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Street photography vs DSGVO - wer hat Recht?


olo

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In USA und UK ist es ja einfach und klar geregelt: alles, was im öffentlichen Raum geschieht, darf fotografiert werden und jeder hat das Recht zu fotografieren und diese Fotos auch in einem künstlerischen Rahmen zu veröffentlichen.

 

In Deutschland ist das (natürlich) mal wieder komplizierter und die lachenden Dritten sind (mal wieder) die Anwälte.

Es steht die künstlerische Freiheit (Kunsturhebergesetz) dem Recht am eigenen Bild und dem Datenschutz gegenüber.

Fragt man Anwälte kriegt man teilweise eindeutig uneindeutige Aussagen, viel Text und leider wenig Konkretes...

Ich hänge mal zwei Links an, inklusive der Aussage des BMI

http://www.fotocommunity.de/blog/fotografisches/informationen/dsgvo-fuer-fotografen

https://www.berufsfotografen.com/news/street-photography-und-recht-was-man-als-fotograf-wissen-muss

http://www.fotografie-in.berlin/bundesverfassungsgericht-erkennt-street-photography-als-kunstform-an/

 

Ich finde alles sehr schwammig.

Interessant ist auch noch der Fall des Street Fotografen Espen Eichhöfer (dritter Link) der die Frau zwar fotografieren durfte, aber das finale Werk nicht prominent in der Öffentlichkeit ausstellen darf... 

 

Würde mich interessieren, wie ihr darüber denkt, wie seht ihr das?

Haltet ihr euch an die eine, oder andere Vorgabe, ist es euch egal (wo kein Kläger, kein Richter)?

Fragt ihr die Leute erst um Erlaubnis?

 

bearbeitet von olo
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vor einer Stunde schrieb olo:

(…)In Deutschland ist das (natürlich) mal wieder komplizierter (…)

 

... offensichtlich folgst du der Devise ebenso. Dieses Thema ist hier bis zur Ohnmacht in verschiedensten Bereichen, Themen, Randbereichen, Schattierungen und Absurditäten durchgekaut, verdaut und ausge...* worden. Bei ernsthaftem Interesse deinerseits, bemühe bitte die Suchfunktion des Forums.

 

 

*sprochen

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auffallend ist, dass hauptsächlich Anwälte und ihre Interpretation (Gerichte urteilen auch unterschiedlich) zitiert werden... z.T. auch ziemlich widersprüchlich.

Mich interessiert tatsächlich, wie die User hier im Forum das handhaben. Von egal, bis ich will keinen Gerichtsfall...

 

Aber wenn du meinst, dass schon alles gesagt wurde, aber nur noch nicht von allen (Karl Valentin) dann sei es so... 😉

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a) Wo kein Kläger, da kein Richter. Man muss vom "Geschädigten" verklagt werden, Abmahnanwalt geht so nicht. Außerdem gibt es Leute, denen es gar nichts ausmacht, fotografiert zu werden, sowie du auch in den USA trotzdem eine aufs Maul bekommen kannst, wenn es ihm nicht passt.

b) Was man mit Dir nicht tun soll, mache auch nicht mit anderen. Die Chance erhöht sich deutlich, dass es Ärger geben könnte.

c) Mache keine Obdachlosen-Milieu-Studien, wenn Du vom Thema keine Ahnung hast. Knipsen ist keine Studie

d) Wenn man keine Ahnung hat, ob man es darf, lass es :-)

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@MHFoto: danke für deine charmanten Feststellungen, immer wieder eine Freude hier im Forum zu lesen... 🙄

Ich habe lange in den USA und UK gelebt, kenne also die Situation ziemlich gut und die rechtliche Situation ist definitiv klarer geregelt.

Empathie und Feingefühl helfen enorm auch eine Situation einzuschätzen.

Im übrigen ist es leichter in Deutschland von ein paar Nazis eins aufs Maul zu kriegen, als in der Bronx aufgeschlitzt zu werden.

"Knispen ist keine Studie" Danke für die Binsenweisheit 😂

Aber schön, dass es anscheinend den Meisten eh Wurst ist...

 

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vor 10 Minuten schrieb olo:

Aber schön, dass es anscheinend den Meisten eh Wurst ist..

Meinst du jetzt diejenigen die sich nicht äußern weil das Thema hier schon hinreichend ausführlich durchgekaut wurde?

An neuen Erkenntnissen wäre ich durchaus interessiert, bis auf weiteres habe ich mich (aus den genannten Gründen) im wesentlichen von dem Sujet verabschiedet. 

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Hm, so unübersichtlich finde ich die Situation eigentlich nicht. Das Bundesverfassungsgericht ist das oberste deutsche Gericht und das hat das grundsätzliche Recht auf Streetfotografie bestätigt. Beim Veröffentlichen gibt es ein paar Dinge zu beachten, aber auch das ist nicht grundsätzlich verboten. 

