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DSGVO und Digitale Fotografie


Harlem

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Leider drehen sich sich hier viel Aussagen lediglich um den eigenen Bauchnabel, so auch deine. Geht es doch bei genauem Hinsehen nicht vordergründig um die Rechte der Fotografierten (die bestanden ja, wie du schreibst, auch schon vorher), sondern um den dahinterstehenden zu betreibenden Aufwand für den Fotografen um die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen. Und genau um diesen Bereich muss sich der „Hobby-Knipser“ eben keine Sorgen machen.

 

Der "Hobby-Knipser" womöglich nicht, der seine Bilder in der Regel eh nur für sich und die Seinen behält. Wer Fotografie mit etwas höherem Anspruch betreibt, seine Bilder auf öffentlichen Medien mit anderen teilen möchte (von der Eigen- und/oder Fremdeinschätzung als Kunst erst gar nicht zu reden), die/der muss noch lange nicht Profi oder Unternehmer sein, um sich zumindest Gedanken zu machen, was sich durch die DSGVO für ihn ändern könnte. Da möge sich jeder selbst einordnen, welcher Gruppe er sich zugehörig fühlt. 

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  • 3 weeks later...

Die Datschutzbeafutrage des Landes Brandenburg stellt klar, dass „Hobbyknipser“ den privaten, bzw. familiären Ausnahmegrund der DSGVO verlassen, sobald Sie ihre Werke auf einer öffentlich zugänglichen Webseite, wie z.B. diese hier, veröffentlichen. Es reicht demnach aus, dass sich jeder der möchte registrieren kann. Insofern müssen wir alle hier die DSGVO für Aufnahmen beachten.

 

 

https://www.lda.brandenburg.de/media_fast/4055/DSGVOFotografienfinal.pdf

 

Peter

bearbeitet von MightyBo
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Das gilt dann aber nur für Brandenburg, oder? :D Nein, ehrlich: Das sind für mich persönliche Auslegungen & Befindlichkeiten.

Das sehe ich auch so. Deshalb habe ich auch anders als mal angekündigt keine Fachanwalt dazu konsultiert. Es bringt nichts. Jeder Fachmann/Institution auf dem Gebiet hat seine eigene Einschätzung der Lage. Ich warte ab, bis Gerichte die Auslegung präzisiert haben. Das wird halt ein paar Jahre dauern und bis dahin versuche ich unauffällig zu bleiben.

 

Peter

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das erste Urteil eines deutschen Gerichtes vom 18.6.2019 zur DSGVO.

Unter dem Strich, sehr erfreulich:  :)

 

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2018/15_W_27_18_Beschluss_20180618.html

Also, die Kamera kann wieder aus der Vitrine genommen und zum Fotografieren verwendet werden.

mit den besten Grüßen 

 

Herbert

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Wer etwas Zeit hat, dem empfehle fehle ich die persönliche Meinung von Dr. Winfreid Veil zur DSGVO lesen. Der Artikel ist etwas anstrengend zu lesen, aber sehr interessant. Der Autor ist Referent im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Er war auf Seiten der Bundesregierung an den Verhandlungen zur DS-GVO in der Ratsarbeitsgruppe DAPIX beteiligt und ist Mitherausgeber und Mitautor eines Kommentars zur DS-GVO.

 

 

https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fnvwz%2F2018%2Fcont%2Fnvwz.2018.686.1.htm&anchor=Y-300-Z-NVWZ-B-2018-S-686-N-1

 

Peter

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Wer etwas Zeit hat, dem empfehle fehle ich die persönliche Meinung von Dr. Winfreid Veil zur DSGVO lesen. Der Artikel ist etwas anstrengend zu lesen, aber sehr interessant. Der Autor ist Referent im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Er war auf Seiten der Bundesregierung an den Verhandlungen zur DS-GVO in der Ratsarbeitsgruppe DAPIX beteiligt und ist Mitherausgeber und Mitautor eines Kommentars zur DS-GVO.

 

In der Tat anstrengend, aber der mit Abstand beste Aufsatz, den ich bislang zum Thema DSGVO gelesen habe.

Der Autor deckt schonungslos die Mängel dieses Bürokratiemonsters auf, das vorgibt, die Interessen des einzelnen Bürger zu wahren und ihn in Wirklichkeit seiner verfassungsmäßig garantierten Grundrechte beraubt.

Bevormundung und Zensur unter dem Deckmantel des Selbstbestimmungsrechts, die nun mit dem geplanten, europaweiten Leistungsschutzrecht, seinen vorläufigen Höhepunkt findet.

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