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Street > Rechtliche „Klarstellung“.


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Hallo Michael.

 

Dein Fotoprojekt ist aber ein Portrait-Projekt und hat erst einmal nicht mit Street Photography zu tun, wie sie allgemein verstanden wird (trotz aller Grauzonen). Es gibt auch "Street Portraits", also Portraits von (üblicherweise fremden) Personen im öffentlichen Raum. Hier ist das Einholen eines Einverständnisses, sei es explizit oder konkludent, sicherlich unstrittig.

 

Bei den üblichen Street Photos sind Einwilligungen, vor allem VOR der Aufnahme, praktisch unmöglich, weil die Situation dann eben nicht mehr allgemein und alltäglich wäre. Das Hervorheben einer einzelnen Person nicht unbedingt typisch für dieses Genre, auch wenn es natürlich vorkommt. Der Unterschied zu einem Portrait liegt meines Erachtens darin, dass bei einem solchen eben möglichst genau auf das Individuum vor der Kamera eingegangen wird, während Einzeldarstellungen in der Street Photography eher exemplarischen Charakter haben.

 

Diese sehr komplexe Ausgangssituation kann natürlich eine Gesetzgebung nicht genau wiedergeben, selbst wenn das Interesse vorhanden wäre. Es bleibt also schwierig und leider immer vom Einzelfall, den finanziellen Mitteln der Betroffenen und der Einschätzung eines Richters abhängig - und das ist nicht hilfreich.

 

Grüße

Matthias

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Sagen wir mal so, jede Medaille hat zwei Seiten: man sollte sich mal in jemanden hinein versetzen, der fotografiert wird und dann einfach als Plakat in der Stadt hängt.  Z.B. ich komme von einer Trauerfeier, und es geht mir richtig sch*** und  das fotografiert jemand super "schön" dass man das auch sieht. Oder Jugentliche gehen in Hand in Hand, haben aber extrem prüde Eltern usw....Dann hängt das als Plakat groß in der Stadt - warum auch immer. Aus fotografischer Sicht sicher nachvollziehbar, aber für die Betroffenen nicht immer nett und unproblematisch. Auf der Suche nach dem besonderen Bild fehl es Fotografen meiner Meinung nach oft an Einfühlungsvermögen. Mit Grauen danke ich das an ein "ausgezeichnetes" Pressefoto aus dem Kosovo-Krieg wo eine Trauergemeinden "toll" mit dem Extremweitwinkel mittendrin abgebildet ist... Tut mir Leid, aber ich empfinde so etwas als absolut unwürdig.

Für die verschiedenen Szenarien genaue Gesetze zu formulieren ist kaum möglich, daher brauchen wir Richter, die den Einzelfall prüfen und entscheiden.

Streetfotografie heißt für mich nicht unauffällig Menschen abzulichten und dann meine tollen, einzigartige Bilder zu feiern. Wie gesagt, ich frage die Personen IMMER ob sie etwas dagegen haben, wenn ich fotografiere und vorhabe die Bilder zu veröffentlichen. Das ist anstrengend und nicht immer einfach, aber gebietet mir der Respekt. Wenn dann jemand nicht möchte, tja, dann hatte ich halt Pech.

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...Mit Grauen danke ich das an ein "ausgezeichnetes" Pressefoto aus dem Kosovo-Krieg wo eine Trauergemeinden "toll" mit dem Extremweitwinkel mittendrin abgebildet ist... Tut mir Leid, aber ich empfinde so etwas als absolut unwürdig...

 

Hallo Michael.

 

Da bringst Du etwas gehörig durcheinander: ich glaube, ich kenne das Bild, von dem Du sprichst. Es stammt von James Nachtwey. Er wurde von der Trauergemeinde eingeladen, den Anlass zu fotografieren, damit die Welt vom Leid der Hinterbliebenen erfährt. Das ist die Aufgabe eines Fotojournalisten und keinesfalls ein "unwürdiges" Verhalten. Wäre er ungefragt einfach zwischen die Trauernden gesprungen, hättest Du mit Deiner Einschätzung natürlich Recht.

 

Wenn Du es bei Deinen Bilder so hälst, dass Du immer vorher fragst, ist das eine sicherlich lobenswerte Grundhaltung. Allerdings werden damit viele Bilder einfach nie entstehen, weil die Situation zu flüchtig ist, vorher (oder auch nachher) um Erlaubnis zu bitten. Diese "Vorab-Zensur" der eigenen Bilder halte ich für gefährlich.

