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Hallo Gemeinde,

bei einem deutschen Fachhändler/Online-Shop, der mit bequemer Inzahlungnahme gebrauchter Geräte wirbt, habe ich meine X-T4 mit entsprechender Aufzahlung gegen eine neue X-H2 getauscht. Gestern kam das Paket an.

Äußerlich konnte ich keine Gebrauchsspuren feststellen, nur der Kunststoffbeutel, in dem sich der Body befand, sah verknittert aus. Ich dachte mir noch nichts dabei. Dann Akku eingelegt und aktuelle Firmware aufgespielt. Beim Betrachten der ersten Testfotos wunderte ich mich schon, dass der Dateizähler bei über -3375 stand. Bei einer neuen Kamera mit frisch formatierter Speicherkarte müsste die Zählung doch eigentlich bei -0001 beginnen.

Danach erst fiel mir auf, dass Zeit, Datum und Sprache schon eingestellt waren, eine Display-Schutzfolie angebracht war und bei den C-Settings Namen vergeben waren.

Alles deutet darauf hin, dass mir für ein gebrauchtes Gerät (Vorführer oder Kundenrückläufer) stillschweigend der Neupreis berechnet wurde. Selbst wenn volle Garantie besteht, ist das ein unredliches Geschäftsgebaren. Ich habe den Händler umgehend wegen einer Kaufpreisminderung angeschrieben. Die Kamera an sich möchte ich ja behalten. Habt Ihr auch schon vergleichbare Erfahrungen gemacht und was kam dabei raus?

Servus

Wolfgang

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vor einer Stunde schrieb Cervo:

Hallo Gemeinde,

 

bei einem deutschen Fachhändler/Online-Shop, der mit bequemer Inzahlungnahme gebrauchter Geräte wirbt, habe ich meine X-T4 mit entsprechender Aufzahlung gegen eine neue X-H2 getauscht. Gestern kam das Paket an.

Äußerlich konnte ich keine Gebrauchsspuren feststellen, nur der Kunststoffbeutel, in dem sich der Body befand, sah verknittert aus. Ich dachte mir noch nichts dabei. Dann Akku eingelegt und aktuelle Firmware aufgespielt. Beim Betrachten der ersten Testfotos wunderte ich mich schon, dass der Dateizähler bei über -3375 stand. Bei einer neuen Kamera mit frisch formatierter Speicherkarte müsste die Zählung doch eigentlich bei -0001 beginnen.

 

Danach erst fiel mir auf, dass Zeit, Datum und Sprache schon eingestellt waren, eine Display-Schutzfolie angebracht war und bei den C-Settings Namen vergeben waren.

 

Alles deutet darauf hin, dass mir für ein gebrauchtes Gerät (Vorführer oder Kundenrückläufer) stillschweigend der Neupreis berechnet wurde. Selbst wenn volle Garantie besteht, ist das ein unredliches Geschäftsgebaren. Ich habe den Händler umgehend wegen einer Kaufpreisminderung angeschrieben. Die Kamera an sich möchte ich ja behalten. Habt Ihr auch schon vergleichbare Erfahrungen gemacht und was kam dabei raus?

 

Servus

 

Wolfgang

 

Mal ausgepackt und einem Kunden vorgeführt fände ich ok, so wie du es beschreibst sicher nicht in Ordnung.
Auf der Seite eines vermutlich anderen Fachhändlers habe ich als Einzelstück so ein Modell 200€ günstiger gesehen. 
 

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Hatte ich leider schon zweimal erlebt. Wie @AS-X schon schrieb, hätte ich nichts einzuwenden, wenn es wirklich "Vorführmodelle" sind, also nur gezeigt wurden und das auch so kommuniziert wird.

