Altglas-Fan Geschrieben 27. April 2017 Share #26  Geschrieben 27. April 2017 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Was übrigens auch zur Folge hat/hätte, dass der Händler bei einem Totalausfall der Kamera am dritten Tag nach dem Kauf, ihr aber ohne Probleme schon 500 Fotos gemacht habt, die Kamera nicht tauschen muss, weil zum Zeitpunkt der Übergabe kein Mangel vorlag (sonst hättet ihr auch keine 500 Bilder machen können). Glücklicherweise sind die meisten Händler in dieser Hinsicht aber sehr kulant oder wissen es nicht besser. Da würde dann die Herstellergarantie greifen und die erfordert idR ein Einsenden des Geräts. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Anzeige Geschrieben 27. April 2017 Geschrieben 27. April 2017 Hallo Altglas-Fan, schau mal hier Garantie bei Gebrauchtkauf . Dort wird jeder fĂĽndig!
C.D. Geschrieben 27. April 2017 Share #27  Geschrieben 27. April 2017 Wenn wir das dann auch noch richtigstellen, kommen wir der Sache langsam näher.  Die gesetzliche Gewährleistung ist doch nicht personengebunden, sie gilt für das Produkt oder Dienstleistung.  Sachmängelhaftung (immer noch Gewährleistung genannt), bezieht sich auf die Pflichten aus dem Kaufvertrag. Da beim Gebrauchtkauf der neue Besitzer keinen Kaufvertrag mit dem ursprünglichen Händler hat, kann es auch keine Sachmängelhaftung geben. Somit kann maximal die Person in Form des ursprünglichen Käufers seine Ansprüche abtreten, aber diese sind nicht an das Produkt gebunden. Ob ein Händler das ausschließen kann ist m.W. noch umstritten.  Anspruch auf Sachmängelhaftung habe ich vielmehr gegenüber dem Gebrauchtverkäufer (sofern es keinen erfogreichen Ausschluss gibt). Mit dem habe ich schließlich einen neuen Kaufvertrag geschlossen und muss davon ausgehen, dass die Ware frei von Mängeln übergeben wird. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
X–E1 Geschrieben 27. April 2017 Share #28  Geschrieben 27. April 2017 Wenn wir das dann auch noch richtigstellen, kommen wir der Sache langsam näher.    Sachmängelhaftung (immer noch Gewährleistung genannt), bezieht sich auf die Pflichten aus dem Kaufvertrag. Da beim Gebrauchtkauf der neue Besitzer keinen Kaufvertrag mit dem ursprünglichen Händler hat, kann es auch keine Sachmängelhaftung geben. Somit kann maximal die Person in Form des ursprünglichen Käufers seine Ansprüche abtreten, aber diese sind nicht an das Produkt gebunden. Ob ein Händler das ausschließen kann ist m.W. noch umstritten.  Anspruch auf Sachmängelhaftung habe ich vielmehr gegenüber dem Gebrauchtverkäufer (sofern es keinen erfogreichen Ausschluss gibt). Mit dem habe ich schließlich einen neuen Kaufvertrag geschlossen und muss davon ausgehen, dass die Ware frei von Mängeln übergeben wird. Durch das Wirrwarr hier ist es bestimmt etwas untergegangen, nur kurz, Fuji stimmte bereits der Abtretung zu, welche in den Garantiebedingungen unter 5.2 erläutert sind. Ob der Hersteller eine Abtretung auschließen kann? Aber ja, dafür gibt es ja die eigens erstellten Garantiebedingungen. Fuji schloss eine Abtretung nicht grundsätzlich aus. In X-Ercists Fall stimmte man sogar fernmündlich zu, das ist löblich. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast X-Ercist Geschrieben 27. April 2017 Share #29 Â Geschrieben 27. April 2017 Klasse, dass Fujis Service so unkompliziert reagiert. Alles Gute dann mit der fĂĽr dich neuen Kamera. X-T1 GRAPHIT Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fetzenberger Geschrieben 27. April 2017 Share #30  Geschrieben 27. April 2017 X-T1 GRAPHIT  Also quasi auf kleinem Dienstweg. Ich glaube WIR denken zu preussisch  Viel Spaß mit Deinem Babe!  Gruß Dieter Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
C.D. Geschrieben 27. April 2017 Share #31  Geschrieben 27. April 2017 Durch das Wirrwarr hier ist es bestimmt etwas untergegangen, nur kurz, Fuji stimmte bereits der Abtretung zu, welche in den Garantiebedingungen unter 5.2 erläutert sind. Ob der Hersteller eine Abtretung auschließen kann? Aber ja, dafür gibt es ja die eigens erstellten Garantiebedingungen. Fuji schloss eine Abtretung nicht grundsätzlich aus. In X-Ercists Fall stimmte man sogar fernmündlich zu, das ist löblich.  Nur kann Fuji keiner Abtretung von Ansprüchen aus Sachmängelhaftung zustimmen, weil die Ansprüche ggü. dem Händler bestehen.  Für die Garantiebestimmungen magst du recht haben. Ich schrieb ja über die Gewährleistung. Garantierecht ist gesetzlich quasi nicht geregelt und mir deshalb viel zu unsicher. Man weiß ja auch nicht, welche Bestimmungen zum Kaufzeitpunkt gegolten haben, was ist, wenn der Erstkäufer im Ausland kaufte, in welchem Absatz vielleicht doch noch ein Ausschluss steht etc. pp.. Gesetzesrecht ist an der Stelle einfacher und verbindlicher. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JeZe Geschrieben 29. April 2017 Share #32  Geschrieben 29. April 2017 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Falsch! Garantie ist wie schon gesagt wurde eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann deshalb, auch in Bezug auf die Dauer, von diesem frei gestaltet werden. Und hier ging es einzig darum, dass Fuji diese freiwillige, aber rechtsverbindliche Leistung so gestaltet hat, dass sie zwei Jahre abdeckt: http://warranty.fujifilm-digital.com/register/de/de (da steht übrigens auch explizit ("Bitte fügen Sie eine Kopie des Kaufbelegs beim Versand bei")). Um Gewährleistung ging es dem TE AFAIK zu keinem Zeitpunkt. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast X-Ercist Geschrieben 29. April 2017 Share #33  Geschrieben 29. April 2017 Und hier ging es einzig darum, dass Fuji diese freiwillige, aber rechtsverbindliche Leistung so gestaltet hat, dass sie zwei Jahre abdeckt: http://warranty.fujifilm-digital.com/register/de/de (da steht übrigens auch explizit ("Bitte fügen Sie eine Kopie des Kaufbelegs beim Versand bei")). Um Gewährleistung ging es dem TE AFAIK zu keinem Zeitpunkt. Richtig. Der TE kennt immer noch nicht den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung und will ihn auch gar nicht kennenlernen. Er kann solche Texte nicht lesen. Es reicht ihm zu wissen dass eine Firma für ihr Produkt zwei Jahre lang gerade steht. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JeZe Geschrieben 29. April 2017 Share #34  Geschrieben 29. April 2017 Richtig. Der TE kennt immer noch nicht den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung und will ihn auch gar nicht kennenlernen. Er kann solche Texte nicht lesen. Es reicht ihm zu wissen dass eine Firma für ihr Produkt zwei Jahre lang gerade steht.   Wenn irgendwo in einem Internetforum das Wort "Garantie" fällt, fallen sofort fünf Leute über den TE her und erklären den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.  Der TE wollte ja nur wissen, ob Fuji beim Einsenden der Kamera Rechnungskopien akzeptiert oder auf das Original besteht. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
X-dreamer Geschrieben 29. April 2017 Share #35  Geschrieben 29. April 2017 Wenn irgendwo in einem Internetforum das Wort "Garantie" fällt, fallen sofort fünf Leute über den TE her und erklären den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.  Der TE wollte ja nur wissen, ob Fuji beim Einsenden der Kamera Rechnungskopien akzeptiert oder auf das Original besteht. Btw, die Antwort hätte er natürlich auch direkt bei Fuji erhalten können. Hier im Forum wird immer gerne etwas in die Breite beraten Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast X-Ercist Geschrieben 30. April 2017 Share #36  Geschrieben 30. April 2017 Btw, die Antwort hätte er natürlich auch direkt bei Fuji erhalten können. Hier im Forum wird immer gerne etwas in die Breite beraten Hat er auch. Siehe #3 und #9. Danke! Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
X-dreamer Geschrieben 30. April 2017 Share #37  Geschrieben 30. April 2017 Ein Anruf bei Fuji (danke, le fou!) hat nun ergeben:  Die Gewährleistung gilt auch für Gebrauchtware.  Eine Rechnungskopie reicht.  Fuji gewährleistet für deutsche Ware 24 Monate lang, für Ware aus anderen Ländern ist das unterschiedlich. Es kommt also nur auf das Herkunftsland an. Ja, das hatte ich schon gelesen, aber leider hattest Du durch diesen Beitrag die Gewährleistung anstelle der Garantie genannt - ein Grund dafür, weshalb hier nochmal der Unterschied andiskutiert wurde. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast X-Ercist Geschrieben 30. April 2017 Share #38  Geschrieben 30. April 2017 Ja, das hatte ich schon gelesen, aber leider hattest Du durch diesen Beitrag die Gewährleistung anstelle der Garantie genannt - ein Grund dafür, weshalb hier nochmal der Unterschied andiskutiert wurde. Jaahaa! Meine Frage wurde von Fuji für einen juristischen Legastheniker zufriedenstellend beantwortet. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dein Support für das Forum (Info) Hat dir das Forum geholfen? So kannst du das Forum unterstützen! Premium Mitglied werden | Spenden | Bei Amazon* oder eBay* kaufen Software: Topaz* | DxO Nik Collection* | Skylum Luminar* (–10€ mit Gutschein FXF) | * Affiliate Links
Empfohlene Beiträge
Archiviert
Dieses Thema ist jetzt archiviert und fĂĽr weitere Antworten gesperrt.