Jump to content

Street > Rechtliche „Klarstellung“.


Fulltime

Empfohlene Beiträge

Werbung (verschwindet nach Registrierung)

eine Homepage wird nicht dadruch kommerziell, dass sie einen kommerziellen Server nutzt.

 

Der Hoster ist gewerblicher Datenverarbeiter und müsste demnach von allen HP-Betreibern entsprechende Einverständniserklärungen verlangen, die Bilder mit Personen zeigen.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Man müsste die Verantwortlichen (Mutti und ihre Gang) wegen Untätigkeit vor den Kadi zerren.

In den letzten Jahren ist das Nichtstun geradezu zum Markenzeichen der Politik (hier in Good old Germany) geworden.

 

Ach, ich lebe lieber in einerm Land mit einer vermeintlich untätigen Regierung wie unserem als in einem, wo die Regierung sehr viel tut, wie der Türkei. ;)

 

Nein, im Ernst, ich stehe der Regierung im allgemeinen und ihrer Untätigkeit in Sachen DSGVO im Besonderen ja auch kritisch gegenüber, aber Deine Wortwahl ("Gang", "Kadi" usw.) geht mir zu weit. In unserem Unternehmen, das direkt von der Richtlinie betroffen ist, herrscht übrigens wegen der DSGVO weit weniger Panik als in diesem Forum... :D

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Der Hoster ist gewerblicher Datenverarbeiter und müsste demnach von allen HP-Betreibern entsprechende Einverständniserklärungen verlangen, die Bilder mit Personen zeigen.

 

Bin gespannt, bezeifle aber sehr stark, dass es so kommen wird. ;)

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Eigentlich ist die Lösung ja sehr einfach und auch völlig problemlos umsetzbar.

Die Kamerahersteller müssen lediglich alles aus den Meta-Daten herausnehmen, was ggf. mit einer abgebildeten Person in Verbindung gebracht werden kann.

 

D.h., wenn außer belichtungsrelevanten Informationen und Kamera-/Objektivmodell keine weiteren Daten gespeichert werden, sind Aufnahmen mit Personen genauso unproblematisch wie mit einer analogen Kamera.

 

Über ein Firmware-Update lässt sich das auch bei älteren Modellen realisieren. Idealerweise fügt man einen Menüpunkt "Meta-Daten" hinzu, sodass jeder Anwender selbst festlegen kann, welche Daten mit dem Bild gespeichert werden sollen.

 

Dann kann man, wie zu Analogzeiten, wieder unbeschwert und gesetzeskonform fotografieren.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe inzwischen nochmals herumgesucht, die Interpretationen sind immer ziemlich gleich. Keine Auswirkungen für Privatpersonen, eine Homepage wird nicht dadruch kommerziell, dass sie einen kommerziellen Server nutzt.

Wenn ich etwas in den letzten Jahren lernen durfte: Wähle nie die vernünftigste oder logischste Interpretation für Rechtsauslegungen. Alles was die Legislative butterweich formuliert, kann und soll der Willkür dienen. Manche können damit prima ihr Geschäftsmodell füttern, andere fallweise Repressionen durchsetzen.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

 

Eigentlich ist die Lösung ja sehr einfach und auch völlig problemlos umsetzbar.
Die Kamerahersteller müssen lediglich alles aus den Meta-Daten herausnehmen, was ggf. mit einer abgebildeten Person in Verbindung gebracht werden kann.
 
D.h., wenn außer belichtungsrelevanten Informationen und Kamera-/Objektivmodell keine weiteren Daten gespeichert werden, sind Aufnahmen mit Personen genauso unproblematisch wie mit einer analogen Kamera.
 
Über ein Firmware-Update lässt sich das auch bei älteren Modellen realisieren. Idealerweise fügt man einen Menüpunkt "Meta-Daten" hinzu, sodass jeder Anwender selbst festlegen kann, welche Daten mit dem Bild gespeichert werden sollen.
 
