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DSGVO und Digitale Fotografie


Harlem

Empfohlene Beiträge

  • 2 weeks later...

Wie fast überall beim DSGVO spielt auch hier das Panikorchester. Hier ein kleines Beruhigungsmittel gegen DSGVO-Mythen: http://www.rechtzweinull.de/archives/2558-mein-erster-dgsvo-rant-zu-viele-mythen-und-gefaehrliches-halbwissen-zum-neuen-europaeischen-datenschutzrecht.html

 
Wirklich sehr beruhigend: "Nach Aussagen verschiedener Europapolitiker, die bei der DSGVO mitgewirkt haben, ist das Kunsturhebergesetz (KUG) als enstprechende gesetzlichen Spezialregelung zu werten."
War mir tatsächlich neu, dass Aussagen (Meinungsäußerungen) von Politikern Gesetzeskraft haben.
 
 
Hier noch eines der "schönsten" Zitate aus einem Kommentar in dem verlinkten Blogbeitrag:
 
Die einzige Aussage, die ich im Zusammenhang mit der DSGVO zur Zeit wirklich ernst nehme, ist die Antwort eines guten Freundes, Rechtsanwalt bei einer renommierten international tätigen Anwaltskanzlei auf meine Frage “Na, was machen denn die Kollegen in der Abmahn-Abteilung ?” Antwort: “Die blättern gerade ganz vergnügt im neuesten Porsche-Katalog.”
 
Sie sorgt also gelegentlich durchaus auch für gute Laune, die DSGVO.
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Klagen werden weiterhin nur die direkt betroffenen Einzelpersonen in ihrem speziellen Fall können. Die Darstellung dass Anmahnkanzeleien pauschal Einverständniserklärungen und Modelrelease von Fotografen einfordern, im bloßen Verdacht dass diese nicht vorhanden sind, ist einfach falsch.

bearbeitet von Crischi74
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Selbstverständlich auch unterschrieben, auf Facebook und an unseren Fotoclub weitergegeben. 

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Werbung (verschwindet nach Registrierung)

Klagen werden weiterhin nur die direkt betroffenen Einzelpersonen in ihrem speziellen Fall können. Die Darstellung dass Anmahnkanzeleien pauschal Einverständniserklärungen und Modelrelease von Fotografen einfordern, im bloßen Verdacht dass diese nicht vorhanden sind, ist einfach falsch.

 

Christian, in dem von mir zitierten Absatz des Kommentators geht es ja nicht um die Fotografie bzw. (Hobby-) Fotografen.

Er bezieht sich auf Probleme, die Unternehmer bei der Umsetzung haben und da kann ich mir schon vorstellen, dass der eine oder andere "Spezialist" hier nur auf den Startschuss wartet um sich gezielt auf die Suche nach Verstößen zu machen, die z.B. nach UWG abmahnfähig sind.

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Habe auch unterschrieben!

 

Weil nichts tun der falsche Weg ist!

 

Gesetzte zum Datenschutz sind extrem wichtig, aber deshalb sollten sie nicht so formuliert werden, dass sie mit fragwürdigen Interpretationen im "falschen Sinn" mißbraucht werden können.

Falsch steht in diesem Fall für die generelle Anwendung auf alle digitale Fotgrafien, die von privaten Personen gemacht werden und per se nur als Daten - was sie zwar auch sind - eingestuft werden, und nicht als ein Abbild des "privaten Zeitgeschehens" betrachtet werden.

 

Zusätzlich sollten sogenannte "Abmahnanwälte" keine Chance haben, auf eigene Veranlassung die Rechte am eigenen Bild dritten gegenüber einzuklagen. Dies darf nur durch die jeweiligen abgebildetetn und damit betroffenen Personen eingeklagt werden.

Damit müssen die Anwälte zuert einmal die Identität der (aller) Personen auf einem solchen digitalen Foto recherchieren und deren Einverständnis, bzw. deren ausdrücklichen Auftrag bekommen, für sie das Recht am eigenen Bild einzuklagen.

Im Arbeitsrecht wird der Gang zur Toilette auch als "Privatvergnügen" eingestuft und fällt nicht unter betriebliche Belange.

Eine genaue Definition des "privaten Bereiches" innerhalb der (Hobby-)Fotografie muss in dieses Gesetz in der nationalen Fassung zwingend einfließen, bevor die Gerichte durch diese zu befürchtete Klagewelle noch mehr überlastet werden.

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Habe ich gerade vom DVF bekommen:

 

Warum sich für Fotografen nichts Wesentliches ändert. Die Auswirkungen der neuen Datenschutzbestimmungen für Fotografen. Eine Abhandlung von DVF Präsident und Justitiar Wolfgang Rau

 

https://dvf-fotografie.de/news/2018-05-14/1000061/ds-gvo-entwarnung-fuer-fotografen.html?back=dvf-news.html

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Hallo miteinander,

 

Die ausführliche Stellungnahme der fotocommunity durch deren Datenschutzbeauftragten Amin Negn-Awad (Fachanwalt für Medien-, Internet- und Fotorecht) möchte ich gerne an euch weiterleiten.

