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Fotografie im Nebengewerbe


steve981

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Werbung (verschwindet nach Registrierung)

Hallo, hier gibt es doch sicher den ein oder anderen, der im Nebengewerbe als Fotograf tätig ist.

Wo muss man was melden, gibt es Umsatzgrenzen und was muss sonst beachtet werden.

Ist eine Anmeldung erforderlich, wenn z.B. nur 2-3 im Jahr gegen Entgelt fotografiert wird?

Bin für Tipps und Anregungen dankbar.

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Kleingewerbe anmelden, Anmeldung bei der Handwerkskammer, Umsatzsteuerbefreit bis 17.500€/Jahr nach meinem Kenntnisstand.

 

Finanzamt will eine EÜR (Einnahmeüberschussrechnung), also Einnahmeb und Ausgaben gut dokumentieren und Belege für den Fall der Fälle aufbewahren.

 

Bei Fragen das Finanzamt anrufen, die beißen nicht.

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Beide, Handwerkskammer und Finanzamt, wollen nur Dein Bestes! Freu Dich auf die ÜLU bei der HwK (Überregionale Lehrlingsumlage)! Der Kreativität, an Dein Bestes zu kommen, scheinen keine Grenzen gesetzt zu sein und da Du da Zwangsmitglied bist, ist der Briefstil oft entsprechend.

 

Irgendwelche Ähnlichkeiten zu Zwangsgelderpressern sind da eher zufällig.

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Hallo,

 

steuerrechtlich muss man Ertragssteuern und Umsatzsteuern unterscheiden.

 

Ertragsteuerlich § 15(2) EStG:

"(2) Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. (...)

 

​Bei 2-3 Shootings im Jahr würde ich zunächst denken, dass kein Gewinn erzielt werden kann und es ertragsteuerlich als Liebhaberei qualifiziert wird. Kommt eben auf die Shootings an (3 Shootings mit je 4 Monate Dauer ist was anderes als 3 Passbildserien).  

 

Umsatzsteuerlich:

Da ist man sehr schnell Unternehmer, es reicht die Wiederholungsabsicht von 2-3 mal im Jahr schon aus. Da gilt die Kleinunternehmergrenze von 17.500 Umsatz im Kalenderjahr. Bleibt man darunter, muss man keinen Umsatzsteuer abrechnen.

 

Gruß

Hans

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Gast canis lupus

Mein Tipp: Verlasse dich nicht auf Halbwissen, das so gerne in Foren propagiert wird. Mache einen Termin mit deiner zuständigen Handwerkskammer und konsultiere einen Steuerberater. Die HWK kostet dich nichts, der StB vielleicht nen Hunderter....

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Mein Tipp: Verlasse dich nicht auf Halbwissen, das so gerne in Foren propagiert wird. Mache einen Termin mit deiner zuständigen Handwerkskammer und konsultiere einen Steuerberater. Die HWK kostet dich nichts, der StB vielleicht nen Hunderter....

Die Handwerkskammer macht ihn dann sehr schnell zum Zwangsmitglied und kassiert einen mimtest Beitrag der schnell den Gewinn bei den wenigen Aufträgen über schreitet.

Es spreche aus eigener Erfahrung. Ich war sehr lange freiberuflich tätig und auch 25 Jahre für eine IHK tätig.

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Problem beim Kleingewerbe als Fotograf, die Handwerkskammer kommt direkt aus ihrem Loch gekrochen und will von dir Geld, Stichwort Zwangsmitgliedschaft.
Man kann sich von dem Beitrag befreien lassen unter bestimmten umständen.

 

Erstens:

Nach § 1 Hwo sind keine wesentlichen Tätigkeiten insbesondere solche, die in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können. 

und 2.

 

§ 90 Absatz 3
Wenn du eine Gesellen Prüfung abgelegt hast, kannst du dich zur existenz Gründung bis zu 2 Jahre befreien lassen.

 

Du könntest jetzt noch einen Antrag auf feststellung einer Nichtmitgliedschaft machen, wird aber wenig erfolg haben da Fotograf ein Gewerbe ist, welches keine abgeschlossene Ausbildung etc. erfordert.

 

 

Die letzte möglichkeit wäre, man spricht mit dem Mitarbeiter vom Gewerbeamt der örtlichen Stadt und einem Steuerberater, läßt sich als freischaffender Künster eintragen und sorgt dafür das auf der Steuererklärung der gewinn wenn überhaupt nur minimal ist. Aber das ist ein tiefer Griff in die Trick Kiste, und rechtlich wohl stellenweise eher eine Grauzone, jedenfalls helfen einem hierbei ein guter Steuerberater sehr viel. (und natürlich auch der Herr vom Gewerbeamt)

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?? evtl. zielte die Frage des TO auch nur darauf ab, gegenrechnen zu können ob sich die evtl. eingesparte Umsatzsteuer mit den anfallenden Kosten die Waage halten?

Welche Intention hat der TO denn ein Gewerbe anzumelden um 2-3x Bilder im Jahr zu machen?  

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Problem beim Kleingewerbe als Fotograf, die Handwerkskammer kommt direkt aus ihrem Loch gekrochen und will von dir Geld, Stichwort Zwangsmitgliedschaft.

Man kann sich von dem Beitrag befreien lassen unter bestimmten umständen.

 

Erstens:

Nach § 1 Hwo sind keine wesentlichen Tätigkeiten insbesondere solche, die in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können. 

 

und 2.

 

§ 90 Absatz 3

Wenn du eine Gesellen Prüfung abgelegt hast, kannst du dich zur existenz Gründung bis zu 2 Jahre befreien lassen.

 

Du könntest jetzt noch einen Antrag auf feststellung einer Nichtmitgliedschaft machen, wird aber wenig erfolg haben da Fotograf ein Gewerbe ist, welches keine abgeschlossene Ausbildung etc. erfordert.

 

 

Die letzte möglichkeit wäre, man spricht mit dem Mitarbeiter vom Gewerbeamt der örtlichen Stadt und einem Steuerberater, läßt sich als freischaffender Künster eintragen und sorgt dafür das auf der Steuererklärung der gewinn wenn überhaupt nur minimal ist. Aber das ist ein tiefer Griff in die Trick Kiste, und rechtlich wohl stellenweise eher eine Grauzone, jedenfalls helfen einem hierbei ein guter Steuerberater sehr viel. (und natürlich auch der Herr vom Gewerbeamt)

 

... und die Kosten für die Berater fressen nicht nur den Gewinn, wahrscheinlich sogar die Einnahmen auf.

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Das kann im 1. Jahr passieren, richtig. (wobei man da grob mit ca. 220€ rechnen kann, ist halt einmalig, wenn man danach sich selbst in die Materie einarbeitet, bei uns wäre der Betrag den die HWK will deutlich höher, der liegt derzeit bei 352€ in meiner Region, lohnt sich also von daher)

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...evtl. noch Gewerbesteuer, GEZ, und wie bei uns im Landkreis FRG, da dürfen wir Selbstständigen eine Tourismusabgabe an die Gemeinde zahlen...

 

man ist doch SEHR kreativ im erfinden und erheben von Abgaben und gebühren

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