steve981 Geschrieben 9. November 2016 Share #1 Geschrieben 9. November 2016 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Hallo, hier gibt es doch sicher den ein oder anderen, der im Nebengewerbe als Fotograf tätig ist. Wo muss man was melden, gibt es Umsatzgrenzen und was muss sonst beachtet werden. Ist eine Anmeldung erforderlich, wenn z.B. nur 2-3 im Jahr gegen Entgelt fotografiert wird? Bin für Tipps und Anregungen dankbar. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Anzeige Geschrieben 9. November 2016 Geschrieben 9. November 2016 Hallo steve981, schau mal hier Fotografie im Nebengewerbe . Dort wird jeder fündig!
Fotolyse Geschrieben 9. November 2016 Share #2 Geschrieben 9. November 2016 Kleingewerbe anmelden, Anmeldung bei der Handwerkskammer, Umsatzsteuerbefreit bis 17.500€/Jahr nach meinem Kenntnisstand. Finanzamt will eine EÜR (Einnahmeüberschussrechnung), also Einnahmeb und Ausgaben gut dokumentieren und Belege für den Fall der Fälle aufbewahren. Bei Fragen das Finanzamt anrufen, die beißen nicht. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
HS-Photo Geschrieben 9. November 2016 Share #3 Geschrieben 9. November 2016 Beide, Handwerkskammer und Finanzamt, wollen nur Dein Bestes! Freu Dich auf die ÜLU bei der HwK (Überregionale Lehrlingsumlage)! Der Kreativität, an Dein Bestes zu kommen, scheinen keine Grenzen gesetzt zu sein und da Du da Zwangsmitglied bist, ist der Briefstil oft entsprechend. Irgendwelche Ähnlichkeiten zu Zwangsgelderpressern sind da eher zufällig. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
haru Geschrieben 9. November 2016 Share #4 Geschrieben 9. November 2016 Hallo, steuerrechtlich muss man Ertragssteuern und Umsatzsteuern unterscheiden. Ertragsteuerlich § 15(2) EStG: "(2) Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. (...) Bei 2-3 Shootings im Jahr würde ich zunächst denken, dass kein Gewinn erzielt werden kann und es ertragsteuerlich als Liebhaberei qualifiziert wird. Kommt eben auf die Shootings an (3 Shootings mit je 4 Monate Dauer ist was anderes als 3 Passbildserien). Umsatzsteuerlich: Da ist man sehr schnell Unternehmer, es reicht die Wiederholungsabsicht von 2-3 mal im Jahr schon aus. Da gilt die Kleinunternehmergrenze von 17.500 Umsatz im Kalenderjahr. Bleibt man darunter, muss man keinen Umsatzsteuer abrechnen. Gruß Hans Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast canis lupus Geschrieben 9. November 2016 Share #5 Geschrieben 9. November 2016 Mein Tipp: Verlasse dich nicht auf Halbwissen, das so gerne in Foren propagiert wird. Mache einen Termin mit deiner zuständigen Handwerkskammer und konsultiere einen Steuerberater. Die HWK kostet dich nichts, der StB vielleicht nen Hunderter.... Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fuji-man Geschrieben 12. November 2016 Share #6 Geschrieben 12. November 2016 Mein Tipp: Verlasse dich nicht auf Halbwissen, das so gerne in Foren propagiert wird. Mache einen Termin mit deiner zuständigen Handwerkskammer und konsultiere einen Steuerberater. Die HWK kostet dich nichts, der StB vielleicht nen Hunderter.... Die Handwerkskammer macht ihn dann sehr schnell zum Zwangsmitglied und kassiert einen mimtest Beitrag der schnell den Gewinn bei den wenigen Aufträgen über schreitet. Es spreche aus eigener Erfahrung. Ich war sehr lange freiberuflich tätig und auch 25 Jahre für eine IHK tätig. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fuji-man Geschrieben 12. November 2016 Share #7 Geschrieben 12. November 2016 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Zur Orientierung: http://www.hwk-rhein-main.de/de/uber-uns/ihr-beitrag-unsere-leistung http://www.hwk-rhein-main.de/adbimage/5425/asset-original//hwk-beitrag-2016-internet.pdf Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Slup Geschrieben 13. November 2016 Share #8 Geschrieben 13. November 2016 Problem beim Kleingewerbe als Fotograf, die Handwerkskammer kommt direkt aus ihrem Loch gekrochen und will von dir Geld, Stichwort Zwangsmitgliedschaft.Man kann sich von dem Beitrag befreien lassen unter bestimmten umständen. Erstens: Nach § 1 Hwo sind keine wesentlichen Tätigkeiten insbesondere solche, die in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können. und 2. § 90 Absatz 3Wenn du eine Gesellen Prüfung abgelegt hast, kannst du dich zur existenz Gründung bis zu 2 Jahre befreien lassen. Du könntest jetzt noch einen Antrag auf feststellung einer Nichtmitgliedschaft machen, wird aber wenig erfolg haben da Fotograf ein Gewerbe ist, welches keine abgeschlossene Ausbildung etc. erfordert. Die letzte möglichkeit wäre, man spricht mit dem Mitarbeiter vom Gewerbeamt der örtlichen Stadt und einem Steuerberater, läßt sich als freischaffender Künster eintragen und sorgt dafür das auf der Steuererklärung der gewinn wenn überhaupt nur minimal ist. Aber das ist ein tiefer Griff in die Trick Kiste, und rechtlich wohl stellenweise eher eine Grauzone, jedenfalls helfen einem hierbei ein guter Steuerberater sehr viel. (und natürlich auch der Herr vom Gewerbeamt) Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 13. November 2016 Share #9 Geschrieben 13. November 2016 ?? evtl. zielte die Frage des TO auch nur darauf ab, gegenrechnen zu können ob sich die evtl. eingesparte Umsatzsteuer mit den anfallenden Kosten die Waage halten? Welche Intention hat der TO denn ein Gewerbe anzumelden um 2-3x Bilder im Jahr zu machen? