Jump to content

Garantieanspruch nachweisen bzw. feststellen


Empfohlene Beiträge

Werbung (verschwindet nach Registrierung)

Hallo Allerseits,

 

als erstmaliger Besitzer einer gebrauchten GFX 50r und einer gebrauchten X-T30 Kamera kommt mir eine Frage in den Kopf zum Thema Garantie.

Beide Kameras sind sicher nicht älter als 2 Jahre. Somit sollten sie eigentlich noch Garantie haben.

Wenn man keinen Original Kaufbeleg der Kamera hat, dann gibt es keine Chance den Garantieanspruch im Fall des Falles zu bekommen, oder ?

Die Garantie ist immer an den originalen Kaufbeleg gekoppelt, oder ?

Liege ich da richtig ?

Danke und Grüße

 

bearbeitet von imageman
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Nicht zwingend, sprechen wir eigentlich über Garantie oder Gewährleistung?

Die Garantie erbringt in der Regel der Hersteller und oftmals reicht es, dass Gerät zu registrieren. Bei Fujifilm ist dazu aber ein Kaufnachweis notwendig. Die Gewährleistung kommt vom Händler, dieser sollte eigentlich wissen ob ein Gerät von ihm ist oder nicht. Kennst Du durch den Gebrauchtkauf weder den Händler, noch hast Du eine Kopie der ersten Rechnung dann wird die Sache schwierig werden.

Ich würde mich nochmals freundlich and die Verkäufer wenden und um eine Kopie bitten.

/b! 

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Schon über die Fuji Garantie rede ich. Also die 24 Monate. Da ich die GFX 50R bei einem normalen Händler gekauft habe mit Rechnung natürlich, hab ich die Gewährleistung / Abdeckung für 12 Monate durch den Händler. 

Ich frag bei dem Händler nochmal nach ob sie nicht doch irgendwo die Originalrechnung des Erstbesitzers noch haben.

Danke !

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Bei einer GFX halte ich eine FPS Registrierung (und die erfolgt mit Seriennummer und hochgeladenem Kaufbeleg) für sehr wahrscheinlich. 
Ich würde einfach mal in Kleve anfragen, der Besitzübergang mit Kaufbeleg ist ja sauber dokumentiert, wie du schreibst. 

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

vor 29 Minuten schrieb AS-X:

Bei einer GFX halte ich eine FPS Registrierung (und die erfolgt mit Seriennummer und hochgeladenem Kaufbeleg) für sehr wahrscheinlich. 
Ich würde einfach mal in Kleve anfragen, der Besitzübergang mit Kaufbeleg ist ja sauber dokumentiert, wie du schreibst. 

Guter Vorschlag, ein Versuch wäre das Wert, danke !

 

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Am 25.8.2020 um 18:49 schrieb imageman:

Schon über die Fuji Garantie rede ich. Also die 24 Monate.

Du hast aber nur 12 Monate Garantie und nachfolgend 12 Monate Gewährleistung als Privatperson.
Wie sich die Ansprüche bzw. die Zuständigkeite dann aufteilen, hat dir @bernd! ja beschrieben.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Werbung (verschwindet nach Registrierung)

vor 2 Stunden schrieb Allradflokati:

Du hast aber nur 12 Monate Garantie und nachfolgend 12 Monate Gewährleistung als Privatperson.
Wie sich die Ansprüche bzw. die Zuständigkeite dann aufteilen, hat dir @bernd! ja beschrieben.

Da kann ich dir nicht folgen: Bei Waren für den hiesigen Markt gibt Fujifilm doch 24 Monate Garantie. 
Parallel dazu gibt es eine Gewährleistung durch den Händler. 

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

vor 32 Minuten schrieb AS-X:

Da kann ich dir nicht folgen: Bei Waren für den hiesigen Markt gibt Fujifilm doch 24 Monate Garantie. 
Parallel dazu gibt es eine Gewährleistung durch den Händler. 

Stimmt - das steht zumindest bei den Onlineangeboten z. B. Foto-Koch:

"24 Monate Hersteller Garantie
Die FUJIFILM Electronic Imaging Europe GmbH, Fujistr. 1, 47533 Kleve gewährt Ihnen 24 Monate Garantie auf Ihr Produkt, die mit dem Tag des Rechnungsdatums beginnt.

Ihre gesetzliche Gewährleistungsansprüche sind davon nicht berührt."

Auf den orginalen Fuji-Seiten habe leider nichts dergleichen gefunden :( ...

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Stunden schrieb Allradflokati:

Du hast aber nur 12 Monate Garantie und nachfolgend 12 Monate Gewährleistung als Privatperson.
Wie sich die Ansprüche bzw. die Zuständigkeite dann aufteilen, hat dir @bernd! ja beschrieben.

Beides, Garantie und Gewährleistung beginnen mit dem Kaufabschluss. Bei Neuwaren ist die Gewährleistung durch den Händler 24 Monate, die Herstellergarantie bei Fujifilm ebenfalls.

Was nun manche Händler gerne tun ist, anstatt den Anspruch auf Gewährleistung anzuerkennen, auf die Herstellergarantie zu verweisen und das Gerät einzuschicken. Dabei sind im Rahmen der Gewährleistung oftmals schnellere und andere Maßnahmen möglich.

Spielt hier aber direkt keine Rolle, da es um einen Gebrauchtkauf geht.

/b!

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Also, noch kurz zu dem Thema, hab bei Fuji FPS nachgefragt, ohne original Kaufbeleg , keine Garantie. Mir bleibt also "nur" die Gewährleistung des Händlers.

Der Vorbesitzer hat beim Verkauf keine Rechnung mitgegeben. Die Kamera war dort nicht registriert.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Diskutiere mit!

Du kannst direkt antworten und dich erst später registrieren. Wenn du bereits einen Account hast, kannst du dich hier anmelden, um unter deinem Usernamen zu posten.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...