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Wer kann wegen dem neuen Datenschutzgesetz belangt werden?


althaus

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Ist das nun derjenige der das Foto gemacht hat oder derjenige der ohne Erlaubnis der darauf abbelichtete Personen das Foto veröffentlicht hat?

Ich mache nun  schon seit über 10 Jahren Fotos (Handball) für den Verein. Dieser stellt nur ein Teil meiner Fotos auf deren Internetseite aus. 

Nun wurde ich heute bei einem Außwärtsspiel von einem Verantwortlichen angesprochen, nachdem ich die Fotos gemacht habe und bin 

gebeten worden alle seine Spieler und die Zuschauer zu schwärzen, wenn die Fotos veröffentlicht werden, da ich nicht dessen Zustimmung

zur Veröffentlichung habe. Ich habe das zur Kenntnis genommen und werde meinen Verein und dessen Vorsitzenden darüber informieren. 

Ich werde nun die Bilder bearbeiten, zuschneiden und meinem Verein wie immer zur Verfügung stellen. Werde auch denen mitteilen,

daß wir nicht die Erlaubnis  haben dies ohne zu schwärzen zu veröffentlichen. Soweit sogut. Aber wenn doch jemand aus dem Verein 

Fotos veröffentlicht, die ich geschossen habe. Kann ich als Fotograf dafür belangt werden oder nur derjenige der mein Foto veröffentlicht hat?

Wie machen das dann die Profifotografen in Zukunft?

Ist die Zukunft der Fotografie demnach tot? Ich denke so an Veranstaltungen,  Street,  Hochzeiten oder dem Profisport!!!

bearbeitet von althaus
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vor 9 Minuten schrieb Damian Ott:

Handballspiel = öffentlich Veranstaltung 

 

Mein Bruder kickt in der Baden-württembergischen Verbandsliga und da habe ich auch schon mal ein paar "Spielchen" fotografiert... Beschwert hat sich da noch keiner, ich war allerdings auch wenn dann nur auf Heimspielen mal da. Vielleicht greift auswärts ja doch so etwas wie ein Hausrecht? Ich kann es mir nicht vorstellen... 

Aber diese ganze neue Gesetzgebung macht mich auch schon seit Monaten jetzt schon sehr sehr vorsichtig, was neue Bilder einfach mal so veröffentlichen anbelangt... Alleine schon die riesen große Aufmerksamkeit auf diese neuen Persönlichkeitsrechte reichen mir schon, da erst mal eine ganze Weile meine Füße still zu halten, so macht das wirklich keinen Spaß mehr im Moment. 

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Da du dir sicherlich nicht den Spaß am Fotografieren nehmen lassen willst und auch dein Verein ein Interesse an einer Klärung haben sollte, ist ein Anwaltsbesuch zu empfehlen – vielleicht übernimmt sogar der Verein die Kosten oder ihr teilt sie euch zumindest.

 

Da ich davon ausgehe, dass du deine Fotos nicht an den Verein verkaufst, also kein finanzielles Interesse besteht, bist du in dieser Hinsicht nicht mit einem Profifotografen (= gewerblich / freiberuflich) gleichzusetzen. Von daher weiß ich nicht ob und in welchem Umfang die Datenschutzgrundverordnung hier überhaupt greift. Aber das ist nur meine Idee dazu. Der Weg zum Anwalt ist in jedem Falle der bessere.

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Vielen Dank für die Ratschläge.

Ich mache das schon seit über 10 Jahren ehrenamtlich und habe noch nie Geld dafür bekommen. 

Ich werde den Vorfall mit dem Vereinsvorsitzenden besprechen. Ich werde weiterhin meine Fotos meinem Verein zur Verfügung stellen.

Ob die sie dann auf Ihrer Internetseite veröffentlichen bleibt denen überlassen. 

bearbeitet von althaus
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vor 9 Minuten schrieb althaus:

Ob die sie dann auf Ihrer Internetseite veröffentlichen bleibt denen überlassen. 

Da rate ich auch zur Vorsicht und auf den gesunden Menschenverstand. Wenn ich ein Foto mache, das rechtlich beanstandet werden kann, bin ich nicht dadurch aus dem Schneider, dass ich es einem 3ten zur freien Verfügung überlasse. Die Vereinbarung mit deinem Vereinsvorstand würde ich auf alle Fälle schriftlich fixieren, in Euer beiden Interesse.

