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Fotografieren ohne Genehmigung kann teuer werden


GambaJo

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Ein niederländischer Fotograf hat "Lost Places" ohne Genehmigung in Österreich fotografiert und die Bilder veröffentlicht. Nun darf er fast 2500 € zahlen. Hätte aber auch noch teurer ausfallen können.

Ich persönlich kann dem, was meistens unter "Lost Places" gemeint ist, nicht viel abgewinnen. Die Folgen davon finde ich jedoch interessant, da sie sich ähnlich auch in anderen Bereichen der Fotografie so ereignen könnten.

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Den Artikel fand ich etwas undifferenziert.

 

Der Fotograf ist sich bewusst dass er etwas Illegales tut, sagt er wird es wieder tun und beschwert sich über die Strafe weil er einen schlechten Anwalt hatte.

 

Was ist die Aussage des Posts??

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Hallo

Wen es um Hausfriedensbruches geht , dann soll einfach eine Anzeige erlassen werden .

Aber hier geht es um Begleichung eines Schadens . Den Schaden sehe ich nicht richtig .

Wäre der Niederländer jetzt auch ein Österreicher , würde er vielleicht den Hausbesitzer auf mangelte Sicherung eines Gebäude verklagen .

Früher dachte ich , die Österreicher ziehen nur fremde , besonders gerne Deutsche über den Tisch , aber nach mehreren Unterhaltung mit Österreichern musst ich feststellen , sie sind untereinander auch nicht viel freundlicher .

Ich würde nie auf die Idee kommen , einfach in ein Haus zu gehen wen ich in Österreich oder der Schweiz bin , so wie ich nie in Italien einen Scherz über die Mama machen würde .

Wen ich durch Österreich fahre , schaue ich immer das ich bis 10:00 durch bin , bis dahin sind die Polizisten noch nicht richtig wach . An sich ein wunderschönes Land , man muss es sich nur leisten können .

Gruß

Oli

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Hallo

Wen es um Hausfriedensbruches geht , dann soll einfach eine Anzeige erlassen werden .

Aber hier geht es um Begleichung eines Schadens . Den Schaden sehe ich nicht richtig .

Wäre der Niederländer jetzt auch ein Österreicher , würde er vielleicht den Hausbesitzer auf mangelte Sicherung eines Gebäude verklagen .

Früher dachte ich , die Österreicher ziehen nur fremde , besonders gerne Deutsche über den Tisch , aber nach mehreren Unterhaltung mit Österreichern musst ich feststellen , sie sind untereinander auch nicht viel freundlicher .

Ich würde nie auf die Idee kommen , einfach in ein Haus zu gehen wen ich in Österreich oder der Schweiz bin , so wie ich nie in Italien einen Scherz über die Mama machen würde .

Wen ich durch Österreich fahre , schaue ich immer das ich bis 10:00 durch bin , bis dahin sind die Polizisten noch nicht richtig wach . An sich ein wunderschönes Land , man muss es sich nur leisten können .

Gruß

Oli

 

Inhaltlich und grammatikalisch könnte das auch im Humor-Thread erscheinen.

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Hallo

Wen es um Hausfriedensbruches geht , dann soll einfach eine Anzeige erlassen werden .

Aber hier geht es um Begleichung eines Schadens . Den Schaden sehe ich nicht richtig .

Wäre der Niederländer jetzt auch ein Österreicher , würde er vielleicht den Hausbesitzer auf mangelte Sicherung eines Gebäude verklagen .

Früher dachte ich , die Österreicher ziehen nur fremde , besonders gerne Deutsche über den Tisch , aber nach mehreren Unterhaltung mit Österreichern musst ich feststellen , sie sind untereinander auch nicht viel freundlicher .

Ich würde nie auf die Idee kommen , einfach in ein Haus zu gehen wen ich in Österreich oder der Schweiz bin , so wie ich nie in Italien einen Scherz über die Mama machen würde .

Wen ich durch Österreich fahre , schaue ich immer das ich bis 10:00 durch bin , bis dahin sind die Polizisten noch nicht richtig wach . An sich ein wunderschönes Land , man muss es sich nur leisten können .

