Jump to content

Gibt es ein neues Gesetz das das Veröffentlichen von Fotos ins Internet regelt?


althaus

Empfohlene Beiträge

Werbung (verschwindet nach Registrierung)

Das Thema halte ich für beachtenswert, da ich mir derzeit verschiedene Szenarien vorstellen kann, wo es relevant wird....

 

Beispiel 1: Ich bin im Urlaub und fotografiere am Urlaubsort einen ansprechenden Bahnhof mit Vorplatz - voll mit Menschen. Das bekommt ein Passant mit und schreit - mit Bezug auf diese neue Bestimmung - Zeter und Mordio, die Polizei schreitet ein und fordert mich auf, dass ich alle Bilder zu löschen habe im Beisein von den Ordnungskräften - womöglich aus Zeitersparnis die Formatierung der Speicherkarte fordernd... 

 

Wer glaubt, dass das nicht passieren wird, wird mit Sicherheit eines Besseren belehrt werden. Ähnliche Situationen sind mir und Freunden tatsächlich schon passiert!

 

Beispiel 2: Wir haben derzeit eine demokratisch gebildete Regierung. Wir haben Sicherheitsbehörden und Privatfirmen wie Facebook, Adobe etc. die Funktionalitäten nutzen oder anbieten, die Gesichtserkennung ermöglichen. Was passiert eurer Meinung nach, wenn diese technischen Möglichkeiten aufgrund Regierungswechsel von einer eher undemokratisch orientierten Führung genutzt werden für Bewegungsbilder um unliebsamen Zeitgenossen auf der Spur zu sein?

 

Hier sehe ich tatsächlich einen sinnvollen Aspekt der neuen Regelung und würde es präventiv befürworten.

 

Trotzdem würde ich mir wünschen, wenn der Gesetzgeber doch einmal für klarere Situationen sorgen würde, damit ausufernde Situationen wie im Beispiel 1 nicht aufflammen und den gesellschaftlichen Frieden nicht eskalierend gefährden.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Es geht doch schlicht darum, dass Leute beginnen damit Kohle zu machen, indem sie nur darauf warten, dass ein Mensch auf einem Bild erkennbar ist und

der dann enormen Schadensersatz einklagen kann.

Das ist so, wie mit Leuten, die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben.

Ich kann doch den ganzen Tag das Netz nach Bildern absuchen und dann Geld einklagen und mich prozentual an dem Ertrag beteiligen lassen.

Ist doch eine coole Geschäftsidee

bearbeitet von rednosepit
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Heißt das, Du machst bis dahin keine (Urlaubs-)bilder mehr, auf denen Menschen außer der Familie drauf sind bzw. von denen Du eine schriftliche Einwilligung dazu hast?

 

 

Ich differenziere da mal ausserhalb der EU und Innerhalb der EU. Innerhalb der EU werde ich es wohl so machen, dass zumindest keine Hauptpersonen erkenntlich sind, Personen, die im Hintergrund und der Unschärfe verschwinden, bzw. die so klein sind, das man kaum was erkennt (Die Frage ist, was ist "kaum") sind mir egal, dann müssten ja mit der großen Tiefenschärfe der Smartphone Kameras, Millionen von Smartphonebenutzer verklagt werden.

 

Aber so ein Foto wie jetzt in Singapur werde ich nur noch im EU Ausland machen:

Hallo, lieber Besucher! Als Forumsmitglied (kostet nix) würdest du hier ein Bild sehen…

Einfach hier registrieren – Wir freuen uns immer über neue Mitglieder!

 

Peter

bearbeitet von MightyBo
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich differenziere da mal ausserhalb der EU und Innerhalb der EU. Innerhalb der EU werde ich es wohl so machen, dass zumindest keine Hauptpersonen erkenntlich sind, Personen, die im Hintergrund und der Unschärfe verschwinden, bzw. die so klein sind, das man kaum was erkennt (Die Frage ist, was ist "kaum") sind mir egal, dann müssten ja mit der großen Tiefenschärfe der Smartphone Kameras, Millionen von Smartphonebenutzer verklagt werden.