In meinen beiden Fällen waren es Händler mit Ladengeschäften, welche zusätzlich auch Online ihre Ware verkaufen. Beim ersten Mal erhielt ich eine "neue" Canon EOS M50 (nur Body) welche aber in einem Kit-Karton, jedoch ohne dem Kit-Objektiv. Es war offensichtlich, dass alles schon ausgepackt und benutzt war. Laut Aussage des Händlers sei es ein "Vitrinenstück". Soweit wäre es noch ok gewesen, aber es hat sich dann herausgestellt, dass bereits 8.753 Auslösungen getätigt wurden, das ist für mein Verständnis nicht mehr als "neu" deffinierbar. Also habe ich die Kamera zurückgeschickt, die Rückabwicklung ging hier zumindest reibungslos.

Das sowas scheinbar gänige Praxis ist, habe ich dann erst dieses Jahr, bei einem anderen, ansich guten Händler erlebt. Ebenfalls mehrere große Ladengeschäfte. Hier habe ich in seinem Onlineshop bestellt. Hier ging es um eine X-T200, welche ich als Geschenk kaufen wollte. Auch hier ging es nur um die Kamera, also nur Body, keine Kit. Was kam war, ein Karton von einem Kit für eine X-T200 mit dem XC 15-45mm! Das Objektiv lag nicht drin, die Kamera ohne die übliche Plastikverpackung, der Akku bereits in der Kamera! Die üblichen Papiere (Handbuch, Garantie..) fehlten. Dazu kam, dass sie Seriennummer der Kamera nicht mit der auf dem Karton übereinstimmte. Auch hier war die Antwort, es handle sich um ein Ausstellungsstück, alls Tip Top, wie neu. Aber auch hier stellte sich heraus, dass die Kamera bereits 4.388 Auslösungen hatte. Natürlich wollte ich sie dann zurückschicken. Die Rücksendungskosten musste ich selbst tragen, was mich in diesem Fall zusätzlich verärgerte, da der "Mangel" ja eindeutig auf Seiten des Händlers lag, aber ich wollte einfach nur das Ding zurückschicken und mein Geld wiederhaben und habe die Kröte einfach geschluckt.

Sowas geht gar nicht, wenn ich einen solchen Artikel verschenken möchte. Es wäre vielleicht etwas anderes, wenn ich es für mich gekauft hätte, aber auch dann würde ich gerne schon beim Kauf wissen wollen, ob das ein Ausstellungsstück ist, welches schon zig mal benutzt und bekrabbelt wurde. Dafür bezahle ich aber nicht den Neupreis wie bei einer originalverpackten Kamera, die aus dem Werk kommt.

Ich habe absolut nichts dagegen, Vorführmodelle zu kaufen. Aber das soll dann so klar so in der Anzeige beschreiben sein. Es kann aber nicht angehen, statt erwarteter Neuware, zusammengewürfelte Ausstellungsstücke bekommt und dann den vollen Preis dafür bezahlen soll. Dafür erwarte ich, dass eine Kamera in ihrer Originalverpackung kommt und wenn ich nur einen Body bestelle, diese auch so in dem entsprechenden Karton geliefert bekomme. Wenn ich als Händler sowas gerade nicht auf Lager habe, dann kann man sowas doch kurz mitteilen und nachfragen, ob man entweder gerne warten möchte,  bis er wieder eine Lieferung rein bekommen hat, oder man eine Kamera aus einem Kit haben möchte. Dann wäre das völlig ok. Aber so einfach versuchen sowas "unterzujubeln" ist für mich ein No go!

Edited by Dare mo
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vor 4 Minuten schrieb Dare mo:

Die Rücksendungskosten musste ich selbst tragen, was mich in diesem Fall zusätzlich verärgerte, da der "Mangel" ja eindeutig auf Seiten des Händlers lag, aber ich wollte einfach nur das Ding zurückschicken und mein Geld wiederhaben und habe die Kröte einfach geschluckt.

Hat sich beim Fernabsatzgesetz etwas geändert?

Meines Wissens ist der Händler bei einem Artikelpreis über 40€ auch für die Rücksendekosten in der Pflicht.  

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vor 1 Minute schrieb AS-X:

Hat sich beim Fernabsatzgesetz etwas geändert?

Meines Wissens ist der Händler bei einem Artikelpreis über 40€ auch für die Rücksendekosten in der Pflicht.  

