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DSGVO für privat Fotos


Siwa

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Da hier öfter gesagt wird, dass ja alles in der Familie bliebe: Nach meiner Erfahrung ist es so, dass auf der Hochzeitsfeier eines Familienmitglieds regelmäßig auch Gäste auftauchen, die man selbst noch nie gesehen hat. Natürlich gehören sie irgendwie dazu, aber auf einer größeren Feier wird das schnell unübersichtlich, und man müsste erst einmal jeden fragen, wie er oder sie mit dem Brautpaar verbunden ist. Nun macht man also ein paar vermeintlich harmlose Fotos, aber in einem davon ist am Bildrand zu sehen, wie Sandra und Torben eng umschlungen tanzen. Dummerweise sind Sandra und Torben (die der Fotograf gar nicht kennt) zwar beide verheiratet, aber nicht miteinander. Das Brautpaar bekommt die Fotos und postet sie schließlich auf Facebook. Denn seien wir ehrlich: Fotos sind dazu da, veröffentlicht zu werden. Mit Glück sind sie nur für die paar hundert Facebook-Freunde zu sehen, aber halt: Einige Gäste sind gar keine Facebook-Freunde, also besser „Freunde der Freunde“. Oder man macht die Bilder gleich für alle sichtbar; man rutscht ja leicht mal mit der Maus aus. Und schon ist das Desaster da, denn Sandra, Torben oder beide werden panisch und verlangen vom Fotografen: „Mach das weg!“ Bloß hat der Fotograf längst die Kontrolle über die Verbreitung seiner Bilder verloren.

 

Oder es kommt ganz anders: Alle Gäste haben sich schriftlich damit einverstanden erklärt, dass sie fotografiert werden; auch mit einer Veröffentlichung sind sie einverstanden. Man kennt und mag sich schließlich; alle sind eine Familie – irgendwie. Sandra und Torben kommen sich immer noch ziemlich nahe, aber das ist gar kein Problem, denn die beiden sind tatsächlich ein Paar. Alles prima, denkt der Fotograf – alles richtig gemacht. Aber zwei Jahre später hat sich Torben als veritabler Pickel am Allerwertesten herausgestellt; Sandra hat sich längst von ihm getrennt, aber er stalkt sie. Die Bilder von ihr und Torben auf der Hochzeitsfeier will sie auf keinen Fall mehr sehen, und vor allem will sie nicht, dass andere sie sehen. So heißt es also wieder: „Mach das weg!“ Und der Fotograf verzweifelt daraufhin daran, wie er seine Bilder wieder zurückholen soll, nachdem sie einmal in der Welt sind. Torben hatte sie damals nämlich auf der eigenen Festplatte gesichert und postet sie nun seinerseits auf Facebook.

 

Wie gesagt: Mit so etwas kann man eine Menge Spaß haben. Aber ich bin da ’raus.

 

es ist genau dieses Beispiel das Du hier darstellst, wo ich auch die meisten Magenschmerzen hätte , müßte ich Personengruppen knipsen. Und wie es der Teufel will, ich könnt mir das genau so vorstellen, das das einem Fotografen ungewollt, das " Genick bricht"

 

 

Eine Frage am Rand, wie würde es denn ausschaut, wenn der Fotograf, das Gesamtpaket, inkl. aller Verantwortung , an das Brautpaar verkauft hat? Sind dann die Verantwortlichkeiten immer noch beim Bildersteller? Oder gehen diese dann auf den Eigentümer mit über?

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Eine Frage am Rand, wie würde es denn ausschaut, wenn der Fotograf, das Gesamtpaket, inkl. aller Verantwortung , an das Brautpaar verkauft hat? Sind dann die Verantwortlichkeiten immer noch beim Bildersteller? Oder gehen diese dann auf den Eigentümer mit über?

Das Problem ist und bleibt wohl die gessamtschuldnerische Haftung; jeder ist und bleibt für alles verantwortlich. Und wenn du etwas verkaufst, steht der "persönliche und familiäre" Bezug noch viel eher zur Disposition.

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Nochmal zum nachlesen:

 

https://dsgvo-gesetz.de/art-2-dsgvo/

 

Art 2 EU-DSGVO Absatz 2

 

Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten...

 

...( c ):durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,

...

 

Da steht kein vielleicht oder eventuell oder irgendwas im Konjunktiv. Daraus kann nun jeder machen was er möchte, aber es gibt wohl kaum etwas familiäreres als eine private Hochzeit und dann auch noch von einem Familienangehörigen fotografiert...

