s.sential Geschrieben 15. Februar 2015 Share #1 Geschrieben 15. Februar 2015 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Ich frage lieber noch mal nach. Sach- (Recht-) verständige vor. Ich habe vor einer Weile Fahrradteile verkauft - innerhalb der Garantiezeit. Dem Zweitbesitzer ist dann das gekaufte Hinterrad kaputt gegangen (das Nabengetriebe spinnt). Er also zum Händler wo ich es gekauft habe, aber der lehnte ab und verwies darauf, dass nur der Erstkäufer Anspruch auf Garantie hat: Wer Gebrauchtes kauft hat generell keinen Anspruch auf Garantie, egal wie alt das Produkt ist. Jetzt wo ich ein gebrauchtes Objektiv suche, wäre mir darüber Klarheit wichtig, damit ich einschätzen kann, was mir ein Objektiv mit bzw. dann ohne Garantie wert ist bzw. was dann auch ein fairer Preis für beide Seiten ist. Was wisst Ihr darüber? Wollte sich dieser Händler nur vor dem Aufwand drücken? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Anzeige Geschrieben 15. Februar 2015 Geschrieben 15. Februar 2015 Hallo s.sential, schau mal hier Garantie erlischt bei Gebrauchtkauf? . Dort wird jeder fündig!
derLade Geschrieben 15. Februar 2015 Share #2 Geschrieben 15. Februar 2015 Ohne Fachwissen zu haben: Ich hatte erst kürzlich meine X-E1 als Zweitbesitzer beim Service - absolut reibungslos. Die Garantie besteht meiner Meinung nach für das Produkt und nicht für den Name des Käufers... Gruß Christoph Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast User 9036 Geschrieben 15. Februar 2015 Share #3 Geschrieben 15. Februar 2015 Innerhalb der Garantie oder innerhalb der Gewährleistung? Die Garantie kommt vom Hersteller, dem sollte es egal sein, wer der Besitzer ist, solange ein Kaufnachweis vorhanden ist. Bei der Gewährleistung dreht sich nach 6 Monaten die Beweislast um, d.h. Du als Käufer darfst nachweisen, daß der Artikel bereits beim Kauf defekt war (so etwas ist durchaus machbar, wenn z.B. Serienfehler bekannt sind usw...) - ansonsten eher unmöglich ohne Gutachten usw.. Ich denke der Händler versucht sich herauszuwinden um sich die Abwicklung zu sparen. Mir ist es bis jetzt nicht untergekommen, daß ein neuer Besitzer den Garantieanspruch verliert. Ist die Rechnung auf Deinen Namen? Grüße! Nachtrag: wenn ein Händler gebrauchte Sachen verkauft, dann gelten andere Fristen! Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
s.sential Geschrieben 15. Februar 2015 Autor Share #4 Geschrieben 15. Februar 2015 Der Hersteller selbst gibt 5 Jahre Garantie - also sollte es selbige sein. Musste jetzt erst mal googlen was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist - solche Regelungen werden mir immer suspekter. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pcs Geschrieben 15. Februar 2015 Share #5 Geschrieben 15. Februar 2015 Fuji gibt 24 Monate Garantie http://www.fujifilm-digital.com/register/de/de Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Virtuell Geschrieben 15. Februar 2015 Share #6 Geschrieben 15. Februar 2015 Ist eigentlich ganz einfach: Gesetzliche Gewährleistung Der Anspruch entsteht mit dem Kauf eines Produkts. Die gesetzl. Gewährleistung ist im BGB geregelt und muss vom Verkäufer gewährt werden. Die Gewährleistungszeit beträgt 2 Jahre. Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein. Wenn nun also ein Privatmann einen Artikel weiterverkauft ist nun der Privatmann und nichtmehr der Händler der Verkäufer. Also muss der Privatmann gegenüber dem Käufer die Gewährleistung übernehmen. Der Privatmann kann allerdings die Gewährleistung wirksam ausschließen. In dem Fall hat der Käufer dann keine Ansprüche gegen den privaten Verkäufer, auch nicht gegenüber dem Händler. Theoretisch könnte der Privatmann in einem Kaufvertrag die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler an den Käufer abtreten. In zahlreichen AGBs wird dies aber ausgeschlossen. Es müsste also im Zweifel vor Gericht erstritten werden. Jetzt kommt dann möglicherweise die Garantie ins Spiel. Herstellergarantie Der Hersteller kann eine freiwillige Garantie zu seinen Produkten gewähren. Allerdings kann er die Bedingungen frei festlegen. Er kann die Garantie auf den Erstkäufer einschränken, er kann eine Produktregistrierung verlangen, die Vorlage der Originalrechnung verlangen, den ausgefüllten und abgestempelten Garantieschein verlangen usw. Da gibt es unzählige Regelungen und Bedingungen. Das heißt, vorher die Bedingungen des Herstellers des Produkts das man gebraucht kaufen will genau anschauen. Fujyfilm hat meines Wissens keine Klausel hinsichtlich Übertragbarkeit der Garantieansprüche in seinen Bedingungen, Sigma hingegen schließt die Übertragung aus. Das heißt aber noch nicht, dass Sigma eine Garantiereparatur eines Zweitkäufers grundsätzlich ablehnt, sie könnten es aber. Gruß Markus Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast User 9036 Geschrieben 15. Februar 2015 Share #7 Geschrieben 15. Februar 2015 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Der Hersteller selbst gibt 5 Jahre Garantie - also sollte es selbige sein. Musste jetzt erst mal googlen was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist - solche Regelungen werden mir immer suspekter. Wenn es um die Garantieabwicklung geht, dann nach Möglichkeit direkt über den Hersteller. Etwas anderes macht der Händler auch nicht und deswegen zickt er wohl herum, da es für ihn Aufwand bedeutet. Oft ist es auch so, das die defekte Ware erstmal gesammelt wird, bis eine genügend große Menge vorhanden ist und dann erst diese zum Hersteller geschickt wird. Schneller geht es normalerweise direkt an den Hersteller, vorher evtl. prüfen, ob dieser im Garantiefall sogar kostenlose Abholung o.ä. anbietet. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
s.sential Geschrieben 15. Februar 2015 Autor Share #8 Geschrieben 15. Februar 2015 ... Herstellergarantie Der Hersteller kann eine freiwillige Garantie zu seinen Produkten gewähren. Allerdings kann er die Bedingungen frei festlegen. Er kann die Garantie auf den Erstkäufer einschränken, er kann eine Produktregistrierung verlangen, die Vorlage der Originalrechnung verlangen, den ausgefüllten und abgestempelten Garantieschein verlangen usw. Da gibt es unzählige Regelungen und Bedingungen. Das heißt, vorher die Bedingungen des Herstellers des Produkts das man gebraucht kaufen will genau anschauen. Fujyfilm hat meines Wissens keine Klausel hinsichtlich Übertragbarkeit der Garantieansprüche in seinen Bedingungen, Sigma hingegen schließt die Übertragung aus. Das heißt aber noch nicht, dass Sigma eine Garantiereparatur eines Zweitkäufers grundsätzlich ausschließt, sie könnten es aber. Gruß Markus Aha, danke! Dann werde ich mal schauen, was der Nabenhersteller dazu meint - habe auch gerade erfahren, dass der Händler mittlerweile kooperativer geworden ist. Für Fuji weiß ich jetzt bescheid. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pcs Geschrieben 15. Februar 2015 Share #9 Geschrieben 15. Februar 2015 ... und im Zeitalter von Internet, ist auch immer mal wieder Kulanz drin negative Forenbeiträge werden schliesslich heiss diskutiert .... Es empfiehlt sich aber dabei sich selber direkt beim Hersteller/Importeur zu melden Hatte mal ein Erlebnis mit einem Nikon Objektiv ..... einem 2.8er Zoom (4jährig) Der Schneckenantrieb des Zooms hakte .... Objektiv zum Händler meines Vertrauens - nach 2 Wochen kam es zurück, der KV lautet CHF 1100.--, der Strassenneupreis lag bei 1490.-- ?!? Das ganze direkt zum Importeur geschickt mit einer Kopie des KV und um Erklärung gebeten (mit einem kleinen fiesen Hinweis auf meine registrierten Produkte, Registrierung = 3 Jahre Garantie bei Nikon), es folgte ein E-Mail; Teile auf Kulanz und die Arbeit zu meinen Lasten, ob das i.O. sei? E-Mail retour - wie es mit einem Austausch Objektiv aussähe (Nikon hat so ein Ersatzaustauschprogramm für die Profis) ?? - 3 Tage später war ein gebrauchtes, einwandfrei funktionierendes Objektiv in der Post ...... und im im Schreiben stand: "in Kulanz getauscht", was das nachprüfen der Seriennummer bestätigte. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rico Pfirstinger Geschrieben 15. Februar 2015 Share #10 Geschrieben 15. Februar 2015 In Nordamerika wird von Fuji keine Garantie für Zweitbesitzer gewährt, in Deutschland schon. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Carlos W Geschrieben 15. Februar 2015 Share #11 Geschrieben 15. Februar 2015 Hat zwar nichts mit Garantie zu tun, aber ich weise auch nochmal auf die Sachmängelhaftung hin: Wenn sich innerhalb von sechs Monaten nach dem Privatkauf ein Mangel an der Kamera zeigt, dann wird gesetzlich vermutet, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag und man kann problemlos Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer geltendmachen. Tritt der Mangel später auf, dann muss ich beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag. Die Ansprüche verfristen innerhalb von zwei Jahren. Ergo: tritt ein Mangel innerhalb von sechs Monaten auf und ich kann oder will mich nicht auf Garantie verlassen, dann sollte ich mich unbedingt vor Ablauf von sechs Monaten ab Kaufdatum an den Verkäufer wenden. Gilt leider nicht für gewerbliche Käufer. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gert Vogt Geschrieben 17. Februar 2015 Share #12 Geschrieben 17. Februar 2015 Laut heutiger Auskunft von Foto Erhard übernimmt jeder Händler in Deutschland die Gewährleistung ab Kaufdatum gemäß Rechnung für 24 Monate, ganz gleich, ob Erst- oder Zweit-oder weiterer Besitzer. Grüße Gert Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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