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DSGVO & Street-Fotografie


Gast

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Hier ging es auch ausschließlich um die Aufzeichnung. Die Veröffentlichung ist natürlich nach wie vor nicht gestattet.

 

Eben und genau darauf wollte ich hinweisen.

Das Gericht begründet die Zulässigkeit der Aufzeichnung ja mit einem Argument, für das diejenigen unter uns, die regelmäßig Personen ungefragt fotografieren, genauso regelmäßig heftige Prügel beziehen.

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Völlig unabhängig von der Fotografie ist dieses Urteil für mich persönlich ein eher zwiespältiges Thema.

 

Es sagt nichts anderes aus, als dass man illegal erworbene Beweismittel in Gerichtsverhandlungen einbringen kann und diese dann auch bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden.

bearbeitet von Gast
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So wie dieses Urteil in der Presse kolportiert wird, scheint Rechthaberei vor Persönlichkeitsschutz zu gehen.

 

Es geht doch nicht um Rechthaberei.

 

Wenn dir jemand einen wirtschaftlichen oder gar einen gesundheitlichen Schaden zugefügt hat und ein solches Beweismittel die einzige Möglichkeit ist, die Schuldfrage zu klären, dann wirst du dankbar sein, wenn ein Gericht dieses Beweismittel anerkennt.

 

Datenschutz darf nicht das höchste Rechtsgut sein, sonst werden womöglich Straftäter geschützt und die Opfer der Rechtlosigkeit ausgeliefert.

Denn, es gibt ja nicht nur harmlose Verkehrsunfälle.

bearbeitet von DeLuX
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Diese Begründung ist für mich ein ernstzunehmender Fingerzeig, wie die Entscheidungen in Fällen von DSGVO vs. KUG/Fotorecht ausfallen könnten.

Soweit ich das mitbekommen habe, ging es dabei allerdings vor allem um die Zulässigkeit als Beweismittel überhaupt. Datenschutzrechtliche Bestimmungen waren erst mal außen vor. Man kann also aufgrund der Aufnahmen im Schadenersatzprozess Recht bekommen und trotzdem eine Strafanzeige wegen Verletzung des Datenschutzes fangen.

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"Es werden nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet, die grundsätzlich für jedermann wahrnehmbar sind", argumentiert das Gericht.

Im selben Richterspruch wurde darauf verwiesen, dass es auch in der Öffentlichkeit ein Recht auf Privatheit gibt.

Nur mal so als Nachtrag.

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Wie immer, müssen die verschiedenen fallspezifischen Rechte untereinander abgewogen werden. Das ist sehr komplex und sehr vom Einzelfall und von der Einschätzung der Richter abhängig. Bei einem ähnlichen Fall kann das genau anders herum ausgehen. Insofern muss einem bewußt sein, dass man sich bei der Straßen/Peoplefotografie oft im Grenzbereich bewegt. Ich glaube die Meisten hier sind sich dem auch bewußt.

 

Peter

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Man kann also aufgrund der Aufnahmen im Schadenersatzprozess Recht bekommen und trotzdem eine Strafanzeige wegen Verletzung des Datenschutzes fangen.

 

Darauf hat auch der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte in einer Stellungnahme zu diesem Urteil hingewiesen.

Ist auch klar, ein Freibrief ist dieses Urteil nicht und wie chironer schon andeutete, auch in der Öffentlichkeit muss es ein gewisses Maß an Privatheit geben.

Ich denke, da sind wir uns einig.

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Meine Meinung zum Thema Street und Veröffentlichung ist denen, die meine Beiträge lesen, ja hinlänglich bekannt.

Hier mal ein Beispiel, was mich in meiner Einstellung bestärkt.

 

Wie sehen denn die Foristi die Aussage zum Bild?

...

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Meine Meinung zum Thema Street und Veröffentlichung ist denen, die meine Beiträge lesen, ja hinlänglich bekannt.

Hier mal ein Beispiel, was mich in meiner Einstellung bestärkt.

 

Wie sehen denn die Foristi die Aussage zum Bild?

 

 

Meinst du jetzt die Aussage von Lenz Moser iVm dem Bild von Catweezle oder die Bildaussage des Bildes von Lenz Moser?

 

Falls Variante 1 gemeint ist, die halte ich für einen flotten/dummen Spruch dem ich keinerlei Bedeutung beimessen würde (selbst wenn ich Gemüsehändler wäre).

 

Catweezle bin ich dankbar für das Zeigen dieser tollen Aufnahme.

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Meinst du jetzt die Aussage von Lenz Moser iVm dem Bild von Catweezle oder die Bildaussage des Bildes von Lenz Moser?

Ja, ist letztlich von mir missverständlich dargestellt.

Ich meine die Aussage zum Bild.

Nicht sein Bild.

 

Falls Variante 1 gemeint ist, die halte ich für einen flotten/dummen Spruch dem ich keinerlei Bedeutung beimessen würde (selbst wenn ich Gemüsehändler wäre).

o.k. bearbeitet von Gast
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Durch Zufall bin ich auf diese Antwort aus dem Bundesministerium des Innern gestoßen:

 

https://www.slashcam.de/news/single/DS-GVO--Rechtslage-fuer-Filmer-und-Fotografen-laut--14354.html

 

und dann gleich auch noch das:

 

https://dsgvo.expert/

 

 

Wer noch mehr Hintergrundseiten sucht, kann dsgvo eingeben und wird mehr als fündig.

bearbeitet von forensurfer
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  • 3 months later...

Falls es jemanden nach Ostwestfalen treibt - im Marta Museum in Herford findet am 14./15. September 2018 ein Symposium zum Thema:

Wem gehören die Bilder ─ Wege aus dem Streit um das Urheberrecht

Die Teilnahme ist kostenlos, wird durch das Land NRW gefördert. Das Programm ist recht interessant, das Marta selber schon mal einen Besuch wert. Man kann sich auch nur für einen Tag anmelden.

Gruss Ralf

bearbeitet von Homer Wells
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  • 2 weeks later...

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