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DSGVO für privat Fotos


Siwa

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Liebe User,

meine Schwester (45Jahre) heiratet am 26.05.18 zum 2. Mal. Es wird keine große Hochzeit mit Pi-Pa-Po sondern im kleinen Rahmen mit Familie, Freunde und Schwiegereltern im Standesamt. Sie hat mich gebeten, ein paar Fotos fürs Familienalbum und Bilderrahmen zu machen. Veröffentlicht werden die Fotos nicht, vllt. mal bei ihr und ihrem Mann auf Facebook....eben das übliche.

Aber...........

Darf ich das überhaupt dann noch nach den ab 25.05.18 eintretenden DSGVO Gesetzen? Muss ich von jedem Teilnehmer eine schriftliche Erlaubnis einholen? Darf ich den/die  Standesbeamten/Standesbeamtin fotografieren?

 

Ich bin echt überfragt und bekomme schon fast Angst und würde Absagen wenn es nicht meine Schwester wäre.

 

Ich weiß, es gibt schon einige Threads zu DSGVO, bitte verzeiht, aber die jetzt alle zu erkunden habe ich nicht die Zeit, weil ich entscheiden muss.

 

Wie würdet ihr handeln, bzw. was muss ich tun?

 

Ich bin keine Hochzeitsfotografin und es wird kein professionelles Hochzeits Shooting, sondern Familien Fotos.

 

LG Siwa

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Ich würde das Thema familiär behandeln. Also auch nicht groß öffentlich rumfragen und mich verunsichern lassen.

Du wirst soviele Meinungen bekommen wie du Leute fragst.

 

Die Standesbeamten würde ich vorher einfach fragen und bei der Familie würde ich ausdrückliche Wünsche von Einzelpersonen respektieren, die zu dir kommen und sagen dass sich nicht aufs Foto wollen.

 

Der Rest ist Spekulation. Bevor es keine Präzedenzfälle gibt, kennt keiner die praktische Auslegung der Gesetzeslage.

 

Momentan ist nur die hirnlose Panik lästig an dieser Neuregelung.

bearbeitet von Crischi74
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Auch ich würde mich nicht groß davon verrückt machen lassen, das Recht am eigenen Bild gab es auch schon vorher wie auch das Datenschutzgesetz. Hat nur früher nicht jeder seine Rechte gewußt, so ist das durch die große mediale Berichterstattung jetzt anders. Jede/Jeder glaubt nun, ab 25. Mai viel Geld durch Klagen scheffeln zu können. 

 

In Deinem Fall würde ich mir keine Sorgen machen, kleine Feier und eigene Verwandtschaft. Auch verdienst Du scheinbar kein Geld damit. Also, keine Panik, alles gut. 

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Ja, macht nur … Wie die Rechtslage wirklich aussieht, wissen wir erst, wenn sich eine ständige Rechtsprechung herausgebildet hat. Der Gesetzgeber hat den Inhalt des Gesetzes ja bewusst vage gelassen. Es muss also irgendwelche willigen Opfer geben, die das Risiko eines möglicherweise kostspieligen Rechtsstreits eingehen, und da viele keine Lust dazu verspüren, muss es ja irgendjemand tun.

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Erwägungsgrund 18 zur DSGVO stellt es absolut einfach und verständlich dar. Da wird kein schummriger Anwalt dran rütteln können, da Dein Ansinnen absolut privater Natur ist. Sogar in den sozialen Medien dürfen die Fotos gezeigt werden. Der Rest ist so wie Christian schon schrieb, totale Panikmache.

 

https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-18/

 

Gruß

Micha

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Sogar in den sozialen Medien dürfen die Fotos gezeigt werden.

Würde mich wundern. Durfte man streng genommen auch schon vor DSGVO nicht ohne Einverständniserklärung machen. "In sozialen Medien" ist für mich das Gegenteil von "familiär".

 

 

Grundsätzlich gehst Du (@Siwa) ein gewisses Risiko ein. Wie vorher schon geschrieben wurde, die Formulierungen sind recht schwammig und es gibt keine Erfahrungen damit.

 

Zwar ist bei einer Hochzeit meistens nicht nur Familie dabei, aber ich glaube, viele Menschen wissen nicht mal, dass es die DSGVO gibt. Genau wie die meisten nicht wissen, welche Rechte sie diesbezüglich bereits hatten. Daher halte ich das Risiko für relativ gering.

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Das Veröffentlichen ist letztlich Thema des Brautpaars und nicht des Fotografen. Das ist zwar nicht entscheidend für die Anwendung von DSGVO, mindert aber deutlich das Risiko, wenn man abklärt, dass man auf Wunsch des Brautpaares für diese die Bilder

macht und die „Datenverarbeitung“ des Fotografen nur darin besteht die Bilder zu machen und dem Brautpaar zu übergeben. Dann ist weder die Speicherung, noch die Veröffentlichung ein Thema welches der Fotograf erklären muss.

Der Sachverhalt so wie er klingt, erfüllt in meinen Augen die Ausnahme des privaten/familiären Bereichs, der in der DSGVO formuliert ist.

