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Streetfotografie


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vor 19 Minuten schrieb Ossi99:

Ja, danke mal für die Mühe und Belehrung.

Lg Christian 

Es sollte keine Belehrung sein.  Eher eine Alternative  zum direkten Vergleich bei der man die Wirkung der Gestaltungsmittel abschätzen kann.  Ich persönlich bin dabei aus der Vignette nicht schlau geworden, weil ich nur nachteilige Wirkung auf die Struktur des Hintergrunds erkannte. Dazu wirkt es immer recht künstlich wenn man den Verlauf der Vignette auf den ersten Blick wahrnimmt.

Eine „Mühe“ war es nicht.  Der Reiz, mich mit einem Bild so näher zu beschäftigen, kommt dann, wenn es mir prinzipiell vom Motiv  her sehr gut gefällt,  ich es aber schade finde, dass es nachteilig bearbeitet wurde.

bearbeitet von Crischi74
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vor 1 Minute schrieb Crischi74:

Es sollte keine Belehrung sein.  Eher eine Alternative  zum direkten Vergleich bei der man die Wirkung der Gestaltungsmittel abschätzen kann.  Ich persönlich bin dabei aus der Vignette nicht schlau geworden, weil ich nur nachteilige Wirkung auf die Struktur des Hintergrunds erkannte. Dazu wirkt es immer recht künstlich wenn man den Verlauf der Vignette auf den ersten Blick wahrnimmt.

Ich bin ja auch nicht beleidigt, denn ein Statement bringt einen immer weiter, d.h. Ich habe nochmals über die Vignette nachgedacht und meine Lehre daraus gezogen.

LG Christian 

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vor 6 Minuten schrieb hbl55:

@Mowgli Vorsicht: Die beiden Ordnungshüter könnten Dir das Fotografieren eventuell sehr übel nehmen.

Und? Das Fotografieren auf öffentlichem Grund ist nicht verboten, auch nicht das Fotografieren von Polizisten. Lokale Einschränkungen können mir verhängt werden, wenn besondere Situationen es erfordern (Sicherheit an Unfallstellen, Beweissicherung etc.).

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Wegen so was bin ich mal "vorübergehend festgenommen" worden. Die Zivilbull... äh, die Beamten vom für politische Straftaten zuständigen 14. Kommissariat waren irgendwie fotoscheu 😅

Davon abgesehen, kann ich es verstehen, wenn PolizistInnen es nicht so gerne haben, dass Fotos von ihnen kursieren. Ob es rechtliche Sonderregelungen gibt, weiß ich nicht.

 

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Es geht hier nicht nur um das Fotografieren von Polizisten. Es geht um das Fotografieren von Personen allgemein, sofern sie nicht Bestandteil einer Panoramaaufnahme sind. Es ist selbstverständlich untersagt, fremde Personen ohne deren Einwilligung zu fotografieren (Recht am eigenen Bild), selbst wenn der Fotograf versichert, dass er die Bilder nur für Privatzwecke macht. Also: Der Fotograf muss die Personen vorher fragen. Abgesehen davon, dass jeder Mensch selbst bestimmen darf, ob er fotografiert wird oder nicht, darf er selbstverständlich darüber hinaus auch bestimmen, ob und inwiefern die Bilder veröffentlicht werden dürfen. Das sind gute und einfache Regeln.

 

 

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vor 12 Minuten schrieb Parallaxe:

... Es ist selbstverständlich untersagt, fremde Personen ohne deren Einwilligung zu fotografieren (Recht am eigenen Bild)...

Das ist so leider nicht richtig... Im Rahmen der DSGVO-Umsetzung stehen endgültige Urteile noch aus...

bearbeitet von Mattes
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vor 7 Minuten schrieb Mattes:

Das ist so leider nicht richtig... Im Rahmen der DSGVO-Umsetzung stehen endgültige Urteile noch aus...

Durchaus... Es kann natürlich jeder entscheiden anders zu handeln, bevor Klarheit besteht. Und sich damit auf recht unsicherem Terrain zu bewegen 😉

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vor 51 Minuten schrieb Parallaxe:

Es geht hier nicht nur um das Fotografieren von Polizisten. Es geht um das Fotografieren von Personen allgemein, sofern sie nicht Bestandteil einer Panoramaaufnahme sind. Es ist selbstverständlich untersagt, fremde Personen ohne deren Einwilligung zu fotografieren (Recht am eigenen Bild), selbst wenn der Fotograf versichert, dass er die Bilder nur für Privatzwecke macht. Also: Der Fotograf muss die Personen vorher fragen. Abgesehen davon, dass jeder Mensch selbst bestimmen darf, ob er fotografiert wird oder nicht, darf er selbstverständlich darüber hinaus auch bestimmen, ob und inwiefern die Bilder veröffentlicht werden dürfen. Das sind gute und einfache Regeln.

