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Street Fotografie versus Persönlichkeitsrechte


Nibiri

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Mir gefiel dieser Satz besonders gut:

Ja sicher ist dieser Satz eine gute Analyse, aber das relativierende Moment Medienlandschaft wird nicht beachtet.

Leider verlässt ihn sein Scharfsinn das eine oder andere mal und das sind für mich die deutlich gewichtigeren Momente womit er sich für mich disqualifiziert.

 

Ich greife mal das oben gefallene Adjektiv "en vogue" auf, und wende es auf das an wofür seine Polemik steht.

Leider kurz gedacht.

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Es ist ekelhaft mit welcher Selbstgefälligkeit sich hier über schon lange geltendes Recht hinwegsetzt wird.

 

Ich mache "Streetfotografie" - das scheint mir hier gleichbedeutend mit "ich darf Fremde ohne deren Zustimmung nicht nur ablichten, nein - ich entscheide auch ganz alleine ob ich das Bild veröffentliche!" zu sein.

 

Die Weigerung sich in Passanten (oder Taxifahrer...) hineinzuversetzen, die nicht zum Zentrum Eurer Bildaussage werden wollen ist erschreckend. Man stelle sich vor - es gibt Leute die hetzen zum Supermarkt weil ... sie zum Supermarkt wollen!

 

Die Bilder im Artikel "Über Fotografie, Kommunikation, dämliches Grinsen und den öffentlichen Raum" Sind eine Unverschämtheit.

Leute ehrlich - darüber wird hier diskutiert?

Wer sowas Veröffentlicht sollte froh sein nur verklagt zu werden. Das kann man auch anders Regeln...

 

Bildunterschrift zu dem schlafenden Passanten "Fügt dieses Foto dem Ansehen der darauf abgebildeten Person Schaden zu? Vielleicht sogar erheblichen? Wer entscheidet das? Ein Anwalt? Ein Richter? Die Person selbst?"

Was ist das denn für eine Frage? Natürlich entscheidet es die Person selber. Er ist das Zentrum des Bildes! Das Bild verletzt so dermaßen sein Persönlichkeitsrecht.

 

Bildunterschrift der Joggerin

"Auch diese Dame wollte vermutlich nicht fotografiert werden. Zumindest entnehme ich das ihrem Blick. Im Dienste der Kunst habe ich ihren Wunsch jedoch ignoriert."

Massive Selbstüberschätzung des Fotografen. Kunst... Sein Kommentar kommt einer Selbstanzeige gleich - er weiss das er die Persönlichkeitsrechte verletzt.

 

ich muss mich übergeben.

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...

 

erstaunlicherweise ist es gerade der im selfie und streetfotografie wahn verhaftete teil der bevölkerung

der sich mokiert wenn ich die kamera zu meinem vergnügen zücke - komisch nicht?

Komisch, ich erfahre das genau gegenteilig ...

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Bildunterschrift zu dem schlafenden Passanten "Fügt dieses Foto dem Ansehen der darauf abgebildeten Person Schaden zu? Vielleicht sogar erheblichen? Wer entscheidet das? Ein Anwalt? Ein Richter? Die Person selbst?"

Was ist das denn für eine Frage? Natürlich entscheidet es die Person selber.

Nein, das entscheidet die Person nicht selbst. Nicht nach in Deutschland geltendem Recht jedenfalls, glücklicherweise.

 

Es ist doch immer so: Wenn sich jemand durch Lärm gestört fühlt, den sein Nachbar macht, dieser Nachbar aber meint, keinen ungebührlichen Lärm zu verursachen, bekommt nicht automatisch derjenige recht, der sich gestört fühlt. Es gibt halbwegs objektivierbare Standards für ruhestörenden Lärm, und im Zweifelsfall entscheiden Gerichte. Auch wenn sich jemand beleidigt fühlt, der andere aber eine Beleidigung bestreitet, muss ein Gericht entscheiden. Es reicht nicht, sich beleidigt zu fühlen – manches muss man einfach aushalten, auch wenn es einem nicht gefällt.

