schriftlicher Zustimmung.

 

Siehe bitte Punkt 5.2

 

5. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung und Abtretungsverbot

 

5.1 Das Recht des Kunden, gegen unsere Forderungen aufzurechnen, ist ausgeschlossen, soweit diese Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt worden sind. Entsprechendes gilt für Zurückbehaltungsrechte, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

 

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder die Aufrechnung etwaiger Gegenansprüche unseres Vertragspartners ist ausgeschlossen, soweit diese Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt worden sind.

 

5.2 Ansprüche des Kunden dürfen ohne schriftliche Zustimmung von FUJIFILM nicht an Dritte abgetreten werden.

bearbeitet von X–E1
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Man muß jetzt hier nicht wieder so einen Terz aus dem Thema machen !

laut Duden steht "Terz machen" umgangssprachlich für "sich laut beschweren" bzw. "Krawall machen".

Ich kann das hier im thread aber nicht erkennen.

Eine Unsicherheit in Bezug auf die Begrifflichkeit von Garantie und Gewährleistung aber schon.

bearbeitet von X-dreamer
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@X-Ercists:

 

Bitte doch den Verkäufer, die Ansprüche (die restliche Garantiezeit) an dich abzutreten. Das Bedarf allerdings noch Fujis schriftlicher Zustimmung.

Das ist laut der Dame in Fuji´s Service nicht notwendig. Sie kam mir nicht mit juristischen Spitzfindigkeiten, sondern mit der klaren Ansage dass ab Kaufdatum innerhalb von 24 Monaten kostenlos repariert wird. Und das reicht mir, wenn ich das nicht glauben darf, wem denn dann!? Dass der Fall ein anderer ist, wenn ich die Kamera selber beschädige, ist ja wohl klar, mir zumindest.

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Hallo

Nochmal zum Thema Gewährleistung .

Eine Gewährleistung ist keine Garantie , sondern nur die Gewährleistung das der Gegenstand ohne Fehler verkauft wurde .

Z.B. Eine Schraube hat ein schlampig verlegtes Kabel in der Kamera beschädigt und sie fällt nach drei Monaten aus , klarer Fall von Gewährleistung .

Eine Schraube bricht nach drei Monaten , keine Gewährleistung wen der Abzugsmoment eingehalten wurde .

Wichtig , die Beweislast liegt bei den ersten sechs Monaten beim Verkäufer und die restlichen 18 Monate beim Käufer .

Deswegen wird in der regel auch alles in den ersten sechs Monaten gemacht , weil man ja von außen nicht sehen kann was defekt ist und der Händler es über die Garantie des Herstellers abwickeln kann .

Bei Hersteller Garantien von nur sechs Monaten ist es dann in der Wirklichkeit schon interessanter . Nachzuweisen das ein Fehler schon beim Verkauf da war , aber noch verdeckt war ist gar nicht mal so einfach . Und da das der Händler in diesen Fall selber bezahlen muss wird er auf einen Nachweis des Kunden bestehen und das muss der Kunde erst mal vorstrecken ( Gutachter ) .

Bei Gebrauchtwaren gilt das gleiche . Nur da kann der Verkäufer die Gewährleistung auf 12 Monate beschränken .

Gruß

Oli

 

 

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