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Das Veröffentlichen ist letztlich Thema des Brautpaars und nicht des Fotografen. Das ist zwar nicht entscheidend für die Anwendung von DSGVO, mindert aber deutlich das Risiko, wenn man abklärt, dass man auf Wunsch des Brautpaares für diese die Bilder macht und die „Datenverarbeitung“ des Fotografen nur darin besteht die Bilder zu machen und dem Brautpaar zu übergeben. Dann ist weder die Speicherung, noch die Veröffentlichung ein Thema welches der Fotograf erklären muss.

Dann sollte der Fotograf mit dem Brautpaar vertraglich regeln, dass sie die Bilder nicht veröffentlichen.

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Das ist doch dem Brautpaar ihr Bier. Das Brautpaar sollte ihren Gästen erklären dass da jemand in ihrem Auftag fotografiert und damit auch das Einverständnis abklären.

Interessanter wird es wenn die Gäste untereinander ihre Smartphoneknipserei abklären. Spätestens dann merkt man den Irrsinn an der Sache und die Schwierigkeiten der Anwendbarkeit auf so eine Familienfeier.

bearbeitet von Crischi74
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Das ist doch dem Brautpaar ihr Bier. Das Brautpaar sollte ihren Gästen erklären dass da jemand in ihrem Auftag fotografiert und damit auch das Einverständnis abklären.

Die Frage ist, ob ihn das vor einer Klage schützen würde – erst recht, wenn es nur mündliche Erklärungen gibt, an die sich später jeder anders oder gar nicht erinnert.

 

Aber wie gesagt: Macht’s ruhig. Irgendwer muss ja der Pionier mit den Pfeilen im Rücken sein.

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Was ist eigentlich, wenn man ein Nebengewerbe/ Minijob anmeldet, dann ist man in einer solchen Situation doch fein raus, weil man dann ja als Berufsfotograf gilt? Die paar Kröten an Steuern kann man sich dann ja vom Brautvater bezahlen lassen.

 

Gruß Wolfgang

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Soweit ich das verstanden habe, haften alle Beteiligten grundsätzlich gesamtschuldnerisch. Das heißt, wenn die Bilder auf Facebook veröffentlicht werden, dann kann sich der „Geschädigte“ an jeden in der Kette wenden, Bei dem er meint am meisten oder am einfachsten was holen zu können.

Inwiefern man sich von Ansprüchen Dritter vom Brautpaar freistellen lassen kann, kann ich nicht sagen. Aber wenn das nicht ginge, wäre die Hochzeitsfotografie wohl ab dem 25. Geschichte.

bearbeitet von EmHa
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Mit was macht der Fotograf dann Werbung...?

Darum gehts hier doch gar nicht. Hier gehts um einen Freundschaftsdienst für ihre Schwester. Also alles im familiären Bereich.

Letztlich werden die meisten Gäste Schnappschüsse mit ihren Smartphones machen.

 

Was ich nicht verstehe ist die Gehässigkeit die Herr Hußmann hier an den Tag legt.

bearbeitet von Crischi74
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Ich wurde die Tage auch mal von der Familie wegen einer Taufe gefragt. Wenn mir JEDER, inklusive Pfarrer den "Wisch" unterschreibt, könnten wir darüber reden.

Seither habe ich nichts mehr gehört.... Ein Schelm der ... 

 

Familiär, Feier und Facebook. Bei der Mischung läuten bei mir alle Alarmsirenen.

Aber es gibt ja genug die das locker sehen.

 

Solange ich nicht weis wie das Gesetz dann, so nach ein, zwei Jahren gehandhabt wird lehne ich mich ganz entspannt zurück.

 

 

Was ich nicht verstehe ist die Gehässigkeit die Herr Hußmann hier an den Tag legt.

 

Na ja, ich sehe es eher als abgeklärten Kommentar aus dem Berufsleben.

Viele scheinen hier ja mit der rosaroten Brille unterwegs zu sein.

 

So lange man nicht weiß was da wirklich auf uns zukommt scheinen mir manche schon aus Prinzip auf Tretminen herumzuhüpfen, in der Hoffnung das ja ohnehin nicht so heiß gegessen wird wie ...

Und dann machts "Bumm"

 

Ich habe 10 Jahre mit Gerichten und Anwälten beruflich zu tun gehabt.

Hausverstand und Annahmen das es ja schon nicht so ... sind nach meinen gemachten Erfahrungen schon extrem leichtsinnig.

 

Cristina

 

Edit: Schreibfehler. Stuchbaben verbuchselt.

bearbeitet von Lithographin
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Was ich nicht verstehe ist die Gehässigkeit die Herr Hußmann hier an den Tag legt.

Welche Gehässigkeit? Hier wird lediglich versucht die Unabsehbarkeit der Konsequenzen aufzuzeigen, die sich aus dem etwas naiven Blickwinkel einiger scheinbar nicht ohne Hinweis darauf ergibt. Man bewegt sich halt in vermintem Gelände. Klar, die meisten werden ohne Knall durch kommen. Aber sicher ist das nicht mehr.

