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Upload-Filter / Artikel 13: Es geht um alles


Empfohlene Beiträge

vor 3 Minuten schrieb tabbycat:

Verschlussgeräusche

Spiegelklappern. Da ist jemand nicht ganz auf der Höhe der Zeit.

Bei DSLR User bin ich aber deutlich toleranter als bei EU Abgeordneten, die das Internet kaputt machen wollen...

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Gerade eben schrieb FXF Admin:

Spiegelklappern. Da ist jemand nicht ganz auf der Höhe der Zeit.

Ich bin ja selbst noch einer von den Dinosauriern, die Spiegel klappern lassen. Aber solch eine Geräuschkulisse macht keine meiner Kameras, der Verschluss ist dort immer deutlich lauter als der Spiegel. Ob es da Tuning-Kits gibt, wie für röhrende Auspuffe? 

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Werbung (verschwindet nach Registrierung)

Am 16.2.2019 um 19:54 schrieb FXF Admin:

Der war offiziell und ist jetzt mit einer halbgaren Erklärung zurück gezogen:

Da ist eher eine Entschuldigung fällig, würde ich sagen.

In den nächsten Tagen lasse ich euch noch eine neue Mailvorlage zukommen, mit der ihr eure Abgeordneten ernuet ansprechen könnt.

Inkl. Hinweis dass man kein Bot ist und sich über einen Rückruf freut (und wahlberechtigt ist...).

Gruß
Andreas

Hier kann man den Originalartikel noch finden: 

https://web.archive.org/web/20190215114522/https://medium.com/@EuropeanCommission/the-copyright-directive-how-the-mob-was-told-to-save-the-dragon-and-slay-the-knight-b35876008f16

da gibt die Kommison mal zu wie Sie  über EU Bürger denkt und dann löschen die es gleich wieder 😂

 

Peter

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vor 55 Minuten schrieb MightyBo:

Hier kann man den Originalartikel noch finden: 

https://web.archive.org/web/20190215114522/https://medium.com/@EuropeanCommission/the-copyright-directive-how-the-mob-was-told-to-save-the-dragon-and-slay-the-knight-b35876008f16

da gibt die Kommison mal zu wie Sie  über EU Bürger denkt und dann löschen die es gleich wieder 😂

 

Peter

Netzwerk Protokoll Fehler bei dem Link

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vor 36 Minuten schrieb Robert°:

Bei mir wird es so dargestellt.

(Ad Blocker ist für das Forum ausgeschaltet.)

PS: Auch bei Holgers zweiten Link tut sich nichts, und wird auch so dargestellt, wie der unten eingefügte Screenshot.

 

Komisch, bei meinem Browser sieht's gut aus. Egal wo ich in dem Tweet draufklicke, geht ein neuer Tab mit dem hinterlegten Link auf.

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vor einer Stunde schrieb Robert°:

PS: Auch bei Holgers zweiten Link tut sich nichts, und wird auch so dargestellt, wie der unten eingefügte Screenshot.

Da scheint am Browser was verbogen, eigentlich muss der eingebettete Tweet so aussehen:

 

Hallo, lieber Besucher! Als Forumsmitglied (kostet nix) würdest du hier ein Bild sehen…

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vor einer Stunde schrieb Schermannski:
Drauf klicken und Thread lesen

Schon erstaunlich: Wenn er meint, dass nur Plattformen betroffen wären, die den Upload von geschützten Inhalten überhaupt erstmal erlauben... WIESO SCHREIBT MAN DAS NICHT GENAU SO IN DIE RICHTLINIE?

Solange es da nicht drin steht, und vor allem im daraufhin auszuarbeitenden Gesetz, ist es eine unzutreffende Schutzbehauptung... aka Fake News. Ich vermute mal stark, er weiß es durchaus besser, aber es hat sich ja bewährt, zur Durchsetzung eigentlich unpopulärer Maßnahmen, Sand in die Augen zu streuen. Lassen sich genug Leute blenden, bekommt man seine Lobbypolitik auch umgesetzt. 