 

Bitte lest ebenso den angehängten Brief des Bundesinnenministeriums zur neuen DSGVO.

 

Ebenso aufschlussreich sind die Antworten des Juristen in den Kommentaren.

 

http://www.fotocommunity.de/blog/fotografisches/informationen/dsgvo-fuer-fotografen?sc_src=email_2092425&sc_llid=38393&sc_lid=61546632&sc_uid=H6XrhHX0lC&utm_source=Datenschutz-NL&utm_medium=Email&utm_campaign=180516

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  • 2 weeks later...
Gast BehindBars

Bemerkenswert finde ich, dass da wirklich schon vier Punkte genutzt wurden.

 

Es soll ja auch Etablissements geben, da möchte man nicht gerne erkannt geschweige denn fotografiert werden.

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Dieses Wochenende war Leichtathletik Zehnkampf in Bernhausen, durch seinen lokalen Charakter eine einzig sehr gute Möglichkeit nah an die Athleten heran zu kommen und Sportfotos zu schießen. Allerdings stellt sich nun die Frage ob das für einen Hobby-Fotografen basierend auf der aktuellen DSGVO überhaupt erlaubt ist, ich würde sagen nicht!

 

Hat hier jemand irgendwelche Infos, wie das bei Sportveranstaltungen aussieht?

 

Besten Dank, b!

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Die Datenschutz-Grundverordnung gilt ausschließlich für den beruflichen Kontext (Unternehmen, Behörden, Selbstständige, ...). 

 

Der Bereich „persönlicher oder familiärer Tätigkeiten“ ist ja genau dadurch definiert und ausgeklammert. Was ist da  noch offen? Persönlich ist persönlich und familiär ist familiär.

 

 

Um im Juristenlingo zu bleiben: Einspruch, Euer Ehren. Die DSGVO schützt auch die Rechte von Privatpersonen/natürlichen Personen, und das betrifft dann in weiten Bereichen (wie bisher auch, aber in manchen Bereichen erheblich verstärkt) auch nichtberuflich Fotografierende. Schon bisher musste sich niemand fotografieren lassen, der das nicht wollte, und konnte dagegen vorgehen, egal ob der Knipsende Profi war oder nicht. Das gilt nun verstärkt - wie weit das gelten wird, ergibt sich dann aus der Judikatur. Es müssen ja auch die Nationalstaaten entsprechende Durchführungsgesetze zur GRUNDverordnung erlassen - bei mir in Österreich hat man das in einer Weise getan, die sich in vielem an die bisherigen Regeln anlehnt, die DSGVO entschärft und auch schon aus Brüssel dafür gerügt wurde. In der BRD hat man den Gerichten den Schwarzen Peter zugeschoben, erst einmal. Offene Fragen bleiben hier wie da genug. So ist mehr oder weniger verbindlich aus berufenen Quellen zu lesen, dass die Regeln des KUG für die BRD als eine solche nationalstaatliche Ergänzung zu betrachten sind - was zum Beispiel für die Street Photography doch wieder Spielräume eröffnet.

 

"Persönliche oder familiäre Tätigkeiten" sind leider überhaupt keine halbwegs exakte Definition, sondern Auslegungssache, bei der Anwälte viel Kohle machen können. Ich stelle mir die Grauzone einer runden Geburtstagsfeier mit allerlei Gästen vor ... beim Gruppenbild kann ich davon ausgehen, dass alle, die sich da aufstellen, auch einverstanden sind. Bei Schnappschüssen während der Feier ... schwierig. Und rechtlich wird es immer in den Grauzonen interessant und nicht dort, wo eh alles klar ist. Hab ich als Vater das Recht, meinen erwachsenen Sohn zu fotografieren, ohne ihn zu fragen? Ist doch Familie ... gut, ich halte es für eine Selbstverständlichkeit, ihn zu fragen, aber ab welchem Alter? Usw. usf. 

 

Augenmaß und gesunder Menschenverstand werden in den meisten Fällen die Dinge regeln, ohne den Kadi zu bemühen. Bei den Abmahnhaien bin ich mir weniger sicher - da scheint sich wirklich ein vielversprechendes Geschäftsfeld zu eröffnen. Und in rechltichen Dingen helfen nun mal kein Wunschdenken und keine blauäugige "Meinung", wie die Dinge gehandhabt werden - das wird nach Regeln gespielt, und diese Regeln sind derzeit leider unklar, auch für privat Fotografierende oder Abgelichtete.

 

Unklar ist mir auch, ob die Hoffnungen der Freunde des Analogen berechtigt sind ... solange ich beim Weiterverarbeiten auf die Dunkelkammer beschränkt bleibe, mag das stimmen. Einscannen und das gescannte Bild dann posten fällt dann wohl schon wieder unter die DSGVO. Irrtum EXIF-Daten: Bereits die Überführung einer Fotografie in binäre Daten und deren Speicherung erfüllt den Tatbestand digitaler Verarbeitung, und wenn ich Personen fotografiere, dann sind das per se personenbezogene Daten. Und zur "privaten Tätigkeit": Im rechtlichen Sinn verlasse ich das Private, sobald ich Bilder auf der Basis von verarbeiteten Daten einem unbeschränkten Personenkreis zugänglich mache.

