dave Posted August 26, 2011 Share #1 Posted August 26, 2011 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Hallo Hört sich ev. etwas seltsam an: Was für eine Garantie habt ihr (international oder gibt es eine europäische)? Quote Link to post Share on other sites More sharing options...
Advertisement Posted August 26, 2011 Posted August 26, 2011 Hi dave, Take a look here Garantie. I'm sure you'll find what you were looking for!
dave Posted September 3, 2011 Author Share #2 Posted September 3, 2011 Ok, hat wohl keiner Garantie erhalten Quote Link to post Share on other sites More sharing options...
Watcher24 Posted September 3, 2011 Share #3 Posted September 3, 2011 Klar gibts Garantie. Wie lange, weiss ich jetzt auch nicht mehr (2 Jahre?); könnte sein, dass das von Land zu Land unterschiedlich ist. Voraussetzung um Garantieansprüche geltend zu machen dürfte sein, dass man/frau sein Gerät registriert. Ich habe das online bei Fuji-Schweiz getan. Möglicherweise macht das in anderen Fällen auch der Verkäufer/Händler des Vertrauens. Quote Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest pilobulus Posted September 3, 2011 Share #4 Posted September 3, 2011 also meine wurde von mir nicht registriert, und wenn dann vom händler ohne mein wissen, aber um seine ansprüche geltend zu machen reicht eine kopie der rechnung, die habe ich jüngst dem versandt der mary beilegt. auf der hp gibts ja ein service-formular, das bei eingabe der sn dies auch bestätigt. ob der gefundens fehler dann letztendlich über garantieansprüche abgewickelt wird, oder wie hier auch zu lesen war, dem einsender in rechnung gestellt wird, hängt ja maßgeblich von der fehlerursache ab. Quote Link to post Share on other sites More sharing options...
KlausCR Posted September 3, 2011 Share #5 Posted September 3, 2011 (edited) Wie lange Garantie - oder ob überhaupt - hängt i.d.R davon ab, für welches Land die Kamera gebaut bzw. exportiert wurde. Z.B. werden bei B&H in New York manche Geräte mit einer USA-Garantie teurer angeboten, als das gleiche Gerät ohne oder mit eingeschränkter Garantie. Letzteres ist auch bekannt als Grauimport und war ursprünglich nicht für den Vertrieb in den USA vorgesehen, sondern meist Asien. Eine Garantieleistung ist ein vom Hersteller (manchmal auch Verkäufer) freiwillig gegebenes Versprechen. Eine Gewährleistung beruht - im Gegensatz zur Garantie - auf gesetzlicher Basis. Ausschlaggebend ist hier der Sitz des Verkäufers. Für alle in Deutschland gekauften Kameras bedeutet das zur Zeit 24 Monate gesetzliche Gewährleistung. Und das unabhängig davon, ob eine Hersteller-Garantie existiert oder nicht. Es bedeutet allerdings auch, im Gewährleistungsfall die Kamera zum Händler zu tragen. Wer in München wohnt und in Hamburg gekauft hat, sollte vielleicht besser schicken... Bei anderen europäischen Ländern dürfte es sich ähnlich verhalten. In außereuropäischen Ländern besteht diese Art des Verbraucherschutzes oftmals nicht; d.h. keine gesetzliche Gewährleistung, lediglich die vom Hersteller gegebene Garantiefrist, die völlig willkürlich gegeben werden kann. Je nach Artikel, Hersteller, Land, Export und Händler kommen so die unterschiedlichsten Kombinationen aus Hersteller-Garantie und gesetzl. Gewährleistung zustande. Die von Fujifilm Europa bei der X100 praktizierte Vorgehensweise (mit UPS Abholung im Haus etc.) ist ein Sonderfall und eine Kulanzleistung von Fuji, die - offensichtlich aus Gründen der Imagepflege - über gesetzl. und vertragliche Mindestleistungen hinausgeht. Eine Registrierung der Kamera beim Hersteller ist freiwillig und darf - zumindest in Europa - keinesfalls zur Voraussetzung zum Erhalt von Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen gemacht werden. * Die Fuji Photo Film (Europe) GmbH hat übrigens die seit 2001 in Europa geltende gesetzliche Vorgabe übernommen und diese für den Kunden nochmals verbessert: =246&cHash=cb55031f6344586288a1124d6f8aac24&sword_list[0]=garantie"]Verbraucherfreundliche Regelung * Neuer Fuji Kunden-Service: =246&cHash=635da6c4afea87fc4eabe53ace649694&sword_list[0]=garantie"]Repair-Tracking * Und zum Schluss noch eine interessante Meldung zum Thema Garantie: =246&cHash=635da6c4afea87fc4eabe53ace649694&sword_list[0]=garantie"]Fujifilm erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Import von Digitalkameras aus Nordamerika Edited September 3, 2011 by KlausCR Quote Link to post Share on other sites More sharing options...
dave Posted September 3, 2011 Author Share #6 Posted September 3, 2011 konkret: in Deutschland gekauft gibt eine Europagarantie oder eine Deutschlandgarantie? Quote Link to post Share on other sites More sharing options...
