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Gibt es ein neues Gesetz das das Veröffentlichen von Fotos ins Internet regelt?


althaus

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Ich habe heute morgen, auch wenn es ältere Fotos sind, alle Fotos mit Menschen drauf auf meinem Flickr Account gelöscht. Ich möchte keinem Abmahnanwalt auch nur die kleinste Gelegenheit geben mich zu ärgern, Ich habe wirklich wichtigeres zu tun.

 

Daher entschuldige ich mich auch hier für das Fehlen von einigen verlinkten Bildern.

 

Die einzigen Fotos auf denen noch Menschen zu sehen sind , sind die vom letzten Pferde Rennderby. Diese verschwinden dann auch am 24.05.2018.

 

Traurig und nachdenklich schaue ich auf meine und die allgemeine Fotozukunft. Ich denke ernsthaft zur Rückkehr der analog Fotografie nach.

bearbeitet von hooky69
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nein, leider. Du speicherst Daten von Personen deren Zustimmung du nicht hast. Verboten! Auch wenn du sie niemanden zeigst.

 

Schon das digitale Fotografieren ist verboten. So sieht es leider aus.

 

Mit besten Dank an unsere Regierung!

Artikel 2 c) würde ich aber genau so interpretieren: https://dsgvo-gesetz.de/art-2-dsgvo/, dass ich unter meinen o.g. Einschränkungen nicht betroffen bin und gwegner https://gwegner.de/blog/dsgvo-und-auswirkungen-fuer-fotografen-und-webseitenbetreiber/ sieht das unter „1. Jeder der fotografiert“ in Abschnitt 3 ähnlich.

 

Edit: I’m blauen Forum gibt’s ne gute Zusammenfassung: https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=1886191&page=7 Post 62.

bearbeitet von Tommy43
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Artikel 2 c) würde ich aber genau so interpretieren: https://dsgvo-gesetz.de/art-2-dsgvo/, dass ich unter meinen o.g. Einschränkungen nicht betroffen bin und gwegner https://gwegner.de/blog/dsgvo-und-auswirkungen-fuer-fotografen-und-webseitenbetreiber/ sieht das unter „1. Jeder der fotografiert“ in Abschnitt 3 ähnlich.

 

Es ist nicht persönlich oder familiär, wenn du fremde Menschen auf einen Marktplatz fotografierst. (hätte nie gedacht, dass ich das mal schreiben werde)

bearbeitet von hooky69
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M.E. geht es nicht um den Kontext des Bildes sondern dessen Nutzung im ausschließlich persönlichen Bereich. Aber um diese Interpretation wird dann wohl gestritten werden. Siehe auch die Zusammefassung im blauen Forum, Link im Edit in meinem Post weiter oben.

bearbeitet von Tommy43
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Es ist nicht persönlich oder familiär, wenn du fremde Menschen auf einen Marktplatz fotografierst. (hätte nie gedacht, dass ich das mal schreiben werde)

Na klar ist es eine persönliche Aufnahme, wenn ich einen belebten Marktplatz fotografiere. Ich verstehe durchaus, wenn man der Abmahnmafia keine Angriffsfläche bieten will und solche Aufnahmen für sich selbst zensiert. Aber vor Gericht kämen die Kollegen damit wohl kaum durch.

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Werbung (verschwindet nach Registrierung)

Soweit ich bislang weiß, sind Aufnahmen, die vor diesem Datum gemacht worden sind, nicht von der Regelung betroffen. Wie sollte das auch gehen? Sämtliche Aufnahmen auf denen Menschen zu sehen sind, müssten aus dem Internet verschwinden. Alle Bilder aus Festzeitschriften, Facebook und Co wären betroffen. George Orwell´s 1984 lässt grüßen.

 

Allerdings räume ich ein, dass ich mir mit dieser Aussage nicht zu 100% sicher bin. Ich arbeite daran und falls ich etwas genaues, 100%iges Erfahren werde, lasse ich es euch wissen.

 

Gruß Wolfgang

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Na klar ist es eine persönliche Aufnahme, wenn ich einen belebten Marktplatz fotografiere. Ich verstehe durchaus, wenn man der Abmahnmafia keine Angriffsfläche bieten will und solche Aufnahmen für sich selbst zensiert. Aber vor Gericht kämen die Kollegen damit wohl kaum durch.

 

Wieso? Du speicherst Daten von Personen von denen du kein Einverständnis zur Speicherung Ihrer Daten bekommen hast und zwar vor der Datenerfassung. Fotos von Menschen sind ab dem 25.05.2018 neben einem Foto auch Daten. Und ohne Zustimmung der Personen die du fotografiert hast, sammelst Du Daten ohne Zustimmung über diese Personen = strafbar.