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vor 53 Minuten schrieb tabbycat:

Schon erstaunlich: Wenn er meint, dass nur Plattformen betroffen wären, die den Upload von geschützten Inhalten überhaupt erstmal erlauben... WIESO SCHREIBT MAN DAS NICHT GENAU SO IN DIE RICHTLINIE?

Solange es da nicht drin steht, und vor allem im daraufhin auszuarbeitenden Gesetz, ist es eine unzutreffende Schutzbehauptung... aka Fake News. Ich vermute mal stark, er weiß es durchaus besser, aber es hat sich ja bewährt, zur Durchsetzung eigentlich unpopulärer Maßnahmen, Sand in die Augen zu streuen. Lassen sich genug Leute blenden, bekommt man seine Lobbypolitik auch umgesetzt. 

Ich traue Herrn Voss durchaus zu, dass er es einfach nicht begreift. Er wurde ja schon mal in einem Interview dabei erwischt, dass ihm ein Passus aus seinem eigenen beziehungsweise selbst zusammengestellten Gesetzentwurf gar nicht bekannt war. Das ist halt das Problem: Den Abgeordneten fehlt oft die Sachkenntnis und wenn sie sich fachlichen Rat holen, wenden sie sich an Lobbyisten. Lobbyisten sind ja gerne bereit, auch schon mal komplette Gesetzesentwürfe zu schreiben, wenn man sie darum bittet.

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Hier nochmal eine, wie ich finde, sehr gute Erklärung dessen, was jetzt zur Abstimmung steht:

Uploadfilter waren gestern

Wer dachte, die faktische Verpflichtung zu Uploadfiltern sei schon der Supergau, hat sich wohl getäuscht. Denn im Streit um den geplanten Art. 13 der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt hat sich die Situation nochmals verschärft. Der zwischen Parlament und Rat abgestimmte endgültige Text, trägt keineswegs den vielfach geäußerten Bedenken Rechnung, sondern geht vielmehr noch einen Schritt weiter.

Art. 13 Nr. 1 lautet nunmehr wie folgt:

Member States shall provide that an online content sharing service provider performs an act of communication to the public or an act of making available to the public for the purposes of this directive when it gives the public access to copyright protected works or other protected subject matter uploaded by its users. An online content sharing service provider shall therefore obtain an authorisation from the right holders referred to in Article 3(1) and (2) of Directive 2001/29/EC, for instance by concluding a licencing agreement, in order to communicate or make available to the public works or other subject matter.

Die Anbieter sollen also jetzt nicht mehr nur eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Rechteinhabers verhindern. Das hätte es erforderlich gemacht, die vieldiskutierten Uploadfilter einzuführen. Nach dem aktuellen Konzept sollen die Plattformbetreiber vielmehr gleich direkt beim Rechteinhaber eine Lizenz erwerben. Selbst Uploadfilter wären dann kein zwingend geeignetes Instrument mehr, um eine eigene Haftung zu vermeiden.

Es ist zwar nach wie vor so, dass Art. 13 Nr. 4 es dem Content Sharing Service Provider immer noch ermöglicht, sich ohne eigene Lizenz darauf zu berufen, er hätte alles getan, um eine Rechtsverletzung zu vermeiden. Die Beweislast liegt dabei aber bei ihm. Welche Anforderungen insoweit zu erfüllen wären, ist auch nicht gänzlich klar. Nach der aktuellen Formulierung, scheint die Messlatte allerdings äußerst hoch zu liegen. Im Zweifel helfen also nicht einmal mehr Uploadfilter.

Anbieter von User-Generated-Content Plattformen wie YouTube, nach meiner Einschätzung aber auch soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram oder Twitter, werden damit also so behandelt, als würden sie die urheberrechtlichen Nutzungshandlungen ihrer User selbst vornehmen, weshalb sie auch originär dafür verantwortlich wären, sich selbst beim Rechteinhaber eine urheberrechtliche Gestattung (Lizenz) zu besorgen.