KlausCR Posted September 3, 2011 Share #7 Posted September 3, 2011 Werbung (verschwindet nach Registrierung) konkret: in Deutschland gekauft gibt eine Europagarantie oder eine Deutschlandgarantie? Hersteller-Garantie = Im Falle Fuji europaweit (Setzt die Vorlage einer Fuji-Garantiekarte voraus.) Gesetzl. Gewährleistung = Deutschland, da bei einem Händler in Deutschland gekauft. (Setzt meist die Vorlage des Kaufbelegs voraus.) Quote Link to post Share on other sites More sharing options...
mjh Posted September 5, 2011 Share #8 Posted September 5, 2011 konkret: in Deutschland gekauft gibt eine Europagarantie oder eine Deutschlandgarantie? Beides ist möglich. Wenn Du eine Kamera für den französischen oder britischen Markt kaufst, gilt die in diesen Märkten gewährte Garantie, auch wenn Du in Deutschland bei einem deutschen Händler gekauft hast. Wo Du diese Garantie in Anspruch nehmen kannst, ist noch einmal eine andere, davon unabhängige Frage. Fuji hat es immer so gehalten, auch Kameras für andere Märkte zur Garantiereparatur anzunehmen, aber die Dauer der Garantie war dann jeweils die für den jeweiligen Zielmarkt gewährte Garantiedauer. Quote Link to post Share on other sites More sharing options...
donalfredo Posted September 7, 2011 Share #9 Posted September 7, 2011 (edited) Beides ist möglich. Wenn Du eine Kamera für den französischen oder britischen Markt kaufst, gilt die in diesen Märkten gewährte Garantie, auch wenn Du in Deutschland bei einem deutschen Händler gekauft hast... Es wäre vielleicht sinnvoll, das durch das Studium der Garantieurkunde bezw. ein Telefonat mit Fuji zu erhärten. Grund: im skf-Forum gab es eine langanhaltende Diskussion, teilweise geführt durch selbsternannte Rechtsgelehrte, die die Olympus Garantiebedingungen in alle Himmelsrichtungen interpretierten. So lässt sich aus Olympus Unterlagen eine sehr zweifelhafte Garantiedauer herauslesen - Wortlaut: zusätzlich zu den in Deutschland gewährten zwei Jahren Werksgarantie gewähren wir ein weiteres Jahr Europa-Garantie. Nachdem wir nach europäischem Recht nicht ein Studium der Rechtswissenschaften absolviert haben müssen, um ein Dokument zweifelsfrei verstehen zu können, würde hier ja zwei plus eins gleich drei bedeuten. Um das Mistverständnis aufzuklären, habe ich eine Mail an Olympus geschickt, die folgendermaßen beantwortet wurde: nur auf eine in Deutschland gekaufte Kamera werden die zwei Jahre Deutschlandgarantie gewährt - unabhängig, wer der Käufer ist. Er muß also, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können, gegebenenfalls seine in New York stationierte Kamera nach Deutschland einschicken. Oly-Amerika gewährt ihm nur ein Jahr Garantie auf sein Produkt. Bei Olympus ist also der Kaufort entscheidend. Edited September 7, 2011 by donalfredo Quote Link to post Share on other sites More sharing options...
KlausCR Posted September 7, 2011 Share #10 Posted September 7, 2011 ... Um das Mistverständnis aufzuklären, habe ich eine Mail an Olympus geschickt, die folgendermaßen beantwortet wurde: nur auf eine in Deutschland gekaufte Kamera werden die zwei Jahre Deutschlandgarantie gewährt - unabhängig, wer der Käufer ist. Er muß also, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können, gegebenenfalls seine in New York stationierte Kamera nach Deutschland einschicken. Oly-Amerika gewährt ihm nur ein Jahr Garantie auf sein Produkt. Bei Olympus ist also der Kaufort entscheidend. Danke Wolfgang für Deine Bemühungen! Ich möchte hier - hoffentlich das Thema abschließend - ein paar grundsätzliche, praxisrelevante Bemerkungen machen. Hoffe, es wird nicht zu viel. In Sachen "Sachmängelhaftung" bewegen wir uns bezüglich Kamerakauf eigentlich nur in einem Fall auf wirklich sicherem Boden: "Gewerblicher Verkäufer in Deutschland verkauft an privaten Endabnehmer mit Wohnort Deutschland": 24 Monate gesetzliche Gewährleistung für den Käufer, zu erbringen vom Verkäufer. Das ist wohl das Einzige, das den Käufer wirklich interessiert. Was der Hersteller der Ware (in Ausnahmefällen auch der Verkäufer) an zusätzlichen Garantieversprechen abgibt (Thema Garantiekarten), kann noch dazukommen, muss aber nicht. Renommierte international tätige Hersteller (wie Fujifilm z.B. ;-)) orientieren sich mit ihren Garantieversprechen gerne an den gesetzl. Regelungen des jeweiligen Landes, für das sie ihre Artikel konfektionieren (Menüsprache, Handbuchsprache, Garantiekarte, etc.) und