 

Ich mache es anders und verlasse mich auf mein Bauchgefühl. Bilder, die ich nicht mit gutem Gewissen machen kann, mache ich nicht. Andere Bilder nehme ich auf, veröffentliche sie aber nicht im Netz. Sie werden, sofern es mir gelungen ist, den Moment einzufangen, Teil eines meiner Fotobücher. Diese werden aber nicht veröffentlich, nur im engen Kreis interessierter Freunde und Bekannten gezeigt.

 

Grüße

Matthias

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Allerdings werden damit viele Bilder einfach nie entstehen, weil die Situation zu flüchtig ist, vorher (oder auch nachher) um Erlaubnis zu bitten. Diese "Vorab-Zensur" der eigenen Bilder halte ich für gefährlich.

 

Rein aus Interesse: Was genau hält Dich davon ab, wenn Du ein Interesse an Veröffentlichung hast, den oder die Fotografierten im nachhinein zu fragen? Meinst Du Situationen, wo der- oder diejenige inzwischen in die U-Bahn gestiegen und weggefahren ist o.ä.? Oft sollte die Frage doch aber möglich sein.

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Rein aus Interesse: Was genau hält Dich davon ab, wenn Du ein Interesse an Veröffentlichung hast, den oder die Fotografierten im nachhinein zu fragen? Meinst Du Situationen, wo der- oder diejenige inzwischen in die U-Bahn gestiegen und weggefahren ist o.ä.? Oft sollte die Frage doch aber möglich sein.

 

Hallo Steffen.

 

Ein Interesse an Veröffentlichung, abgesehen vom genannten, privaten Fotobuch, habe ich eher selten. Daher sehe ich einfach keinen Bedarf zu fragen.

 

Davon abgesehen sind die Momente, die mich interessieren, ihrer Natur nach eher flüchtig - daher reizen sie mich auch. Die beteiligten Personen sind dann in der Regel schon weg, meist in unterschiedliche Richtungen. Es ist also in den meisten Fällen einfach aus praktischen Gründen nicht möglich, zu fragen. Hinzu kommt, dass in dem üblichen großstädtischen Umfeld die wenigsten Leute Zeit für ein Gespräch haben.

 

In einigen Fällen habe ich gefragt (einmal vor der Aufnahme, die eher als Portrait denn als Street durchgehen würde), und einige wenige Mal danach. Bis auf eine Ausnahme hatten die Abgebildeten kein Problem damit. Allerdings waren alle sehr irritiert von meiner Frage, vermuteten, dass ich ihnen irgendwas verkaufen wollte.

 

Grüße

Matthias

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Hallo Michael.

 

Da bringst Du etwas gehörig durcheinander: ich glaube, ich kenne das Bild, von dem Du sprichst. Es stammt von James Nachtwey. Er wurde von der Trauergemeinde eingeladen, den Anlass zu fotografieren, damit die Welt vom Leid der Hinterbliebenen erfährt. Das ist die Aufgabe eines Fotojournalisten und keinesfalls ein "unwürdiges" Verhalten. Wäre er ungefragt einfach zwischen die Trauernden gesprungen, hättest Du mit Deiner Einschätzung natürlich Recht.

 

Wenn Du es bei Deinen Bilder so hälst, dass Du immer vorher fragst, ist das eine sicherlich loben...

 

Grüße

Matthias

Halt!!! Ich habe das Foto gesehen und nirgends hat etwas davon dabei gestanden, dass er eingeladen war. Aber das ist nicht das Problem was ich meine: es hängt die Latte hoch für ein Foto mitten im Geschehen des Elendes dabei sein zu müssen. Das Foto ist Klasse, keine Frage!!

Mir stellt sich aber trotzdem die Frage ob die Betrachter hier in unserem bequemen Land durch diese Art nicht abstumpfen.

 

Zu mir: ich Frage auch oft hinterher.

Wenn ich z.B. einen Straßenverkäufer fotografieren möchte, dann rede ich mit dem vorher. Wenn er/sie zustimmt, dann reiße ich nicht die Kamera hoch und fotografiere, sonder nehme mir Zeit, mache ein paar belanglose Probeaufnahmen und warte auf eine Gelegenheit bis er/sie abgelenkt ist. Nach einiger Zeit kann man (meist) auch mit dem Weitwinkel ran und bekommt dann gute Fotos hin, ohne das die gestellt wirken.