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Was ich nicht verstehe ist die Gehässigkeit die Herr Hußmann hier an den Tag legt.

Ich weise nur auf die Gefahr hin. Mein Sarkasmus wird Dir nicht entgangen sein; es sind andere, die den TO ins offene Messer rennen lassen.

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Hi,

 

Ich lebe in der CH- hier steht die Revision des Datenschutzgesetzes an und was ich hörte, ist dass sich die CH weitestgehend an der EU, sprich an der DSGV orientieren will. Weiss da jemand etwas über die Situation der DSGV Auswirkungen für die Schweiz? Also ich meine bevor sich diese allenfalls an die Gesetzgebung der EU ansgeschlossen hat? Kann die EU Gesetzgebung ab dem 25.5. auch auf die Schweiz angewendet werden? k.A....

 

N.B. wenn ich da so mitlese, was hier diskutiert wird wähne ich mich schon im falschen Film- weit haben wir es gebracht, doch. Man könnte tatsächlich meinen, es gebe keine wichtigeren Fragen mehr als die der Rechte um Familienfeier-Fotos. Das meine ich jetzt nicht als Anwurf an die Fragestellerin, sondern geht an die Adresse der Bürokraten. Mannomann...

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Da hier öfter gesagt wird, dass ja alles in der Familie bliebe: Nach meiner Erfahrung ist es so, dass auf der Hochzeitsfeier eines Familienmitglieds regelmäßig auch Gäste auftauchen, die man selbst noch nie gesehen hat. Natürlich gehören sie irgendwie dazu, aber auf einer größeren Feier wird das schnell unübersichtlich, und man müsste erst einmal jeden fragen, wie er oder sie mit dem Brautpaar verbunden ist. Nun macht man also ein paar vermeintlich harmlose Fotos, aber in einem davon ist am Bildrand zu sehen, wie Sandra und Torben eng umschlungen tanzen. Dummerweise sind Sandra und Torben (die der Fotograf gar nicht kennt) zwar beide verheiratet, aber nicht miteinander. Das Brautpaar bekommt die Fotos und postet sie schließlich auf Facebook. Denn seien wir ehrlich: Fotos sind dazu da, veröffentlicht zu werden. Mit Glück sind sie nur für die paar hundert Facebook-Freunde zu sehen, aber halt: Einige Gäste sind gar keine Facebook-Freunde, also besser „Freunde der Freunde“. Oder man macht die Bilder gleich für alle sichtbar; man rutscht ja leicht mal mit der Maus aus. Und schon ist das Desaster da, denn Sandra, Torben oder beide werden panisch und verlangen vom Fotografen: „Mach das weg!“ Bloß hat der Fotograf längst die Kontrolle über die Verbreitung seiner Bilder verloren.

 

Oder es kommt ganz anders: Alle Gäste haben sich schriftlich damit einverstanden erklärt, dass sie fotografiert werden; auch mit einer Veröffentlichung sind sie einverstanden. Man kennt und mag sich schließlich; alle sind eine Familie – irgendwie. Sandra und Torben kommen sich immer noch ziemlich nahe, aber das ist gar kein Problem, denn die beiden sind tatsächlich ein Paar. Alles prima, denkt der Fotograf – alles richtig gemacht. Aber zwei Jahre später hat sich Torben als veritabler Pickel am Allerwertesten herausgestellt; Sandra hat sich längst von ihm getrennt, aber er stalkt sie. Die Bilder von ihr und Torben auf der Hochzeitsfeier will sie auf keinen Fall mehr sehen, und vor allem will sie nicht, dass andere sie sehen. So heißt es also wieder: „Mach das weg!“ Und der Fotograf verzweifelt daraufhin daran, wie er seine Bilder wieder zurückholen soll, nachdem sie einmal in der Welt sind. Torben hatte sie damals nämlich auf der eigenen Festplatte gesichert und postet sie nun seinerseits auf Facebook.

 

Wie gesagt: Mit so etwas kann man eine Menge Spaß haben. Aber ich bin da ’raus.

bearbeitet von mjh
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Ich lebe in der CH- hier steht die Revision des Datenschutzgesetzes an und was ich hörte, ist dass sich die CH weitestgehend an der EU, sprich an der DSGV orientieren will. Weiss da jemand etwas über die Situation der DSGV Auswirkungen für die Schweiz? Also ich meine bevor sich diese allenfalls an die Gesetzgebung der EU ansgeschlossen hat? Kann die EU Gesetzgebung ab dem 25.5. auch auf die Schweiz angewendet werden? k.A....

Zumindest sind die EU-Gesetze nicht unmittelbar geltendes Recht, wie sie es hierzulande sind. Aber da die Schweiz ja EU-Regelungen in der Regel mit eigenen Gesetzen nachvollzieht, wird der Datenschutz wohl über kurz oder lang harmonisiert werden. Immerhin hat der schweizerische Gesetzgeber die Möglichkeit, Zweifelsfälle klar zu regeln (was der deutsche Gesetzgeber versäumt hat).

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