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Nur ein Foto bei Twitter


fuji-man

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"Die App „Ladefuchs“ ist kostenlos und wird von drei Freunden angeboten, um Elektromobilität zu fördern. Wegen eines Twitter-Fotos und einer österreichischen Abmahn-Masche muss einer der Elektro-Enthusiasten nun den Gegenwert eines Gebrauchtwagens an einen Abmahnanwalt in Wien überweisen."

https://netzpolitik.org/2021/nur-ein-foto-bei-twitter-wir-fordern-das-ende-des-abmahn-unwesens/

bearbeitet von fuji-man
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Ja diese Abmahnerei hat üble Ausmaße angenommen und die Änderungsforderungen bei netzpolitik.org sinnvoll. Aber wenn ich lese: „ Wir konnten nicht ahnen, was wir damit in Gang setzen würden.“ dann ist das in der heutigen Zeit dennoch recht naiv. 

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Der Streitwert lag dann bei 42.000€! Die geforderte Summe war 242€  und 1.280€ Anwaltsgebühren. Es wurde wegen des angestrengten aussichtlosen Gerichtsverfahrens mit 3.448€ etwas teurer.

Ich würde sagen, die waren ziemlich naiv. Aus meiner Sicht ist nur das Verhältnis Abmahngebühr zu Schadenersatz zu kritisieren. Der Abmahnanwalt versendet einfache Standardschreiben, da wären 200-500€ Gebühren mehr als ausreichend. 

Peter

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Äh, Moment mal.

Zitat

Dank der Google-Bildersuche fanden wir schnell ein schönes Foto eines weißen Tesla Model 3 [...] Wir hatten das Foto nicht selbst gemacht, das war uns bewusst. [...] Über das Einholen von Erlaubnissen hatten wir nicht weiter nachgedacht

Man kann über den Streitwert diskutieren. Aber dier Umstand als solcher ist meiner Meinung nach nicht diskutabel.

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In der heutigen Zeit kann man das durchuas Naiv finden, es handelt sich hier um junge Leute die - wie das so oft in dem Alter ist - nicht groß nachgedacht haben. Das entschuldigt natürlich nicht alles, sollte aber doch mit berücksichtigt werden. Hier im Forum ist das auch oft genug "Älteren" passiert (mir übrigens auch) Inhalte einzustellen, die nicht hier rein dürfen. Man kann Andreas noch besser Verstehen, wieso er bei solchen Streitsummen für z.B. ein einziges Foto, so darauf achtet, dass solche Fotos nicht ohne Urheberrecht eingestellt werden.

Ich finde die Streitssumme für diesen Fall einfach absurd, und die Jungs tun mir schon was leid ... egal ob dieses zurzeit rechtens ist - Ja, dass sollte geändert werden.

 

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vor 19 Stunden schrieb - Geo -:

es handelt sich hier um junge Leute die [...] nicht groß nachgedacht haben.

Das sehe ich anders ("Wir hatten das Foto nicht selbst gemacht, das war uns bewusst.").

Der Gipfel der Dreistigkeit ist aber, im Wissen, einen Fehler gemacht zu haben, am Ende zu fordern, dass die Gesetze, die diesen Fehler sanktionieren, geändert werden müssen.
Das zeugt in meinen Augen von wenig Einsichtsfähigkeit.

Das ist aber Zeitgeist. Ähnlich die Diskussion um Geschwindigkeitskontrollen ("Abzocke", "Wegelagerei", "Radarfallen" usw.).

bearbeitet von MarcWo
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vor 11 Minuten schrieb MarcWo:

Das sehe ich anders ("Wir hatten das Foto nicht selbst gemacht, das war uns bewusst.).

Der Gipfel der Dreistigkeit ist aber, im Wissen, einen Fehler gemacht zu haben, am Ende zu fordern, dass die Gesetze, die diesen Fehler sanktionieren, geändert werden müssen.
Das zeugt in meinen Augen von wenig Einsichtsfähigkeit.

Das ist aber Zeitgeist. Ähnlich die Diskussion um Geschwindigkeitskontrollen ("Abzocke", "Wegelagerei", "Radarfallen" usw.).

Genau so.

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vor 39 Minuten schrieb MarcWo:

Das sehe ich anders ("Wir hatten das Foto nicht selbst gemacht, das war uns bewusst.").

