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DSGVO für privat Fotos


Siwa

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Gerade die DSGVO gibt dir Kontrolle zurück - Kontrolle über deine eigenen Daten!

 

PS: Hat jemand meinen Aluhut gesehen? Der lag hier doch irgendwo ...

 

Ich hatte auch schon bisher weitgehend die Kotrolle über meine Daten, weil ich sie nämlich nicht überall, freiwillig abgegeben habe. Z.B. Facebook, WhatsApp &co. Weil ich, bewusst, weder eine Kunden- noch eine PayBack-Karte besitze und auch auf die obligatorische Frage nach der PLZ (z.B an der Baumaktkasse) antworte: "Suchen Sie sich was schönes aus."
 
Viele von denen, die jetzt so laut nach besserem Datenschutz rufen, sind in der Vergangenheit recht großzügig mit ihren Daten umgegangen und immer wieder hörte man als Begründung: "Ich habe nichts zu verbergen." Wenn sie aber auf der Straße fotografiert werden, dann gibt es plötzlich ganz Vieles, was im Verborgenen bleiben soll.
 
Meinetwegen musst du deinen Aluhut übrigens nicht suchen, aber, wenn er dir hilft ...
 
Ich frage mich nur, wie man diejenigen, die auf reale Gefahren hinweisen als Aluhutträger diffamieren kann, während man selbst, wegen eher theoretischer Risiken, auf allumfassenden Schutz durch den Staat pocht.
 
Und die Ereignisse in Polen, Ungarn und der Türkei sind ja wohl unumstößliche Tatsachen.
 
Im Übrigen habe auch ich großes Vertrauen in unseren Rechtsstaat und glaube, dass unsere Demokratie stark genug ist, sich gegen Aushöhlung zu verteidigen.
Dazu braucht es aber Menschen, sie kann es nicht selbst und blind darauf verlassen kann man sich nicht.
 
Vetrauen - Ja!
Blindes Vertrauen - Nein!
 
Denn, wir erinnern uns: "Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten."
 
Die wurde übrigens auch zum Schutz der Bürger gebaut. Das gilt übrigens auch für all die Maßnahmen des  Ministeriums für Staatssicherheit.
Alles zum Schutz für den Bürger.
 
Dass die Mahner nicht ernst genommen werden ist allerdings auch nichts Neues, das ist auch so ein sonderbarer, autonomer Mechanismus.
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Lieber Detlef,

bis zu und einschließlich dieses Absatz' bin ich voll bei dir:
 

Im Übrigen habe auch ich großes Vertrauen in unseren Rechtsstaat und glaube, dass unsere Demokratie stark genug ist, sich gegen Aushöhlung zu verteidigen.
Dazu braucht es aber Menschen, sie kann es nicht selbst und blind darauf verlassen kann man sich nicht.
 
Vetrauen - Ja!
Blindes Vertrauen - Nein!


Aber was dann folgt, ist – entschuldige meine deutlichen Worte – reine Hysterie und ein Affront gegen die Opfer des DDR Regimes:
 

Denn, wir erinnern uns: "Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten."
Die wurde übrigens auch zum Schutz der Bürger gebaut. Das gilt übrigens auch für all die Maßnahmen des  Ministeriums für Staatssicherheit.
Alles zum Schutz für den Bürger.


So sehr mich die DSGVO nervt:
Sie hat ein gutes Ziel und hat das Potential, massive Verbesserungen zum Schutz unserer und eurer persönlichen Daten zu schaffen.
Bis ins Silicon Valley springen alle Unternehmen im Dreieck, die massenhaft mit Kundendaten arbeiten.
Und zwar genau die, bei denen du sehr zu recht skeptisch bist: Facebook & Co.

Dieses Gesetz soll genau verhindern, dass Unternehmen ähnliche Datenmengen über persönlichste Lebensbereiche einzelner Menschen sammeln können, wie das die Stasi getan hat.
 