Ich war einfach so sauer, das ich einfach nicht noch wegen knapp 6 Euro Porto rummachen wollte. Aber ja, eigentlich sollte der Händler, vor allem bei einem Mangel seinerseits, die Kosten tragen. Wie gesagt, ich habe da keine große Lust gehabt, noch länger mit ihm rum zu machen, da er ja schon im Vorfeld erst versucht hatte, eine Rücknahme abzulehnen. Mehrere Telefonate und E-Mails waren nötig, bis er einwilligte und auch nur, weil ich per PayPal gezahlt hatte und den Verkäuferschutz eingeschaltet hatte. Als dann sicher war, dass ich mein Geld bekommen würde, waren mir die 6 Euro verschmerzbar, aber geärgert hat es mich schon sehr.

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Ich bin ja kein Freund von Bewertungen, aber in dem Fall würde ich schon eine schreiben. Bei einem anderen Händler hatte ich die vorher gelesen und habe vom Kauf abgesehen. Ein Freund, der bei ihm häufig vor Ort einkauft hat mir dann bestätigt, dass es bei dem Händler nicht nur im online-Geschäft übliche Praxis ist, alles als sogut wie neu, geprüft und funktionsfähig anzubieten, obwohl er mit Sicherheit nicht die geringste Überprüfung vorgenommen hat. Er lässt es einfach drauf ankommen.

Gruß Jochen

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vor 2 Stunden schrieb Cervo:

Hallo Gemeinde,

 

bei einem deutschen Fachhändler/Online-Shop, der mit bequemer Inzahlungnahme gebrauchter Geräte wirbt, habe ich meine X-T4 mit entsprechender Aufzahlung gegen eine neue X-H2 getauscht. Gestern kam das Paket an.

Äußerlich konnte ich keine Gebrauchsspuren feststellen, nur der Kunststoffbeutel, in dem sich der Body befand, sah verknittert aus. Ich dachte mir noch nichts dabei. Dann Akku eingelegt und aktuelle Firmware aufgespielt. Beim Betrachten der ersten Testfotos wunderte ich mich schon, dass der Dateizähler bei über -3375 stand. Bei einer neuen Kamera mit frisch formatierter Speicherkarte müsste die Zählung doch eigentlich bei -0001 beginnen.

 

Danach erst fiel mir auf, dass Zeit, Datum und Sprache schon eingestellt waren, eine Display-Schutzfolie angebracht war und bei den C-Settings Namen vergeben waren.

 

Alles deutet darauf hin, dass mir für ein gebrauchtes Gerät (Vorführer oder Kundenrückläufer) stillschweigend der Neupreis berechnet wurde. Selbst wenn volle Garantie besteht, ist das ein unredliches Geschäftsgebaren. Ich habe den Händler umgehend wegen einer Kaufpreisminderung angeschrieben. Die Kamera an sich möchte ich ja behalten. Habt Ihr auch schon vergleichbare Erfahrungen gemacht und was kam dabei raus?

 

Servus

 

Wolfgang

Es gibt immer mal wieder Kameras, welche im Geschäft mal kurz ausgepackt und mit denen dann ein paar Fotos geschossen werden. Diese sind aber natürlich nicht im höheren 4stelligen Bereich und auch nicht Benutzerspezifisch eingestellt.

Ich bin zwar kein Prophet, aber es sieht bei Dir offensichtlich so aus, dass Dun einen "Rückläufer" bekommen hast. Diesen sollte und müsste der Händler als solchen kennzeichnen und dementsprechend der VK Preis reduzieren.

Mir ist das vor ein paar Jahren auch mal bei einem stationären Händler passiert, welche heute den schlechten Ruf innehat Gebraucht als Neu zu verkaufen.

Wenn ich an Deiner Stelle wäre würde ich mir überlegen ob Du von dem Händler einen Preisnachlass oder eine neue Kamera möchtest.

Indra Khan

 

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vor 2 Stunden schrieb Cervo:

Hallo Gemeinde,

 

bei einem deutschen Fachhändler/Online-Shop, der mit bequemer Inzahlungnahme gebrauchter Geräte wirbt, habe ich meine X-T4 mit entsprechender Aufzahlung gegen eine neue X-H2 getauscht. Gestern kam das Paket an.