 

Es sei denn, ich habe die neue Verordnung völlig falsch verstanden.

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Wieso? Du speicherst Daten von Personen von denen du kein Einverständnis zur Speicherung Ihrer Daten bekommen hast und zwar vor der Datenerfassung. Fotos von Menschen sind ab dem 25.05.2018 neben einem Foto auch Daten. Und ohne Zustimmung der Personen die du fotografiert hast, sammelst Du Daten ohne Zustimmung über diese Personen = strafbar.

 

Es sei denn, ich habe die neue Verordnung völlig falsch verstanden.

Du zitierst ja richtig, aber bewertest den Ausnahmetatbestand in 2c dann zu Deinen Ungunsten bzw. lässt ihn raus.

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§ 1 BDSG (neu), (1), Absatz 2.

Art. 2 DSGVO, (2) c)

 

ich glaube nicht, dass man das so einfach sehen kann. Dafür ist das viel zu pauschal ausgedrückt und lässt zuviel Spielraum. Ich riskiere da erstmal nichts mehr. Am Ende ist es doch immer der kleine Mann, die kleine Frau, die den splittrigen Stock in den Popo geschoben bekommt.

 

Ich bin gespannt auf die erste Meldung hier im Forum "jetzt haben die mich doch tatsächlich am A...."

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ich glaube nicht, dass man das so einfach sehen kann. Dafür ist das viel zu pauschal ausgedrückt und lässt zuviel Spielraum. Ich riskiere da erstmal nichts mehr. Am Ende ist es doch immer der kleine Mann, die kleine Frau, die den splittrigen Stock in den Popo geschoben bekommt.

 

Ich bin gespannt auf die erste Meldung hier im Forum "jetzt haben die mich doch tatsächlich am A...."

Ok, aber damit betonst Du an der Stelle halt Deine persönliche - wie ich finde etwas defensive - Position. Wenn ich so einen Passus lese, dann gibt mir das eher Oberwasser, dass mir da keiner was kann, weil ich das so lese und interpretiere wie oben. Und bin damit ja offensichtlich nicht allein. Andere Foren interpretieren entspannter, während hier in verschiedenen Threads der Untergang des Abendlandes beschworen wird. Liegt vielleicht ein wenig an den Meinungsführern aus dem Street-Thread, die das Thema hier gepusht haben und die ja tatsächlich große Einschränkungen befürchten müssen, da dort eine externe Veröffentlichung ja fast dazugehört zum Hobby.

 

Mal abgesehen davon, dass das gar nicht anderes gemeint sein KANN aus meiner Sicht. Ansonsten kann man ja die digitale Foto- und Handyindustrie gleich ganz einstampfen und das wird niemand wollen und auch nicht durchsetzen können. Ansonsten gäbs ja Mord- und Totschlag an jeder Sehenswürdigkeit.

 

Gruß Tommy

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Ich sehe das so, Abmahnanwälte gehören für mich zur untersten Stufe der charakterlosesten Amöben auf dieser Welt und diese Schlechtmenschen werden sich auf das Thema stürzen. 

 

Hast du erstmal eine Abmahnung im Haus, musst du darauf reagieren, egal wie absurd die Beschuldigung ist. Mir ist meine Lebenszeit dafür zu schade und ich habe keine Lust auf zusätzlichen Ärger zum alltäglichen Wahnsinn.

 

Um auf Deine geschilderte Situation zurück zu kommen. Natürlich wird dir keiner an den Karren pis... äh, fahren, weil nach Deiner Beschreibung niemand außer Deine Familie das Foto zu sehen bekommt. Ich denke das ist relativ gefahrenlos, aber ob es tatsächlich nach dem 25.05.2018 rechtlich unbedenklich ist, daran habe ich starke Zweifel. 

 

Dafür habe ich schon zuviel anderer Dinge mit der Auslegung von Verordnungen und Gesetzen gemacht. Popo - Stock - Autsch! 

 

Letztlich muss das jede/r für sich selbst entscheiden. Mit Streetfotos hatte ich es einige Zeit auch darauf ankommen lassen, bis ich von so einer Amöbe angegangen wurde. Man lernt halt im Leben dazu, leider auch die unglaublichsten Dinge.

 

LG, Heiko   :)

bearbeitet von hooky69
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Auch ein Abmahnanwalt kann das Recht nicht beugen. Er kann es nur versuchen und dabei lästig werden. Er will was von mir und das bekommt er nicht, solange er nicht im Recht ist. Falls es solche Typen versuchen, wird es ja bald entsprechende Urteile und damit mehr Rechtssicherheit geben.

