Jump to content

DSGVO und Digitale Fotografie


Harlem

Empfohlene Beiträge

Werbung (verschwindet nach Registrierung)

Nach Lektüre dieses Fachaufsatzes (Teil 1, Teil 2) muss man wohl wieder die analoge Fotografie in Erwägung ziehen(kein Spaß!). Ich jedenfalls werde am 25.5. erstmal meine Webseite vom Netz nehmen um abzuwarten, wie sich das Thema entwickelt.

 

Wäre schön, wenn etwaige Mitdiskutanten erst lesen und dann posten;-)

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Nach Lektüre dieses Fachaufsatzes (Teil 1, Teil 2) muss man wohl wieder die analoge Fotografie in Erwägung ziehen(kein Spaß!). Ich jedenfalls werde am 25.5. erstmal meine Webseite vom Netz nehmen um abzuwarten, wie sich das Thema entwickelt.

 

Wäre schön, wenn etwaige Mitdiskutanten erst lesen und dann posten;-)

 

 

... ab hier gab es auch schon etwas zu dem Thema

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Das wird auf jeden Fall spannend! Auch wenn es zunächst einmal um Berufsfotografen geht, die sich sicher richtig vorereiten müssen, um alle Richtlinien einzuhalten.

Sicher wird dort auch am ehesten nach entsprechenden „Verfehlungen“ gesucht.

 

Aber auch für den Hobbyisten könnte es Auswirkungen haben. Sein Portfolio zumindest eine Zeit lang zu bereinigen kann sicher nicht schaden.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich finde in dem Artikel nichts, was in per se unzutreffend bei analoger Fotografie macht.

 

Soweit ich das richtig verstanden habe, beginnt das Thema bei der wie auch immer gearteten Verwertung/Veröffentlichung/Speicherung ausserhalb der eigenen EDV.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Nach Lektüre dieses Fachaufsatzes (Teil 1, Teil 2) muss man wohl wieder die analoge Fotografie in Erwägung ziehen(kein Spaß!). Ich jedenfalls werde am 25.5. erstmal meine Webseite vom Netz nehmen um abzuwarten, wie sich das Thema entwickelt. [...]

 

Nachdem mit dem Inkrafttreten der EU-DSGVO bzw. deren nationaler Umsetzung ja nicht mehr nur (wie bisher) die Veröffentlichung, sondern auch schon die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung datenschutzrechtlich relevant wird, d.h. schon das Fotografieren selbst, sehe ich im Rückgriff auf die analoge Fotografie keinen work-around.

 

Auch ich erwäge, meine Website drastisch zu bereinigen, obwohl es sich bei meinen Personenaufnahmen entweder um die sog. Haushaltsfotografie handelt bzw. mir die Einwilligungserklärungen vorliegen. Allerdings genügen meine bislang eingeholten Einwilligungserklärungen nicht in vollem Umfang der jetzt geforderten Aufklärungspflicht z.B. über Speicherungsdauer, Speicherungsort, etc.

 

Werde mich dann wohl erstmal auf Blümchen, Landschaften und unsere Katzen beschränken. Aber selbst dann wäre ja trotzdem ein Datenschutzhinweis auf der Website erforderlich, denn meines Wissen gelten auch die bloßen Zugriffsdaten (Server-Log-Files) als personenbezogene Daten, über deren Erhebung, Speicherung und Verwendung der Websitebesucher aufgeklärt werden muss.

bearbeitet von micaelo
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich finde in dem Artikel nichts, was in per se unzutreffend bei analoger Fotografie macht.

 

Soweit ich das richtig verstanden habe, beginnt das Thema bei der wie auch immer gearteten Verwertung/Veröffentlichung/Speicherung ausserhalb der eigenen EDV.

wer sagt denn dass ihr meine analogen bilder hier im forum sehen dürft... :D

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Nachdem mit dem Inkrafttreten der EU-DSGVO bzw. deren nationaler Umsetzung ja nicht mehr nur (wie bisher) die Veröffentlichung, sondern auch schon die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung datenschutzrechtlich relevant wird, d.h. schon das Fotografieren selbst, sehe ich im Rückgriff auf die analoge Fotografie keinen work-around.

 

...analoge fotografie erhebt und verknüpft keine daten (metadaten, exifs, etc...) genau darum geht es - das darf nur noch der staatsapparat zur gefahrenabwehr und nicht mehr der mündige bürger... george orwell lässt grüßen...