Das geht deutlich über die bisher geplante Regelung hinaus. Letztlich wird damit das bisherige Geschäftsmodell sämtlicher Plattformen, die den Upload von Inhalten durch Nutzer ermöglichen, in Frage gestellt. Denn der Anbieter kann, wenn sich auf seinem Portal urheberrechtswidriger Content befindet, unmittelbar auf Unterlassung und vor allem auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Die bisherigen Haftungsprivilegien, die eine Haftung erst dann einsetzen ließen, wenn der Anbieter Kenntnis von einem Verstoß hatte und untätig blieb, sind damit für diesen Bereich hinfällig. Die bisherige Regelungslogik, die auch im US-Recht als Notice And Take Down umgesetzt ist, wird dadurch beseitigt. Das stellt Art. 13 Nr. 3 sogar ausdrücklich klar, indem er die Haftungsprivilegierung des Art. 14 der ECRL für das Hosting explizit für unanwendbar erklärt. Die EU überholt die durchaus urheberrechtsfreundlichen USA damit mal eben locker.

Die damit zusammenhängenden Fragen sind von gesamtgesellschaftlicher Relevanz und sollten daher nicht auf Ebene einer Urheberrechtsreform entschieden werden. Letztlich geht es nämlich auch darum, welches Internet wir als Bürger haben wollen. Man hat erneut das Gefühl, dass vielen Abgeordneten des EU-Parlaments einmal mehr die Bedeutung und Tragweite ihrer Entscheidung nicht bewusst ist.

Die Anbieter von Plattformen für User-Generated-Content, werden sich künftig sehr genau überlegen, ob sie wie bislang den freien Upload und das freie Einstellen von Inhalten durch ihre Nutzer ermöglichen wollen, oder ob dies aufgrund der urheberrechtlichen Vorgaben nicht mehr mit vertretbarem wirtschaftlichem Risiko möglich ist.

Obwohl ich nicht zu Alarmismus neige, ist die Befürchtung, dass eine solche Regelung Plattformen wie YouTube, Facebook oder Instagram in Europa generell in Frage stellt, keinesfalls mehr abwegig oder übertrieben. Die Anbieter werden sich jedenfalls sehr genau überlegen, ob sie die erhöhten wirtschaftlichen Risiken in Kauf nehmen wollen.

Das Urheberrecht beachtet die Interessen der Allgemeinheit in immer geringerem Maße. Das ist für eine Informationsgesellschaft generell keine gute Nachricht. Es gelingt speziell der EU-Gesetzgebung nicht, die notwendige Balance zwischen den Gemeinwohlinteressen und den Interessen der Rechteinhaber herzustellen.

Quelle: https://www.internet-law.de/2019/02/uploadfilter-waren-gestern.html

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vor einer Stunde schrieb mjh:

Ich traue Herrn Voss durchaus zu, dass er es einfach nicht begreift. Er wurde ja schon mal in einem Interview dabei erwischt, dass ihm ein Passus aus seinem eigenen beziehungsweise selbst zusammengestellten Gesetzentwurf gar nicht bekannt war. Das ist halt das Problem: Den Abgeordneten fehlt oft die Sachkenntnis und wenn sie sich fachlichen Rat holen, wenden sie sich an Lobbyisten. Lobbyisten sind ja gerne bereit, auch schon mal komplette Gesetzesentwürfe zu schreiben, wenn man sie darum bittet.

Ich erkenne halt exakt dieses Vorgehen an vielen Stellen der heutigen Politik wieder. An Inkompetenz alleine mag ich da nicht mehr glauben. Bestenfalls, zum gewissen Teil, an naive Ignoranz.  

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vor 13 Minuten schrieb Schermannski:

Auch hier beweist frau wieder, wie weit sie unsere Demokratie schon abgenagt hat. Oder wie anders kann ich mir die Hybris einer Aussage wie "An Deutschland wird die umstrittene EU-Urheberrechtsreform wohl nicht mehr scheitern. So jedenfalls sind die jüngsten Äußerungen der Bundeskanzlerin zu verstehen." schön saufen? Die Wähler und Parlamente sind bei diesen Klüngeleien doch nur noch im Weg...gebrochene Koalitionsverträge und Parteiprogramme die das Papier, auf dem sie gedruckt sind, und nicht mal den Speicherplatz auf den Servern wert sind. 

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