 

Genau das ist ja der Punkt. Was ist mit den Millionen von Bildern, auf denen eine Sehenswürdigkeit abgegelichtet wird, aber zwangsläufig Personen mit drauf sind (bisher "Beiwerk" genannt)? Diese Personen sind oft noch erkennbar, weil eben nicht unscharf oder zu klein. Ich halte es für völlig wirklichkeitsfremd, dass alle Macher solcher Bilder (typischerweise Handy-Fotografen) Gefahr laufen, abgemahnt oder gar verurteilt zu werden.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Genau das ist ja der Punkt. Was ist mit den Millionen von Bildern, auf denen eine Sehenswürdigkeit abgegelichtet wird, aber zwangsläufig Personen mit drauf sind (bisher "Beiwerk" genannt)? Diese Personen sind oft noch erkennbar, weil eben nicht unscharf oder zu klein. Ich halte es für völlig wirklichkeitsfremd, dass alle Macher solcher Bilder (typischerweise Handy-Fotografen) Gefahr laufen, abgemahnt oder gar verurteilt zu werden.

Da bin ich bei dir, aber das zeigt ja auch das Problem, worüber ich mich ( und wahrscheinlich auch andere) so aufrege. Da wird durch miserable Gesetzesarbeit Millionen von Personen zu Delinquenten gemacht, die das meist gar nicht wissen, bzw. erahnen können und das Ganze funktioniert, weil es eh nicht nachzuhalten geht. Aber wenn mal einer will, kann er zuschlagen.

 

Peter

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wie funktioniert das mit den Abmahnungen eigentlich? Die flattern einem ins Haus und wenn man nicht bezahlt, was passiert dann? Muss der Abmahner dann klagen auf Erfüllung der Forderung oder auf Feststellung der Vergehens, das dann von einem Gericht geahndet wird?

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich differenziere da mal ausserhalb der EU und Innerhalb der EU. Innerhalb der EU werde ich es wohl so machen, dass zumindest keine Hauptpersonen erkenntlich sind, Personen, die im Hintergrund und der Unschärfe verschwinden, bzw. die so klein sind, das man kaum was erkennt (Die Frage ist, was ist "kaum") sind mir egal, dann müssten ja mit der großen Tiefenschärfe der Smartphone Kameras, Millionen von Smartphonebenutzer verklagt werden.

 

Aber so ein Foto wie jetzt in Singapur werde ich nur noch im EU Ausland machen:

attachicon.gifDSCF7552-2.jpg

 

Peter

 

Das beantwortet fast eine Frage, welche mir durch den Kopf geht. Fotos ausserhalb der EU angefertigt, aber gezeigt in z. B. Deutschland. Ist das okay oder verstößt das auch gegen die neue Verordnung?

 

PS. Grüße aus Texel - ich habe Netz   :)

bearbeitet von hooky69
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Das beantwortet fast eine Frage, welche mir durch den Kopf geht. Fotos ausserhalb der EU angefertigt, aber gezeigt in z. B. Deutschland. Ist das okay oder verstößt das auch gegen die neue Verordnung?

 

PS. Grüße aus Texel - ich habe Netz   :)

Genieße jetzt dein Urlaub    :P     :D      :cool: 

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wie funktioniert das mit den Abmahnungen eigentlich? Die flattern einem ins Haus und wenn man nicht bezahlt, was passiert dann? Muss der Abmahner dann klagen auf Erfüllung der Forderung oder auf Feststellung der Vergehens, das dann von einem Gericht geahndet wird?

Das ist relativ einfach. Ein Anwalt verklagt dich wegen Verstoßes DGSVO § ??? und bietet dir an, gegen Zahlung von Betrag X das Verfahren einzustellen. Meist endet das in einem Vergleich. Bleibt man hartnäckig, kann das mitunter Erfolgreich sein, wenn die beklagte Summe nicht sehr hoch ist. Wenn nicht, dann geht die Sache vor Gericht und der Anwalt erwirkt ein Titel gegen dich. Dann wirst du aufgefordert, den Betrag X binnen einer gewissen Frist, ggf. auch in Raten auf entsprechendes Konto einzuzahlen. Geschieht das nicht, wird der Anwalt den Titel gegen dich Erwirken, was nichts anderes als eine Lohnpfändung bedeutet. Das ganze ist schon eine knüppelharte Sache.

 

Gruß Wolfgang

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Das ist relativ einfach. Ein Anwalt verklagt dich wegen Verstoßes DGSVO § ??? und bietet dir an, gegen Zahlung von Betrag X das Verfahren einzustellen. Meist endet das in einem Vergleich. Bleibt man hartnäckig, kann das mitunter Erfolgreich sein, wenn die beklagte Summe nicht sehr hoch ist. Wenn nicht, dann geht die Sache vor Gericht und der Anwalt erwirkt ein Titel gegen dich. Dann wirst du aufgefordert, den Betrag X binnen einer gewissen Frist, ggf. auch in Raten auf entsprechendes Konto einzuzahlen. Geschieht das nicht, wird der Anwalt den Titel gegen dich Erwirken, was nichts anderes als eine Lohnpfändung bedeutet. Das ganze ist schon eine knüppelharte Sache.