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Da fallen mir sofort ein paar praktische Beispiele und Fragen ein, deren Beurteilung ich nur erahnen kann.

 

Geburtstagsfeier fotografieren auschließlich um Print abzüge zu erstellen - Soll ich nun eine Unterschriftenliste rumgehen lassen, wo jeder Gast unterschreiben und erlauben muß das Bilder von seiner Person bearbeitet und gespeichert werden dürfen bis die Bilder ausgedruckt sind um dann gelöscht zu werden? (Analog gilt das für alle privaten Feste, einschließlich Hochzeiten)

 

Kindergeburtstag fotografieren auschließlich um Print abzüge zu erstellen - das geht vermutlich gar nicht mehr, weil die Kinder Ihre juristisch verbindliche Zustimmung nicht geben können und weil besonders schützenswert.?

 

Analoge Bilder -  werden analoge Bilder, die in kommerziellen Labors entwickelt werden, im "Produktionsprozess, mittlerweile auch in irgendeiner Weise zuordenbar registriert, getaggt und gespeichert?

 

Ganz schön komplex, das Ganze.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Nun ja, mich würde interessieren, inwieweit wir denn betroffen sind:

https://dsgvo-gesetz.de/art-2-dsgvo/

Absatz 2, Ziffer c)

 

@Don Pino: Wenn ich Dich privat digital fotografiere, um aus den Rohdaten einen Print zu machen, dann scheinen mir die Regeln der DSGVO nicht zur Anwendung zu kommen.

 

Noch simpleres Beispiel. Ich bekomme privat Visitenkartendaten via Bluetooth überspielt und speichere die Inhalte in einer Textdatei auf dem Rechner. Wenn dieser Akt unter die DSGVO fallen würde und damit sich alle daraus ergebenden Pflichten ableiten würden, müsste ich vor dem Annehmen der Daten den Sender darüber informieren, was er für Rechte hat, was ich damit mache, wozu ich sie brauche. Ich müsste sogar ein Prozessverzeichnis führen, in dem erläutert wird, wie welche Daten verarbeitet werden. Das wäre ein wenig absurd.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Da fallen mir sofort ein paar praktische Beispiele und Fragen ein, deren Beurteilung ich nur erahnen kann.

 

Geburtstagsfeier fotografieren auschließlich um Print abzüge zu erstellen - Soll ich nun eine Unterschriftenliste rumgehen lassen, wo jeder Gast unterschreiben und erlauben muß das Bilder von seiner Person bearbeitet und gespeichert werden dürfen bis die Bilder ausgedruckt sind um dann gelöscht zu werden? (Analog gilt das für alle privaten Feste, einschließlich Hochzeiten)

 

Kindergeburtstag fotografieren auschließlich um Print abzüge zu erstellen - das geht vermutlich gar nicht mehr, weil die Kinder Ihre juristisch verbindliche Zustimmung nicht geben können und weil besonders schützenswert.?

 

Analoge Bilder -  werden analoge Bilder, die in kommerziellen Labors entwickelt werden, im "Produktionsprozess, mittlerweile auch in irgendeiner Weise zuordenbar registriert, getaggt und gespeichert?

 

Ganz schön komplex, das Ganze.

 

das wird alles noch wunderbar digital gehen damit möglichst wenige betroffen sind... und es keinen aufschrei gibt.

 

die ersten überlegen ja bereits das sujet zu wechseln (blümchen, landschaften und so...)

aber was wenn beispielsweise eine demonstration im öffentlichen raum stattfindet und es kommt zu ausschreitungen...?

darf nur noch der rechtsstaat zum schutz seiner exekutive und der beweisführung digital aufnehmen, auswerten, und zur strafverfolgung auch noch veröffentlichen, selbstverständlich auch archivieren... (und am ende eine schaar genehmer presse-fotografen)?

was machen in solch einem fall (ist ja noch garnicht mal so lange her: z.b.  schwarzer freitag, stuttgart) geschädigte friedliche mündige bürger? nen analog abzug als gegenbeweis?

wer wird wohl da die meinungs- und deutungshoheit in solch einem fall bestimmen?

genügt dann schon das mitführen einer digiknipse (handy) um entsprechend strafrechtlich verfolgt zu werden?

was wenn einer das handy zückt und in so einer situation die sozialen netzwerke bemüht? usw usf...

das wären die zu stellenden fragen - nicht ob du und ich noch auf der strasse knipsen dürfen - es gibt ja jetzt schon genügend selbsternannte bildpolizisten die ganz genau wissen was der fotograf darf oder nicht - das verhalten fotografen gegenüber wird in jedem falle rauher werden...

