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Kein Panorama, sondern urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk:


fuji-man

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Wer Bilder der temporären Lichtinstallation „Blue Port“ am Hamburger Hafen auf Social-Media-Plattformen teilt, wird dafür zur Kasse gebeten.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/urheberrechtsstreit-auf-instagram-blue-port-am-hamburger-hafen-16379097.html

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vor 8 Minuten schrieb hbl55:

Wo leben wir nur ??

Hättest Du genug Zeit und Geld könnte man es darauf ankommen lassen, ob ein Richter die Installation von blauem Licht, das in der Gegend rumstrahlt und mit Sicherheit irgendeine negative Wirkung auf das Gemüt der Mitmenschen haben kann (Studie findet sich bestimmt) als schützenswerte Kunst angesehen werden kann. Wenn sie das nicht ist, gibt es auch keinen Urheberschutz. Kunst ist nicht Kunst, nur weil ich es so deklariere. Könnte mir ja auch einen Baustrahler auf's Dach montieren, Richtung Nachbar leuchten und ihm erklären, dass das nicht Schwachsinn sondern eine einzigartige Performance mit einer unfassbaren Schaffenstiefe ist.

bearbeitet von Gast
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Das ist, mit Verlaub gesagt, genauso beknackt wie beim beleuchten Eifelturm. Diese immer weiter um sich greifenden Beschränkungen lösen langsam einen richtigen Hass in mir aus. 

Wenn ein Künstler meint, seine öffentlich zur Schau gestellten Werke dürften nicht mit den Mitteln der Fotografie aufgezeichnet und diese Bilder dann gezeigt werden (also das Öffentliche der weiteren Öffentlichkeit zugänglich machen), dann soll er verdammt noch mal sein Wohnzimmer blau oder sonstwie beleuchten oder gestalten. Aber vorher nicht vergessen die Vorhänge zuziehen, sonst fühle ich mich belästigt. 

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Jetzt mal im Ernst gefragt - ist dann dieses Bild einer Hadag-Fähre ein Urheberrechtsverletzung?

Hallo, lieber Besucher! Als Forumsmitglied (kostet nix) würdest du hier ein Bild sehen…

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aber dieses Bild nicht, weil die Fähre nur "schmückendes Beiwerk ist"???

 

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Ich bin da echt überfragt... 

Peter.

 

P.S.: Sollte eines oder beide Bilder das Forum urheberrechtlich in Schwierigkeiten bringen, dann bitte ich ausdrücklich um Löschung der Bilder.

 

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Moin Kolegen/innen!
Hat sich schon wieder beruhigt! Hier lesen!

Ich gehe Freitag- Abend auf Blue- Port Tour und werde selbstverständlich hier Bilder zeigen.

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vor 1 Stunde schrieb Graufilter:

Hättest Du genug Zeit und Geld könnte man es darauf ankommen lassen, ob ein Richter die Installation von blauem Licht, das in der Gegend rumstrahlt und mit Sicherheit irgendeine negative Wirkung auf das Gemüt der Mitmenschen haben kann (Studie findet sich bestimmt) als schützenswerte Kunst angesehen werden kann. Wenn sie das nicht ist, gibt es auch keinen Urheberschutz. Kunst ist nicht Kunst, nur weil ich es so deklariere. Könnte mir ja auch einen Baustrahler auf's Dach montieren, Richtung Nachbar leuchten und ihm erklären, dass das nicht Schwachsinn sondern eine einzigartige Performance mit einer unfassbaren Schaffenstiefe ist.

Wir sollten eine Crowdfunding-Aktion starten und es klären lassen.

Ein Crowdfunding zu starten scheint ja nicht allzu schwierig zu sein.

https://www.leetchi.com/de?gclid=EAIaIQobChMItpL09MfJ5AIVkumaCh0MNQPYEAAYASAAEgJuk_D_BwE

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vor 48 Minuten schrieb michmarq:

Hat sich schon wieder beruhigt! Hier lesen!

 

Daraus ein Ausschnitt:

Zitat

ist aktuell zusammen mit Hamburg Tourismus eine Lösung gefunden worden, die es erlaubt, dass Hobbyfotografen und -fotografinnen für nicht-kommerzielle Nutzung auch Plattformen der Social Media verwenden können, ohne dass eine Lizenzierung durch die VG Bild-Kunst erforderlich ist." Für eine kommerzielle Nutzungen sei jedoch weiterhin die VG Bild-Kunst anzufragen.

Das ist doch vernünftig. Ich als Künstler bin froh, wenn mein Werk so gut ankommt, dass es Menschen gibt, die das teilen. Eine bessere kostenlose Werbung kann ich doch gar nicht bekommen.

Wenn aber jemand meint, mit meiner Arbeit Geld verdienen zu wollen, werd ich, sagen wir mal, komisch.

