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Onlinekauf aus GB


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Hm ich brauch eventuell eh noch das 55-200mm :-)

 

Gesendet von meinem SM-G901F mit Tapatalk

Hat sich meine Frau in einem Stuttgarter Fachgeschäft geholt. Gebraucht aber neuwertig inkl. Verpackung, unbenütztem Einschlagtuch mit Händlergarantie. 500€.

Wir kaufen sehr viel Ausstellungsstücke und Gebrauchtgeräte direkt beim Händler. Keine Probleme, kein Versand-Schnickschnack.

Der heimische Fotohändler ist nicht zwingend die teuerste Adresse. Die die es vielleicht mal waren, gibt's nicht mehr, oder sie machen nur noch Bewerbungsfotos.

 

 

Gruß Christian

 

◟(◔ั₀◔ั )◞

https://500px.com/christiandamm

Edited by Crischi74
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Kauf aus GB nur 1 Jahr Garantie durch Fuji.

Wie kommst du zu dieser Erkenntnis?

Käufe in der EU haben 24 Monate Garantie.

Das ist EU-weite gesetzliche Regelung.

 

Ausnahme kann Ware sein, die nicht bei der Einfuhr in der EU versteuert worden ist und der Verkäufer nicht aus der EU stammt (Grauimport durch asiatische Briefkasten-Händler). Manche asiatische Verkäufer lagern die Ware in einem europäischen Freihafen und versenden direkt von dort in die EU. Die Verzollung wird oft auf den Käufer abgewälzt. Das steht meist im Kleingedruckten, welches nur wenige lesen. Eine Verzollung müsste der Käufer anmelden und bezahlen. In der Praxis wird dies meist unterlassen, was eine Straftat ist.

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Wie kommst du zu dieser Erkenntnis?

Käufe in der EU haben 24 Monate Garantie.

Das ist EU-weite gesetzliche Regelung.

Hier wird wieder einmal Garantie und Gewährleistung verwechselt.

Da Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, kann sie nicht Teil einer gesetzlichen Regelung sein.

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... ich such das jetzt nicht nochmal raus, das schriftliche Fuji-Statement zu den Garantiebedingungen ( in der EU ) !

Außerdem soll jeder machen wie er will ... incl. Erkenntnissgewinn von Reparaturen nach 1 Jahr Rechnungslegung aus verschiedenen Ländern.

 

Wie kommst du zu dieser Erkenntnis?

Käufe in der EU haben 24 Monate Garantie.

Das ist EU-weite gesetzliche Regelung.

 

Ausnahme kann Ware sein, die nicht bei der Einfuhr in der EU versteuert worden ist und der Verkäufer nicht aus der EU stammt (Grauimport durch asiatische Briefkasten-Händler). Manche asiatische Verkäufer lagern die Ware in einem europäischen Freihafen und versenden direkt von dort in die EU. Die Verzollung wird oft auf den Käufer abgewälzt. Das steht meist im Kleingedruckten, welches nur wenige lesen. Eine Verzollung müsste der Käufer anmelden und bezahlen. In der Praxis wird dies meist unterlassen, was eine Straftat ist.

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Hier wird wieder einmal Garantie und Gewährleistung verwechselt.

Da Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, kann sie nicht Teil einer gesetzlichen Regelung sein.

 

Du hast aber Recht, daß eine Garantie die über die 24 Monate der EU- oder deutschen Gestzesgebung auf freiwilliger Basis für einen Hersteller ist und alles mögliche oder unmögliche beinhalten als auch ausschließen kann.

 

Den Begriff Gewährleistung gibt es nur in Deutschland. Die meisten EU-Länder kennen den Begriff nicht!

Inzwischen gibt es EU-weit 24 Monate gesetzlich geregelte Garantie bzw. in Deutschland Gewährleistung genannt bei verkaufen, auch Elektroprodukten, an Endverbrauchern. Eine darunter gewährte Garantie oder Gewährleistung ist nicht zulässig bzwl. nur bei Gebrauchtgeräten mit 12 Monaten zulässig. in den ersten 6 Monaten ist der Käufer nachweißpflichtig, daß es sich um einen Mangel handelt. Danach der Hersteller.

Edited by blogueberfotografie
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Du hast aber Recht, daß eine Garantie die über die 24 Monate der EU- oder deutschen Gestzesgebung auf freiwilliger Basis für einen Hersteller ist und alles mögliche oder unmögliche beinhalten als auch ausschließen kann.

 

Den Begriff Gewährleistung gibt es nur in Deutschland. Die meisten EU-Länder kennen den Begriff nicht!

Inzwischen gibt es EU-weit 24 Monate gesetzlich geregelte Garantie bzw. in Deutschland Gewährleistung genannt bei verkaufen, auch Elektroprodukten, an Endverbrauchern. Eine darunter gewährte Garantie oder Gewährleistung ist nicht zulässig bzwl. nur bei Gebrauchtgeräten mit 12 Monaten zulässig. in den ersten 6 Monaten ist der Käufer nachweißpflichtig, daß es sich um einen Mangel handelt. Danach der Hersteller.

 

Du solltest dich wirklich besser vorher über die Begriffe wie Garantie - Gewährleistung informieren.

 

https://www.channelpartner.de/a/der-unterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung,2593115

 

Gewährleistungsansprüche in UK

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Garantiert ist nur das die Erklärung zu Garantie meist falsch ist. Zumindest bleibt es unterhaltsam. Wenn Mitforisten dann richtig liegen wird erzählt das Gewährleistung eigentlich Garantie heißt aber woanders. Ich bin immer wieder über die internationalität des Forums imprägniert.

 

sent from Käfer @ 127km/h

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.. in den ersten 6 Monaten ist der Käufer nachweißpflichtig, daß es sich um einen Mangel handelt. Danach der Hersteller.

Den Käufer trifft die Beweislast für einen Sachmangel und dafür, dass der Mangel von Anfang an vorhanden war.

In den ersten 6 Monaten gilt jedoch eine Beweislastumkehr im Sinne einer Vermutung, dass der Mangel schon am Anfang vorhanden war,

also muss der Käufer dies erst nach 6 Monaten beweisen.

Edited by X-dreamer
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  • 1 year later...

 

Am 18.5.2017 um 13:28 schrieb VoHiWa:

Hallo,

 

ich habe mehrfach dort gekauft und bin zufrieden.

 

Mein XF27 aus GB war fehlerhaft, ich habe es gerade wieder aus Kleve zurück. Reparatur kostenlos auf Garantie. Fuji ist echt kulant!

 

Gruß

Volker

Bisher hatte ich auch nur beste Erfahrungen bzgl Grauimport.... nun aber ein Riesen Problem, ich habe vor 2 Monaten ein 60er Macro gekauft, welches letzte Woche auf einmal bei Blende 2.4 in die Programmautomatik wechselte.

Eingeschickt nach Kleve, der GB Händleg hatte Kostendeckung zugesagt, was mach Kleve? Reparatur abgelehnt weil Grauimport !!!! 😳😳😳

(Problem wird hier sehr gut erklärt https://www.fujix-forum.com/threads/fujinon-60mm-f-2-4-aperture-ring-problem-and-repair.43737/page-3 )

 

 

 

 

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