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vor 27 Minuten schrieb FxF.jad:

Da rate ich auch zur Vorsicht und auf den gesunden Menschenverstand. Wenn ich ein Foto mache, das rechtlich beanstandet werden kann, bin ich nicht dadurch aus dem Schneider, dass ich es einem 3ten zur freien Verfügung überlasse. Die Vereinbarung mit deinem Vereinsvorstand würde ich auf alle Fälle schriftlich fixieren, in Euer beiden Interesse.

Klingt für mich nach „Schere im Kopf“.

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vor einer Stunde schrieb FxF.jad:

Vielleicht nur keine Lust Zeit und Geld mit Abmahn-Anwälten zu vergeuden, solange die Rechtsprechung noch in den Kinderschuhen steckt.

Vor "Abmahn-Anwälten" braucht man hier keine Angst haben, da diese keinerlei "Grundlage" haben. Sprich: die können nicht dran verdienen.

bearbeitet von Gast
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vor 18 Stunden schrieb Crischi74:

Persönlichkeitsrechte kann man nur persönlich einklagen. 

Geht es hier nicht eher um Vermarktungsrechte, wenn ein Offizieller der gegnerischen Mannschaft die unautorisierte Veröffentlichung untersagt?

Jetzt bin ich aber still. Ich will nicht schuld daran sein, wenn Hans hier noch gesundheitlichen Schaden nimmt.

bearbeitet von FxF.jad
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Ich finde es nicht schlimm wenn hier Einzelfragen zur DSGVO angesprochen werden, es werden ja auch zB Fragen zu KB vs APS-C tausendfach durchgekaut (und die Auswirkungen sind vermutlich geringer). 

Wer bereits rechtssicher ist (ich zähle mich nicht dazu) und nichts beitragen möchte, kann die Threads ja ignorieren. 

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Rechtssicher?

"Auf hoher See und vor Gericht gibt es keine Sicherheit"  der Spruch sollte bekannt sein  ;)

Du wirst keinen (vernünftigen) Juristen/Anwalt finden, welcher Dir den Ausgang eines Prozesses oder den Erfolg einer Klage garantieren wird.

Und in einem Forum, egal welcher Art, wirst Du nur auf (eventuell gefährliches) juristisches Halbwissen treffen. Ein Jurist/Anwalt wird in einem Forum niemals  schriftlich eine Rechtsberatung vornehmen.

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vor 29 Minuten schrieb hbl55:

Rechtssicher?

"Auf hoher See und vor Gericht gibt es keine Sicherheit"  der Spruch sollte bekannt sein  ;)

Du wirst keinen (vernünftigen) Juristen/Anwalt finden, welcher Dir den Ausgang eines Prozesses oder den Erfolg einer Klage garantieren wird.

Und in einem Forum, egal welcher Art, wirst Du nur auf (eventuell gefährliches) juristisches Halbwissen treffen. Ein Jurist/Anwalt wird in einem Forum niemals  schriftlich eine Rechtsberatung vornehmen.

Das stimmt wohl, aber mir ging es zumindest um ein Gefühl der Rechtssicherheit anstelle von „Fischen im Trüben“. 

Wenn wir ab jetzt jeden Einzelfall mit einem Anwalt erörtern müssen, hätte sich wohl jegliche Form der Veröffentlichung (auch hier) erledigt. 

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vor 30 Minuten schrieb hbl55:

Und in einem Forum, egal welcher Art, wirst Du nur auf (eventuell gefährliches) juristisches Halbwissen treffen.

Das gilt ja auch für fotografisches/technisches Wissen und es geht doch hier vorrangig um Meinungs- /Erfahrungsaustausch und nicht um qualifizierte Rechtsberatung.

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vor 20 Stunden schrieb Crischi74:

Danke.  Persönlichkeitsrechte kann man nur persönlich einklagen. 

Das stimmt natürlich, aber es soll Leute geben, die sich bemüßigt sehen, ungefragt die Rechte Dritter wahrzunehmen. Und damit musst du dich dann halt doch herumschlagen. Die DSGVO macht's möglich.