Gruß

Oli

 

Den wirren Artikel mal ins Deutsche übersetzt:

 

  1. Ausländer betritt und fotografiert ein Haus und veröffentlicht die Fotos ohne Genehmigung des Hauseigentümers.
  2. Hauseigentümer erfährt davon und verlangt Lizenzgebühren zzgl. Ersatz der damit verbundenen Aufwendungen.
  3. Fotograf streitet Anspruch ab
  4. Hauseigentümer lässt den Anspruch gerichtlich prüfen
  5. Fotograf entzieht sich dem Verfahren, indem er Sprachschwierigkeiten vorschützt: Ich habe zwar die Rechte eines Österreichers in Österreich verletzt, aber wenn er was von mir will, soll er gefälligst in meiner Sprache schreiben.
  6. Gericht entscheidet auf Antrag des Klägers ohne Anhörung des Gegners. Was soll es sonst auch machen?

Alles ganz normales Zivilrecht, würde in jedem Rechtsstaat so oder ähnlich ablaufen.

 

P.S.: Ich vergaß: Irreführender Threadtitel. Richtig wäre: Betreten fremder Häuser ohne Erlaubnis kann teuer werden.

 

P.P.S.: Zitat: "Ich gelangte sehr einfach hinein, denn es standen viele Fenster offen." Ohne Worte.

bearbeitet von Harlem
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Roman Robroek ist mir irgendwie sympathisch: Er ermöglicht mir mit seinem Artikel eine Brise schönste Freude, Schadenfreude.

 

Und der Post von GambaJo führte mich wieder zu einer in Vergessenheit geratenen, lesens- und sehenswerten Website: kwerfeldein.de

bearbeitet von Giorgio Torelli
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Steht genauso unter Strafe wie das Veröffentlichen von Fotos von Personen ohne deren Einwilligung, auch Streetfotografie genannt. Mit letzterer wird aber hier oft etwas gnädiger umgegangen... ;)

 

Tut mir leid, aber der Vergleich hinkt auf beiden Beinen.

Richtig ist, dass auch ein Foto einer Person teuer werden kann, weil ohne Einverständnis veröffentlicht, aber bei der Straßenfotografie fotografiert man diese Menschen nicht in ihren Privaträumen sondern im öffentlichen Raum.

Und dorthin begeben sie sich freiwillig.

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Der Vergleich hinkt insofern keineswegs, dass beides potentiell strafbewehrt ist.

Und ob es besser ist, einen seit 20 Jahren leerstehenden Betrieb oder z.B. einen Bettler (der sich freiwillig in die Öffentlichkeit begibt ;) ) zu fotografieren, sei dahingestellt.

 

Was ich damit sagen möchte: Es gibt abseits der juristischen Betrachtung eine moralische und da wäre ich zumindest vorsichtig, ein Urteil über andere fällen. Es gibt unter Lost-Places-Fotografen genauso einen Kodex wie unter Street-Fotografen, was man tut und was nicht.

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Der Artikel enthält viele Worte um Nichts zu sagen...und hätte er sich von dieser besagten schwarzen Wand voller Schimmel eine Aspergillose zugezogen, wäre er der Erste der gegen den Eigentümer Klage erhebte.

 

Diese "Lost Places" sind meistens nicht umsonst abgesperrt oder unzugänglich gemacht... neben Einsturzgefahr gibt es dort noch andere gesundheitsgefährdende Risiken.

 

Torheit schützt vor Strafe nicht...wer schreit hat nicht Recht... wenn der Klügere nachgibt herrschen die Dummen.

bearbeitet von Heraisto
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Whataboutismus.

 

Ah ja...

 

Und Du möchtest anderen ihre Threadtitel vorschreiben. :D

 

Der TO hat eben genau diesen und nicht den von Dir "gewünschten" Titel für den Thread gewählt...

Er schreibt: "Die Folgen davon finde ich jedoch interessant, da sie sich ähnlich auch in anderen Bereichen der Fotografie so ereignen könnten."