Gut zusammengefasst. Auf jeden Fall war und ist Einwilligung erforderlich, wenn die abgebildete fremde Person zur tragenden Bildaussage gehört. Damit wird sie quasi vom Fotografen für dessen eigene Interessen benutzt - ob kommerziell oder nicht, ist völlig unerheblich. Amtspersonen im Einsatz (erkennbar an Uniform zum Beispiel, auf Feuerwehr, Ordnungswache, Parksheriffs etc.) sind meines Wissens (zumindest in Österreich) noch stärker geschützt - wobei die konkreten Umstände wiederum differenzierte Beurteilungen bringen. Wer zum Beispiel eine unverhältnismäßige obrigkeitliche Prügelattacke mit dem Handy dokumentiert, wird das als Beweissicherung geltend machen können ... wenn er die Situation vor Ort gut übersteht. Und was die Hoffnung auf höchstgerichtliche Urteile anlangt: Die bringen mehr oder weniger verbindliche Rechtsauslegungen in konkreten Einzelfällen, aber selten generell mehr Klarheit. Streetphotography mit Personen und ohne deren beweisbare Einwillung wird weiterhin (und war es ja auch immer) in rechtlichen Grauzonen bleiben ... vielleicht ist ja auch deshalb in der Streetphotography die SW-Fotografie so beliebt 😉 und

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vor 6 Stunden schrieb Parallaxe:

Es geht hier nicht nur um das Fotografieren von Polizisten. Es geht um das Fotografieren von Personen allgemein, sofern sie nicht Bestandteil einer Panoramaaufnahme sind. Es ist selbstverständlich untersagt, fremde Personen ohne deren Einwilligung zu fotografieren (Recht am eigenen Bild), selbst wenn der Fotograf versichert, dass er die Bilder nur für Privatzwecke macht. Also: Der Fotograf muss die Personen vorher fragen. Abgesehen davon, dass jeder Mensch selbst bestimmen darf, ob er fotografiert wird oder nicht, darf er selbstverständlich darüber hinaus auch bestimmen, ob und inwiefern die Bilder veröffentlicht werden dürfen. Das sind gute und einfache Regeln.

Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu fest, dass „die ungestellte Abbildung von Personen ohne vorherige Einwilligung“ für die Straßenfotografie „strukturtypisch“ sei. Und begründet weiter: „Es ist gerade Ziel der Straßenfotografie, die Realität unverfälscht abzubilden, wobei das spezifisch Künstlerische in der bewussten Auswahl des Realitätsausschnitts und der Gestaltung mit fotografischen Mitteln zum Ausdruck kommt.“ Zitat aus der Begründung zur Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde von Espen Eichhöfer.

U.a. hier nachzulesen: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/verfassungsgericht-neues-gesetz-fuer-strassenfotografen-15529676.html

bearbeitet von DeLuX
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Da bin ich beruhigt, einfach ein Foto ...

Hallo, lieber Besucher! Als Forumsmitglied (kostet nix) würdest du hier ein Bild sehen…

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vor 36 Minuten schrieb Homer Wells:

Da bin ich beruhigt, einfach ein Foto ...

 

Ich verstehe nicht, warum man irgendwelche Slogans immer in Englisch verfassen muss. Man muss sich doch fragen, wen ich mit einer Aussage erreichen will. Und dann frage ich mich, wie ich denjenigen am einfachsten und "plakativsten" erreiche. Die sollten mal rumfragen, wer in nächster Umgebung weiß, was "extinction" ist. und "Rebel for Life" hört sich für mich wie eine neue Zigarettenmarke an.

Zum Foto: Das ist Streetfotografie. Einen schönen Moment eingefangen, der die ganze Absurdität unseres Zusammenlebens aufzeigt. Klasse!

bearbeitet von Gast
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In allen Themen-Threads findet man immer wieder mal gute Fotos, warum hier nicht? Weil street einfach sauschwierig ist und nicht stillhält wie Landschaft oder Architektur etc.pp. Aber fast alle machen es sich zu einfach und halten einfach rein.

Und nein, ich kann es auch nicht besser.

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Ich mache dann mal mit schlechten Bildern weiter. 😂

...

(Edit: Auf Grund der kontroversen [aber sehr interessanten 👍] Grundsatzdiskussion ziehe ich meine Beiträge hier im Bereich lieber zurück )

bearbeitet von DrMatchbox
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