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fuji-man Geschrieben 13. November 2016 Share #10 Geschrieben 13. November 2016 Problem beim Kleingewerbe als Fotograf, die Handwerkskammer kommt direkt aus ihrem Loch gekrochen und will von dir Geld, Stichwort Zwangsmitgliedschaft. Man kann sich von dem Beitrag befreien lassen unter bestimmten umständen. Erstens: Nach § 1 Hwo sind keine wesentlichen Tätigkeiten insbesondere solche, die in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können. und 2. § 90 Absatz 3 Wenn du eine Gesellen Prüfung abgelegt hast, kannst du dich zur existenz Gründung bis zu 2 Jahre befreien lassen. Du könntest jetzt noch einen Antrag auf feststellung einer Nichtmitgliedschaft machen, wird aber wenig erfolg haben da Fotograf ein Gewerbe ist, welches keine abgeschlossene Ausbildung etc. erfordert. Die letzte möglichkeit wäre, man spricht mit dem Mitarbeiter vom Gewerbeamt der örtlichen Stadt und einem Steuerberater, läßt sich als freischaffender Künster eintragen und sorgt dafür das auf der Steuererklärung der gewinn wenn überhaupt nur minimal ist. Aber das ist ein tiefer Griff in die Trick Kiste, und rechtlich wohl stellenweise eher eine Grauzone, jedenfalls helfen einem hierbei ein guter Steuerberater sehr viel. (und natürlich auch der Herr vom Gewerbeamt) ... und die Kosten für die Berater fressen nicht nur den Gewinn, wahrscheinlich sogar die Einnahmen auf. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Slup Geschrieben 13. November 2016 Share #11 Geschrieben 13. November 2016 Das kann im 1. Jahr passieren, richtig. (wobei man da grob mit ca. 220€ rechnen kann, ist halt einmalig, wenn man danach sich selbst in die Materie einarbeitet, bei uns wäre der Betrag den die HWK will deutlich höher, der liegt derzeit bei 352€ in meiner Region, lohnt sich also von daher) Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
steve981 Geschrieben 15. November 2016 Autor Share #12 Geschrieben 15. November 2016 Unterscheiden sich die Beiträge der unterschiedlichen IHK so enorm? Hier in Unterfranken beträgt der Jahresbeitrag für Einzelpersonen 110€. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fuji-man Geschrieben 15. November 2016 Share #13 Geschrieben 15. November 2016 Unterscheiden sich die Beiträge der unterschiedlichen IHK so enorm? Hier in Unterfranken beträgt der Jahresbeitrag für Einzelpersonen 110€. Für 110€ Beitrag must Du schon mehr als 2-3 Aufträge im Jahr haben. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fuji-man Geschrieben 15. November 2016 Share #14 Geschrieben 15. November 2016 Noch etwas IHK und HWK sind zweierlei. IHK = Industrie und Handelskammer https://de.m.wikipedia.org/wiki/Industrie-_und_Handelskammer HWK = Handwerkskammer https://de.m.wikipedia.org/wiki/Handwerkskammer Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fuji-man Geschrieben 15. November 2016 Share #15 Geschrieben 15. November 2016 Eine weitere Möglichkeit sich schlau zu machen: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Centralverband_Deutscher_Berufsfotografen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fuji-man Geschrieben 15. November 2016 Share #16 Geschrieben 15. November 2016 Habe gerade diesen Beitrag gefunden. Thema Fotograf Handwerk oder Freiberufler oder .... http://www.juraforum.de/forum/t/fotograf-gewerblich-freiberuflich-hwk-bg.331504/ Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fuji-man Geschrieben 15. November 2016 Share #17 Geschrieben 15. November 2016 Wenn Du es als Gewerbe betreibst, was sein kann oder auch nicht s. oben, dann fallen eventuell auch BG-Beiträge an. Also weiter fixe Kosten. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fuji-man Geschrieben 15. November 2016 Share #18 Geschrieben 15. November 2016 Deine Haftpflichtversicherung solltest Du auch noch fragen ob sie Schäden über nimmt wenn Du gegen Geld fotografierst. Wenn nicht, brauchst Du dringend eine Berufshaftpflichtversicherung. Also weitere fixe Kosten. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 15. November 2016 Share #19 Geschrieben 15. November 2016 ...evtl. noch Gewerbesteuer, GEZ, und wie bei uns im Landkreis FRG, da dürfen wir Selbstständigen eine Tourismusabgabe an die Gemeinde zahlen... man ist doch SEHR kreativ im erfinden und erheben von Abgaben und gebühren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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