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Gibt es ein neues Gesetz das das Veröffentlichen von Fotos ins Internet regelt?


althaus

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Ich mache jedes Wochenende Sportfotos für den Verein und überlasse meine Fotos denen damit sie 

sich bestimmte Fotos aussuchen und auf ihre Internetseite veröffentlichen. 

 

Nun habe ich vom Vereinsvorstand erfahren, daß ein neues Gesetz rausgekommen ist, daß die Veröffentlichung

von Fotos neu   regelt. Nun müssen sie sich mit den neuen Regeln und Bedingungen befassen und prüfen ob sie die

Fotos überhaupt noch veröffentlichen dürfen. 

 

Mir ist sowas nicht bekannt auch weis ich nicht wo ich das nachlesen soll. Habe vergessen nach der Quelle zu fragen,

daher jetzt hier meine Frage. Kennt jemand das neue Gesetz und wo ich das nachlesen kann? 

 

Es wäre nämlich Schade, wenn meine Fotos gar keine Anwendung mehr finden würden. Das würde mich zwar nicht 

davon abhalten weiter zu fotografieren, nur bekäme sie dann leider niemand mehr zu sehen. 

bearbeitet von althaus
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Ich mache jedes Wochenende Sportfotos für den Verein und überlasse meine Fotos denen damit sie 

sich bestimmte Fotos aussuchen und auf ihre Internetseite veröffentlichen. 

 

Nun habe ich vom Vereinsvorstand erfahren, daß ein neues Gesetz rausgekommen ist, daß die Veröffentlichung

von Fotos neu   regelt. Nun müssen sie sich mit den neuen Regeln und Bedingungen befassen und prüfen ob sie die

Fotos überhaupt noch veröffentlichen dürfen. 

 

Mir ist sowas nicht bekannt auch weis ich nicht wo ich das nachlesen soll. Habe vergessen nach der Quelle zu fragen,

daher jetzt hier meine Frage. Kennt jemand das neue Gesetz und wo ich das nachlesen kann? [...]

 

Neu sind die in der DSGVO zusammengefassten EU-Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten und deren nationale Umsetzung, in D also deren Umsetzung ins BDSG, dessen Neufassung zum 25.Mai 2018 in Kraft tritt.

 

Anlass vieler Diskussionen ist die Frage, ob und inwieweit bereits das Fotografieren einer Person eine Erhebung personenbezogener Daten darstellt und deshalb nach der DSGVO eine Informationspflicht gegenüber der zu fotografierenden Person betreffend die Speicherung, Verarbeitung, Veröffentlichung der Aufnahme besteht und deren Einwilligung einzuholen ist (also nicht wie bisher nur die Einwilligung zu einer Veröffentlichung).

bearbeitet von micaelo
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Das ist eine sehr spannende Frage. Ich bin genauso betroffen. Ich kann mir vorstellen, dass einige hier für ihren Verein auch Fotos machen und ähnliche Fragen haben. Ich werde das Thema die nächsen Wochen mit Fachanwälten klären können und werde das hier posten. Ich glaube der Thread ist dafür geeignet, die anderen dazu sind schon etwas ausgeartet.

 

Peter

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[...]  und werde das hier posten. [...]

 

Hallo Peter,

 

über eine differenzierte Darstellung würde ich mich sehr sehr freuen. Wichtig scheint mir die genaue Unterscheidung der Anwendungsfälle. Fotografieren vs. Fotografien veröffentlichen. Privat vs. Kommerziell. Weches Gesetz trifft überhaupt zu. Da sind in den jüngsten Diskussionen viele Aspekte munter vermischt worden.

 

Der oben genannte Fall der Vereinsfotografie wirft ja schon viele Abgrenzungsprobleme auf. Wenn 'althaus' fotografiert, fotografiert er als Privatperson oder "im Auftrag des Vereins" schon nicht-privat? Ist das bloße Fotografieren von Kindern und Jugendlichen auf einer Handballveranstaltung erlaubt? Hat die neue DSGVO mit obigem Fall überhaupt irgend etwas zu tun, wenn 'althaus' als Privatperson jedem "Motiv" im Nachgang dessen Fotos 'anbietet'. Ist das Zeigen aller Bilder (also auch die der anderen) in einem geschlossenen System eine Veröffentlichung?

 

Ich bin ja gespannt, was Du sammeln kannst.

 

Herzlichen Gruß

Andreas

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Da vergeht einem fast der Spaß an der Fotografie. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist z. Bsp. dieses tolle Foto zukünftig nicht mehr möglich (wenn ich mir nicht vorher die schriftliche Einwilligung geholt habe).