 

In Fällen wie den im erwähnten Beitrag gezeigten Bildern bewegen sich Menschen in der Öffentlichkeit, und was sie tun, ist folglich öffentlich. Wer öffentlich ein dummes Gesicht macht, ist selbst dafür verantwortlich, und wer in der Öffentlichkeit schläft, ist es gewöhnlich auch. Nur wenn jemand das, was er tut, nicht freiwillig tut, sähe das anders aus.

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Das ist interessant.

Warum muss man das aushalten?

Ist halt so. Das Leben ist manchmal eine Zumutung, besonders wenn man es mit anderen Menschen zu tun bekommt. Aber da es so ganz alleine auch langweilig ist, muss man da durch.

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Ist halt so. Das Leben ist manchmal eine Zumutung, besonders wenn man es mit anderen Menschen zu tun bekommt. Aber da es so ganz alleine auch langweilig ist, muss man da durch.

Das Leben ist kein Wunschkonzert...

 

...und kein Ponyhof...

 

...außer für Rico.

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In Fällen wie den im erwähnten Beitrag gezeigten Bildern bewegen sich Menschen in der Öffentlichkeit, und was sie tun, ist folglich öffentlich. Wer öffentlich ein dummes Gesicht macht, ist selbst dafür verantwortlich, und wer in der Öffentlichkeit schläft, ist es gewöhnlich auch. Nur wenn jemand das, was er tut, nicht freiwillig tut, sähe das anders aus.

bin ganz Deiner Meinung

 

Mit freundlichem Gruß   head-gear085.gif

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Ich muss gar nichts aushalten, wenn ich nicht will und dies war auch mit dem alten Gesetz so. 

 

KunstUrhG §22  Ausnahmen siehe § 23 und diese Erkennbarkeit bezieht sich im übrigen  nicht nur auf die Fotografie sonder auf jede Art der Darstellung.

 

Und im übrigen die Tat (sprich in diesem fall Foto wird nur verfolgt wenn ein Antrag vorliegt, wie eben durch die Frau im Fall Espen Eichöfer. Dies wird auch weiter so sein.

Also ganz einfach weitermachen und abwarten ob jemand klagt.  ;)

 

Nein, das entscheidet die Person nicht selbst. Nicht nach in Deutschland geltendem Recht jedenfalls, glücklicherweise.

Es ist doch immer so: Wenn sich jemand durch Lärm gestört fühlt, den sein Nachbar macht, dieser Nachbar aber meint, keinen ungebührlichen Lärm zu verursachen, bekommt nicht automatisch derjenige recht, der sich gestört fühlt. Es gibt halbwegs objektivierbare Standards für ruhestörenden Lärm, und im Zweifelsfall entscheiden Gerichte. Auch wenn sich jemand beleidigt fühlt, der andere aber eine Beleidigung bestreitet, muss ein Gericht entscheiden. Es reicht nicht, sich beleidigt zu fühlen – manches muss man einfach aushalten, auch wenn es einem nicht gefällt.

In Fällen wie den im erwähnten Beitrag gezeigten Bildern bewegen sich Menschen in der Öffentlichkeit, und was sie tun, ist folglich öffentlich. Wer öffentlich ein dummes Gesicht macht, ist selbst dafür verantwortlich, und wer in der Öffentlichkeit schläft, ist es gewöhnlich auch. Nur wenn jemand das, was er tut, nicht freiwillig tut, sähe das anders aus.

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Auf der Seite des Fotografen Espen Eichhöfer  Serie A to B  Bild 1 Zwei Männer auf der Treppe, vermutlich der Abgang zur U-Bahn am Zoologischen Garten in Berlin, da ja dort die Fotos entstanden sind.

Ah ja, es ist immer gut, wenn man sagt, worauf man sich bezieht. Ein Link wäre vielleicht noch nützlicher: http://www.espen-eichhoefer.de/gallery/a-to-b?detail=true#1.

 

Zu diesem Bild schreibst Du:

 

Also wenn ich mir ein weiteres Foto aus der Serie anschaue, würde ich wenn ich einer der beiden Schwulen wäre eventuell auch Klage einreichen.

Das kann ich nun allerdings nicht nachvollziehen. Die Klage hätte vermutlich auch keinen Erfolg. Und es wäre schlimm, wenn solche Fotos nicht mehr möglich wären.

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