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Wie lange Garantie in England ?


Gast

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Hi !

 

meine X-Pro wurde seinerzeit in einem Fotoladen in England gekauft ... vor exakt einem Jahr. Weiß jemand, wieviel Garantie die dann hat ? im Kaufvertrag steht nix davon ... ein Jahr ? zwei Jahre ... ?

 

Edith: hab gerade nen Thread zum Thema gefunden ... scheint nur 1 Jahr zu sein ...

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Hi,

 

schau mal hier nach

 

http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/einkaufen-in-der-eu/ihre-rechte/gewaehrleistung-und-garantie/

 

Es wird ja generell unterschieden zwischen Garantie und Gewährleistung. In einem Unterpunkt habe ich rauslesen können das selbst wenn nach dem einen Jahr Garantie ein Mangel vorliegt , man sich dann auf die 24 Mon. Gewährleistung berufen kann.

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Danke ... das verstehe ich auch so ... wäre ja sehr schön ! weiß jemand da was ganz Konkretes (bin kein Anwalt, der das Bürokratendeutsch sicher interpretieren kann).

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Gewährleistung ist keine Garantie; sie deckt nur Mängel ab, die schon beim Kauf vorhanden waren. Als „Garantiererweiterung“ über das eine Jahr hinaus ist sie nicht viel wert – und schon gar nicht so viel wie die zweijährige Garantie, die Fuji auf Ware für den deutschen Markt gewährt.

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Das Problem der mit der gesetzlichen Gewährleistung ist die Beweislastumkehr:

 

Nach 6 Monaten (also idR vor Ablauf üblicher Garantien) ist der Kunde in der Pflicht, einen Mangel der schon bei dem Neuteil vorhanden war zu beweisen. In der Praxis ist die Gewährleistung das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt ist und mit keiner Garantie gleichzusetzen.

Wer seine Ansprüche dann noch in einem anderen EU Land durchsetzen will, dem wünsche ich viel Erfolg.

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Die Gewährleistung drückt einfach nur den Anspruch des Kunden aus, dass ihm der Händler einwandfreie Ware verkauft (weshalb man sich in Gewährleistungsfragen auch an den Händler halten muss, nicht an den Hersteller). Wenn nach einem Jahr irgendein Teil abbricht, das bis dahin seine Aufgabe anstandslos erfüllt hat, kann das ein Garantiefall sein; ein Gewährleistungsfall ist es in der Regel nicht. Dazu müsste man schon nachweisen können, dass es beispielsweise schon ab Werk einen Haarriss gegeben hat, auch wenn der erst viele Monate später zum Bruch führte.

 

Wenn so etwas im ersten halben Jahr passiert, wird es oft ebenfalls kein echter Gewährleistungsfall sein, aber da in dieser Periode noch der Händler in der Beweispflicht ist und bei Gewährleistungsfragen immer derjenige schlechte Karten hat, der etwas beweisen muss, kann man trotzdem auf die Gewährleistung pochen und es darauf ankommen lassen. Die Herstellergarantie kann man so oder so in Anspruch nehmen.

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