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XT-2 Reparatur


digan78

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Passt denk ich gut hierhin. Meine XT2 hat neuerdings am Sensorrand einen weißen Fleck bekommen. Auf den Bildern sieht man nichts. Sollte man das reparieren lassen und geht das auf Garantie. Hab die XT2 seid November. Wenn nein, wieviel würde sowas in etwa kosten?

Vielen Dank!

Ernschie

 

www.harry-ernschie.de

Hallo Ernschie. Ich hatte auch diesen Fleck an der Unterseite. Es wird von Fuji kostenlos repariert. Siehe meinen Post weiter oben. Grüße!

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Update zur Reparatur:

 

Rechnung kam heute.

Zahlungsziel: 14 Tage

 

Vielleicht kann ein mit internationalem Steuerrecht sich auskennender Fachmann eine kurze Aufklärung nachreichen:

 

Ausgestellt wurde die Rechung von Fujifilm Europe GmbH mit Sitz in Kleve.

Der Zahlungsbetrag erfolgt auf ein Kto bei der Deutschen Bank in Kleve

Als zuständiges Finanzamt ist Kleve aufgeführt sowie die UIN DE181790216

 

Bei den Belegdaten wie RechNr und Auftrags- sowie KdNr. wird jedoch eine UIN: GB231418832 aufgeführt.

Als Mehrwertsteuersatz wird 20% berechnet.

 

Hier nun mein Grundverständnis:

Zwischen mir als Kunde mit dt. Steuernummer und dem Servicepartner Fujifilm Europe GmbH mit Sitz in Kleve/NWR/D  wird ein Servicevertrag geschlossen, der jedoch 20 % MWST enthält.

Das ist nach meinem Verständnis nicht korrekt.

 

Wo das deutsche Unternehmen mit Sitz in D seine internen Abteilungen (GB) arbeiten lässt, kann mir aus steuerlicher Sicht völlig egal sein. Auch die gegenseitigen internen Rechnungs- und Profit--Centerstellen sollten davon nicht berührt sein.

 

Nach meinem Verständnis ist diese Rechnung aus steuer- und handelsrechtlichen Gesichtspunkten nicht korrekt ausgestellt. Eine 20% Mehrwertsteuer gibt es in D nicht.

 

Vielleicht kann mich jemand des Besseren belehren.

 

Freundliche Grüße

Johannes

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Fuji Kleve hat sicher eine Rechnung aus England mit 20% Mwst. erhalten.

Dann hat Kleve eine Rechnung auf dich ausgestellt, ebenfalls mit 20% Mwst.

Die Kosten und auch die 20% Mwst. werden einfach weiterberechnet.

 

Für mich wäre das alles o.k. Warum machst du es so kompliziert

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Da wo die Leistung erbracht wir, fällt auch die Mehrwertsteuer an.

Da die Leistung in GB erbracht wurde kann die Mehrwertsteuer-Belastung korrekt sein.

 

Ausnahmen gibt es bei Dreiecksgeschäften, wenn man ein Gewerbetreibender mit deutscher UST-Nr. ist. Hier wird zwischen EU-Ländern und Drittländern (nicht EU) unterschieden.

Weitere Ausnahme ist wenn man eine GB-UST-Nr. hat, dann könnte man sich die GB-UST in GB als Vorsteuer zurück erstatten lassen.

 

Am besten einen Steuerberater fragen, was für deine Konstellation im Einzelfall korrekt ist.

Alternativ kann man auch beim Finanzamt nachfragen.

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19% oder 20%? Bei 98€ Reparaturkosten denke ich gar nicht nach.

Aber ein kleiner Tip... meine Frau kann Dir sicher helfen, sie arbeitet bei einem großen Steurberater in Wien. Nur da kostet der Stundensatz 160€. Die freut sich sicher;-).

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