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Fuji X Zubehör

Alles zu Zubehör im Fuji X System - Vom Blitz über Adapter bis hin zu Taschen. Alles was zum Fuji X System passt.


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    • Nun habe ich mal weitergehend einiges ausprobiert: - A - Aus Photoshop heraus das fertig bearbeitete Foto als 16-Bit-TIFF exportiert und in Topaz Photo AI entrauscht: Einerseits erstaunliche Ergebnisse, jedoch verschwanden die farbigen Hotpixel nicht vollständig, die größeren darunter blieben bestehen. Zudem zeigten kontrastarme Konturen wie in Graffitis auf Beton ein verwaschenes Ergebnis. - B - Im Vergleich dazu das Verbessern-Tool in Lightroom mit KI-Entrauschen, Stärke: 50%, angewendet: in diesen Problembereichen deutlich besser. Auch keine farbigen Hotpixel mehr im Bild. Erstaunlich. - C - Wenn ich allerdings vorher mit Iridient X-Transformer eine DNG erstelle, diese dann in Photoshop bearbeite, eine TIFF erstelle, diese mit Photo AI bearbeite: Dann ebenfalls keine Hotpixel, jedoch unverändert verwaschene Graffitis, wie im Falle A. Die Hotpixel wurden bereits durch X-Transformer herausgerechnet, aber dieses bewirkte in Photo AI keine merkliche Verbesserung in den dunklen Bereichen mit kontrastarmen Graffitis. Das Thema Farbabweichungen habe ich nicht bzw. konnte ich nicht bewerten, da ich keine Referenz hatte. Ich würde auch nicht behaupten, dass "Verbessern" in Lightroom generell und grundsätzlich besser sei als Photo AI, aber im Falle meines Fotos war das eindeutig so. Noch ergänzt: Übrigens bekomme ich auch im Falle A die Hotpixel weg, indem ich in Lightroom "Struktur" stärker herunterdrehe, bevor ich die TIFF erstelle; aber das ist irgendwie widersinnig, denn dadurch handele ich mir ja andere Nachteile ein (weniger Detailkontrast). Diese Nachteile kann ich wiederum teilkompensieren, indem ich in Photo AI "Minor Deblur" hochziehe, aber das ist mir insgesamt zu viel Hin- und Herdrehen mit möglicherweise verfälschenden Wirkungen.
    • Musst du halt googeln. Die Kunstfreiheit ist nicht grenzenlos. Auch die Freiheit, Dinge zu tun, endet dort, wo du berechtigte Interessen anderer Menschen beschneiden willst. Vielfach bekommen es Fotografierte halt oft nicht mit, wenn sie abgelichtet werden und vor allem, die Fotos anschließend veröffentlicht werden.
    • Ich kenne den Fall Espen Eichhöfer, der bis zum Bundesgerichtshof ging. Da ging es nie darum, ob es große, kleine oder keine Kunst war. Eine Frau hatte auf Schmerzensgeld wegen Verletzung der Persönlichkeit geklagt. Sie war auf einem Streetfoto zu sehen, zu dem sie keine Einwilligung gegeben hatte. Das Schmerzengeld wurde abgelehnt. Der Fotograf musste aber die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Klägerin bezahlen, weil genau dieses Bild außen vor der Gallerie für Werbung für die Ausstellung benutzt wurde. (Ich hoffe ich habe das jetzt richtig zusammengefasst). Bei entwürdigen Aufnahmen, Nacktauf- und Sexaufnahmen ohne Einwilligung hilft die Kunst natürlich nicht weiter. Falls jemand aber konkrete Fälle kennt, in denen die Gerichte die Grenzen enger gezogen haben, lasst es uns wissen. Ich weiß auch, dass es Juristen gibt, die glauben, die DSGVO würde sehr viel engere Grenzen für die Fotografie verlangen, als es sie bisher gibt. Unsere Regierung habe das nur nicht erkannt. Der Brief vom Bundesministerium für Inneres an die Deutsche Gesellschaft für Fotografie,  in dem sie sinngemäß sagen, für die Fotografie ändere sich durch die DSGVO nichts, da die schon vor der DSGVO bestehenden Gesetze das hinreichend regeln, sei eine zu weite Auslegung der DSGVO.
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