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Neues EU-Urheberrecht endgültig beschlossen


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Die heftig umstrittene Reform des EU-Urheberrechts ist endgültig beschlossen. In der letzten Abstimmung zu diesem Gesetz stimmten die EU-Staaten dem Vorhaben am Montag mehrheitlich zu.

Damit ist der Weg für die Reform nun frei. Zuvor hatte bereits das Europarlament zugestimmt. Die EU-Länder haben nun rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

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Immerhin hat DE seine Zustimmung mit einem größeren Paket an Bedingungen verbunden:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXVI/EU/06/18/EU_61832/imfname_10895457.pdf

Zumindest daran werden sie sich messen lassen müssen. Mal sehen wie die Gesetze und deren Umsetzung dann aussehen werden. 

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Was für ein Hohn, zuerst ein untaugliches Gesetz entwerfen und dann mit ellenlangen Statements dieses, vor allem von einem Deutschen, mit entworfene Gesetz, in wesentlichen Bereichen zu hinterfragen. Sollten wir das Land nicht zu Seldwyla umtaufen? Einstein hatte wahrscheinlich einmal mehr recht. Das Universum ist nicht unendlich, bei der menschlichen Dummheit bin ich mir nicht sicher.

Gruss Ernst

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Mal abwarten, ob die EU-Terrorfilter die EU-Kommerzfilter nicht sogar noch überholen: https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/so-will-die-eu-terror-inhalte-im-internet-eindaemmen-a-1261000.html

Das würde in der geplanten Form ebenfalls alle Foren und sonstigen Plattformen betreffen, bei denen Benutzer eigene Inhalte beitragen können, und sei es nur die Kommentarfunktion unter dem eigenen Blog. 

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vor 17 Minuten schrieb flysurfer:

Mal abwarten, ob die EU-Terrorfilter die EU-Kommerzfilter nicht sogar noch überholen: https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/so-will-die-eu-terror-inhalte-im-internet-eindaemmen-a-1261000.html

Das würde in der geplanten Form ebenfalls alle Foren und sonstigen Plattformen betreffen, bei denen Benutzer eigene Inhalte beitragen können, und sei es nur die Kommentarfunktion unter dem eigenen Blog. 

Es passiert genauso und unverzüglich, so wie vorhergesagt: Wenn die Infrastruktur zum Erkennen und Blocken von Inhalten einmal da ist, wird sie für alles genutzt, was nicht genehm ist: urheberrechtlich geschützte Material, Terror-Propaganda, Pr0n ("Denk doch einmal einer an die Kinder!") usw.

Und neue Themen werden ganz sicher hinzukommen: "Recht auf Vergessen in den Suchmaschinen?" - ach was, verhindere doch gleich, daß Informationen über vergangene Vorfälle hochgeladen werden!
Schreibe Deine Meinung über die Abspaltungsbemühungen der Katalanen? Das wird der spanischen Staatsanwaltschaft bestimmt nicht gefallen, Du alter Terrorist!

Wenn es bei der Einführung wenigstens mit offenem Visier gesagt werden würde! Aber da heißt es nur: Es geht uns nur um gerechte und bessere Vergütung der Urhebern - dagegen kann man nichts einwenden...

Und dann dieser deutsche schwammige Nachsatz: "Wir wollen uns darum bemühen, Filter möglichst nicht einzusetzen." Ja, wo wird denn dies nicht möglich sein?
In meinem Arbeitszeugnis möchte ich nicht stehen haben: "Und er hat sich stets bemüht..."

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vor 10 Minuten schrieb EchoKilo:

Aber da heißt es nur: Es geht uns nur um gerechte und bessere Vergütung der Urhebern - dagegen kann man nichts einwenden...

Die VG Wort hat sich gestern nur wenige Stunden nach dem endgültigen Beschluss bei mir gemeldet, um mir ihre Freude darüber mitzuteilen, dass ich künftig nur noch die Hälfte der bisherigen Ausschüttungen für meine Bücher erhalten werde.

Zitat

Für die VG WORT ist insbesondere von Bedeutung, dass die Regelung zur Verlegerbeteiligung (Art. 16 der Richtlinie) schnellstmöglich in das deutsche Recht übernommen wird. Der europäische Gesetzgeber hat hier klar zum Ausdruck gebracht, dass auch Verlage an den Einnahmen aufgrund der gesetzlichen Vergütungsansprüche beteiligt werden können.