sie über ihren jeweiligen Importeur auch dorthin schaffen. Auf alle anderen möglichen Kombinationen (unzählige...) einzugehen, ist schier unmöglich - und sicher auch weder nötig noch erwünscht. Interessant scheinen mir hier nur die Verkäufer-Käufer-Kombis zu sein, die für "unsere Gemeinde" praxisrelevant sind: Verkäufer D > Käufer D = 24 Monate gesetzl. Gewährleistung durch Verkäufer Verkäufer anderes EU-Land > Käufer D = Gesetzl. Gewährleistung richtet sich nach dem Land der Verkäufers, i.d.R. 24 Monate durch Verkäufer in dessen Land. - Ein EU-Produkthaftungs-Gesetz gibt es nicht! Es handelt sich um eine EU-Produkthaftungs-Richtlinie, die grundsätzlich von allen EU-Staaten übernommen wurde (+ von der Schweiz), jedoch mit länderspezifischen Variationen. Nur die 24-Monats Dauer ist überall gleich. - Da die gesetzl. Gewährleistung zunächst vom Händler (Verkäufer) zu erbringen ist, richtet sich der Erfüllungsort natürlich nach dessen Gerichtsstand und das ist i.A. eben das Land, in dem der Händler sitzt. Verkäufer USA > Käufer EU = Hier gilt obiges analog. Es gilt US-Recht, das gleichwohl eine ähnliche Art der Produkthaftung kennt, die jedoch zeitlich nicht festgelegt ist und dazu in den einzelnen US-Bundesstaaten (!) unterschiedlich aussieht. - Ein Käufer aus D, der sich ein Gerät aus den USA schicken lässt, muss im Regelfall seine Gewährleistungsansprüche in den USA - eben am Sitz des Verkäufers - geltend machen und seine Kamera dorthin schicken. Verkäufer außerhalb der EU > Käufer EU "über eBay" oder ähnliche Plattformen = Bei Neuware von einem gewerblichen Verkäufer gilt obiges analog, wobei je nach Land des Verkäufers die Variationsmöglichkeiten ansteigen, parallel dazu das Käufer-Risiko.Vorsicht bei privaten Verkäufern, auch innerhalb der EU! Diese können, wenn sie es korrekt formulieren, Gewährleistungsansprüche auf 12 Monate reduzieren oder bei Gebrauchtware völlig ausschließen. Davon abgesehen, wird wohl keiner "von uns" eine in Korea oder Hong Kong gekaufte Kamera zwecks Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen dorthin schicken wollen. Wie sich das Ganze in der Praxis gestaltet, ist sehr stark von der Hersteller-Politik geprägt. Kein Produzent kann die jeweiligen gesetzl. Regelungen des Verkäufer-Landes unterschreiten oder ausschließen. Viele namhafte Firmen legen allerdings auf dem Kulanzwege im Sinne des Kunden "noch etwas drauf". Das macht jeden Einzelfall wieder sehr spezifisch und erfodert evtl. eine Anfrage beim Hersteller. Da diese jedoch seit Jahren auf unterschiedlichste Art und Weise versuchen, gegen die sog. Graumarkt-Importe anzukämpfen, dürften diesbezügliche Anfragen wohl selten positiv beantwortet werden. Siehe die Olympus Antwort auf Wolfgangs Anfrage. Wobei ich abschließend die Olympus-Aussage interpretieren möchte - stellvertretend für viele andere Marken. Wenn Olympus an Wolfgang schreibt: "... nur auf eine in Deutschland gekaufte Kamera werden die zwei Jahre Deutschlandgarantie gewährt - unabhängig, wer der Käufer ist...", verdeutlicht das zwar die Sache mit dem Erst- oder Nacherwerber, doch genauso gilt im Sinne des weiter oben Gesagten: "... auf eine in Frankreich gekaufte Kamera werden die zwei Jahre Frankreichgarantie gewährt...", wobei das EU-Land austauschbar ist. Über die o.a. generellen bzw. gesetzl. Regelungen sollte sich jedoch jeder Käufer im Klaren sein, bevor er einen Artikel außerhalb seines Wohnort-Landes kauft. [Die obigen Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich der allgemeinen Information.] Quote Link to post Share on other sites More sharing options...
mjh Posted September 7, 2011 Share #11 Posted September 7, 2011 Bei Olympus ist also der Kaufort entscheidend. Das mag schon sein (die Garantiebedingungen kann jeder Hersteller nach Gutdünken festlegen), nur ist es bei Fuji eben nicht so; hier wird unterschieden, für welchen Markt eine Kamera gedacht ist, und wenn man kein deutsches Handbuch in der Verpackung findet, gibt es auch keine deutsche Garantie. Natürlich kann man seine Kamera dennoch über Fuji-Deutschland reparieren lassen – auch auf Garantie –, aber eben zu den für den Zielmarkt zugesicherten Garantiebedingungen. Da das Fuji regelmäßig so dargestellt hat, muss man wohl davon ausgehen, dass es so ist. Quote Link to post Share on other sites More sharing options...
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