Vor einigen Jahren fotografierte ich auf dem Fest "Brüderschaft der Völker" in Aschaffenburg. Am ersten Tag bin ich bei den Schaustellern und Buden nur mit meiner Beispielmappe rumgezogen und habe erklärt das ich fotografiere und ob das in Ordnung ist. Erst in den Tagen darauf bin ich dann rumgestiefelt und konnte wunderbar fotografieren und das dann auch ausstellen. In dem Sinn sogar wie Nachtwey.

 

Gruß

Michael

 

Gesendet von meinem Aquaris X Pro mit Tapatalk

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...

Mir stellt sich aber trotzdem die Frage ob die Betrachter hier in unserem bequemen Land durch diese Art nicht abstumpfen.

...

Hallo Michael.

 

Die Gefahr besteht natürlich. Aber was ist die Alternative? Das Elend, Unglück und Unrecht nicht zeigen? Meines Erachtens ist das gefährlicher für die Meinungsbildung in einer Gesellschaft als die Gefahr des Abstumpfens.

 

Ich habe Nachtweys Buch „Inferno“ hier. Hunderte Seiten mit Bildern vim Übelsten, was Menschen sich gegenseitig antun. Wichtige Bilder, wie ich finde, aber auch für mich nach all den Jahren, die ich das Buch schon habe, immer schwer zu verkraften.

 

...

 

Was Deine Herangehensweise für Deine Fotos angeht, ist das nicht die Art Street Photography, die ich mit diesem Begriff verbinde. Das ist weder Kritik noch eine qualitative Bewertung. Deine Bilder, wie ich sie nach Deiner Beschreibung verstehe, sind für mich dokumentarische Portraits. Street ist *für mich* etwas anderes.

 

Viele Grüße

Matthias

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Wissen zur DSGVO – 7 Tipps für FotografenAlso wieder zurück in die 90er und analog fotografieren.

Das ist bisher der informativste Artikel zu dem Thema den ich gelesen habe. Danke für den Link.

Die vorsätzliche Untätigkeit der betreffenden Politiker ist unerträglich. Ich schreibe denen mal ein paar Worte.

 

Peter

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Gilt die nicht für alle Gewerbetreibende?

Würde sie nur für gewerbliche Fotografen gelten, könnte man das ja recht einfach umgehen.

 

Ja, korrekt, sorry.

Was ich sagen wollte: Sie gilt nicht für Hobbyfotografen (die auch ansonsten nicht selbständig tätig sind).

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Ja, korrekt, sorry.

Was ich sagen wollte: Sie gilt nicht für Hobbyfotografen (die auch ansonsten nicht selbständig tätig sind).

Ich weiß nicht wo du das hernimmst. Für mich geht das nirgends hervor. Der Anwendungsbereich der DSGVO ist dann verlassen, wenn es persönlich oder familär ist. Das Gegenteil ist der Fall, die wenigen Ausnahmen gelten nur für die Profifotografen (Pressetätigkeit). Ansonsten gilt die DSGVO für alle (Es ist ja keine Fotografen-, sondern eine Datenschutzverordnung)

 

Peter

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„Das altbewährte KUG ist ab dem 25. Mai 2018 kaum noch anwendbar. Unter seinen Anwendungsbereich fallen nur noch rein analoge Aufnahmen und die sogenannte „Haushaltsausnahme“ für Fotos im persönlichen und familiären Bereich. Diese Erlaubnis ist jedoch schon überschritten, wenn private Fotos im Internet veröffentlicht werden. Auch unterfallen z. B. Fotos von bereits verstorbenen Personen nicht der DSGVO. Für sie gelten weiter die bewährten Regeln des KUG.“

 

Das würde ich auch in diese Richtung interpretieren. Solange man als Hobbyknipser ein Bild für sich macht, gilt die DSGVO nicht. Sobald man aber auf Likes-Jagd geht, z.B. hier im Forum, sieht das schon anders aus.

So zumindest meine Interpretation.

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Hallo Peter, der Punkt lautet:

 

Nach Art. 2 Abs. 2 DSGVO findet die Verordnung keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn

 

- natürliche Personen ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten ausüben

 

Dies wird von den Juristen, von denen ich gelesen und mit denen ich gesprochen habe, so interpretiert, dass Hobbyfotografen, die Bilder auf ihre (nicht-kommerziellen) Homepages stellen, von der Gesetzesnovelle eben nicht betroffen sind. Das heißt, so lange die Bilder nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden, bleibt alles, wie gehabt.

