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Fujifilm Winter Cashback?


Optikus

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juhu, zum glück hab ich gestern, also am 10.10.2017 meine x-t20 neu beim händler gekauft      :mad:

mal schauen ob der händler da was machen kann

 

 

Ein Händler, der mich bem Kauf gestern nicht darauf hinweist, dass heute Cashback startet, wäre morgen nicht mehr mein Händler.

bearbeitet von flysurfer
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Hab einen Anruf erhalten dass ich morgen vorbei kommen soll und sie die Rechnung umschreiben. Gestern meinten Sie dass Mitte Ende November wahrscheinlich die Aktion kommt.

 

Glaub ich Ihnen bzw will ich Ihnen mal glauben

Hat mein Händler letztens mit meiner X-T2 auch noch hinbekommen und da hatte ich sie schon ganze 2 Wochen! Kunde ist König und innerhalb von 14 Tagen darf man, solange es nicht ausdrücklich auf der Rechnung steht, auch alles wieder zurückgeben. Mfg bearbeitet von Gast
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Hat mein Händler letztens mit meiner X-T2 auch noch hinbekommen und da hatte ich sie schon ganze 2 Wochen! Kunde ist König und innerhalb von 14 Tagen darf man, solange es nicht ausdrücklich auf der Rechnung steht, auch alles wieder zurückgeben. Mfg

Darf man nicht!

 

Nur wenn es der Handler anbietet - man nennt es Kulanz.

Einen Rechtsanspruch gibt darauf es definitiv nicht!

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Hi @ all

 

Möglicherweise wurde die Möglichkeit nach dem Fernabsatzgesetz, also kauf nicht Persönlich  sondern per Telefon oder Internet ,  gleichgesetzt. Das man direkt beim Fotogeschäft gekauftes nach 14 Tagen wieder zurückgeben kann und darauf einen Rechtsanspruch hätte wäre mir in D neu und nur durch erwähnte Kulanz möglich.

 

schorschi

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Darf man nicht!

 

Nur wenn es der Handler anbietet - man nennt es Kulanz.

 

Einen Rechtsanspruch gibt darauf es definitiv nicht!

Rechtsprechung hin oder her, der Händler der heute nicht kulant ist, wird morgen schon kein Händler mehr sein.

 

In meinem Fall habe ich einen Direktabzug im Nachhinein in Form eines Gutscheins bekommen, was ich sehr fair fand... Ich hab ihm die T2 ja nicht gleich wieder um die Ohren geworfen :) (was ich allerdings auch machen hätte können)

 

EDIT: Habe dort auch mein 50mm F2 nach 2 Wochen wieder zurückgeben können, weil ich ausnahmsweise mal nicht damit zufrieden war, wobei das wirklich nicht meine Art ist und es gab keine Probleme (hab das 56er dafür dann gleich bei ihm gekauft.)

bearbeitet von Gast
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Rechtsprechung hin oder her, der Händler der heute nicht kulant ist, wird morgen schon kein Händler mehr sein.

In meinem Fall habe ich einen Direktabzug im Nachhinein in Form eines Gutscheins bekommen, was ich sehr fair fand... Ich hab ihm die T2 ja nicht gleich wieder um die Ohren geworfen :) (was ich allerdings auch machen hätte können)

EDIT: Habe dort auch mein 50mm F2 nach 2 Wochen wieder zurückgeben können, weil ich ausnahmsweise mal nicht damit zufrieden war, wobei das wirklich nicht meine Art ist und es gab keine Probleme (hab das 56er dafür dann gleich bei ihm gekauft.)

Es geht hier nicht um Rechtsprechung, sonder um das Gesetz.

Im stationären Handel gibt es kein Recht auf Rückgabe!

Gilt nicht für Gewährleistung und Garantie.

Auch das wird regelmäßig in ein Topf geworfen.

Sind aber rechtlich nicht das gleiche.

 

Wenn also ein Händler dennoch deinen fenland zurck nimmt, ist das Kulanz und seine freie Entscheidung.

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Hatte da noch nie Probleme damit... In der heutigen "Online-Kauf-Zeit" glaube ich kaum, dass dieses "gekauft wie gesehen" noch soviel Gewicht hat, wenn ich beim Händler den Karton sehen kann und aus dem Internet bestellt halt nochmal ein Karton drüber ist und dafür das Fernabsatzgesetz greift... Außerdem geht es ja um lediglich 14 Tage und nicht um 4 Wochen oder so.

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Wenn man sich ansieht, welche Probleme der Onlinehandel mit der Rückgabe hat, dürfte das bei exzessiverer Nutzung einer solchen Kulanz für den stationären Handel ein ordentliches Drama sein.

Ganz abgesehen davon, es gibt seit 15 Jahren kein Fernabsatzgesetz mehr: https://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz Keine Ahnung, warum sich der Begriff so lange gehalten hat...

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Macht ihr das mit Autos auch so? Zulassen, zwei Wochen fahren, dann zurück zum Händler und Geld zurück? Und der Händler schickt es dann zurück zum Hersteller bei voller Erstattung? Und der Hersteller...?

 

Was soll denn Fuji mit den ganzen Geräten machen? Ach ja, die bekomme dann ich für meine Workshops. :)

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In der heutigen "Online-Kauf-Zeit" glaube ich kaum, dass dieses "gekauft wie gesehen" noch soviel Gewicht hat, wenn ich beim Händler den Karton sehen kann und aus dem Internet bestellt halt nochmal ein Karton drüber ist und dafür das Fernabsatzgesetz greift...

Es ist das BGB, nicht das Fernabsatzgesetz, aber jedenfalls ist es geltendes Recht. Das hat Gewicht. Ein Händler kann auch etwas tun, zu dem er nicht gesetzlich verpflichtet ist, aber wenn er es nicht tut und Du den Rechtsweg beschreitest, kannst Du Dich nur auf die Gesetze stützen – oder, in diesem Fall, eben nicht.

bearbeitet von mjh
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Es ist das BGB, nicht das Fernabsatzgesetz, aber jedenfalls ist es geltendes Recht. Das hat Gewicht. Ein Händler kann auch etwas tun, zu dem er nicht gesetzlich verpflichtet ist, aber wenn er es nicht tut und Du den Rechtsweg beschreitest, kannst Du Dich nur auf die Gesetze stützen – oder, in diesem Fall, eben nicht.

Ok... BGB... Ich werde wohl langsam echt schon alt :) Dann habe ich wohl den besten Händler Deutschlands erwischt... Glaube ich aber nicht.

 

Was machen wohl all die Media Märkte, Saturns und Experts... (dass man im Ausnahmefall auch Gutscheine akzeptieren muss, wenn man im Laden kauft ist klar.)

 

Ich bleibe aber dabei, dass der Umtausch auf der Rechnung oder auf dem Kassenzettel ausdrücklich ausgeschlossen sein muss.

 

Und wie gesagt, ein Händler der sogar 14 Tage Rückgaberecht verweigert, wird schon bald kein verkaufender Händler mehr sein, wenn alle Märkte um ihn rum es akzeptieren... Es kann immer mal was sein.

bearbeitet von Gast
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