Rico Pfirstinger Geschrieben 11. Oktober 2017 Share #26 Geschrieben 11. Oktober 2017 (bearbeitet) Werbung (verschwindet nach Registrierung) juhu, zum glück hab ich gestern, also am 10.10.2017 meine x-t20 neu beim händler gekauft mal schauen ob der händler da was machen kann Ein Händler, der mich bem Kauf gestern nicht darauf hinweist, dass heute Cashback startet, wäre morgen nicht mehr mein Händler. bearbeitet 11. Oktober 2017 von flysurfer Crischi74, der_molch, Pejman und 2 weitere haben darauf reagiert 5 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Anzeige Geschrieben 11. Oktober 2017 Geschrieben 11. Oktober 2017 Hallo Rico Pfirstinger, schau mal hier Fujifilm Winter Cashback?. Dort wird jeder fündig!
chrisjar Geschrieben 11. Oktober 2017 Share #27 Geschrieben 11. Oktober 2017 Hab einen Anruf erhalten dass ich morgen vorbei kommen soll und sie die Rechnung umschreiben. Gestern meinten Sie dass Mitte Ende November wahrscheinlich die Aktion kommt. Glaub ich Ihnen bzw will ich Ihnen mal glauben Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
vils Geschrieben 11. Oktober 2017 Share #28 Geschrieben 11. Oktober 2017 uffffffff Glück gehabt hab was bei mediamarkt bestellt und noch keine Zeit gehabt zum Abholen Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 11. Oktober 2017 Share #29 Geschrieben 11. Oktober 2017 (bearbeitet) Hab einen Anruf erhalten dass ich morgen vorbei kommen soll und sie die Rechnung umschreiben. Gestern meinten Sie dass Mitte Ende November wahrscheinlich die Aktion kommt. Glaub ich Ihnen bzw will ich Ihnen mal glauben Hat mein Händler letztens mit meiner X-T2 auch noch hinbekommen und da hatte ich sie schon ganze 2 Wochen! Kunde ist König und innerhalb von 14 Tagen darf man, solange es nicht ausdrücklich auf der Rechnung steht, auch alles wieder zurückgeben. Mfg bearbeitet 11. Oktober 2017 von Gast Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 11. Oktober 2017 Share #30 Geschrieben 11. Oktober 2017 Schade, das XF90 ist nicht gelistet :-( Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
vils Geschrieben 12. Oktober 2017 Share #31 Geschrieben 12. Oktober 2017 auf der Fuji Homepage ist aber momentan noch nichts zu sehen ? Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
geha Geschrieben 12. Oktober 2017 Share #32 Geschrieben 12. Oktober 2017 Werbung (verschwindet nach Registrierung) auf der Fuji Homepage ist aber momentan noch nichts zu sehen ?Guckst Du hier: https://www.fujifilm.eu/de/produkte/digitalkameras/aktuelle-aktionen# Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Benutzername Geschrieben 12. Oktober 2017 Share #33 Geschrieben 12. Oktober 2017 Schade, das XF90 ist nicht gelistet :-( Das neue XF80 leider auch nicht. Aber vielleicht holen sie das ja nach, wenn es wirklich offiziell erhältlich ist... Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
vils Geschrieben 12. Oktober 2017 Share #34 Geschrieben 12. Oktober 2017 ja, seit ca. 11:00 ist es dagewesen Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fuji-man Geschrieben 12. Oktober 2017 Share #35 Geschrieben 12. Oktober 2017 Hat mein Händler letztens mit meiner X-T2 auch noch hinbekommen und da hatte ich sie schon ganze 2 Wochen! Kunde ist König und innerhalb von 14 Tagen darf man, solange es nicht ausdrücklich auf der Rechnung steht, auch alles wieder zurückgeben. Mfg Darf man nicht! Nur wenn es der Handler anbietet - man nennt es Kulanz. Einen Rechtsanspruch gibt darauf es definitiv nicht! hbl55 hat darauf reagiert 1 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schorschi2 Geschrieben 12. Oktober 2017 Share #36 Geschrieben 12. Oktober 2017 Hi @ all Möglicherweise wurde die Möglichkeit nach dem Fernabsatzgesetz, also kauf nicht