 

Was in nahezu allen Diskussionen zu dem Thema immer wieder passiert, ist die Vermischung von geschäftlichen und privaten Belangen und das

Konstruieren irgendwelcher Fälle mit filmreifen Drehbüchern halte ich für wenig zielführend.

 

Ein offenes Messer sehe ich da weit und breit nicht.

 

Gruß

Micha

bearbeitet von Micha_S
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Nochmal zum nachlesen:

 

https://dsgvo-gesetz.de/art-2-dsgvo/

 

Art 2 EU-DSGVO Absatz 2

 

Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten...

 

...( c ):durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,

...

 

Da steht kein vielleicht oder eventuell oder irgendwas im Konjunktiv.

Da ist kein Konjunktiv nötig, denn die Formulierung ist bereits schwammig genug. Was ist denn die Familie? Die Kernfamilie mit Vater, Mutter, Kindern und Großeltern? Oder die unübersehbare Gästeschar bei einer Hochzeitsfeier, darunter die Jungs, mit denen der Bräutigam in seiner Jugend Fußball gespielt hatte und die wegen der Hochzeit zum ersten Mal in der Stadt sind? So dass der Fotograf in der Familie Leute fotografiert, mit denen er nicht verwandt ist und die er noch nie im Leben gesehen hat? Klar, man kann das so interpretieren, dass das alles Familie ist. Oder auch ganz anders. Ich möchte mich nicht darauf verlassen, dass ein Gericht das ebenso sieht wie ich.

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Ich stehe da auch vor so einem Problem:

 

Ein Arbeitskollege von mir bat mich ein paar Fotos für die Webseite seiner Coverband zu machen (die jetzt verwendeten sind auch nicht wirklich gut   ;)   ).

 

Die Fotos mache ich unentgeldlich, aber die Band wirbt mit "professionellem" Anspruch und bekommt ihre gebuchten Auftritte natürlich bezahlt. Gleichzeitig soll die Webseite natürlich für die Band werben.

 

Also stehen die Fotos in einem geschäftlichen Kontext, auch wenn ich die Fotos nur als Freundschaftsdienst mache.

 

Dabei werden hauptsächlich die Bandmitglieder abgelichtet und vielleicht mal das Publikum am Rande.

 

Ich denke ich werde vorher einen "Modelvertrag" auf unentgeldlicher Basis mit den Bandmitgliedern abschließen, damit nicht irgend so ein Winkeladvokat uns einige Pfeile in den Rücken schießt   ;)   ...

 

Gibt es denn schon solche Vorlagen auf das neue DS-GVO angepasst?

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Was ist denn die Familie? Die Kernfamilie mit Vater, Mutter, Kindern und Großeltern? Oder die unübersehbare Gästeschar bei einer Hochzeitsfeier

 

Genau da sehe ich auch das Problem, das von Einigen hier gerne kleingeredet wird. Gerade bei einer Hochzeit gibt es regelmäßig Gäste, die in keinster Weise zur Familie gehören.

Da wird z.B. der Freund (die Freundin) eingeladen und der/die kommt in Begleitung der/des gegenwärtigen Liebsten.

 

Bei engen Freunden der Brautleute kann man vielleicht noch darauf vertrauen, dass die einem keine Knüppel zwischen die Beine werfen, aber bei deren jeweiligen Begleitung würde ich mich nicht darauf verlassen.

bearbeitet von DeLuX
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Ich lese hier viele interessante Antworten, Beispiele, und Tips und finde es wirklich ein schwieriges Thema.

Es wird eine kleine familiäre Veranstaltung. Fotos sollen im Standesamt und evtl. davor gemacht werden. Fotos während der Feier sind nicht geplant...ich möchte ja mitfeiern und nicht auf der Pirsch nach Schnappschüssen sein.  ;) Ich werde auch nicht dafür bezahlt.

Veröffentlichungen über Facebook wird das Brautpaar auf privater Seite nur vom Brautpaar machen, wenn überhaupt.

Da es sich um eine kleinere Veranstaltung handelt, könnten ich bestimmt auch schriftliche Erlaubnis bekommen.

Wie sollte diese in ein paar Sätzen lauten? Niemand möchte mit Sicherheit mehrseitige Verträge durchlesen. Gibt es schon Beispiel Verträge?