Ungeachtet dessen, sehe ich es auch kritisch, dass sich FB und Kollegen einfach mal eben die Nutzungsrechte reservieren. Geld verdienen mit anderer Leute Arbeit ist nicht die feine englische Art. Gut, es ist meine Entscheidung, ob ich meine Bilder hochlade oder nicht. 

bearbeitet von MarcWo
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vor einer Stunde schrieb Peter Lienau:

Jetzt mal im Ernst gefragt - ist dann dieses Bild einer Hadag-Fähre ein Urheberrechtsverletzung?

Hallo, lieber Besucher! Als Forumsmitglied (kostet nix) würdest du hier ein Bild sehen…

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aber dieses Bild nicht, weil die Fähre nur "schmückendes Beiwerk ist"???

 

Hallo, lieber Besucher! Als Forumsmitglied (kostet nix) würdest du hier ein Bild sehen…

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Ich bin da echt überfragt... 

Peter.

 

P.S.: Sollte eines oder beide Bilder das Forum urheberrechtlich in Schwierigkeiten bringen, dann bitte ich ausdrücklich um Löschung der Bilder.

 

Lieber Peter,

aber natürlich sind beide Aufnahmen urherberrechtlich bedenklich!

Abgesehen vom sog. "Künstler" (Kunst, Können...??) der blauen Lichtinstallationen verletzt Du selbstverständlich die Urheberrechte des Betreibers, Erbauers, Konstrukteurs und Kapitäns der abgebildeten Fähre. Desweiteren die des Flaggenherstellers, des Lackherstellers (mit dem die Fähre angepinselt wurde...), die der beiden auf der Seitenfläche der Fähre abgebildeten Models, nebst des Urhebers ihres Lichtbildes, die Urheberrechte Neptuns/Poseidons am Element Wasser/H2O, die UHR der Gemeinde Harburg (Schiffsname), des "Deutschen Rings" (Werbetreibender auf Steuerbordseite) sowie die der Architekten der im HG abgebildeten Villen.

Spaß beiseite: allmählich wird das alles ein wenig abstrus!

 

Weitermachen und Gut Licht!!!

LG Fujifriend

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@MarcWo

Hallo Marcus, da bin ich ganz bei Dir und außerhalb dieses "Fadens" hätte ich die überhaupt nicht gezeigt. Gestern bin ich im Vertrauen auf die Vorhersagen des Regenradars losgezogen - es wurde nämlich für die Zeit des Sonnenunterganges das Ende des Regens angesagt. Ich hoffte also auf gute Gelegenheit an der Elbe.

Stattdessen gab es Dunkeltuten. Der Standort stellte sich als langweilig heraus, das Wetter war mies und das Licht noch mehr. Ein paar Bilder aus "Gründen der Disziplin" habe ich dann doch gemacht, aber (siehe oben) da kam nur Schrott bei raus. 

VG Peter.

Nachtrag: Wahrscheinlich muss man nur ein bisschen crazy sh... mit dem Bild machen...

bearbeitet von Peter Lienau
Satzbau
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vor 44 Minuten schrieb Peter Lienau:

außerhalb dieses "Fadens" hätte ich die überhaupt nicht gezeigt.

Keine Angst, ich hab die Satire schon erkannt. 😉

vor 44 Minuten schrieb Peter Lienau:

Ein paar Bilder aus "Gründen der Disziplin" habe ich dann doch gemacht

Oh, das hab ich mir abgewöhnt. Wenn nix geht, geht nix. Dann ein paar Bilder machen, nur damit sie gemacht sind und dass man nicht umsonst draußen war, frustriert nur.

Aber ich möchte den Thread nicht in eine falsche Richtung lenken.

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Am 11.9.2019 um 21:29 schrieb AS-X:

Das ist, mit Verlaub gesagt, genauso beknackt wie beim beleuchten Eifelturm. Diese immer weiter um sich greifenden Beschränkungen lösen langsam einen richtigen Hass in mir aus. 

Beknackt finde ich es auch, insbesondere wenn die Installation regelmäßig wiederkehrt. Allerdings greift die Beschränkung ja nicht immer weiter um sich, sondern das zu Grunde liegende Recht ist "schon immer" so. Nur hat halt das Neuland neue Nutzungsphänomene gebracht, plötzlich erreichen auch privat genutzte Bilder tausende Menschen. Dazu kommt natürlich noch das Problem der eingeräumten Nutzungsrechte für den Plattformbetreiber.

Aber wie löst man das dauerhaft? Grundsätzlich müsste man europaweit (weltweit wäre natürlich schöner) eine einheitliche Panoramafreiheit einführen. Die müsste auch temporäre Kunswerke einschließen, insbesondere, wenn diese im öffentlichen Auftrag auf-/ausgestellt werden. Letzteres ließe sich natürlich gleich im Prozess festlegen: Wenn die öffentliche Hand Kunst zeigt, lizensiert sie im Zweifel die private Veröffentlichung von Bildern davon grundsätzlich mit. Ungefragt gezeigte Kunst verliert den Urheberrechtsansrpuch sofort. Denn sonst könnte man ja Fotofallen in Gestalt von Kunst aufstellen, einzig mit dem Ziel, hinterher Gebühren von arglosen Menschen zu kassieren.

Naja, und so. Nicht ganz trivial.

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