Mit der DSGVO hat das übrigens alles recht wenig zu tun. Es geht um die Abwägung schon vorher konkurierender Rechte, der des Rechts am eigenen Bild, dem der künstlerischen Freiheit.

Zur DSGVO habe ich hier schon mehrmals den folgenden Link gepostet.

https://www.dvf-fotografie.de/news/2018-06-03/1000061/ds-gvo-entwarnung-fuer-fotografen.html

Abgesehen von der rechtlichen Frage, muss jeder für sich selbst klären, ob er durch sein Tun dafür verantwortlich sein will, wenn andere Leute sich unwohl fühlen, selbst wenn er es rechtlich gesehen darf. 

bearbeitet von Jürgen Heger
Rechtschreibung
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Dem Thema fehlt es an einem Bild.

Näher wage ich mich derzeit noch nicht ran, bzw. schaffe es nicht ohne aufzufallen. (X100F Brennweite)

Hallo, lieber Besucher! Als Forumsmitglied (kostet nix) würdest du hier ein Bild sehen…

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@Jürgen Heger danke für deinen KONSTRUKTIVEN Beitrag!

Allerdings hat es schon auch mit der DSGVO zu tun, weil ich eben theoretisch das Einverständis schriftlich einholen müsste, dies aber, laut einer Hamburger DSGVO Behörde nicht immer möglich und deshalb auch nicht notwendig sei.

https://www.dr-datenschutz.de/fotografieren-im-blitzlicht-der-dsgvo-behoerde-schafft-klarheit/

 

Die rechtliche Situation finde ich durchaus spannend, weil sie auch unterschiedlich ausgelegt und sogar unterschiedlich von Gerichten "beurteilt" wird.

Die menschliche, moralische Seite muss jeder für sich entscheiden, auch ob man riskieren möchte eins auf's Maul zu kriegen (Tatsao Suzuki als Beispiel) für ein gutes Foto.

In NYC ist es den Leuten meist total egal, ob sie fotografiert werden, in Marrakesh kann es auch schon mal brenzlig werden, da hilft es dann französisch zu sprechen...

Bei uns ist es sehr gemischt... schon beides erlebt.

@AS-X auch die rechtliche Situation wird immer wieder neu bewertet, egal wie die Gesetzeslage ist, deswegen verdienen Anwälte ja so gut 😉

@Manzoni Kants Kategorischer Imperativ ist definitiv keine schlechte grundsätzliche Haltung... 

 

 

bearbeitet von olo
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vor 10 Stunden schrieb olo:

@Jürgen Heger

https://www.dr-datenschutz.de/fotografieren-im-blitzlicht-der-dsgvo-behoerde-schafft-klarheit/

Die rechtliche Situation finde ich durchaus spannend, weil sie auch unterschiedlich ausgelegt und sogar unterschiedlich von Gerichten "beurteilt" wird.

Danke für den Link. Der sagt nach meinem Verständnis aber auch nur, dass Streetfotografie weiterhin wie vor der DSGVO zulässig ist.

Es ist sicherlich schade, dass der Bundestag es nicht für nötig hält, durch eine einfache Anpassung der Gesetze für Klarheit zu sorgen. Einige andere Länder haben das, soweit ich weiß, getan. Uns ist das wahrscheinlich nicht so wichtig, sonst würden wir bei den Bundestagswahlen dafür sorgen.

Eigentlich glaube ich, dass die rechtliche Frage das allerkleinste Problem ist. Im allerschlimmsten Fall, wenn man veröffentlicht hat, kostet es etwas Geld und Zeit. Nun ja.

Wenn mich jemand anspricht,  sage ich ganz selbstbewusst, dass ich das darf. Gleichzeitig biete ich aber an, trotzdem, obwohl ich es rechtlich nicht muss,  das Bild zu löschen. Dann suche ich die Bilder, zeige sie der entsprechenden Person und lösche sie. Es war aber auch noch nie ein Bild dabei, von dem ich erwartet habe, ich würde damit sämtliche Fotopreise dieser Welt gewinnen 😊. Also kein Problem für beide Seiten.

Ich denke aber häufig an eine Situation im letzten Jahr, in der ich das Löschen nicht angeboten habe. Ich glaube, weil andere Personen, die ich kenne, das Hauptmotiv waren. Die betreffende Dame ist dann so abgezogen Noch heute bedauere ich, dass ich sie mit einem unguten Gefühl zurückgelassen habe. Ich liebe es durch einen Sucher zu blicken und auf den Auslöser zu drücken. Ich möchte aber nicht, dass unbeteiligte darunter leiden müssen. Die Feinheiten der rechtliche Lage sind für mich im Vergleich dazu relativ unwichtig.

