Jump to content

Empfohlene Beiträge

Werbung (verschwindet nach Registrierung)

vor 25 Minuten schrieb Senser:

auch wenn es die DSGVO "vorschreibt" die verwischten Gesichter zerstören das ganze Bild 

Die DSGVO schreibt es nicht vor, denn Bilder von öffentlichen Aufzügen, Demos, Prozessionen fallen unter die erlaubten Ausnahmen, sofern das ganze Geschehen abgebildet und nicht einzelne Personen herausgegriffen werden.

Auf dieser Seite einer Fachanwältin für Medienrecht gibt es z.B. eine gute Zusammenfassung der geltenden Regeln: https://www.dorothe-lanc.de/rechtsbereiche/bildnisrecht/

Zutat aus der verlinkten Seite: „Weiterhin darf man Fotos und Filmaufnahmen von Versammlungen und Aufzüge, also z.B. Demonstrationen, Prozessionen, Karnevalsumzüge und Sportveranstaltungen, aber auch Kongresse, Vereinsveranstaltungen etc., soweit sie in der Öffentlichkeit stattfinden, veröffentlichen. Dies gilt aber nur dann, wenn sie das Geschehen zeigen. Die Fotos dürfen einzelne Personen , die an der Versammlung oder an dem Aufzug teilgenommen haben, nicht fokussieren.“

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 year later...
  • Antworten 101
  • Created
  • Letzte Antwort

Top Posters In This Topic

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...