 

In der heutigen Digitalisierung mit Kameras und Handy´s mit super Kameras kann ich mir  nicht vorstellen, das ab dem 25.05.18 keine Fotos mehr mit Personen gemacht werden; zB. an einem Touristenort, wovon man gerne ein Erinnerungsfoto haben möchte, aber keine schriftliche Bestätigung von allen Personen bekommen wird. 

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Die im Gesetz zitierte „familiäre Tätigkeit“ beschreibt genau solche familiären Anlässe, wie eben Hochzeit, Geburtstagsfeiern, privates Gartenfest oder ähnlich, sprich dem Sujet zusammen damit, dass kein geschäftliches Interesse mitspielt.

 

Die Auslegung dieses „familiären“ auf das Verwandschaftsverhältnis zwischen Fotograf und Fotografierten halte ich für eine falsche Interpretation. Sonst wäre hier auch klarer definiert, bis zu welchem Grad das „Familiäre“ gilt.

bearbeitet von Crischi74
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Die im Gesetz zitierte „familiäre Tätigkeit“ beschreibt genau solche familiären Anlässe, wie eben Hochzeit, Geburtstagsfeiern, privates Gartenfest oder ähnlich, sprich dem Sujet zusammen damit, dass kein geschäftliches Interesse mitspielt.

 

Die Auslegung dieses „familiären“ auf das Verwandschaftsverhältnis zwischen Fotograf und Fotografierten halte ich für eine falsche Interpretation. Sonst wäre hier auch klarer definiert, bis zu welchem Grad das „Familiäre“ gilt.

So kann man es sehen. Aber wird ein Gericht es genauso sehen? Es gibt genug Beispiele für völlig weltfremde Gerichtsentscheidungen. Die Frage ist halt: Lasse ich mich auf ein Risiko ein und verteidige mich später vor Gericht damit, dass mir in einem Onlineforum ein Nicht-Jurist versichert hätte, dass das schon OK wäre?

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Ich denke ich werde vorher einen "Modelvertrag" auf unentgeldlicher Basis mit den Bandmitgliedern abschließen, damit nicht irgend so ein Winkeladvokat uns einige Pfeile in den Rücken schießt   ;)   ...

 

Gibt es denn schon solche Vorlagen auf das neue DS-GVO angepasst?

Auch wenn der Modelvertrag gesetzeskonform ist, bleibt dem Model die Freiheit, es sich jederzeit anders zu überlegen und die Zustimmung für künftige Nutzungen ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Es ist gerade ein Problem des DSGVO, dass ein einmal unterschriebener Vertrag nicht mehr unbegrenzt gilt und daher auch keine vollständige Sicherheit gibt.

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Auch wenn der Modelvertrag gesetzeskonform ist, bleibt dem Model die Freiheit, es sich jederzeit anders zu überlegen und die Zustimmung für künftige Nutzungen ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Es ist gerade ein Problem des DSGVO, dass ein einmal unterschriebener Vertrag nicht mehr unbegrenzt gilt und daher auch keine vollständige Sicherheit gibt.

Es ist nicht Ungewöhnliches, Verträge kündbar zu machen. Es ist eher ungewöhnlich, sie unbegrenzt und unkündbar abzuschließen.

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Es ist nicht Ungewöhnliches, Verträge kündbar zu machen. Es ist eher ungewöhnlich, sie unbegrenzt und unkündbar abzuschließen.

Das mag ja sein oder auch nicht, aber was hilft das hier weiter? Fakt scheint doch nun zu sein, das man kein Foto trotz DSGVO konformen Vertrag in das Internet stellen kann, da man die weitere Verbreitung nicht mehr verhindern kann, sobald das vom Abgebildeten verlangt wird. Deshalb geht dieser Passus bei Bildern aus meiner Sicht an der Realität vorbei. Genau hier hätte die Politik eine Lösung schaffen müssen.

 

Peter

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Eben nicht. Das Recht auf Vergessen ist eine essentielle Neuerung im Internetrecht. Dass das tatsächlich nicht immer durchsetzbar ist, ist eine andere Sache. Es ist aber schon viel gewonnen, dass die großen Anbieter sich daran halten müssen. Illegale Kanäle gibt es immer, aber die sind nur dann interessant, wenn es um Daten geht, die echtes Geld bringen, Promifotos z.B..

bearbeitet von Tommy43
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... dass ein einmal unterschriebener Vertrag nicht mehr unbegrenzt gilt und daher auch keine vollständige Sicherheit gibt.

 

Genau darin sehe ich das Problem.

 

Es ist eher ungewöhnlich, sie unbegrenzt und unkündbar abzuschließen.

...