Dass die Mahner nicht ernst genommen werden ist allerdings auch nichts Neues, das ist auch so ein sonderbarer, autonomer Mechanismus.


Das hat auch was mit Verhältnismäßigkeit zu tun: Wer bei einem Datenschutzgesetz Vergleiche zu menschenmordenden Diktaturen zieht, muss sich nicht wundern, wenn er/sie nicht ernst genommen wird.

Andreas

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Aber was dann folgt, ist – entschuldige meine deutlichen Worte – reine Hysterie und ein Affront gegen die Opfer des DDR Regimes:

 

Das hat auch was mit Verhältnismäßigkeit zu tun: Wer bei einem Datenschutzgesetz Vergleiche zu menschenmordenden Diktaturen zieht, muss sich nicht wundern, wenn er/sie nicht ernst genommen wird.

 

Hallo Andreas,
Danke für deine ausführliche Stellungnahme.
 
Einen Affront gegen die Opfer des DDR-Regimes kann ich aber nun wirklich nicht erkennen. Wie auch, wo ich doch gearde die Methoden dieses Unrechtsregimes anprangere und darauf hinweise, wie leicht es ist, angebliche Schutzmaßnahmen gegen den eigenen Bürger einzusetzen?
 
Wir sind an dieser Stelle einfach unterschiedlicher Auffassung, dafür musst du dich nicht entschuldigen.
 
Und deinen Zweifel an der Verhältnismäßigkeit und der daraus resultierenden Schlussfolgerung teile ich ebenfalls nicht, weil Unrecht nicht erst bei Mord und/oder Inhaftierung beginnt. Unterdrückung und Menschenrechtsverletzungen sind vielfältiger Natur.
 
Aber, ich glaube, es eint uns mehr als uns trennt und wir können das Thema an dieser Stelle getrost beenden.
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Hier ist übrigens einmal ein Aufsatz eines Juristen, der die Sache wesentlich entspannter sieht: http://www.wiesbaden112.de/gastbeitrag-dsgvo-das-ende-der-fotografie-wohl-eher-nicht

 

Das Problem ist ja, dass sich die Juristen nicht einig sind und auch der Verfasser dieses Artikels wird dir keine Garantie geben. 

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Nein, nicht die Juristen sind das Problem, es sind die "Traumdeuter"!

Die, die die Gesetze und Verordnungen schöpfen haben nicht immer alle all zu viel Talent.

Ganz am Rande, die Aufgabe ist auch so einfach nicht.

Jeder mit Abwägung der Interessen und ein wenig Hirnanspannung wird am Ende kein ernsthaftes Problem haben. Traumdeuter werden aber zuverlässig ihren Frust und Preis finden...

 

Gruß

 

kleinfriese

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Das Problem ist ja, dass sich die Juristen nicht einig sind und auch der Verfasser dieses Artikels wird dir keine Garantie geben. 

 

Das ist leider so, solange es zu dem Thema keine Rechtsprechung gibt. Aber in der Tendenz teile ich die Auffassung des Verfassers.

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Und deinen Zweifel an der Verhältnismäßigkeit und der daraus resultierenden Schlussfolgerung teile ich ebenfalls nicht, weil Unrecht nicht erst bei Mord und/oder Inhaftierung beginnt. Unterdrückung und Menschenrechtsverletzungen sind vielfältiger Natur.

 

Aber, ich glaube, es eint uns mehr als uns trennt und wir können das Thema an dieser Stelle getrost beenden.

Ja, ich würde es auch gerne beenden.

 

Es wäre mir als Moderator und Bürger nur wichtig, wenn die Diskussion angemessen verläuft.

 

Das Gesetz hat gute Ziele für den Datenschutz und erzeugt derzeit schon eine massive Stärkung der Datenschutz-Aktivitäten bei allen Akteuren, inkl. Facebook & Co.

 

Es ist IMHO handwerklich schlecht gemacht, weil es für viele Unternehmen eine abstruse und tw. nicht zielführende Bürokratie erfordert.

Ausgangspunkt unserer Diskussion hier sind die Auswirkungen auf die Fotografie.