Der Gipfel der Dreistigkeit ist aber, im Wissen, einen Fehler gemacht zu haben, am Ende zu fordern, dass die Gesetze, die diesen Fehler sanktionieren, geändert werden müssen.
Das zeugt in meinen Augen von wenig Einsichtsfähigkeit.

Das ist aber Zeitgeist. Ähnlich die Diskussion um Geschwindigkeitskontrollen ("Abzocke", "Wegelagerei", "Radarfallen" usw.).

In Bezug auf den Ausgangstatbestand (Bilderklau) und die moralische Empörung der Betroffenen bin ich da ganz bei dir. 
Aber die daraus erwachsene Abmahnpraxis als Geschäftsmodell skrupelloser Anwälte gehört m.E. genauso verboten.

Dein Beispiel mit den Geschwindigkeitskontrollen sehe ich ähnlich zweischneidig. Das diese grundsätzlich notwendig sind ist unbestritten. Aber wenn ich sehe das hier in der Region mit einem Umweltzonenscheinargument eine vierspurige Bundesstraße mit baulicher Trennung der Fahrtrichtung im Stadtrandgebiet auf Tempo 30 reduziert wird, dann ist die Einsichtsfähigkeit eines Autofahrers schon auf eine harte Probe gestellt. 
Der Stadtkämmerer freut sich über jeden der da reinrasselt, der Blitzer dort ist eine von vielen Gelddruckmaschinen der Kommune. 

Genau solche Aktionen befeuern den von dir beklagten Zeitgeist. 

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vor 1 Stunde schrieb MarcWo:

Das sehe ich anders ("Wir hatten das Foto nicht selbst gemacht, das war uns bewusst.").

Kannst du so sehen. Ich denke, damit sollte nur ausgedrückt werden, dass ihnen bewusst war ein nicht selbst gemachtes Foto zu benutzen, ihnen aber die Konsequenzen nicht klar waren. Naiv O.K. ... aber in guter Absicht für die App, die sie mit Begeisterung betreiben und etwas schöner machen wollten.

Zitat

Der Gipfel der Dreistigkeit ist aber, im Wissen, einen Fehler gemacht zu haben, am Ende zu fordern, dass die Gesetze, die diesen Fehler sanktionieren, geändert werden müssen.

Sie fordern nicht, das ein Fehler nicht "sanktioniert" wird sondern um die Verhältnismäßigkeit. Durchaus berichtigt wie ich finde.

Zitat

Das zeugt in meinen Augen von wenig Einsichtsfähigkeit.

Das die einen Fehler gemacht haben wurde doch von denen nicht bestritten - im Gegenteil!

Zitat

Das ist aber Zeitgeist. Ähnlich die Diskussion um Geschwindigkeitskontrollen ("Abzocke", "Wegelagerei", "Radarfallen" usw.).

Bleiben wir doch einfach bei dem Foto und ziehen jetzt nicht die ganze Gesellschaft mit rein, etwas kleiner geht hier auch.

Darum geht es doch 🤷‍♂️ Die Jungs hätten vorher einfach fragen können und hätten womöglich ein einfaches O.K. bekommen. Der Betreiber hätte denen einfach ein E-Mail senden können und die hätten das Bild rausgenommen.

Stattdessen wird der Abmahnanwalt aktiv ... du findest also die Streitsumme O.K.?

Nicht mal die "Geschädigten" fanden die O.K. 

bearbeitet von - Geo -
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vor 41 Minuten schrieb MightyBo:

Momentan noch keinen, das wird noch ein paar Jahre  dauern. Der Streitwert lag ja ca. Auf dem NP Niveau.

Peter

Ich weiß, aber im Artikel ist halt die Rede davon, dass die zu zahlende Summe auf dem Niveau eines Gebrauchtwagens lag. Das können 300€ oder auch 50.000€ sein. Ich hätte bei dem Wort eher schon an 10.000€ gedacht, insofern finde ich das etwas marktschreierisch formuliert.

Die Abmahnmasche sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben, ich finde sie auch nicht gut, aber wenn die Jungs genau wissen, dass die Nutzung eines fremden Bildes nicht erlaubt ist, warum lassen sie es dann nicht einfach, das ist wirklich naiv. Die Festsetzung eines Streitwerts ist Ermessenssache, das hat ja letztlich das unabhängige Gericht getan. 

Traurig aber tatsächlich, dass man so etwas nicht erst einmal im direkten Kontakt klärt.