 

Jedenfalls, bisher schon und künftig erst recht: Wir sind alle kleine Sünderlein ...

bearbeitet von jakob_ehrhardt
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Um im Juristenlingo zu bleiben: Einspruch, Euer Ehren. Die DSGVO schützt auch die Rechte von Privatpersonen/natürlichen Personen, und das betrifft dann in weiten Bereichen (wie bisher auch, aber in manchen Bereichen erheblich verstärkt) auch nichtberuflich Fotografierende. Schon bisher musste sich niemand fotografieren lassen, der das nicht wollte, und konnte dagegen vorgehen, egal ob der Knipsende Profi war oder nicht. Das gilt nun verstärkt - wie weit das gelten wird, ergibt sich dann aus der Judikatur. Es müssen ja auch die Nationalstaaten entsprechende Durchführungsgesetze zur GRUNDverordnung erlassen - bei mir in Österreich hat man das in einer Weise getan, die sich in vielem an die bisherigen Regeln anlehnt, die DSGVO entschärft und auch schon aus Brüssel dafür gerügt wurde. In der BRD hat man den Gerichten den Schwarzen Peter zugeschoben, erst einmal. Offene Fragen bleiben hier wie da genug. So ist mehr oder weniger verbindlich aus berufenen Quellen zu lesen, dass die Regeln des KUG für die BRD als eine solche nationalstaatliche Ergänzung zu betrachten sind - was zum Beispiel für die Street Photography doch wieder Spielräume eröffnet.

 

"Persönliche oder familiäre Tätigkeiten" sind leider überhaupt keine halbwegs exakte Definition, sondern Auslegungssache, bei der Anwälte viel Kohle machen können. Ich stelle mir die Grauzone einer runden Geburtstagsfeier mit allerlei Gästen vor ... beim Gruppenbild kann ich davon ausgehen, dass alle, die sich da aufstellen, auch einverstanden sind. Bei Schnappschüssen während der Feier ... schwierig. Und rechtlich wird es immer in den Grauzonen interessant und nicht dort, wo eh alles klar ist. Hab ich als Vater das Recht, meinen erwachsenen Sohn zu fotografieren, ohne ihn zu fragen? Ist doch Familie ... gut, ich halte es für eine Selbstverständlichkeit, ihn zu fragen, aber ab welchem Alter? Usw. usf. 

 

Augenmaß und gesunder Menschenverstand werden in den meisten Fällen die Dinge regeln, ohne den Kadi zu bemühen. Bei den Abmahnhaien bin ich mir weniger sicher - da scheint sich wirklich ein vielversprechendes Geschäftsfeld zu eröffnen. Und in rechltichen Dingen helfen nun mal kein Wunschdenken und keine blauäugige "Meinung", wie die Dinge gehandhabt werden - das wird nach Regeln gespielt, und diese Regeln sind derzeit leider unklar, auch für privat Fotografierende oder Abgelichtete.

 

Unklar ist mir auch, ob die Hoffnungen der Freunde des Analogen berechtigt sind ... solange ich beim Weiterverarbeiten auf die Dunkelkammer beschränkt bleibe, mag das stimmen. Einscannen und das gescannte Bild dann posten fällt dann wohl schon wieder unter die DSGVO. Irrtum EXIF-Daten: Bereits die Überführung einer Fotografie in binäre Daten und deren Speicherung erfüllt den Tatbestand digitaler Verarbeitung, und wenn ich Personen fotografiere, dann sind das per se personenbezogene Daten. Und zur "privaten Tätigkeit": Im rechtlichen Sinn verlasse ich das Private, sobald ich Bilder auf der Basis von verarbeiteten Daten einem unbeschränkten Personenkreis zugänglich mache.

 

Jedenfalls, bisher schon und künftig erst recht: Wir sind alle kleine Sünderlein ...

 

 

... abgelehnt ;-)

 

Eine „persönliche oder familiäre Tätigkeit“ ist selbstverständlich von einer künstlerischen oder gewerblichen Tätigkeit abzugrenzen (Sinn und Zweck der Aufnahmen, Verwertung, …).

 

Leider drehen sich sich hier viel Aussagen lediglich um den eigenen Bauchnabel, so auch deine. Geht es doch bei genauem Hinsehen nicht vordergründig um die Rechte der Fotografierten (die bestanden ja, wie du schreibst, auch schon vorher), sondern um den dahinterstehenden zu betreibenden Aufwand für den Fotografen um die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen. Und genau um diesen Bereich muss sich der „Hobby-Knipser“ eben keine Sorgen machen.

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Und genau um diesen Bereich muss sich der „Hobby-Knipser“ eben keine Sorgen machen.

Schreib doch besser, dass DU dir keine Sorgen machst. In die Sorgen, und vor allem in die von dir dann ja nicht auszufechtenden juristischen Auseinandersetzungen, anderer Forenmitglieder, solltest du dich lieber nicht einmischen.

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