Dann kann man, wie zu Analogzeiten, wieder unbeschwert und gesetzeskonform fotografieren.

 

 

Hallo Detlef.

 

Ich hätte nichts dagegen, aber viele Smartphone-Nutzer (und mit Smartphones entstehen heutzutage die meisten Bilder) wissen gar, dass Handyfotos fast immer Ortsangaben enthalten. Da wäre wenig Verständnis zu erwarten, das zu deaktivieren. Und eine Zwanglösung ist natürlich nicht im Interesse der Hersteller.

 

Es fehlt ganz einfach und bewußt an einer Einordnung der DSGVO in den nationalen Kontext, wie Schweden es z. B. gelöst hat. Eine einfache Festlegung, dass Artikel 11 GG und das KUG Vorrang haben, würde für uns die Situation lösen, ohne dass der gewünschte (und auch wünschenswerte) Schutz vor Datenmissbrauch durch Google & Co. gemindert wird. Aber die Regierung hat sich von den Lobbyisten der Anwaltschaften einreden lassen, dass das vor Gericht zu klären sei. Die jahrelange Rechtsunsicherheit und die Risiken für die Betroffenen spielen da eben keine Rolle.

 

Vielleicht sollte man ein Crowdfunding starten, um selbst Lobbyisten zu engagieren. Bestechung wäre einfacher, aber die gibt es ja in unserem Land nicht *hust...

 

Grüße

Matthias

 

PS: Ganz ausser Acht gelassen werden Themen wie der staatliche Datenmissbrauch: Mit den Daten, die Einwohnermeldeämter erheben und gegen die man sich nicht wehren kann, dürfen diese legal Adresshandel mit der Privatwirtschaft betreiben...

bearbeitet von Mattes
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Werbung (verschwindet nach Registrierung)

Über ein Firmware-Update lässt sich das auch bei älteren Modellen realisieren. Idealerweise fügt man einen Menüpunkt "Meta-Daten" hinzu, sodass jeder Anwender selbst festlegen kann, welche Daten mit dem Bild gespeichert werden sollen.

 

Dann kann man, wie zu Analogzeiten, wieder unbeschwert und gesetzeskonform fotografieren.

Und wenn ich einfach alle Metadaten im Nachhinein lösche und behaupte, das auf meiner Festplatte Befindliche wären alles nur Scans von Negativen? Also: Zählt die Digitalisierung der "Analogfotografie" unter das DSGVO?

bearbeitet von tabbycat
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

 Also: Zählt die Digitalisierung der "Analogfotografie" unter das DSGVO?

 

Ich denke nicht, da das Ausgangsmaterial - die gescanneten Negative - ja keine Informationen beinhalten, die unter der DSGVO zu schützen wären. Es sei denn, Deine Kamera hat eine Datenrückwand (kennt das noch jemand?) und belichtet das Datum ins Bild. Ausser natürlich, Du fügst dann selbst relevante Daten dazu.

 

Für die letzten analogen Profi-Nikons gab es auch Rückwände, die Datum, Zeit und Blende auf den Filmsteg zwischen den Negativen belichten konnten. Aber davon weiß ja heute keiner mehr was...

 

Grüße

Matthias

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Was ist eigentlich mit dem Ort? Der Ort ist doch u.U. auch ohne Metadaten erkennbar, wenn sich die Person z.B. vor dem Brandenburger Tor befindet? Oder muss das zwingend in zeitlichen Zusammenhang gebracht werden können, um "schützenswert" im Sinne der Richtlinie zu sein?

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Der Ort gehört auch dazu, weil damit ja nachgewiesen ist, dass sie die abgebildete Person dort aufgehalten hat.

 

Auch ohne genaue Zeitangabe kann es möglich sein, die Uhrzeit zu ermitteln. Öffentlichen Uhren, Sonnenstand, öffentliche Verkehrsmittel mit Fahrplan im Bild... und schon kann man die Zeit eingrenzen.

 

Wenn man will, kann man diesen Wahnsinn betreiben...