Persönlich sondern per Telefon oder Internet , gleichgesetzt. Das man direkt beim Fotogeschäft gekauftes nach 14 Tagen wieder zurückgeben kann und darauf einen Rechtsanspruch hätte wäre mir in D neu und nur durch erwähnte Kulanz möglich. schorschi mjh hat darauf reagiert 1 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 12. Oktober 2017 Share #37 Geschrieben 12. Oktober 2017 (bearbeitet) Darf man nicht! Nur wenn es der Handler anbietet - man nennt es Kulanz. Einen Rechtsanspruch gibt darauf es definitiv nicht! Rechtsprechung hin oder her, der Händler der heute nicht kulant ist, wird morgen schon kein Händler mehr sein. In meinem Fall habe ich einen Direktabzug im Nachhinein in Form eines Gutscheins bekommen, was ich sehr fair fand... Ich hab ihm die T2 ja nicht gleich wieder um die Ohren geworfen (was ich allerdings auch machen hätte können) EDIT: Habe dort auch mein 50mm F2 nach 2 Wochen wieder zurückgeben können, weil ich ausnahmsweise mal nicht damit zufrieden war, wobei das wirklich nicht meine Art ist und es gab keine Probleme (hab das 56er dafür dann gleich bei ihm gekauft.) bearbeitet 12. Oktober 2017 von Gast Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mjh Geschrieben 12. Oktober 2017 Share #38 Geschrieben 12. Oktober 2017 Das Rückgaberecht im Versandhandel soll ja nur den Nachteil ausgleichen, dass man die Ware, anders als beim Kauf im lokalen Einzelhandel, nicht in Augenschein nehmen kann. Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fuji-man Geschrieben 12. Oktober 2017 Share #39 Geschrieben 12. Oktober 2017 Rechtsprechung hin oder her, der Händler der heute nicht kulant ist, wird morgen schon kein Händler mehr sein. In meinem Fall habe ich einen Direktabzug im Nachhinein in Form eines Gutscheins bekommen, was ich sehr fair fand... Ich hab ihm die T2 ja nicht gleich wieder um die Ohren geworfen (was ich allerdings auch machen hätte können) EDIT: Habe dort auch mein 50mm F2 nach 2 Wochen wieder zurückgeben können, weil ich ausnahmsweise mal nicht damit zufrieden war, wobei das wirklich nicht meine Art ist und es gab keine Probleme (hab das 56er dafür dann gleich bei ihm gekauft.) Es geht hier nicht um Rechtsprechung, sonder um das Gesetz. Im stationären Handel gibt es kein Recht auf Rückgabe! Gilt nicht für Gewährleistung und Garantie. Auch das wird regelmäßig in ein Topf geworfen. Sind aber rechtlich nicht das gleiche. Wenn also ein Händler dennoch deinen fenland zurck nimmt, ist das Kulanz und seine freie Entscheidung. Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 12. Oktober 2017 Share #40 Geschrieben 12. Oktober 2017 Hatte da noch nie Probleme damit... In der heutigen "Online-Kauf-Zeit" glaube ich kaum, dass dieses "gekauft wie gesehen" noch soviel Gewicht hat, wenn ich beim Händler den Karton sehen kann und aus dem Internet bestellt halt nochmal ein Karton drüber ist und dafür das Fernabsatzgesetz greift... Außerdem geht es ja um lediglich 14 Tage und nicht um 4 Wochen oder so. Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fuji-man Geschrieben 12. Oktober 2017 Share #41 Geschrieben 12. Oktober 2017 Was macht eigentlich der Händler mit dem Gerät, dass er nach 14 Tagen gebraucht zurück bekommt? Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 12. Oktober 2017 Share #42 Geschrieben 12. Oktober 2017 Das ist eine gute Frage Hat er da keinen "Deal" mit den Herstellern? Also wieder zurück zu Fuji, wegen Kundenretoure? Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kermit_t_f Geschrieben 12. Oktober 2017 Share #43 Geschrieben 12. Oktober 2017 Wenn man sich ansieht, welche Probleme der Onlinehandel mit der Rückgabe hat, dürfte das bei exzessiverer Nutzung einer solchen Kulanz für den stationären Handel ein ordentliches Drama sein. Ganz abgesehen davon, es gibt seit 15 Jahren kein Fernabsatzgesetz mehr: https://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz Keine Ahnung, warum sich der Begriff so lange gehalten hat... Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rico Pfirstinger Geschrieben 12. Oktober 2017 Share #44 Geschrieben 12. Oktober 2017 Macht ihr das mit Autos auch so? Zulassen, zwei Wochen fahren, dann zurück zum Händler und Geld zurück? Und der Händler schickt es dann zurück zum Hersteller bei voller Erstattung? Und der Hersteller...? Was soll denn Fuji mit den ganzen Geräten machen? Ach ja, die bekomme dann ich für meine Workshops. f2hubert, capehope und Holly700 haben darauf reagiert 3 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
vils Geschrieben 12. Oktober 2017 Share #45 Geschrieben 12. Oktober 2017 gehts hier um Cashback oder Rückgaberecht ? Frank Köhntopp hat darauf reagiert 1 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Benutzername Geschrieben 12. Oktober 2017 Share #46 Geschrieben 12. Oktober 2017 In der Übergangszeit gehört das durchaus zusammen. Was macht eigentlich der Händler mit dem Gerät, dass er nach 14 Tagen gebraucht zurück bekommt? Wieder einpacken und als "Neu" verkaufen. Nicht immer aber immer häufiger. Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mjh Geschrieben 12. Oktober 2017 Share #47 Geschrieben 12. Oktober 2017 (bearbeitet) In der heutigen "Online-Kauf-Zeit" glaube ich kaum, dass dieses "gekauft wie gesehen" noch soviel Gewicht hat, wenn ich beim Händler den Karton sehen kann und aus dem Internet bestellt halt nochmal ein Karton drüber ist und dafür das Fernabsatzgesetz greift... Es ist das BGB, nicht das Fernabsatzgesetz, aber jedenfalls ist es geltendes Recht. Das hat Gewicht. Ein Händler kann auch etwas tun, zu dem er nicht gesetzlich verpflichtet ist, aber wenn er es nicht tut und Du den Rechtsweg beschreitest, kannst Du Dich nur auf die Gesetze stützen – oder, in diesem Fall, eben nicht. bearbeitet 13. Oktober 2017 von mjh fuji-man hat darauf reagiert 1 Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Peabody Geschrieben 13. Oktober 2017 Share #48 Geschrieben 13. Oktober 2017 Gilt das Cashback auch wenn man bei Amazon kauft? Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
X–E1 Geschrieben 13. Oktober 2017 Share #49 Geschrieben 13. Oktober 2017 Gilt das Cashback auch wenn man bei Amazon kauft? Scroll doch bitte mal auf Promotionseite nach unten, dort sind teilnehmende Hãndler gelistet. Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 13. Oktober 2017 Share #50 Geschrieben 13. Oktober 2017 (bearbeitet) Es ist das BGB, nicht das Fernabsatzgesetz, aber jedenfalls ist es geltendes Recht. Das hat Gewicht. Ein Händler kann auch etwas tun, zu dem er nicht gesetzlich verpflichtet ist, aber wenn er es nicht tut und Du den Rechtsweg beschreitest, kannst Du Dich nur auf die Gesetze stützen – oder, in diesem Fall, eben nicht.Ok... BGB... Ich werde wohl langsam echt schon alt Dann habe ich wohl den besten Händler Deutschlands erwischt... Glaube ich aber nicht. Was machen wohl all die Media Märkte, Saturns und Experts... (dass man im Ausnahmefall auch Gutscheine akzeptieren muss, wenn man im Laden kauft ist klar.) Ich bleibe aber dabei, dass der Umtausch auf der Rechnung oder auf dem Kassenzettel ausdrücklich ausgeschlossen sein muss. Und wie gesagt, ein Händler der sogar 14 Tage Rückgaberecht verweigert, wird schon bald kein verkaufender Händler mehr sein, wenn alle Märkte um ihn rum es akzeptieren... Es kann immer mal was sein. bearbeitet 13. Oktober 2017 von Gast Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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