Äußerlich konnte ich keine Gebrauchsspuren feststellen, nur der Kunststoffbeutel, in dem sich der Body befand, sah verknittert aus. Ich dachte mir noch nichts dabei. Dann Akku eingelegt und aktuelle Firmware aufgespielt. Beim Betrachten der ersten Testfotos wunderte ich mich schon, dass der Dateizähler bei über -3375 stand. Bei einer neuen Kamera mit frisch formatierter Speicherkarte müsste die Zählung doch eigentlich bei -0001 beginnen.

 

Danach erst fiel mir auf, dass Zeit, Datum und Sprache schon eingestellt waren, eine Display-Schutzfolie angebracht war und bei den C-Settings Namen vergeben waren.

 

Alles deutet darauf hin, dass mir für ein gebrauchtes Gerät (Vorführer oder Kundenrückläufer) stillschweigend der Neupreis berechnet wurde. Selbst wenn volle Garantie besteht, ist das ein unredliches Geschäftsgebaren. Ich habe den Händler umgehend wegen einer Kaufpreisminderung angeschrieben. Die Kamera an sich möchte ich ja behalten. Habt Ihr auch schon vergleichbare Erfahrungen gemacht und was kam dabei raus?

 

Servus

 

Wolfgang

 

Ich hatte ebenso be einem solchen Onlinehändler mit Sitz in Niedersachsen, in der Nähe der niederländischen Grenze, meine X-T4 in Zahlung gegeben und eine X-H2 erhalten. Bei der X-H2 fiel mir auch ein höherer Zählerstand auf, dem ich aber nicht weiter nachging, weil ich annahm, dies resultiere aus der Sandisk 128 GB, die ich zuvor in der X-T4 hatte. Erst nach etwa 10-12 Tagen bemerkte ich dann, dass die USB-C-Schnittstelle nicht funktionierte. Ich reklamierte dies bei dem Onlinehändler mit Sitz in Niedersachsen und erhielt eine neue (bis jetzt funktionierende X-H2). Bei der ersten, defekten X-H2 hatte ich gleich nach Erhalt auf dem großen Display eine Schutzfolie (die ich noch von der X-T4 hatte) angebracht. Einigen Speicherplätzen (C1-C7) hatte ich auch Namen vergeben... (C1=Statisch, C2=Dynamisch ...).

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vor 7 Minuten schrieb thombec:

Ich hatte ebenso be einem solchen Onlinehändler mit Sitz in Niedersachsen, in der Nähe der niederländischen Grenze, meine X-T4 in Zahlung gegeben und eine X-H2 erhalten. Bei der X-H2 fiel mir auch ein höherer Zählerstand auf, dem ich aber nicht weiter nachging, weil ich annahm, dies resultiere aus der Sandisk 128 GB, die ich zuvor in der X-T4 hatte. Erst nach etwa 10-12 Tagen bemerkte ich dann, dass die USB-C-Schnittstelle nicht funktionierte. Ich reklamierte dies bei dem Onlinehändler mit Sitz in Niedersachsen und erhielt eine neue (bis jetzt funktionierende X-H2). Bei der ersten, defekten X-H2 hatte ich gleich nach Erhalt auf dem großen Display eine Schutzfolie (die ich noch von der X-T4 hatte) angebracht. Einigen Speicherplätzen (C1-C7) hatte ich auch Namen vergeben... (C1=Statisch, C2=Dynamisch ...).

Danke, dass Du Dich meldest! Die haben mir tatsächlich deine reklamierte Kamera geschickt (siehe Foto). Nur C6 habe ich schon selber geändert. Ich werde diesen Händler damit konfrontieren. Darf ich im Fall der Fälle nochmal auf Dich zurückkommen?