 

die strafandrohungen (und summern sind ja geradezu grotesk - da wird steuerhinterziehung und vieles andere wieder zu einem kavaliersdelikt...

bearbeitet von wolf
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich hoffe, dass sich das Ganze rund um die DSGVO wieder etwas beruhigt und die Lage klarer wird. Vielleicht aber auch erst dann, wenn es die ersten Urteile gibt.

Ich bin bezogen auf das Internetrecht eher der mutige Typ, aber ich bin auch schon dabei meine Seiten, die Fotos zeigen, zu bereinigen, eine vielleicht auch am 24.05. temporär abzuschalten.

EXIF-Daten werde ich bei der Speicherung als JPEGS löschen, ich weiß, das reicht nicht, aber so sind sie dann nicht mehr öffentlich sichtbar.

 

Als Inhaber einer Internetagentur hatte ich alle Bestandskunden informiert und bekomme nun höchst unterschiedliche Rückmeldungen von deren anwaltliche Beratung.

Nach dem Motto, 3 Anwälte, 3 Meinungen.

Ich habe Datenschutzerklärungen gesehen die über 18 Seiten in Word lang waren und welche die 4 Seiten lang waren.

NIcht nur die Länge auch die Inhalte unterschieden sich und das bei ähnlichen Webauftritten.

Da geht es natürlich erst mal "nur" um klassische Websites, Onlineshops etc.

 

... gelten auch die bloßen Zugriffsdaten (Server-Log-Files) als personenbezogene Daten, über deren Erhebung, Speicherung und Verwendung der Websitebesucher aufgeklärt werden muss

 

viele Systeme anonymisieren inzwischen die entsprechenden Daten (IP-Adresse, Referrer) vor dem Speichern.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

[...] viele Systeme anonymisieren inzwischen die entsprechenden Daten (IP-Adresse, Referrer) vor dem Speichern.

 

Ja, aber das muss man als Website-Betreiber erstmal herausfinden. Von meinem Hoster weiß ich z.B. nur, dass die Logfiles, die ich selbst im Rahmen der Traffic-Statistik nutzen kann, anonymisiert sind (verkürzte IPs). Was der Hoster aber selbst speichert oder im Hinblick auf die Vorratsdatenhaltung sogar speichern muss, habe ich bislang noch nicht herausfinden können. Mühsames Geschäft :angry:

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Nun ja, mich würde interessieren, inwieweit wir denn betroffen sind:

https://dsgvo-gesetz.de/art-2-dsgvo/

Absatz 2, Ziffer c)

 

@Don Pino: Wenn ich Dich privat digital fotografiere, um aus den Rohdaten einen Print zu machen, dann scheinen mir die Regeln der DSGVO nicht zur Anwendung zu kommen.

 

 

das sehe ich auch so.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

[...]  Mühsames Geschäft :angry:

 

Bestimmte Dinge waren schon immer ganz weich: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Veranstaltungen/ITSiKongress/14ter/Vortraege-19-05-2015/Heidrich_Wegener.pdf?__blob=publicationFile

 

Immer dann, wenn Bestimmungen in Gesetzen gegensätzliche Interessen vertreten, bleibt es oft vage und erst die Gerichte entscheiden im konkreten Fall.

Wichtig wird es sein, eine bewusste Entscheidung zu dokumentieren und zu begründen. Unser Forumsbetreiber wird auch Logs mitführen, um z.B. Fällen nachgehen zu können, wenn regelmäßig strafrechtlich relevante Inhalte hier gepostet würden. Da hat er berechtigtes Interesse.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Nach meiner Kenntnis werden sich die Behörden zunächst den "gesunden Mittelstand" aufsuchen, nicht die ganz Großen und die Kleinen. Jedoch gilt das Wettbewerbsrecht, so dass man  Mittwettbewerber bezüglich DSVGO Verstößen anzeigen kann. Die Abmahnanwälte stehen auch in den Startlöchern.

Gruppenfotos beim "Girlsday" gehören wohl nun der Vergangenheit an.

 

Ich hoffe mal die Suppe wird nicht so heiß gegessen wie Sie momentan gekocht wird.