Das ist in gewissem Maße ein Dilemma, weil hier verschiedene für sich schützenswerte Bürgerinteressen gegeneinander stehen - informationelle Selbstbestimmung gegen Kunstfreiheit bzw. Ausübung eines Hobbies.

 

Wo ich auf die Barrikaden gehe: Direkte oder indirekte Vergleiche mit „Unterdrückung und Menschenrechtsverletzungen“, Ermächtigungsgesetzen und Stasi.

Ich bleibe dabei: Das ist ein Affront gegen jedes Opfer dieser Unrechtsregime.

 

Andreas

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Street ist ein gutes Stichwort, weil da verstehe ich etwas grundsätzlich nicht.

 

Bisher ist es auch verboten jemanden ohne Einwilligung ins Netz zu stellen wenn sein Recht am eigenen Bild verletzt wird. Dafür kann der Fotograf der das Bild einstellt verklagt werden, das hat bisher aber eine Vielzahl von Fotografen nicht davon abgehalten dieses auf verschiedenen Plattformen zu tun.

 

Was ändert sich an diesem Sachverhalt wenn jetzt das neuen Gesetz kommt? Kann dann ein Anwalt einfach so jemanden auffordern er möchte die schriftliche Zusage zu der Veröffentlichung eines Bildes sehen wenn die darauf abgebildete Person nicht der Auftraggeber ist?

 

Wenn nicht ändert sich doch nach meinem Empfinden erst mal gar nichts für die Street Fotografie? Oder übersehe ich das was?

bearbeitet von - Geo -
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Hier ein Vermerk des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Gefunden habe ich ihn hier.

 

Hier sein Ergebnis:

 

"IV. Ergebnis
Die derzeitige Rechtslage in Bezug auf Fotografien einer unüberschaubaren Anzahl von
Menschen oder von Menschen als Beiwerk anderer Motive ist überwiegend unsicher. Dies
beruht insbesondere darauf, dass der deutsche Gesetzgeber bisher keinen ausdrücklichen
Gebrauch von der Öffnungsklausel des Art. 85 Abs. 2 DSGVO gemacht hat. Dies wäre aber im
Sinne der Rechtssicherheit nötig.
Bis dahin ist es möglich, die Datenerhebung in den meisten Fällen über Art. 6 Abs. 1 lit. f
DSGVO zu rechtfertigen. Eine Informationspflicht gegenüber den Abgelichteten besteht nicht.
Dies ergibt sich aus Art. 11 Abs. 1 DSGVO, hilfsweise aus Art. 14 Abs. 5 lit. b DSGVO.
"

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Man meldet einfach ein "berechtigtes Interesse" an. Damit reden sich die Telefon-Werbefuzzis auch raus, wenn sie gegen die Datenschutzbestimmungen "verstossen".

bearbeitet von Gast
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Man meldet einfach ein "berechtigtes Interesse" an. Damit reden sich die Telefon-Werbefuzzis auch raus, wenn sie gegen die Datenschutzbestimmungen "verstossen".

Das kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, wieso geht das dann nicht heute schon? Fall der Post auf mich bezogen ist ;)

bearbeitet von - Geo -
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Eins verstehe ich   nicht: Da argumentiert jemand wie DeLux an anderer Stelle munter: Wenn man das Haus verlässt, ist man öffentlich und darf fotografiert werden. Dass er damit einfach mal geltende Rechtslagen wegwischt für eigene Zwecke, interessiert ihn dort offenbar nicht. 

 

Drohen nun aber evtl. Einschränkungen - wobei diese nicht mal sicher sind was unseren privaten Bereich anbetrifft - vor dem Hintergrund eines Gesetzes, welches an anderer Stelle (Datenschutz) sehr viel für den Bürger bringt, da möchte er 100%ige!!! rechtliche   Sicherheit für sein Anliegen und malt Katastrophenszenarien für den Fall, dass er sie nicht bekommt.

bearbeitet von Tommy43
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da möchte er 100%ige!!! rechtliche   Sicherheit für sein Anliegen und malt Katastrophenszenarien für den Fall, dass er sie nicht bekommt.