 

Das Fotografieren selbst ist ja schon verboten, es geht ja noch nicht einmal um das Veröffentlichen (Forum, Flickr, etc). Natürlich könnte man für sich selbst jetzt abwägen "wo kein Kläger...." also das Foto nur für daheim an die Wand. Aber Fotos haben doch die Grundfunktion, dass sie gezeigt werden. War das nicht schon immer der eigentliche Zweck eines Fotos? Ich begreife diese Rechtsprechung einfach nicht. Völlig überzogen und absurd.

 

Es gibt wirklich wichtigeres auf unserem Planeten um das man sich kümmern sollte. Der einzelne Mensch sieht sich in meinen Augen als selbst viel zu wichtig an. Nur aus diesem Gedanken heraus kann es doch nur zu solchen Gesetzen / Verordnungen kommen.

 

Ich überspitz das jetzt mal. Es geht ja um die digitale Fotografie. Die Exifs werden gespeichert, also lässt sich nachvollziehen wer, wann - und mit GPS - sogar wo aufgehalten hat. Dem soll jetzt ein Riegel ohne Einwilligung vorgeschoben werden.

Analog soll es aber weiterhin erlaubt sein, hmm, was ist den mit meinem Gedächtnis, was ist, wenn ich mir nach dem Foto auf einem Blatt Papier aufschreibe, wann und wo ich dieses Foto angefertigt habe? Wo soll das nur hinführen, die Menschheit wird immer verrückter und werden von noch Verrückteren regiert. Wo ist der Notausgang, wem kann ich laut ins Ohr brüllen "Nein, da mache ich nicht mehr mit"

 

Vor einiger Zeit hatte ich mal intensiv über eine analoge MF Hasselblad 500c nachgedacht. Die Gedanken werde ich wohl mal langsam wieder ausgraben. Vielleicht sollte die Fotoindustrie das auch. Oder die Kamera-Konstrukteure bauen eine Datenschutzgerechte, verifizierte EXIFlose und nach der neuen DSGVO zugelassene Kamera.... shit happens könnte man da auch zusammenfassend sagen.

 

Nur meine unwiderrufliche persönliche Meinung!

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Da vergeht einem fast der Spaß an der Fotografie. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist z. Bsp. dieses tolle Foto zukünftig nicht mehr möglich (wenn ich mir nicht vorher die schriftliche Einwilligung geholt habe).

 

Aufnahmen die vor dem 25.05 gemacht wurden sind von der neuen Verordnung nicht betroffen, danach können wir den Thread wohl schließen und uns der Blümchenfotografie widmen. Alle danach abgeschlossenen Verträge können jederzeit widerrufen werden, was wohl ein Rattenschwanz hinter sich her ziehen wird. Ich sollte demnächst ein Musical, bei dem meine Tochter als Musikerin mitwirkt, und das in ihrer Schule aufgeführt wird fotografieren. Ich habe es schweren Herzens abgesagt, weil ich mir mit meinem Hobby kein Ärger einhandeln will. Das ganze hat für mich, der ich sicher für Datenschutz bin, schon diktatorische Züge. Und unsere Regierung hat verpennt, ein Regelwerk nach dem Vorbild von Österreich zu schaffen, denn die Ausübung der Gesetzesvorlage ist Auslegungssache jedes einzelnen Landes.

 

Gruß Wolfgang

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Jetzt muss mir mal noch jemand erklären, wie dieses Gesetz entspr. umgesetzt werden soll. Da bin ich mal gespannt.

Ab 25.05. darf ich z.B. als Hochzeitsfotograf nur noch das Brautpaar fotografieren und die Gäste nicht, oder ich muss

die Gäste vorher fragen und schricftlich festhalten, dass ich sie fotografieren darf.

 

Ich lach mich schlapp!!!!!

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Der Witz ist ja, dass dir (uns) das Einveständnis nicht wirklich hilft, weil Sie das jederzeit wieder zurückziehen können und dann möchte ich dich sehen, wie du (uns) diese Bilder wieder aus dem Internet bekommst und du das rechtssicher nachweisen kannst.

Das Ganze ist ja deswegen so problematisch, weil die Strafen hoch und abschreckend ausfallen sollen und das Abmahnungen durch Anwälte wie aber auch der Konkurrenz (Wettbewerbsrecht) möglich und gewollt ist.

 

Peter

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Jetzt muss mir mal noch jemand erklären, wie dieses Gesetz entspr. umgesetzt werden soll. Da bin ich mal gespannt.

Ab 25.05. darf ich z.B. als Hochzeitsfotograf nur noch das Brautpaar fotografieren und die Gäste nicht, oder ich muss

die Gäste vorher fragen und schricftlich festhalten, dass ich sie fotografieren darf.

 

Ich lach mich schlapp!!!!!

Einfache Lösung, das Brautpaar übernimmt die Verantwortung, sonst keine Bilder....
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