 

Ich stehe da auch vor so einem Problem:

 

Ein Arbeitskollege von mir bat mich ein paar Fotos für die Webseite seiner Coverband zu machen ...

Die Fotos mache ich unentgeldlich, aber die Band wirbt mit "professionellem" Anspruch und bekommt ihre gebuchten Auftritte natürlich bezahlt. Gleichzeitig soll die Webseite natürlich für die Band werben....

 

Das kenne ich, meine Coverband hat oft für einen guten Zweck gespielt, z. B. mirt anderen Bands über 20.000 € pro Jahr für die Krebsstation der Kinderklinik in Köln eingespielt - leider sind wir seit 2006 nicht mehr dabei, weil ein Bandmitglied keinen Bock mehr hatte :-((

 

Natürlich braucht der Veranstalter Werbung in Form von Fotos und Videos auf seiner Homepage. Verdient hat daran niemand, es ging einzig und alleine um den guten Zweck!

 

Deshalb geht dieser Passus bei Bildern aus meiner Sicht an der Realität vorbei. Genau hier hätte die Politik eine Lösung schaffen müssen.

 

Das ist der Punkt! Danke, Peter.

 

Was ist kommerziell und was nicht?

Auch unsere bezahlten Konzerte haben keinen Pfennig und keinen €Cent mehr eingebracht als die Kosten für z. B. neue Saiten und die Reisekosten...

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Die Menschen verschwinden aus den Bilder, im Forum ist die Tendenz schon zu beobachten, mich macht es traurig....

Bei mir beobachte ich die Tendenz nicht. Allerdings stelle ich meine Menschenbilder nicht ins Internet, sondern schaue sie mir zuhause an. Gern auch gemeinsam mit anderen Menschen. Meine Alben mit Papierbildern mit Menschen habe ich früher auch nicht zu Markte getragen ....

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Es ist nicht Ungewöhnliches, Verträge kündbar zu machen. Es ist eher ungewöhnlich, sie unbegrenzt und unkündbar abzuschließen.

Stell’ Dir vor, Du kaufst irgendetwas, und nach ein paar Jahren kommt der Verkäufer und sagt, er will die verkaufte Sache wieder zurück. Ganz normal und überhaupt nicht ungewöhnlich, oder?

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Stell’ Dir vor, Du kaufst irgendetwas, und nach ein paar Jahren kommt der Verkäufer und sagt, er will die verkaufte Sache wieder zurück. Ganz normal und überhaupt nicht ungewöhnlich, oder?

Das ist halt der Unterschied zwischen einem Kaufvertrag und einem Mietvertrag oder anderen Vereinbarungen. Mit der DSVGO wird das Ganze nicht vom Kauf- zum Mietvertrag, aber zu einer einer Art Überlassungsvertrag, von dem derjenige, der die Sache überlassen hat, auch zurücktreten kann. Das wird sich dann vermutlich auch mindernd auf den Preis auswirken, sollte einer ausgehandelt sein. As simple as that.

 

Als Vorteil für den Bürger gibt’s damit einhergehend das Recht auf Vergessen. Das wird hier gern Vergessen, weil viele den Fokus darauf legen, was sie angeblich „verlieren“. Wobei die meisten nichts verlieren, weil sie privatem Vergnügen nachgehen.

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Ist ja schön, wenn ich ein Recht auf vergessen habe, es aber technisch nicht in allen Bereichen möglich ist das umzusetzen. Der Hintergrund ist ja der, dass man die Daten nur solange speichern darf wie Sie benötigt werden, bzw. wie lange die gesetztliche Aufbewahrungsfrist ist. Das macht natürlich Sinn wenn Firmen meine Daten speichern um den Geschäftszweck auszuführen und anschließend löschen, wenn keine Geschäftsbeziehung, bzw. amtliche Aufbewahrungsfristen mehr besteht. Das ist zu durchaus zu begrüßen.

Da man jedoch Fotos, die man im Internet öffentlich publiziert, nicht mehr vollständig entfernen kann, kommt die Sache hier zu einem harten Ausschlußkriterium. Schließlich werden Unternehmen aufgefordert das „Vergessen“ technisch umzusetzen und die Prozesse hierzu zu dokumentieren, was technisch nicht trivial ist (schließlich hatte man bisher genau anders herum gedacht (Archivstysteme, sichere Datenhaltung)), aber das Internet kann man nicht umprogrammieren!