 

 

Und das ist erst der erste Akt: Gemeinsam mit der ersten Abmahnung darfst du auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, mit der du dich zur Zahlung abstruser Summen verpflichten musst, falls das nochmal vorkommt.

 

Und wenn dir irgendein Bild auf deiner Homepage noch durchgegangen ist, darfst du Beträge zahlen, gegen die die erste Abmahngebühr Peanuts sind...

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Das ist relativ einfach. Ein Anwalt verklagt dich wegen Verstoßes DGSVO § ??? und bietet dir an, gegen Zahlung von Betrag X das Verfahren einzustellen. Meist endet das in einem Vergleich. Bleibt man hartnäckig, kann das mitunter Erfolgreich sein, wenn die beklagte Summe nicht sehr hoch ist. Wenn nicht, dann geht die Sache vor Gericht und der Anwalt erwirkt ein Titel gegen dich. Dann wirst du aufgefordert, den Betrag X binnen einer gewissen Frist, ggf. auch in Raten auf entsprechendes Konto einzuzahlen. Geschieht das nicht, wird der Anwalt den Titel gegen dich Erwirken, was nichts anderes als eine Lohnpfändung bedeutet. Das ganze ist schon eine knüppelharte Sache.

 

Gruß Wolfgang

Ich glaube nicht das man gleich wegen einem Verstoß verklagt wird. Der Anwalt wird erst mal nach einer Freigabe fragen und prüfen ob die der DSGV entspricht. Erst wenn du keine hast, bekommst du die Abmahung und Unterlassungserklärung.

Bzw. Will Jemand seine einmal gemachte Freigabe rückgängig machen, musst du nachweisen können, dass die Bilder ordungsgemäß gelöscht wurden. Einmal die Daten lokal und einmal wenn diese im Web seien sollten. (Ich hatte mal bei Google so etwas anfragen müssen, da ging es auch um alte Daten (Webseite), die Google öffentlich vorhält und die man auch löschen muss).

 

Peter

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wie funktioniert das mit den Abmahnungen eigentlich? Die flattern einem ins Haus und wenn man nicht bezahlt, was passiert dann? Muss der Abmahner dann klagen auf Erfüllung der Forderung oder auf Feststellung der Vergehens, das dann von einem Gericht geahndet wird?

 

Das ist hier ausführlich beschrieben, zunächst einführend, und dann in den Abschnitten "Wie sieht eine Abmahnung aus?" und folgende ganz konkret:

https://netzpolitik.org/2010/vorgehensweise-bei-abmahnungen-post-vom-anwalt-was-tun/

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

 

Vielen Dank für den Hinweis.

 

Ich habe mich eingetragen, da ich es als sehr wichtig erachte, dass hier etwas passiert. Es fehlen nur noch knapp 2000 Unterstützer/innen, damit die Petition ihre Gültigkeit erhält. Ich werde den Link an meine Freunde weiterleiten!

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Nochmal zurück zu denen, die kein Gewerbe betreiben, keine eigene private Foto-Website unterhalten, auch in Foren keine Menschen posten ohne deren (neuerdings zurückziehbare) Genehmigung.

 

Heißt: Ich fotografiere einen schönen Marktplatz mit Menschen drauf. Ich speichere die Bilder auf meiner Notebookfestplatte und zeige sie meiner Familie in meinem Haus und nicht über soziale Netzwerke.

 

Nach dem, wie ich das verstanden habe, darf ich das wg. sog. Haushaltsausnahme, richtig?

bearbeitet von Tommy43
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

nein, leider. Du speicherst Daten von Personen deren Zustimmung du nicht hast. Verboten! Auch wenn du sie niemanden zeigst.

 

Schon das digitale Fotografieren ist verboten. So sieht es leider aus.

 

Mit besten Dank an unsere Regierung!

bearbeitet von hooky69
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Diskutiere mit!

Du kannst direkt antworten und dich erst später registrieren. Wenn du bereits einen Account hast, kannst du dich hier anmelden, um unter deinem Usernamen zu posten.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...