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ich glaube nicht, dass man das so einfach sehen kann. Dafür ist das viel zu pauschal ausgedrückt und lässt zuviel Spielraum. Ich riskiere da erstmal nichts mehr. Am Ende ist es doch immer der kleine Mann, die kleine Frau, die den splittrigen Stock in den Popo geschoben bekommt.

 

Ich bin gespannt auf die erste Meldung hier im Forum "jetzt haben die mich doch tatsächlich am A...."

 

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal auf einige höchst interessante und aufschlussreiche Beiträge im DSLR-Forum aufmerksam machen.

Hier erklären zwei Mitglieder (vermtl. Fachanwälte) sehr ausführlich und verständlich, was es mit der DSGVO auf sich und welche Folgen das für (Hobby-) Fotografen hat. 

Jedenfalls habe ich bislang noch keine Abhandlung im Netz gelesen, die mich so überzeugen konnte.

Ab heute schlafe ich wieder wesentlich ruhiger.

 

Hier der Link, ab Seite 5 wird's interessant  https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=1886191&page=5

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Na klar ist es eine persönliche Aufnahme, wenn ich einen belebten Marktplatz fotografiere. Ich verstehe durchaus, wenn man der Abmahnmafia keine Angriffsfläche bieten will und solche Aufnahmen für sich selbst zensiert. Aber vor Gericht kämen die Kollegen damit wohl kaum durch.

Ich bin wirklich mal gespannt, wie Gerichte den Artikel 2, 2c interpretieren werden. Für mich ist „ausschließlich persönlich oder familär“ wenn ich privat, ohne Gewinnabsicht, meine Familie bis zu irgendeinen Verwanschaftsgrad oder Freunde fotografiere. Wenn ich den Paragraf verwende, um fremde Menschen (Verwandschaftsgrad >6 :) abzulichten und/oder im Internet veröffentliche, ist es für mein Verständnis keine persönliche oder familäre Tätigkeit mehr. Wäre ja schön wenn es so ist. Aber der Anwendungsbereich der DSGVO differenziert nicht zwischen Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen (Nur sehr eingeschränkt mit Artikel 2, 2c)

Ich bin ja dran, von einem Fachanwalt dazu eine Auskunft zu bekommen. Ich glaube aber, so exakt weiß das keiner und wir müssen uns leider Jahre gedulden, bis die Gerichte das entschieden haben.

 

Peter

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@Peter: „und/oder im Internet zu veröffentlichen“ selbstverständlich nicht.

 

Das ist auch jetzt schon nicht erlaubt.

 

Es geht im Gesetz nicht um privaten INHALT sondern um private NUTZUNG. Das ist ein Unterschied. Veröffentlichung im Netz ist keine private Nutzung, sich ein Urlaubsfoto zuhause anschauen schon.

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Veröffentlichung im Netz ist keine private Nutzung, sich ein Urlaubsfoto zuhause anschauen schon.

 

Das stimmt so nicht.

Der Erwägungsgrund 18 sagt: "Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten."

 

Eines der Hauptprobleme, das letztlich auch für die allgemeine Aufregung (resp. Panik) gesorgt hat, ist die Tatsache, dass offenbar auch viele Juristen unsicher sind.

Nicht wenige Anwälte haben sich im Netz dazu geäußert und diese Hysterie erst ausgelöst.

bearbeitet von DeLuX
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ich glaube nicht, dass man das so einfach sehen kann. Dafür ist das viel zu pauschal ausgedrückt und lässt zuviel Spielraum.

Und genau das ist es was unsere Regierenden scheinbar wollen. Wie sonst käme es zur Aussage, dass man erst mal abwarte, wie die Gerichte entscheiden und dann ggf. eingreifen?

 

Gruß Wolfgang

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@DeLux: Na also, besser als vorher gedacht. Wobei ... ?

 

..... Onlinetätigkeiten heißt nicht Veröffentlichung, kann auch Speicherung in der privat genutzten Cloud meinen. Ebenso die Nutzung sozialer Netze: Eine Weitergabe im familiären Umfeld von Fotos über Messenger wird damit abgedeckt sein, ein Posten bei FB ggf. nur bei entsprechend gefilterter Nutzung. Eine ungefilterte Veröffentlichung hier sicher nicht.

bearbeitet von Tommy43
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Eigentlich steht und fällt das ganze doch schon damit, ob es nun erlaubt sein wird, ein Foto überhaupt zu machen?

 

Ich frage mich, wie manche "Werbung" heute ablaufen soll. Viele Events fordern die Besucher auf, ihre Fotos und Videos die dort gemacht wurden auf Facebook einzustellen, um für das nächste Event zu werben. Bleibt auch hier abzuwarten, wie man hier reagieren und agieren wird.

 

Mein Fazit bislang: Was genaues weiß man nicht.

 

Gruß Wolfgang

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