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vor 35 Minuten schrieb thombec:

mit Sitz in Niedersachsen, in der Nähe der niederländischen Grenze

Mit einem ebenda ansässigen Händer hatte ich auch schon diverse Probleme:
- nur Body bestellt, kam aber im Kit-Karton, Booklet zum Kit-Objektiv lag noch mit drin
- Seriennummer nicht identisch mit Seriennummer auf Karton
- Seriennummer nicht identisch mit Seriennummer auf der Rechnung
- Original Fuji-Blenden bestellt, geliefert wurde aber das JJC-Pendant, zwar zu einem geringeren Preis, aber mehr als doppelt so teuer wie anderswo

Und das alles bei verschiedenen Aufträgen. Am Ende wurde zwar alles zu meiner Zufriedenheit geregelt, aber solchen Ärger braucht kein Mensch.

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Seid ihr jetzt wirklich darüber verwundert? Heutzutage bestellen sich Leute z.B. eine H2s, fotografieren damit eine Hochzeit und schicken die Kamera innerh. des Widerrufzeitraum zurück, ohne Angaben von Gründen und meistens ohne Versandkosten. Wo sollen denn die ganzen Kameras landen, wie soll man als Händler all dies noch sicher handhaben? Wie oft liest man solche Geschichten? Es geht nur noch der persönliche Weg zum Fachhandel, Karton auf, Kamera/Inhalt prüfen, kaufen! Alles andere ist Ärger!

Rücksendekosten sollten 10,00 Euro kosten!

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Rechtlich gesehen darf ein Online Händler Rückläufer als Neuware verkaufen. Ist nicht schön aber es gibt einige Urteile dazu. Selbst wenn in dem Gerät Daten vom Vorgänger sind.
Ist wie das Vorführen eines Gerätes im Laden.  Wäre aber fair wenn die Geräte als solches gekennzeichnet sind und ein Preisnachlass gewährt würde.
Allerdings darf er nicht defekte Geräte (defekte USB Schnittstelle) , die  im Rahmen der Gewährleistung zurück kamen, als neu verkaufen. Das ist verboten weil er wissentlich einem Kunden ein defektes Gerät verkauft. Ich würde eher auf der Schiene argumentieren.

Ich kaufe oft absichtlich Rückläufer bei Amazon als Warehouse Deal und teste sie durch. Kann man das ein oder andere Schnäppchen machen.
Man kann ja über amazon schimpfen. Aber da habe ich noch nie einen Rückläufer außerhalb des Warehouse Deals bekommen.

Gruß
Ralph

 

 

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vor 6 Minuten schrieb ralphk:

Rechtlich gesehen darf ein Online Händler Rückläufer als Neuware verkaufen. Ist nicht schön aber es gibt einige Urteile dazu. Selbst wenn in dem Gerät Daten vom Vorgänger sind.

Man muss immer den Einzelfall betrachten. Es soll ja nach dem Fernabsatzgesetz so sein wie bei einer Betrachtung im Laden. Da machen die Kunden auch jeweils ein paar Klicks und stellen an Rädchen rum, aber bei zigtausend und entsprechenden Anpassungen hat man bestenfalls ein Vorführ- wenn nicht sogar ein Gebrauchtgerät erhalten. 

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vor 18 Minuten schrieb Snapper:

Seid ihr jetzt wirklich darüber verwundert? Heutzutage bestellen sich Leute z.B. eine H2s, fotografieren damit eine Hochzeit und schicken die Kamera innerh. des Widerrufzeitraum zurück, ohne Angaben von Gründen und meistens ohne Versandkosten. Wo sollen denn die ganzen Kameras landen, wie soll man als Händler all dies noch sicher handhaben? Wie oft liest man solche Geschichten? Es geht nur noch der persönliche Weg zum Fachhandel, Karton auf, Kamera/Inhalt prüfen, kaufen! Alles andere ist Ärger!

Rücksendekosten sollten 10,00 Euro kosten!

Lieber Jürgen,

weder ich noch der Vorbesitzer gehören zu den Leuten, die das so handhaben, wie von Dir beschrieben. Und: hier in der Pampa ist der Weg ins Fachgeschäft nicht ganz so mühelos wie vielleicht bei Dir. Aber das soll nicht Thema meines Threads sein.