 

Wo hast du das denn gelesen?

 

Erstens gibt es keine hundertprozentige Sicherheit, in keinem Lebensbereich und zweitens habe ich die nirgends gefordert.

Ich habe lediglich festgestellt, dass - nach Ansicht von Fachleuten - eine Rechtsunsicherheit besteht, die der Gesetzgeber durch Nutzung der Öffnungsklausel hätte vermeiden können.

Genau so, wie andere Mitgliedsländer das auch gemacht haben.

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Ich hatte auch schon bisher weitgehend die Kotrolle über meine Daten, weil ich sie nämlich nicht überall, freiwillig abgegeben habe. Z.B. Facebook, WhatsApp &co. Weil ich, bewusst, weder eine Kunden- noch eine PayBack-Karte besitze und auch auf die obligatorische Frage nach der PLZ (z.B an der Baumaktkasse) antworte: "Suchen Sie sich was schönes aus."

Du hattest den Kampf um deine Daten längst verloren. Es ist dir anscheinend nur noch nicht bewußt.

Ob du einen Google- oder Facebook-Account hast oder nicht, ist nur eine Frage, ob du die über dich erfaßten Daten selbst bei Google/Facebook einsehen kannst oder nicht. Das über dich automatisiert erstellte Profil existiert trotzdem - sehr wahrscheinlich sehr nahe an der Realität.

 

Du hast schlicht keine Kontrolle, wer dich auf Fotos evtl. sogar namentlich markiert. Du hast keinen Einfluß, welche deiner Daten wie und wohin fließen.

 

Und die Ereignisse in Polen, Ungarn und der Türkei sind ja wohl unumstößliche Tatsachen.

Die Probleme dort sind sicher kein Resultat des GDPR - genau das Gegenteil ist der Fall.

 

 

@FXF Admin (#102)

Volle Zustimmung.

Auch wenn das Gesetzt insgesamt noch Feinschliff benötigt: wenn man bedenkt, daß Juristen, Politiker und Lobbyisten aus allen EU-Mitgliedsstaaten daran gearbeitet und sich höchstwahrscheinlich in Richtung kleinster gemeinsamer Nenner orientiert haben, ist noch erstaunlich viel echter Datenschutz dabei herausgekommen. Das ist nicht ganz selbstverständlich.

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Was ändert sich an diesem Sachverhalt wenn jetzt das neuen Gesetz kommt? 

Die Betroffenen werden bzgl. ihrer Rechte aufgeklärt, da das Thema hier und da in den Medien auftaucht. Außerdem können die Sanktionen bei Verstoß deutlich höher ausfallen.

 

Aber du hast schon recht. Am Sachverhalt ansich ändert sich nichts. Jemanden ungefragt für ein paar zusätzliche Likes öffentlich zur Schau zu stellen, war schon immer mindestens in der dunkelgrauen Zone.

bearbeitet von trendliner
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Auch etwas eigennützig möchte ich den Versuch starten von Personen weg auf Sachverhalte allgemein nochmals hinzulenken.

 

Was ist der Unterschied zum jetzigen "Rechtsbruch" bei der Veröffentlichung von Streetbildern ohne Einwilligung der abgebildeten Personen zu dem zukünftigen?

 

Ich kann insbesondere weil ich keinen Unterschied sehe die Aufregung darum nicht ganz nachvollziehen?

 

Ah ... Danke Trendliner, was die Höhe der Strafen angeht weiss ich nicht wie sowas geregelt wird, auch nicht wie im Zukunft sowas geregelt wird. Die öffentliche Aufmerksamkeit wird bezüglich des Thema grösser sein, aber den "Tod" der Streetfotografie sehe ich nicht.

bearbeitet von - Geo -
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Aber du hast schon recht. Am Sachverhalt ansich ändert sich nichts. Jemanden ungefragt für ein paar zusätzliche Likes öffentlich zur Schau zu stellen, war schon immer mindestens in der dunkelgrauen Zone.