Und dann noch:

Zitat

Die geschäftsführenden Vorstände der VG WORT, Rainer Just und Dr. Robert Staats: „Es ist sehr zu begrüßen, dass der europäische Gesetzgeber bei der Frage der Verlegerbeteiligung für Rechtssicherheit gesorgt hat. Nunmehr liegt es bei der Bundesregierung, die sich im Koalitionsvertrag bereits für eine zeitnahe Regelung zur Verlegerbeteiligung ausgesprochen hat, die Arbeiten zur Umsetzung von Art. 16 der Richtlinie zügig aufzunehmen.“

Und ich Dummchen dachte, der Bundesgerichtshof hätte vor einigen Jahren für Rechtssicherheit gesorgt, indem er höchstrichterlich klarstellte, dass Urheberrechtsabgaben den Urhebern zustehen und nicht den Verlagen. 

bearbeitet von flysurfer
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vor 9 Minuten schrieb flysurfer:

Und ich Dummchen dachte, der Bundesgerichtshof hätte vor einigen Jahren für Rechtssicherheit gesorgt, indem er höchstrichterlich klarstellte, dass Urheberrechtsabgaben den Urhebern zustehen und nicht den Verlagen. 

Ja mei, wer/was ist schon der BGH?

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vor 1 Stunde schrieb flysurfer:

Mal abwarten, ob die EU-Terrorfilter die EU-Kommerzfilter nicht sogar noch überholen: https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/so-will-die-eu-terror-inhalte-im-internet-eindaemmen-a-1261000.html

(…)

... und wie gut das technisch jetzt schon funktioniert liest man hier: https://www.zeit.de/digital/2019-04/notre-dame-youtube-algorithmus-feuer-9-11-fake-news

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Zum Glück habe die Profis, die Fachleute, also die Landwirtschaftsminister über die Reform im Ministerrat letztlich abgestimmt. Ach nee, die Deutschen sollen sogar eine Botschafterin zum Abstimmen geschickt. Was tut man nicht alles, wenn man Angst vor den kommenden Wahlen haben muss und noch schnell was durchpeitschen will. 😂

 

bearbeitet von EmHa
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vor 8 Stunden schrieb flysurfer:

Und ich Dummchen dachte, der Bundesgerichtshof hätte vor einigen Jahren für Rechtssicherheit gesorgt, indem er höchstrichterlich klarstellte, dass Urheberrechtsabgaben den Urhebern zustehen und nicht den Verlagen. 

Gerichte können ja nur Gesetze interpretieren, und wenn sich die Gesetze ändern, sind Urteile auf Basis älterer Versionen hinfällig. Aber die Ironie, dass ein neues Gesetz, das erklärtermaßen die Rechte von Urhebern stärken soll, urheberfreundliche Gerichtsurteile aushebelt, ist schon vom Feinsten. Aber laut Axel Voss wurde ja immer nur über Artikel 13 (alias 17) geredet; dass auch Artikel 12 (alias 16) kritisiert wurde, ist nie bei ihm angekommen. Wie so vieles nicht.

Und was soll man machen, wenn uns die Verwertungsgesellschaften in den Rücken fallen und sich selbst Gewerkschaften vor den Karren der Industrie spannen lassen? Auch der deutsche P.E.N. betreibt seit Jahren Verlagslobbying und wird von seinen Mitgliedern nicht zurückgepfiffen. Vielleicht sollte man eine eigene Urhebergewerkschaft gründen …

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vor 42 Minuten schrieb mjh:

Gerichte können ja nur Gesetze interpretieren, und wenn sich die Gesetze ändern, sind Urteile auf Basis älterer Versionen hinfällig. 

Schön und gut. Dennoch sollte auch die VG Wort akzeptieren können, dass hier keineswegs vom europäischen Gesetzgeber erst eine Rechtssicherheit hergestellt werden musste - ganz so, als ob es die vorher nicht gegeben hätte. Meines Erachtens nach lässt so eine Äußerung schon ziemlich tief ins Rechtsverständnis blicken: "Höchstrichterlich oder nicht, dieses Urteil haben wir eh nie akzeptiert. Der Rechtsweg ist erst ausgeschöpft, wenn wir endlich eure Kohle bekommen!"

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vor 4 Minuten schrieb tabbycat:

Schön und gut. Dennoch sollte auch die VG Wort akzeptieren können, dass hier keineswegs vom europäischen Gesetzgeber erst eine Rechtssicherheit hergestellt werden musste - ganz so, als ob es die vorher nicht gegeben hätte. Meines Erachtens nach lässt so eine Äußerung schon ziemlich tief ins Rechtsverständnis blicken: "Höchstrichterlich oder nicht, dieses Urteil haben wir eh nie akzeptiert. Der Rechtsweg ist erst ausgeschöpft, wenn wir endlich eure Kohle bekommen!"

Na klar, aber so funktioniert es eben, wenn man ein bestimmtes Ziel durchsetzen will: Erst versucht man es auf dem Rechtsweg, und wenn das nicht verfängt, weil das Recht den eigenen Wünschen entgegen steht, muss man dafür werben, das Recht zu ändern.

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Das ist doch eine Nebelkerze. Mit der neuen EU-Richtlinie kann das gar nicht zusammenhängen, die ist ja derzeit nirgendwo in Kraft.

Die Forderung der VG Media fußt auf dem alten 2013 verabschiedeten deutschen (praktisch gescheiterte) Leistungsschutzrecht, das - wie nachzulesen ist - möglicherweise gar nicht mal EU-Konform ist.

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