Edited by Cervo
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vor 5 Minuten schrieb Cervo:

Lieber Jürgen,

weder ich noch der Vorbesitzer gehören zu den Leuten, die das so handhaben, wie von Dir beschrieben. Und: hier in der Pampa ist der Weg ins Fachgeschäft nicht ganz so mühelos wie vielleicht bei Dir. Aber das soll nicht Thema meines Threads sein.

Ich habe auch nicht geschrieben, dass du das so handhabst, sondern habe auf die Problematik des Online-Kaufes hingewiesen und dass wir es doch alle selbst in der Hand haben! Ich wohne in Köln und habe zwei Fotohändler zur Auswahl und wenn in Köln alles ausverkauft ist, fahre ich auch schon ein paar Kilometer und verbinde das mit einem kleinen Fotoausflug. Dadurch gehe ich evtl. Ärger aus dem Weg und kaufe viel entspannter 😉 

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vor 47 Minuten schrieb ralphk:

Ich kaufe oft absichtlich Rückläufer bei Amazon als Warehouse Deal und teste sie durch. Kann man das ein oder andere Schnäppchen machen.
Man kann ja über amazon schimpfen. Aber da habe ich noch nie einen Rückläufer außerhalb des Warehouse Deals bekommen.

Ist auch meine Erfahrung, neu ist neu und die Rückläufer sind gekennzeichnet und werden zum guten Preis verkauft. Darum kaufe ich fast nur noch bei Amazon ein. Mit den Rücksendungen gibt es auch keine Probleme, einfach in die Packstation einlegen, die Rückzahlung ist paar Tage später am Konto. 

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vor 1 Stunde schrieb Snapper:

Seid ihr jetzt wirklich darüber verwundert? Heutzutage bestellen sich Leute z.B. eine H2s, fotografieren damit eine Hochzeit und schicken die Kamera innerh. des Widerrufzeitraum zurück, ohne Angaben von Gründen und meistens ohne Versandkosten. Wo sollen denn die ganzen Kameras landen, wie soll man als Händler all dies noch sicher handhaben? Wie oft liest man solche Geschichten? Es geht nur noch der persönliche Weg zum Fachhandel, Karton auf, Kamera/Inhalt prüfen, kaufen! Alles andere ist Ärger!

Rücksendekosten sollten 10,00 Euro kosten!

So ist es leider. Bei Fotofachhändlern hatte ich bisher immer Glück, aber z.B. bei Amazon, Mediamarkt etc. habe ich auch schon deutlich benutzte Ware erhalten. Bei Amazon war es bisher am schlimmsten, weil man da teilweise bis zu 30 Tage Zeit hat. Da habe ich schon Objektive erhalten, die aussahen, als wären sie monatelang in Benutzung gewesen. Seitdem kaufe ich da aber auch nicht mehr.

Um sowas zu unterbinden sollten Händler für Abnutzung einen Betrag einbehalten dürfen. Wenn man keinen Händler in der Nähe hat, verstehe ich es ja, wenn man erst schauen muss, wie eine Kamera in der Hand liegt. Aber wenn man dann hunderte Fotos machen muss, bis man sich sicher ist, gehört sich das nicht und Händler sollten dann einen größeren Betrag einbehalten dürfen. Auch Rücksendungen sollten etwas kosten, dann wird schon einmal mehr das "Ach naja, ich schaue es mir mal an" unterbunden. 

Deswegen lese ich bei all meinen Kameras, die ich kaufe, als erstes immer die Anzahl der Auslösungen aus. Da gibt es Seiten im Internet, auch für Fuji, wo man einfach ein JPEG hochlädt und dann wird die Anzahl der Auslösungen ausgespuckt.

Ich vermute aber, dass es bei kleineren Händlern schlimmer ist, als bei großen. Die großen Händler haben extra Bereiche, wo sie derartige Kameras verkaufen, aber kleine schicken es dann einfach an den nächsten Kunden in der Hoffnung, dass er es nicht merkt.