 

Ich glaube nicht, dass er auf eine Diskussion begrenzt auf Hausfriedensbruch hinaus wollte.

bearbeitet von MEPE
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Tut mir leid, aber der Vergleich hinkt auf beiden Beinen.

Richtig ist, dass auch ein Foto einer Person teuer werden kann, weil ohne Einverständnis veröffentlicht, aber bei der Straßenfotografie fotografiert man diese Menschen nicht in ihren Privaträumen sondern im öffentlichen Raum.

Und dorthin begeben sie sich freiwillig.

... um ihren privaten und beruflichen Interessen nachzugehen. In der Regel kommen sie nicht heraus um als Motiv von Streetfotografen zu dienen. Deshalb haben sie auch das Recht am eigenen Bild.

 

Gruß Tommy

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Es gibt abseits der juristischen Betrachtung eine moralische und da wäre ich zumindest vorsichtig, ein Urteil über andere fällen.

 

Das stimmt schon, aber die moralische Seite der Medaille stand hier nicht zur Diskussion.

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... um ihren privaten und beruflichen Interessen nachzugehen. In der Regel kommen sie nicht heraus um als Motiv von Streetfotografen zu dienen. Deshalb haben sie auch das Recht am eigenen Bild.

 

Und wie ist das mit den Tieren und den Natur-/ Wildlifefotografen?

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Der Vergleich hinkt insofern keineswegs, dass beides potentiell strafbewehrt ist.

Und ob es besser ist, einen seit 20 Jahren leerstehenden Betrieb oder z.B. einen Bettler (der sich freiwillig in die Öffentlichkeit begibt ;) ) zu fotografieren, sei dahingestellt.

 

Was ich damit sagen möchte: Es gibt abseits der juristischen Betrachtung eine moralische und da wäre ich zumindest vorsichtig, ein Urteil über andere fällen. Es gibt unter Lost-Places-Fotografen genauso einen Kodex wie unter Street-Fotografen, was man tut und was nicht.

 

Kannst Du mir den Kodex zugänglich machen? Sicher hast Du einen Link dazu. Danke.

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Und wie ist das mit den Tieren und den Natur-/ Wildlifefotografen?

 

Gute Frage, Detlef.

 

Muss man den Eigentümer der Tiere um Erlaubnis fragen?

Welche "Fallstricke" drohen bei unbefugten Betreten fremder Felder, Wälder und Wiesen?

 

Fotografie ist offensichtlich gefährlich, auch für den Fotografen,  ;).

Thomas

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Gast canis lupus

Zusammen mit schlechter juristischer Beratung und einer fehlenden Rechtschutzversicherung ist es dann noch teurer geworden.

 

Eine Rechtsschutzversicherung tritt bei einer Straftat (Hausfriedendensbruch) nicht ein. Auch ich fotografiere gelegentlich in "Lost Places" und bin mir des Risikos bewusst. Wenn man zur Kasse gebeten wird, ist das blöde, aber kein Grund zum öffentlichen Rumflennen.

bearbeitet von ulip
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aber bei der Straßenfotografie fotografiert man diese Menschen nicht in ihren Privaträumen sondern im öffentlichen Raum.

Und dorthin begeben sie sich freiwillig.

 

Es ist unerheblich wo sich eine private Person aufhält. Hier greift immer das Persönlichkeitsrecht.

 in diesem Buch https://www.rheinwerk-verlag.de/recht-fur-fotografen_2904/

 

steht, das man mit mehr als 5 Personen das Zeitgeschehen dokumentiert.

 

Im Zweifel ist fragen immer preiswerter.

 

Für den Fall oben gibt es das s.g. Property-Release.

 

 

 

Muss man den Eigentümer der Tiere um Erlaubnis fragen?

 im o.g. Buch steht nein. 

bearbeitet von Deaneau
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Es geht hier aber um Lost Places und nicht um Street. Ich finde das lächerlich, wenn ich ein Gebäude betrete, welches Jahrelang sich selbst überlassen ist , und ich deshalb wegen Hausfriedensbruch belangt werden kann. Aber das ist halt die in teilen unsinnige Rechtsprechung in der EU

 

Gruß Wolfgang

bearbeitet von Altländer
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