 

Peter

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Nach Lektüre dieses Fachaufsatzes (Teil 1, Teil 2) muss man wohl wieder die analoge Fotografie in Erwägung ziehen(kein Spaß!). Ich jedenfalls werde am 25.5. erstmal meine Webseite vom Netz nehmen um abzuwarten, wie sich das Thema entwickelt.

 

Wäre schön, wenn etwaige Mitdiskutanten erst lesen und dann posten;-)

 

 

Leider hast auch du nicht richtig vor dem Posten gelesen – das ist schade und macht die Pferde scheu (so ausgedrückt, wenn ich nicht den Begriff Polemik verwenden möchte).

 

Dein zitierter erster Teil, ist mit „DSGVO und Fotobusiness – Teil 1“ überschrieben. Der Autor wiederholt im ersten Absatz: „(…) welche Auswirkungen das auf die Fotobranche hat (…)“. Beim zweiten Teil lautet der Einführungstext: „Rechtsanwalt David Seiler erklärt, was sich durch das neue EU-Datenschutzrecht, das am 25. Mai in Kraft treten wird, für Fotografen, Fotostudios, Bildagenturen und sonstige Unternehmen der Fotobranche verändert.“

 

Da frage ich dich, und ich beantworte es gleich selbst, für wen wird die neue Regelung gelten? Für Fotografen (etc., siehe oben) und nicht für den Privatmenschen! Damit erübrigt sich für die meisten von uns jede weitere Diskussion.

 

Auch zusätzliche Quellen können bei solchen Themen hilfreich sein. Zum einen der Originaltext, den Graufilter schon ansprach, zum anderen das beliebte Online-Lexikon, das in der zusammenfassenden Einführung ebenfalls schreibt: „Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden“ (Quelle)

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

...

genügt dann schon das mitführen einer digiknipse (handy) um entsprechend strafrechtlich verfolgt zu werden?

...

 

Bleib mal auf dem Teppich und lass diese Verschwörungstheorien.

 

Das ist ja schon insofern Blödsinn, als dass pot. Verstöße gegen die DSGVO i.d.R. gar keine Straftaten sind.

 

bearbeitet von fade_to_grey
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Bestimmte Dinge waren schon immer ganz weich: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Veranstaltungen/ITSiKongress/14ter/Vortraege-19-05-2015/Heidrich_Wegener.pdf?__blob=publicationFile

 

Immer dann, wenn Bestimmungen in Gesetzen gegensätzliche Interessen vertreten, bleibt es oft vage und erst die Gerichte entscheiden im konkreten Fall.

Wichtig wird es sein, eine bewusste Entscheidung zu dokumentieren und zu begründen. Unser Forumsbetreiber wird auch Logs mitführen, um z.B. Fällen nachgehen zu können, wenn regelmäßig strafrechtlich relevante Inhalte hier gepostet würden. Da hat er berechtigtes Interesse.

 

Ich kenne diese Präsentation. Da geht's aber eher um das unternehmensinterne Loggen.

 

Mir ging's darum, dass ich auch als privater Website-Betreiber einen Datenschutzhinweis anbringen muss, selbst dann, wenn die Website ohne Eingabe personenbezogener Daten nutzbar ist. Und das deshalb, weil der Hoster Server-Log-Files erstellt und speichert und diese als personenbezogene Daten gelten. Ich muss also in meinem Datenschutzhinweis die Besucher meiner Website darüber aufklären.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Beruhigungspille?: :rolleyes: 

 

Art. 2 DSGVO 2.c)

 

"Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten

c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten"

 

Salut Ulrike

 

Klar, das ist auf den ersten Blick beruhigend. Problematisch ist allerdings, dass der Begriff "persönlicher Tätigkeiten" nicht hinreichend juristisch definiert ist und es da sicherlich diverse Grauzonen gibt, die erst einer entsprechenden Klärung in der Rechtsprechung bedürfen.

Gerade bei uneingeschränkter Veröffentlichung könnte ich mir vorstellen, dass je nach Kontext, die Grenzen des rein persönlichen u.U. rel. schnell erreicht sind. Tatsächlich ist es leider so, dass für viele Teile der DSGVO bislang keine Rechtssicherheit besteht und daher schlichtweg abgewartet werden muss. Will man also nicht selbst als Exempel für andere dienen, ist eine gewisse (nicht panische) Vorsicht zumindest nicht verkehrt.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Diskutiere mit!

Du kannst direkt antworten und dich erst später registrieren. Wenn du bereits einen Account hast, kannst du dich hier anmelden, um unter deinem Usernamen zu posten.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...