Deswegen finde ich es schade, dass die Hersteller die Ware nicht mehr versiegeln bzw. kaum noch. Auch bei Objektiven fehlen mir Siegel.

Edited by Guest
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vor 3 Stunden schrieb Cervo:

Danke, dass Du Dich meldest! Die haben mir tatsächlich deine reklamierte Kamera geschickt (siehe Foto). Nur C6 habe ich schon selber geändert. Ich werde diesen Händler damit konfrontieren. Darf ich im Fall der Fälle nochmal auf Dich zurückkommen?

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Ja, klar!

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Ich möchte zu der Eingangsfrage: "Verkauft Fachhandel Gebrauchtware als neu?" dazu anmerken, dass hier der Fachhandel nicht im Allgemeinen und generell immer so handelt. Es sind, wie so oft, einige schwarze Schafe die dafür verantwortlich sind. Es gibt genügend Händler, egal ob kleiner Einzelhändler, Kette oder Großmärke wie Mediamarkt, Saturn oder Amazon, die fair und ehrlich mit Rückläufern und Ausstellungsstücken umgehen. Aber es ist eben auch so, dass man bei keinem dieser Vertreter zu 100% sicher sein kann, da es wie schon erwähnt, überall ein paar Ausreißer gibt, die den Gesamteindruck trüben und so den Handel ansich in Verruf bringen.

Wie ich schon beschrieben habe, habe ich 2 mal solche Erfahrungen gemacht, aber wenn ich alle meine Einkäufe über die Jahre betrachte, so dann stehen sie in keinem Verhältnis zu den vielen positiven Erfahrungen. Aber es ist klar, dass gerade negative Erfahrungen, einem besonders im Gedächtnis bleiben, wobei die Positiven als "normal" und selbstverständlich wahrgenommen werden. Darum möchte ich bewusst darauf hinweisen, dass es leider diese Fälle gibt, wir aber nicht alle über einen Kamm scheren sollten, das würde den vielen ehrlichen und vertrauenswürdigen Händlern nicht gerecht werden, die sich sehr viel Mühe mit ihrer Kundschaft und mit ihrem Service geben. Das möchte ich hier auch mal in diesem Zusammenhang betonen!

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vor 5 Stunden schrieb thombec:

Ich hatte ebenso be einem solchen Onlinehändler mit Sitz in Niedersachsen, in der Nähe der niederländischen Grenze, 

Bei einem Kamera-Body hat man wenigstens eine Möglichkeit, Gebrauchtware als solche zu erkennen, ich habe mal bei einem großen Niederländischen Händler ein Objektiv gekauft, bei dem die Seriennummer auf Rechnung und Karton gleich waren, aber das Objektiv hatte eine andere. Ein Austausch um auf allen drei Teilen eine identische Seriennummer zu haben (u.A. wegen Garantie) war nicht möglich. (passender Karton nicht auffindbar, ebensowenig das passende Objektiv zum Karton). Die Rücksendekosten habe ich als lehrgeld verbuchen müssen.

LG pillendreher

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vor 6 Stunden schrieb ralphk:

Rechtlich gesehen darf ein Online Händler Rückläufer als Neuware verkaufen.

Bei 3300 Auslösungen würde ich mal sagen, das die Kamera eindeutig gebraucht ist. Das ist schon ein Fall, wo man vom Rücksender eine Gebühr  verlangen kann. Auf dem Gebrauchtmarkt gibt es Kameras die zwei Jahre alt sind und 400 Auslösungen haben.

Ich denke nicht, dass man die als neu verkaufen darf.  In diesem Falle ja sowieso nicht, weil sie ja auch noch kaputt war. Jetzt bin ich doch bei meiner erstmal drauf gekommen, dass ich  mal den USB Anschluss überprüfen sollte. Das hätte ich ja erst viel später gemerkt.

