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fuji X 10 dezember gekauft, Drehring lässt sich nur mehr ca 3mm bewegen blockier ,Schutzrohr locker kann herausgezogen werden.

Nach 4 Wochen antwort von Saturn ist `Sturz-Stoßschaden`€ 300,00 Raparatur.

 

Nie wieder FUJI komischerweise ist alles unversehrt weder Delle noch Kratzer.

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Genau, in den ersten 6 Monaten nach dem Verkauf ist davon auszugehen, dass der Schaden von Beginn an bestanden hat. Wenn der Verkäufer was anderes behauptet, liegt die Beweislast bei ihm und nicht bei Dir. Wenns keine äußeren Beschädigungen gibt, dürfte Saturn da ein Problem haben, Dir was anderes zu unterstellen.

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Das ist übel ,würde ich auch so nicht stehen lassen . Da würde ich auch bei Saturn bleiben und mich nicht abwimmeln lassen . Zur Not Gutachter . ich drücke die Daumen das die Geschichte noch ein gutes ende nimmt. LG Marc

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Wieso Saturn! Sende das Teil doch lieber gleich an die Fachleute von Fuji?

 

Darf man nicht davon ausgehen, daß die Kamera in den 4 Wochen genau bei den Fachleuten von Fuji war? Wenn es tatsächlich ein Gewährleistungs-/Garantiefall ist, warum sollte Saturn blocken, den muß doch eh Fuji tragen?

 

Gruß messi

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Gewährleistung und Garantie sind eben zwei Paar Schuhe. Wenn man auf die Gewährleistungspflicht des Händlers pocht, muss der Händler den Schaden beheben (lassen) oder die Kamera ersetzen, wenn er nicht nachweisen (!) kann, dass der Fehler nicht schon zum Kaufzeitpunkt vorlag oder bereits angelegt war. Wie sich der Händler dann beim Hersteller schadlos halten kann, ist eine Sache, die diese beiden untereinander klären müssen. Wenn man dagegen die Garantie in Anspruch nehmen will, wird der Händler die Kamera zum Hersteller schicken, denn für Garantieleistungen ist der Hersteller zuständig. Als Kunde muss man daher eindeutig sagen, ob man einen Gewährleistungs- oder einen Garantiefall geltend machen will.

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Also jetzt mal ganz praktisch:

 

Kunde kommt zum Laden, weil Kamera kaputt. Der Verkäufer kann natürlich nicht einschätzen, ob hier Eigenverschulden vorliegt oder Gewährleistungsanspruch besteht. Also wird die Kamera zum Hersteller(service) geschickt, der sich den Schaden anschaut, beurteilt, wodurch entstanden und den entweder repariert (weil Fuji schuld) oder Meldung mit Kostenvoranschlag rausgibt (weil Nutzerverschulden).

 

Ungünstig an der Konstellation ist natürlich, daß der Gutachter gegebenenfalls auch gleichzeitig schadenersatzpflichtige Partei sein kann. Da muß man entweder auf Ehrlichkeit vertrauen oder einen neutralen Gutachter nutzen....

 

Gruß messi

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Ganz praktisch muss der Händler seine Position beweisen – das sagte ich ja schon. Er kann nicht einfach erklären, dass der Schaden dem Kunden anzulasten sei, und es dabei belassen. Was der Händler mit der Kamera gemacht hat, ob er sie zum Hersteller eingeschickt hat oder nicht, das ist irrelevant. Ein Beweis muss her, dass der Schaden erst nach dem Kauf eingetreten ist, und manny91 schreibt nichts davon, dass der Händler einen solchen Beweis erbracht hätte.

 

Aber es kann natürlich auch sein, dass manny91 nicht klar gesagt hatte, dass er einen Gewährleistungsfall geltend macht. Dann ist der Händler fein raus, weil er das Ganze als Garantiefall abwickeln kann und damit aus der Nummer ’raus ist.

Edited by mjh
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Also ich traue dem Fuji-Mechaniker, der tagein tagaus kaputte Kameras auf dem Tisch hat zu, zu unterscheiden, ob ein Objektiv was auf den Latz bekommen hat oder ein Materialfehler vorliegt. Sein Gutachten ist der Beweis...wo man sich genau überlegen sollte, ob es sinnvoll ist dies anzufechten.

 

Gruß messi

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danke für die rege betieligung ,hatte heute tel. mit Saturn laut Fuji Service sind `Kratzer auf Linse und schleifspuren an Schutzrohr .

Hatte aber bei abgabe keine bemerkt,jetzt hab ich die Kamera zurücksenden lassen um das selber zu begutachten, mal sehen was dabei herauskommt ,ich glaube das das ein transportschaden ist.Weil ich trotz mitnahme von Original verpackung iese wieder mitbekam.

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Also ich traue dem Fuji-Mechaniker, der tagein tagaus kaputte Kameras auf dem Tisch hat zu, zu unterscheiden, ob ein Objektiv was auf den Latz bekommen hat oder ein Materialfehler vorliegt. Sein Gutachten ist der Beweis...wo man sich genau überlegen sollte, ob es sinnvoll ist dies anzufechten.

 

Gruß messi

 

Mal grundsätzlich - ja, der Techniker bekommt viele kaputte Kameras zu sehen, aber eben nur kaputte Kameras, nicht mehr. Er hat keine Möglichkeit, seine Diagnosen zu überprüfen und bewegt sich sozusagen in einem geschlossenen System. Von daher ist das mit der Erfahrung so eine Sache. Wie man ja auch aus der Wissenschaftsgeschichte weiß; wieviel Unsinn ist schon von "Fachleuten" verbreitet worden, der irgendwann widerlegt wurde.

 

Und leider ist es wohl auch so, dass der Techniker gar keine Zeit für eine ausführliche Analyse hat.

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