 

Grüße

Matthias

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Es geht ja um die (unzulässige) Datenerhebung und Verarbeitung und die gibt es bei einem analogen Medium nicht.

Insofern kann das nachträgliche Digitalisieren analoger Aufnahmen nicht unter die DSGVO fallen.

 

Das nachträgliche Entfernen von Metadaten wiederum reicht natürlich nicht, da bereits die Datenerhebung unzulässig ist.

Aus meiner Sicht wäre es tatsächlich am sinnvollsten, die Entscheidung über Art und Umfang der zu speichernden Daten dem Anwender zu überlassen.

 

Wer die Daten nicht braucht verzichtet auf die Erfassung/Speicherung und muss sich dann auch keine Sorgen machen.

Daten zur Hardware und Belichtung können ja bleiben, die sind schließlich nicht das Problem.

 

Und ob Smartphone-Nutzer sich mit dem Thema (Daten-)Sicherheit auseinandersetzen oder nicht, interessiert mich nur soweit ich selbst davon betroffen bin bzw. sein könnte.

Meinen lieben Kindern und Enkelkindern habe ich das schon ab und zu erklärt, hinsichtlich WhatsApp & Co und der großzügigen Rechtevergabe.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Der Ort gehört auch dazu, weil damit ja nachgewiesen ist, dass sie die abgebildete Person dort aufgehalten hat.

 

Auch ohne genaue Zeitangabe kann es möglich sein, die Uhrzeit zu ermitteln. Öffentlichen Uhren, Sonnenstand, öffentliche Verkehrsmittel mit Fahrplan im Bild... und schon kann man die Zeit eingrenzen.

 

Wenn man will, kann man diesen Wahnsinn betreiben...

Und hüte man sich vor Nachtaufnahmen, anhand der Sternenkonstellation kann man nicht nur von Ort auf Zeit, sondern auch von Zeit auf Ort schließen. Für den Breitengrad bräuchte es nicht mal die Uhrzeit, sobald beispielsweise der Polarstern mit im Bild ist.

bearbeitet von tabbycat
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

und behaupte, das auf meiner Festplatte Befindliche wären alles nur Scans von Negativen?

 

Dürfen wir die Negative bitte einmal sehen?

Nicht, dass wir Ihnen misstrauen würden, aber wir müssen das schon überprüfen.

Reine Formsache.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Dürfen wir die Negative bitte einmal sehen?

Nicht, dass wir Ihnen misstrauen würden, aber wir müssen das schon überprüfen.

Reine Formsache.

"Nein, die können sie nicht mehr sehen. Wurden zu viele, deshalb werden sie digitalisiert und vernichtet."

In einem Rechtsstaat gilt ja wohl die Unschuldsvermutung. Nicht ich muss die Herkunft nachweisen.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

"Nein, die können sie nicht mehr sehen. Wurden zu viele, deshalb werden sie digitalisiert und vernichtet."

In einem Rechtsstaat gilt ja wohl die Unschuldsvermutung. Nicht ich muss die Herkunft nachweisen.

 

Das mit der Unschuldsvermutung stimmt natürlich.

Klappt bloß nicht immer.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

"Nein, die können sie nicht mehr sehen. Wurden zu viele, deshalb werden sie digitalisiert und vernichtet."

In einem Rechtsstaat gilt ja wohl die Unschuldsvermutung. Nicht ich muss die Herkunft nachweisen.

 

 

In einem Rechtsstaat wäre das wohl so. Aber was hat das mit uns zu tun?

 

Grüße

Matthias

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Schon seltsam, dass man sich Strategien zu recht legt um Gesetze, sinnig oder unsinnig, zu umgehen und man sich vor kommt wie ein Verbrecher, nur weil man ein Bild gemacht hat, auf dem ein Mensch zu sehen ist.

In der heutigen Zeit wird es wohl nicht mehr möglich sein Bilder á la Robert Doisneau oder Vivian Maier zu machen, außer mit einem Fuß im Gefängnis zu stehen.