Aber um diese Zone geht’s ja gar nicht. Schon wenn Du jemanden fotografierst, der auf Deinem Bild gar nicht erkennbar ist, ist der Datenschutz tangiert. Also etwa die Situation, dass ein Fotograf im Fußballstadion in Richtung der gegenüberliegenden Tribüne fotografiert. Du weißt, dass Du bei diesem Spiel im Stadion warst und einer der Tausenden auf dem Foto bist, und daher kannst Du Ansprüche gegenüber dem Fotografen geltend machen. Das ist etwas völlig anderes als das Recht am eigenen Bild.

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Aber um diese Zone geht’s ja gar nicht. Schon wenn Du jemanden fotografierst, der auf Deinem Bild gar nicht erkennbar ist, ist der Datenschutz tangiert. Also etwa die Situation, dass ein Fotograf im Fußballstadion in Richtung der gegenüberliegenden Tribüne fotografiert. Du weißt, dass Du bei diesem Spiel im Stadion warst und einer der Tausenden auf dem Foto bist, und daher kannst Du Ansprüche gegenüber dem Fotografen geltend machen. Das ist etwas völlig anderes als das Recht am eigenen Bild.

 

Wenn es nach dem 25.05. noch Fußball-Übertragungen gibt, frag doch bei dem Sender, wie sie das handhaben.

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1) Du hast schlicht keine Kontrolle, wer dich auf Fotos evtl. sogar namentlich markiert. Du hast keinen Einfluß, welche deiner Daten wie und wohin fließen.

2) Die Probleme dort sind sicher kein Resultat des GDPR - genau das Gegenteil ist der Fall.

 

 

Zu 1) Dass wir die Kontrolle über unsere Daten inzwischen verloren haben ist leider eine Tatsache, da stimme ich dir zu. Bewusst ist mir das aber schon und zwar schon länger als vielen Anderen, wie mir scheint. Deshalb habe ich ja erklärt, wie ich selbst mit meinen Daten umgehe.

 
Die DSGVO wurde ja nicht deshalb notwendig, weil einige Goßkonzerne so datenhungrig sind und waren, sondern weil die Betroffenen ihre Daten so freimütig herausgegeben haben. Wie schon gesagt nach dem Motto: Ich habe nichts zu verbergen und was sollen die schon damit anfangen.
 
Ich selbst habe kein Problem damit, auf einem Foto wiedererkannt zu werden und ich wüsste nicht, welcher Schaden mir daraus erwachsen sollte.
 
Zu 2) Habe ich das irgendwo behauptet?
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Aber um diese Zone geht’s ja gar nicht. Schon wenn Du jemanden fotografierst, der auf Deinem Bild gar nicht erkennbar ist, ist der Datenschutz tangiert. Also etwa die Situation, dass ein Fotograf im Fußballstadion in Richtung der gegenüberliegenden Tribüne fotografiert. Du weißt, dass Du bei diesem Spiel im Stadion warst und einer der Tausenden auf dem Foto bist, und daher kannst Du Ansprüche gegenüber dem Fotografen geltend machen. Das ist etwas völlig anderes als das Recht am eigenen Bild.

 

Äh doch, die Stimmen die den Tod der Street-Fotografie aufgrund diese Gesetzes in verschiedene Threads ausgerufen haben sind vielfältig.

 

Das es vielleicht noch an einigen nachgebessert werden muss kann durchaus sein.

bearbeitet von - Geo -
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In Post 105.

 

Aber den Widerspruch, den ich da skizziert habe, möchtest Du nicht auflösen?

 

Warum sollte das ein Widerspruch sein?

Die Garantie bezog sich auf die Auslegung des DSGVO-Textes durch den RA.

Ich bleibe dabei: Er wird dir nicht garantieren, dass die Gerichte seiner Auffassung folgen werden.

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Gast
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