 

Peter

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Ich muss ja auch nicht gleich das ganze Internet umprogrammieren, sondern Bilder da löschen, wo ich sie eingestellt und Zugriff habe. Im Übrigen geht es in diesem Thread um private Fotos und nicht um gewerbliche. Deswegen ist auch das Thema Vertragswesen obsolet. Das gehört in die anderen DSVGO-Threads.

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Da ist kein Konjunktiv nötig, denn die Formulierung ist bereits schwammig genug. Was ist denn die Familie? Die Kernfamilie mit Vater, Mutter, Kindern und Großeltern? Oder die unübersehbare Gästeschar bei einer Hochzeitsfeier, darunter die Jungs, mit denen der Bräutigam in seiner Jugend Fußball gespielt hatte und die wegen der Hochzeit zum ersten Mal in der Stadt sind? So dass der Fotograf in der Familie Leute fotografiert, mit denen er nicht verwandt ist und die er noch nie im Leben gesehen hat? Klar, man kann das so interpretieren, dass das alles Familie ist. Oder auch ganz anders. Ich möchte mich nicht darauf verlassen, dass ein Gericht das ebenso sieht wie ich.

 

Es läuft doch immer wieder darauf hinaus, dass es eine gerichtliche Definition geben muß, was der "persönliche / familiäre Bereich" umfasst und was mit einer Veröffentlichung ausserhalb dieses Kreises gemeint ist.

 

Solange es buchstäblich "in der Familie bleibt", ist die Gefahr wohl wirklich gering. Aber was bedeutet "persönliche Tätigkeit"? Muss ich jeden, der im Bild auftaucht, mit Namen kennen? Auch die Bedienung des Caterers hinter dem Tresen, die im Hintergrund zu sehen ist? Und wenn einer der Gäste mein Bild auf Fb oder sonst wo mit einer Kollegin teilt, die auch demnächst heiraten will, und das seine Kreise zieht?

 

Ohne eine richterliche Abklärung bleibt einfach ein Risiko. Ob man das eingehen möchte, kann nur jeder selbst beurteilen. Für meine Person kann ich sagen, dass ich die früher gelegentlichen Aufträge dieser Art (Hochzeiten, Taufen, Abiball) vorerst nicht mehr fotografieren werde, da mir bei hunderten potentieller "Opfer" die Gefahr zu groß ist, dass sich da jemand bereichern will. Vom Abmahngesindel mal ganz zu schweigen...

 

Grüße

Matthias

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Die im Gesetz zitierte „familiäre Tätigkeit“ beschreibt genau solche familiären Anlässe, wie eben Hochzeit, Geburtstagsfeiern, privates Gartenfest oder ähnlich, sprich dem Sujet zusammen damit, dass kein geschäftliches Interesse mitspielt.

 

Die Auslegung dieses „familiären“ auf das Verwandschaftsverhältnis zwischen Fotograf und Fotografierten halte ich für eine falsche Interpretation. Sonst wäre hier auch klarer definiert, bis zu welchem Grad das „Familiäre“ gilt.

 

Warum?

 

Diese Gesetzesvorlagen werden von Juristen geschrieben. Nicht weniger verdienen ihr Geld auch mit "Beratungen" und Vorträgen just zu diesen Themen. Warum sollten sie ein Interesse haben, eine eindeutige Rechtslage zu schaffen, wenn sie dadurch ihr potentielles Einkommen verringern?

 

Die alte Frage "Qui bono" ist bei solchen politischen Themen immer noch die Frage, die einen schnell der Wahrheit näher bringt.

 

Grüße

Matthias

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Ich muss ja auch nicht gleich das ganze Internet umprogrammieren, sondern Bilder da löschen, wo ich sie eingestellt und Zugriff habe. Im Übrigen geht es in diesem Thread um private Fotos und nicht um gewerbliche. Deswegen ist auch das Thema Vertragswesen obsolet. Das gehört in die anderen DSVGO-Threads.

 

 

Das das spezielle Thema eher im DSVGO Thread gehört stimmt.

Es reicht nicht nur da die Bilder da zu löschen wo man die rein gestellt hat, man muss die Bilder überall löschen und deren weitere Verbreitung verhindern! Schließlich musst du nach der DSVGO Herr der Daten sein, dass bist du nicht wenn du die Daten (Bilder) im Internet veröffentlichst. Ich kenne das Thema selbst auch von anderen Rechtsstreitigkeiten, man muss die Daten überall löschen! Z.B auch in den öffentlichen Archivsystemen von Google. Ich musste diesbezüglich an Google eine Anfrage starten.

 

Peter

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