 

Gruß Wolfgang

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

...

In der heutigen Zeit wird es wohl nicht mehr möglich sein Bilder á la Robert Doisneau oder Vivian Maier zu machen, außer mit einem Fuß im Gefängnis zu stehen.

...

 

Hallo Wolfgang.

Das ist schon lange so, und nicht nur bei uns. Dank der Paranoia der Casiraghis ist es in Frankreich schon lange verboten, Prominente im Alltag zu fotografieren, unabhängig von einer Veröffentlichung. Steht also in der Schlange vor der Kinokasse ein frz. Politiker, Schauspieler etc. vor Dir, lass' das Handy besser stecken. Sonst kommst Du schnell in den Verdacht, ein Foto machen zu wollen, und landest im Knast.

 

So ein Foto irgendeiner Prinzessin auf einem Marktplatz hat das ganze ausgelöst. Wenn man Zeit und Geld genug hätte, könnte man die vielleicht verklagen, weil sie durch ihre Anwesenheit mein Grundrecht auf Ausübung der Kunst beschneidet. Aber selbst das ist ja Ende Mai Geschichte. Kranke Welt...

 

Grüße

Matthias

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wenn die geäußerten Bedenken bzgl. Privatpersonen und Forumsveröffentlichungen berechtigt wären, müssten Andreas und Co. ja ankündigen, ab dem 25.5. jegliche Fotos, auf denen Personen zu sehen sind, zu löschen bzw. Einverständniserklärungen zu verlangen. Ich habe in keinem einzigen Forum entsprechende Hinweise gefunden, dass es so kommt und die Betreiber werden einen Teufel tun, sich hier nicht abzusichern.

Nur weil es keine Hinweise gibt, heißt das nicht, dass es nicht noch so kommt.

Interpretationen sind immer ein Problem, da man in der Regel eher zu seinen Gunsten interpretiert (Eines der größten Probleme jeder Religion). Am Ende wird es drauf ankommen, wie Richter entscheiden werden. Und da das EU-Recht ist, kann es sein, dass die ersten Entscheidungen gar nicht in Deutschland fallen, und dennoch Präzedenzfälle werden.

Eigentlich muss man jetzt abwarten, bis es einen von uns erwischt und dann schauen, wie die Gerichte entscheiden. Kann aber leider lange dauern, da es die ersten male sicher durch mehrere Instanzen gehen wird. Wenn es ganz blöd läuft, dann bis vor den Europäischen Gerichtshof.

 

Ich habe inzwischen nochmals herumgesucht, die Interpretationen sind immer ziemlich gleich. Keine Auswirkungen für Privatpersonen, eine Homepage wird nicht dadruch kommerziell, dass sie einen kommerziellen Server nutzt.

Es geht nicht um kommerziell oder nicht-kommerziell, sondern um die Datenerhebung und Datenverarbeitung. Flickr, Facebook und die meisten anderen Dienste werten die Exif-Daten aus. Facebook führt Gesichtserkennung durch. Auf Flickr läuft auch irgendeine Mustererkennung (Stichwort: automatische Tags). Und selbst wenn man die Bilder nur auf der eigenen nicht-kommerziellen Webseite gehostet werden, das Netz wird von Bots wie z.B. Webcrawler durchsucht und indexiert.

In diesem Zusammenhang würde mich auch interessieren, wie das mit dem Widerruf funktionieren soll. Angenommen, ich habe ein Bild inkl. Einverständniserklärung. Das Bild hoste ich irgendwo im Netz. Dann kommt der Widerruf und ich nehme das Bild wieder aus dem Netz. Das Netz vergisst aber nicht. Wer haftet, wenn es hart auf hart kommt?

 

Außerdem würde mich interessieren, ob das auch rückwirkend gilt, also für Bilder, die jetzt schon im Netz sind.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Diskutiere mit!

Du kannst direkt antworten und dich erst später registrieren. Wenn du bereits einen Account hast, kannst du dich hier anmelden, um unter deinem Usernamen zu posten.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...