fuji-man Geschrieben 22. Mai 2016 Share #1 Â Geschrieben 22. Mai 2016 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Habe gerade erfahren, dass man kein Stativ mehr in den Schlosspark Schwetzingen mitnehmen darf. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Anzeige Geschrieben 22. Mai 2016 Geschrieben 22. Mai 2016 Hallo fuji-man, schau mal hier kein Stativ mehr . Dort wird jeder fĂĽndig!
Gast chironer Geschrieben 22. Mai 2016 Share #2  Geschrieben 22. Mai 2016 Soweit ich weiß, gilt ähnliches schon lange in Potsdam Sans-Souci. http://www.ilex-recht.de/nachricht-im-detail/eigentumsrecht-fotogebuehren-fuer-schloss-sanssouci.html Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zwanzignullzwei Geschrieben 22. Mai 2016 Share #3  Geschrieben 22. Mai 2016 Soweit ich weiß, gilt ähnliches schon lange in Potsdam Sans-Souci.http://www.ilex-recht.de/nachricht-im-detail/eigentumsrecht-fotogebuehren-fuer-schloss-sanssouci.html  ... ein interessanter Artikel. Es könnte aber auch die Sorge vor Beschädigungen sein. Entweder wegen des Gestänges (ähnlich wie beim Selfie-Stick) oder wegen der plattgewalzten Umgebung um das Objekt der Begierde herum. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fu-Ji Non Geschrieben 26. Mai 2016 Share #4  Geschrieben 26. Mai 2016 Hier geht es doch nur um finanzielle Abzocke. Was richtet ein leichtes Titanstativ auf dem Rasen für Schäden an? Wieso spricht man jetzt plötzlich vom Urheberrecht? Wem gehört das Schloss eigentlich? Dem Land wohl am allerwenigsten, auch wenn sich das die Herrschaften einbilden. Habe hunderte Fotos vom Schloss-Sanssouci gemacht, und auch viel vom Schlosspark Schwetzingen. Hoffentlich muss ich jetzt die Bilder nicht "zurück entwickeln". Das Nächste ist dann, dass man nicht mehr mit Stativ im Wald fotografieren darf usw.usw. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Altländer Geschrieben 26. Mai 2016 Share #5  Geschrieben 26. Mai 2016 Das ist doch nicht mein Stativ, das ist mein Wanderstock  Gruß Wolfgang Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hbl55 Geschrieben 26. Mai 2016 Share #6  Geschrieben 26. Mai 2016 Ich denke ein Stativ erweckt den Anschein der "Professionalität" und nährt damit den Verdacht, derjenige könne die Bilder gewerblich nutzen und somit die Schlossverwaltung um den Verkauf von Postkarten u.ä. bringen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zwanzignullzwei Geschrieben 26. Mai 2016 Share #7  Geschrieben 26. Mai 2016 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Ich kann dazu nur das hier finden: http://www.schloss-schwetzingen.de/besucherinformation/hinweise/  Von Stativen steht da nichts und privat darf man fotografieren.   Ich denke, es wäre durchsichtiger gewesen, wenn der Themeneröffner etwas mehr Informationen gegeben hätte, auch zu seinen Beweggründen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fu-Ji Non Geschrieben 27. Mai 2016 Share #8 Â Geschrieben 27. Mai 2016 Ich kann dazu nur das hier finden: http://www.schloss-schwetzingen.de/besucherinformation/hinweise/ Â Von Stativen steht da nichts und privat darf man fotografieren. Â Genau so ist es. Steht auch in den Bedingungen so geschrieben: "In der Schlossanlage ist das Fotografieren nur im Schlossgarten fĂĽr private Zwecke gestattet." Das macht fĂĽr mich Sinn. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Uwe Richter Geschrieben 3. Juni 2016 Share #9 Â Geschrieben 3. Juni 2016 Es steht auch in der Regel nichts von "Stativ" .... Aber man wird mit einem Stativ eher vom Sicherheitsdienst angesprochen. In der Regel ist es so, wie hbl55 vermutet hat. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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