Ein Beispiel, das ich neulich selbst erlebt habe:

Ich habe eine Muslimin beim freihändig Telefonieren beobachtet, sie hatte ihr Handy einfach zwischen Kopftuch und Wange geschoben. Das hätte ich gerne fotografiert und zwar so, dass nur ein Teil des Kopfes (schräg von hinten) und das Handy zu sehen gewesen wären. So habe ich, auf den passenden Moment wartend, schon mal durch den Sucher geschaut und den Ausschnitt gewählt.

Plötzlich blökt mich von hinten, in aggressivem Ton, eine junge Frau an, ob ich die anvisierte Dame um Erlaubnis gefragt hätte. Ich dürfe die nicht einfach ungefragt fotografieren.

Ich habe sie dann genauso freundlich gefragt, was sie das anginge und ob sie deren Vormund oder Rechtsbeistand wäre.

Es kam zum Disput, in dessen Verlauf die betroffene Muslimin von der Passantin über den Vorgang informiert worden war und mich fragte, warum ich sie fotografiert hätte. Darauf erklärte ich, dass ich sie nicht fotografiert habe. Die Passantin jedoch widersprach mir; doch ich hätte fotografiert und sie habe sogar ein Beweisfoto gemacht und hielt mir ihr Handy unter die Nase. Nachdem ich erneut verneinte, wollte sie, die Bilder in meiner Kamera sehen. Auf meinen Hinweis, dass die Kamera meine Privatsphäre sei und ich ihr die Bilder selbstverständlich nicht zeigen werde, drohte sie damit, die Polizei zu rufen.

"Das dürfen Sie gerne tun, ich warte hier", war meine Antwort darauf. Nach längerem hin und her entdeckte sie auf der anderen Straßenseite zwei Polizisten und forderte mich auf, mit ihr dort hin zu gehen. Als ich ihr sagte, dass ich nicht mit käme und sie die Beamten schon her holen müsse, stiefelte sie los und kam mit den beiden Polizisten wieder zurück.

Diese wollten dann ebenfalls die letzten Bilder meiner Kamera sehen, die ich ihnen auch - nachdem ich Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme geäußert hatte - gezeigt habe und sich die Behauptung der "Zeugin" als falsch herausstellte. Von ihrem "Beweisfoto" wollte die Gnädigste dann übrigens nichts mehr wissen.

Fakt ist jedenfalls, dass die Polizei meine Kamera, im Zuge der Beweissicherung, beschlagnahmt hätte, wenn ich ihnen eine Überprüfung meiner Aufnahmen verweigert hätte. Und das aufgrund der bloßen Behauptung einer völlig unbeteiligten, dritten Person, ohne Auftrag der "Geschädigten". Der DSGVO sei Dank.

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Typische deutsche Blockwart-Mentalität.

Noch was zur Eingangsfrage. Man kann so etwas sicher mit einem Anwalt besprechen. Dann aber am besten mit jemandem, der sich mit dem Presserecht auskennt. Hierzu am besten googeln. Der Anwalt muss nicht zwingend in derselben Stadt sitzen. Man kann das Thema auch online besprechen.

Grund: die Materie ist komplex, das kann nicht jeder Anwalt, der womöglich sonst eher Verkehrs- oder Familienrecht macht. Und es gibt dazu ja auch noch so gut wie keine Muster-Rechtsprechung.

bearbeitet von Bluepixel
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vor 11 Minuten schrieb FxF.jad:

Das gilt natürlich nur, wenn nicht die eigenen Persönlichkeitsrechte berührt werden.:rolleyes:

Schräg von hinten? Ich bitte Dich.

Wenn das Schule macht, dann kann ich in Nürnberg in der Innenstadt demnächst nicht mehr das Rathaus oder die Lorenzkirche fotografieren. Weil dann sofort irgendein Schlapphut daherkommt und sich fotografiert fühlt. Oder ich könnte bei der Polizei eine Absperrung beantragen.

In Deutschland gibt es in jedem Kaff mindestens eine Kirche - und die Deutschen sind nicht dazu fähig, mal die Kirche im Dorf zu lassen.

Überall die Schlapphüte, Besserwisser und Rentner, die im Fenster hängen und die Parksünder an die Polizei melden. Ich möchte mal sehen, ob es sowas in dieser Form in Holland, England oder Frankreich gäbe.

"Herr Lehrer! Herr Lehrer! Auf dem Klo hat das Licht gebrannt. Ich habs aber aus gemacht."...

bearbeitet von Bluepixel
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