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Keine Spotmessung bei eingeschalteter Gesichtserkennung?


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Hallo in die Runde,

 

kann mir gerade nicht erklären, welchen Denkfehler ich mache.....

 

Beim letzten Shooting mit meiner H1 habe ich mal die Gesichtserkennung ausprobiert, das funktionierte sehr gut.

Dann dachte ich, die kann ich ja immer eingeschaltet lassen, stört ja nicht groß, nun habe ich heute bemerkt, das die Spotmessung nicht mehr so richtig reagiert, bis ich die Gesichtserkennung ausgeschaltet habe, dann ging es wieder....

Vielleicht kann jemand erklären, warum die Spotmessung bei eingeschalteter Gesichtserkennung so gut wie gar nicht reagiert?

Es handelt sich bei den Einstellungen doch um völlig unterschiedliche Thematiken, bei der Gesichtserkennung geht es um den AF und bei der Spotmessung geht es um den Belichtungsmessmodus.

Inwiefern sind diese Parameter voneinander abhängig?

 

LG Christian

bearbeitet von Luc23
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...

Es handelt sich bei den Einstellungen doch um völlig unterschiedliche Thematiken, bei der Gesichtserkennung geht es um den AF und bei der Spotmessung geht es um den Belichtungsmessmodus.

...

 

Das denkst Du, aber Fujifilm sieht das anders und verknüpft mit Einstellung der Gesichtserkennung eine Belichtungsmethode, die bevorzugt das erkannte Gesicht berücksichtigt.

 

Sehen kannst Du die Verknüpfung im "Q"-Menü. Schaltest Du die Gesichtserkennung ein, ändert sich auch das Zeichen im Feld "Belichtungsmessmethode".

 

Thomas

 

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Hey,

 

....danke für die schnellen und nachvollziehbaren Antworten, ja das macht Sinn!

 

Wieder was dazugelernt.

 

Habe die Gesichtserkennung jetzt auf eine Q-Funktion gelegt, damit ich sie schneller ein- und ausschalten kann.

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Gesichtserkennung brauchst du ab dem 25.05.2018 nicht mehr   ;)

 

Könnte aber nützlich werden, falls es anläßlich der DSGVO ein Firmware-Update gibt, das die Gesichtserkennung auf Wunsch mit automatischer Gesichtsverpixelung kombiniert. Denn für DSGVO-konformes Fotografieren muss die Verpixelung ja schon während der Datenerhebung passieren, wenn nicht zuvor die Einwilligung der abgebildeten Person eingeholt wurde.

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Könnte aber nützlich werden, falls es anläßlich der DSGVO ein Firmware-Update gibt, das die Gesichtserkennung auf Wunsch mit automatischer Gesichtsverpixelung kombiniert. Denn für DSGVO-konformes Fotografieren muss die Verpixelung ja schon während der Datenerhebung passieren, wenn nicht zuvor die Einwilligung der abgebildeten Person eingeholt wurde.

Genau! Und nach Eingabe eines persönlichen Identifizierungscodes in Kombination eines Gutscheincodes (beim Fotograf erhältlich) kann man bei Bedarf sein Anlitz wieder sichtbar machen!

 

Und schon wäre ein neues Geschäftsmodel geboren!

bearbeitet von Digilog
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