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Ich empfehle die Überprüfung des USB-C-Anschlusses der X-H2: nachdem es mir (nicht so ganz unerfahren nach X-T30 und X-T4)nicht gelang, zwischen iMac und X-H2 per USB-C eine Verbindung aufzubauen, setzte ich die X-H2 mehrmals auf den Auslieferzustand zurück und konsultierte zudem den Fujifilm-Support in Kleve. Dort gelang es sofort, zwischen X-H2 und einem in Kleve vorgehaltenen MacBook eine Verbindung aufzubauen. Aufgrund meiner mehrmaligen Zurücksetzungen auf den Auslieferzustand war man sich in Kleve dann sicher, dass da ein Hardwareproblem vorliegt. Fujifilm Kleve erklärte dann, auch wenn die Kamera nur einen Tag zuvor gekauft worden wäre, würde man nur eine Reparatur - nicht aber einen Kameratausch (ein Neugerät) anbieten können. Deshalb wandte ich mich dann an meinen Händler an der niederländischen Grenze - der dann einen Tausch ermöglichte.

Anm.: Ich benutzte sowohl das Original-Fujifilm-USB-Kabel als auch andere USB-C-Kabel. Kabelprobleme konnte ich damit ausschließen.

Edited by thombec
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Es gibt nicht nur Gebrauchtware als neu, sondern auch den umgekehrten Fall, nämlich (fast) Neuware als gebraucht. Ich habe so meine X-T4 mit einem relevanten Preisabschlag gekauft. Sie war als Kundenrückläufer gekennzeichnet und ich habe mich sehr bemüht, den Unterschied zu einer neuen Kamera zu finden. Bis auf ein paar wenige Auslösungen gab es keinen.

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vor 2 Stunden schrieb Ergebnis:

Es gibt nicht nur Gebrauchtware als neu, sondern auch den umgekehrten Fall, nämlich (fast) Neuware als gebraucht. Ich habe so meine X-T4 mit einem relevanten Preisabschlag gekauft. Sie war als Kundenrückläufer gekennzeichnet und ich habe mich sehr bemüht, den Unterschied zu einer neuen Kamera zu finden. Bis auf ein paar wenige Auslösungen gab es keinen.

Auf die Art habe ich mein IPAD 12.9 pro mit über 35% Nachlass erhalten - nur der Karton war offen.

Aber zurück zum Thema benutzte Kamera als neu verkaufen:
Für alle Händler sind die vielen Retouren ein Problem.
Das Fernabgabegesetz sagt eigentlich, dass man ein Produkt nur so testen darf, wie man es im Laden könnte. Also bei einer Kamera ein paar Klicks eben, aber keine tausende Fotos. Leider gibt es viele unverschämte Kunden, die eine Kamera sich neu zusenden lassen, sie für ein Event oder einen Urlaub nutzen und danach den Kauf widerrufen.

Eigentlich hätte der Händler in solchen Fällen ein Recht auf Minderung der Rückerstattung wegen übermäßigem Gebrauch. Die meisten kleineren Händler scheuen aber den möglichen Konflikt, der sich darauf ergeben könnte und große, wie Amazon, denen ist es egal. Oder man verkauft, wie hier beschriebene Händler, solche Ware widerrechtlich als neu. Aber mit 4000 bis 7000 Fotos auf dem Zähler ist die Kamera nichtmehr neu. Wenn dann noch die Seriennummern auf Kamera, Verpackung und ggf. Rechnung nicht übereinstimmen, dann ist das eine Frechheit. Solche Händler würde ich in Zukunft meiden.

Edited by PrimaFoto
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vor einer Stunde schrieb PrimaFoto:

Das Fernabgabegesetz sagt eigentlich, dass man ein Produkt nur so testen darf, wie man es im Laden könnte. Also bei einer Kamera ein paar Klicks eben, aber keine tausende Fotos. Leider gibt es viele unverschämte Kunden, die eine Kamera sich neu zusenden lassen, sie für ein Event oder einen Urlaub nutzen und danach den Kauf widerrufen.

Wenn du oben liest war es hier ja ein Gewährleistungsfall (defekter USB Anschluss) .  Die darf man dann auch nach 10000 Auslösungen zurück geben.
Allerdings hätte sie der Händler nicht wieder defekt verkaufen dürfen.

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