Ich hatte selbst mal vor Jahren so einen Fall, dass jemand mein Foto ohne Genehmigung verwendet verwendet hat (es war ein Immobilienmakler). Statt ihn anzuzeigen bzw. zum Abmahnanwalt zu gehen, habe ich die Sache mit ihm direkt geklärt, er hat mir eine (relativ kleine) Entschädigung gezahlt und die Sache war vergessen. So sollte das eigentlich die Regel sein. Erst wenn der "Täter" keine Einsicht zeigt, würde ich einen Anwalt einschalten.

bearbeitet von MEPE
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vor 16 Minuten schrieb MEPE:

....Die Abmahnmasche sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben, ich finde sie auch nicht gut, ...... Statt ihn anzuzeigen bzw. zum Abmahnanwalt zu gehen, habe ich die Sache mit ihm direkt geklärt, er hat mir eine (relativ kleine) Entschädigung gezahlt und die Sache war vergessen. So sollte das eigentlich die Regel sein. Erst wenn der "Täter" keine Einsicht zeigt, würde ich einen Anwalt einschalten.

 

vor 15 Minuten schrieb Steven Weise:

Naja, irgend jemand muss ja den Rechtstreit angestoßen haben, auch bezüglich einem Abmahnanwalt. Diese Entscheidungen laufen ja nicht automatisiert ab. Und diejenigen die diesen Rechtstreit initiiert haben werden schon gewusst haben was dem Ladefuchs blüht.

Soweit mir bekannt ist, arbeiten diese zwielichtigen Abmahnanwälte nicht auf Basis eines erteilten Mandats, sondern suchen eigeninitiativ „Fehler“ aus denen sie Kapital schlagen können.

Vermutlich sind sie auch schon in der Schule mit: „Herr Lehrer ich weiß was (über meine Mitschüler)!“ unangenehm aufgefallen 😉

Dazu passt dann auch, das der eigentlich geschädigte Urheber mit einer vergleichsweise geringen Summe entschädigt wird. 

bearbeitet von AS-X
Zitat eingekürzt
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vor 21 Minuten schrieb MarcWo:

Wo habe ich das gesagt?

Da du von "Sanktionen" und anderes "Bußgeldern" gesprochen hast, die du berechtigt findest, habe ich dich gefragt.

Wenn es nicht so sein sollte wunder ich mich über deine übrige "Echaufierung" in dem Fall.

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vor 8 Stunden schrieb - Geo -:

Darum geht es doch 🤷‍♂️ Die Jungs hätten vorher einfach fragen können und hätten womöglich ein einfaches O.K. bekommen. Der Betreiber hätte denen einfach ein E-Mail senden können und die hätten das Bild rausgenommen.

Stattdessen wird der Abmahnanwalt aktiv ...

Ich finde es auch extrem naiv, das Foto mit der Betextung "geklaut bei ... " einzustellen.

Vermutlich - wenn ich das richtig gelesen und verstanden habe - haben die Geschädigten selber den Anwalt eingeschaltet.
Falls dem nicht so sein sollte, steht die Festsetzung des Streitwertes in dieser Höhe in keinem nachvollziebarem Verhältnis zur Enschädigungssumme der Geschädigten.
Das dieser Anwalt diesen Fall als Gelddruckmaschine benutzt, liegt ja auch an der Gebührenordnung für Anwälte, die sich halt am Streitwert orientiert.
Diesen Streitwert als willkürliche Variable für das zu erzielende Salär des Anwalts zu missbrauchen, ist durchaus "verwerflich", aber scheinbar gängige Praxis.

Wie sich das verhält, kann jeder mal hier durchrechnen lassen: https://www.smart-rechner.de/anwaltskosten/rechner.php

Wenn wir den Streitwert gleich der Entschädigung setzen, dann bekommt der eigene beauftragte Anwalt lediglich 91 €.
Setzten wir aber den Streitwert auf 42000 € an, darf der Anwalt im Falle einer außergerichtlichen Einigung 1575,40 € als Geschäftsgebühr und 1797,00 € als Einigungsgebühr in Rechnung stellen.
Daraus werden dann 4015,54 € incl. Pauschale und MwSt. (laut diesem Online-Rechner)!
Wenn man die weiteren Möglichkeiten durchspielt, wird einem richtig schlecht, was da an Gebühren generiert werden kann.
Um aber das alles zu verstehen, warum so gerechnet wird, muss man halt die Juristerei studiert haben ;) ...
Das scheint durchaus eine "Parallel-Welt" mit anderen Maßstäben zu sein 🙃

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