 

Falls Du gegenteilige Aussagen von Juristen hast, lasse es uns bitte wissen.

bearbeitet von MEPE
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Ich kann mich Peter da nur anschliessen.

 

Es gibt keinerlei Einschränkung auf gewerbliche Fotografie, die irgendwo erkennbar wäre.

 

Der einzige Lichtblick ist momentan das hier: Der einschlägige Erwägungsgrund Nr. 18 zur DSGVO (Hervorhebung von mir):

"Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder  wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen."

 

Und was die "persönliche Tätigkeit" umfasst, müssen erst die Gerichte klären, weil die Damen und Herren Politiker ja mit Geldscheffeln und Pöstchen verteilen beschäftigt sind. Es kann so ausgelegt werden, dass damit auch die Ausübung eines Hobbies gemeint ist, vermutlich ohne Rechte zur Veröffentlichung in irgendeiner Weise. Es kann aber auch auf die Familie und den unmittelbaren Freundeskreis beschränkt sein.

 

Ach ja, noch gibt es ja auch ein Grundgesetz, dessen Artikel 11 folgendes besagt:

"Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben."

 

Die ganze Sache ist ein Riesengeschenk an die Abmahnmafia und die Anwaltsbranche, Glückwunsch an die Lobbyisten.

 

Grüße

Matthias

bearbeitet von Mattes
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Aber wenn man als Hobbyknipser befreit wäre, aber einen kommerziellen Dienst nutzt (soziale Netzwerke, Websites etc) und damit deren Betrieb der DSGVO unterliegt, ist es trotzdem doof, weil laut oben verlinkten Artikel alle Beteiligten an der Datenverarbeitung gesamtschuldnerisch haften.

Im Artikel wird zwar darauf verwiesen, dass es so dem „Kläger“ möglich ist, sich an den zu wenden, wo am meisten zu holen ist.

Ich vermute aber, dass sich am ehesten an den gewandt wird, der am einfachsten greifbar und abzockbar ist. Das wäre dann der Hobbyknipser.

 

Das hieße dann wohl auch, dann man für Fehler des Admins hier (natürlich nur die eigenen Bilder betreffend) blöd aus der Wäsche gucken könnte. Oder?

 

Ich meine, das ist jetzt sehr konstruiert, aber da es ja keine Regelung gibt und der Gesetzgeber eben erstmal diese konstruierten Fälle abwarten will, sollte man sich sehr gut überlegen, ob man Bilder nicht DSGVO konform irgendwo veröffentlicht. So sehe ich da derzeit.

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Ja, ich auch. Ich werde bisher Bilder mit Personenbezug in Zukunft nur in meine Fotobücher aufnehmen, die ich nicht als "Veröffentlichung" sehe.

 

Das Fatale ist ja, dass diverse Abmahnanwälte sich nach gewohnter Manier an die halten werden, die am angreifbarsten sind. Und Konzerne mit Rechtsabteilungen zählen nicht dazu.

 

Grüße

Matthias

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Man müsste die Verantwortlichen (Mutti und ihre Gang) wegen Untätigkeit vor den Kadi zerren.

In den letzten Jahren ist das Nichtstun geradezu zum Markenzeichen der Politik (hier in Good old Germany) geworden.

 

Aber klar, die Richter werden's schon richten, deshalb heißen sie ja Richter.  (Gell, Mutti!?)

 

Vielleicht sollten wir eine Petition starten, mit dem Ziel, eine Anpassung der DSGVO an unser nationales Recht zu erzwingen. 

bearbeitet von DeLuX
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Wenn die geäußerten Bedenken bzgl. Privatpersonen und Forumsveröffentlichungen berechtigt wären, müssten Andreas und Co. ja ankündigen, ab dem 25.5. jegliche Fotos, auf denen Personen zu sehen sind, zu löschen bzw. Einverständniserklärungen zu verlangen. Ich habe in keinem einzigen Forum entsprechende Hinweise gefunden, dass es so kommt und die Betreiber werden einen Teufel tun, sich hier nicht abzusichern.

 

Ich habe inzwischen nochmals herumgesucht, die Interpretationen sind immer ziemlich gleich. Keine Auswirkungen für Privatpersonen, eine Homepage wird nicht dadruch kommerziell, dass sie einen kommerziellen Server nutzt.

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