Zitat

Die menschliche, moralische Seite muss jeder für sich entscheiden, auch ob man riskieren möchte eins auf's Maul zu kriegen (Tatsao Suzuki als Beispiel) für ein gutes Foto.

In NYC ist es den Leuten meist total egal, ob sie fotografiert werden, in Marrakesh kann es auch schon mal brenzlig werden, da hilft es dann französisch zu sprechen...

Meine Schmerzgrenze fängt schon lange vorher an, bevor mir jemand Schläge androht.

bearbeitet von Jürgen Heger
Komma ergänzt
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Gerade ist mir noch eingefallen, dass StGB Paragraf 201a wahrscheinlich wichtiger ist. Er schützt den höchstpersönlichen Lebensbereich und droht mit bis 2 Jahre Gefängnis. Soweit ich weiß, wurde er zum Schutz von Unfallopfern vor Gaffern und gegen das Veröffentlichen von Nackt- und Sexbildern geschaffen. Wie bei vielen Gesetzen, steht im Gesetz nicht, wo der höchstpersönliche Lebensbereich anfängt und was noch erlaubt ist. Hier könnte ich mir vorstellen, dass wohlwollende Gerichte eines Tages das auch bei Obdachlosen oder in dunklen Ecken knutschenden Liebespaaren sehen könnten. Deshalb scheint mir dieses Gesetz für uns viel wichtiger als die DSGVO.

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@Jürgen Heger man versteckt sich natürlich auch gerne hinter dem "artig" sein und immer brav die Comfort Zone nicht zu verlassen...

 

Das Wagnis einzugehen, eventuell einer Konfrontation ins Auge zu blicken, finde ich enorm wichtig. Das ist bei der Street Fotografie IMHO essenziell.

Wo die Grenzen liegen, muss jeder für sich entscheiden. Grenzgänger wie Tatsao Suzuki oder Bruce Gilden stellen das natürlich auf den Kopf.

Was man noch darf und was nicht, darüber könnte man trefflich streiten.

Dazu empfehle ich auch den Film

The Bang Bang Club

 absolut sehenswert!

 

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vor 17 Minuten schrieb olo:

Das Wagnis einzugehen, eventuell einer Konfrontation ins Auge zu blicken, finde ich enorm wichtig. Das ist bei der Street Fotografie IMHO essenziell.

Endlich mal einer der es ehrlich auf den Punkt bringt! Es geht zu einem nicht geringen Teil bei „Street“ um den Thrill beim „Jagen“

. Natürlich gibt es auch sehr ansprechende künstlerisch wertvolle  Bildbeispiele in dem Genre. Aber davon unabhängig sind Abbildungen von Menschen im Alltag einfach interessant und sie unbeobachtet studieren zu können ist dann auch für den Betrachter spannend, der die Produkte des „Jägers“ anschaut. Schließlich haben wir ja alle auch eine voyeuristische Ader.

Aber darf ich mich dem spannenden Jagen oder Beobachten hingeben?  Da kommt dann Kant ins Spiel .... 

bearbeitet von Tommy43
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vor 14 Minuten schrieb Steven Weise:

Eine andere Frage ist vielleicht wie derjenige Fotograf das als "Kunst" vor Gericht erklären kann... 

Das sehe ich tatsächlich mitunter als eine nicht zu unterschätzende Problematik. Was darf Kunst, was nicht und kann das ein Gericht überhaupt beurteilen? 
Worauf beruft man sich dann?

 

Ich habe das vor Jahren erlebt, als ich für's Finanzamt den Künstlerstatus "beweisen" musste: ein Gremium von 8 Leuten berieten, ob ja, oder nein. Völlig schleierhaft, wer das war und was besprochen wurde... 🤷🏻‍♂️

bearbeitet von olo
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Am 20.11.2020 um 18:29 schrieb olo:

Grenzgänger wie Tatsao Suzuki oder Bruce Gilden stellen das natürlich auf den Kopf.

Im Falle von Tatsuo Suzuki hat Fuji sich durch die öffentliche Meinung entschieden, die Verbindung zu kappen, um einen Imageschaden vorzubeugen.
Ich kann es verstehen - in meinen Augen war das gezeigte Verhalten 'creepy' und erzeugt Unbehagen. Ich bin da eher auf Seiten seiner "Opfer".
Außerdem "schießen" Tatsuo Suuki und Bruce Gilden nur Leute ab. Es interessiert sie nicht, eine natürliche soziale Interaktion zwischen Leuten im öffentlichen Raum darzustellen. Man hätte ihnen auch eine Wasserpistole statt einer Kamera in die Hand drücken können und es wäre ein ähnliches Ergebnis dabei heraus gekommen.

bearbeitet von grillec
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