hbl55 Geschrieben 27. Mai 2016 Share #1 Geschrieben 27. Mai 2016 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Mal angenommen, ich hätte vielleicht in einer österreichischen Großstadt ein buntbemaltes und bepflanztes Bauwerk eines Künstlers fotografiert, der für diese Art Häuser bekannt ist. Und nun die, selbstverständlich rein hypothetische Frage, falls ich Fotos dieses Bauwerks hier posten würde, ob dann 1. dem Administrator und 2. mir kostenpflichtiger und rechtswirksamer Ärger mit geldgeilen Abmahnanwälten drohen könnte? Würdet ihr solche Bilder hier einstellen oder eher abraten? Andreas, wie stellst Du Dich dazu? Und ganz generell, woher kann ich wissen, wenn ich in Europa unterwegs bin, ob ein Bauwerk mit Urheberrechten behaftet ist oder nicht? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Anzeige Geschrieben 27. Mai 2016 Geschrieben 27. Mai 2016 Hallo hbl55, schau mal hier Posten von evtl. urheberrechtsbehafteten Motiven? . Dort wird jeder fündig!
MightyBo Geschrieben 27. Mai 2016 Share #2 Geschrieben 27. Mai 2016 In der Ct digitale Fotografie Ausgabe 2/12 steht dazu etwas. Dort wurd gesagt, dass in Deutschland der Paragraf 59 UrhG (Panoramafreiheit) dies regelt. Dort steht (wörtlich mach ich mal wegen Urheberverletzung nicht), dass Es unproblematisch ist, Gebäude von einen öffentlichen Standpunkt aus zu fotografieren. Dagegen ist es nicht erlaubt von Privatgrundstücken oder nicht öffentlicher Gebäude aus zu fotografieren wenn man von Eigentümer keine Genehmigung hat. Leider steht da nicht welche Gebäude betroffen sind und wie man die erkennt. Peter Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
uyuni Geschrieben 27. Mai 2016 Share #3 Geschrieben 27. Mai 2016 Ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt; https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit#Rechtslage_in_anderen_L.C3.A4ndern Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lefou Geschrieben 27. Mai 2016 Share #4 Geschrieben 27. Mai 2016 Sofern von einem öffentlichen Standpunkt aus aufgenommen, sollte es keine Probleme geben. https://de.wikipedia.org/wiki/Hundertwasserentscheidung Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hna Geschrieben 27. Mai 2016 Share #5 Geschrieben 27. Mai 2016 UrhG § 59 Werke an öffentlichen Plätzen (1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hbl55 Geschrieben 27. Mai 2016 Autor Share #6 Geschrieben 27. Mai 2016 Danke. Laut den von Euch zitierten Texten ist eine Veröffentlichung hier im Forum also unproblematisch. Sollte ich dennoch Post bekommen, lasse ich es Euch wissen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolf Geschrieben 27. Mai 2016 Share #7 Geschrieben 27. Mai 2016 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Mal angenommen, ich hätte vielleicht in einer österreichischen Großstadt ein buntbemaltes und bepflanztes Bauwerk eines Künstlers fotografiert, der für diese Art Häuser bekannt ist. Und nun die, selbstverständlich rein hypothetische Frage, falls ich Fotos dieses Bauwerks hier posten würde, ob dann 1. dem Administrator und 2. mir kostenpflichtiger und rechtswirksamer Ärger mit geldgeilen Abmahnanwälten drohen könnte? ...will keiner sehen - das hundertwasserhaus - von daher auch keine probleme mit dem urheberrecht! Was machen wir dann mit dem Fred "Sakrales" und ähnlichen, wo ja häufig Innenansichten gezeigt werden? ...beten? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nobby-H Geschrieben 27. Mai 2016 Share #8 Geschrieben 27. Mai 2016 Was Du alles von Anderen weißt!? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Uwe Richter Geschrieben 27. Mai 2016 Share #9 Geschrieben 27. Mai 2016 UrhG § 59 Werke an öffentlichen Plätzen (1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht. Was machen wir dann mit dem Fred "Sakrales" und ähnlichen, wo ja häufig Innenansichten gezeigt werden? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lefou Geschrieben 27. Mai 2016 Share #10 Geschrieben 27. Mai 2016 Was machen wir dann mit dem Fred "Sakrales" und ähnlichen, wo ja häufig Innenansichten gezeigt werden? Da halten wir uns an die Regel: "Wo kein Kläger, da kein Richter" Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Uwe Richter Geschrieben 27. Mai 2016 Share #11 Geschrieben 27. Mai 2016 Da halten wir uns an die Regel: "Wo kein Kläger, da kein Richter" Nee Nee ... Ich bleibe :D Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast chironer Geschrieben 27. Mai 2016 Share #12 Geschrieben 27. Mai 2016 Da halten wir uns an die Regel: "Wo kein Kläger, da kein Richter" Tja, die hat lustigerweise zwei Seiten :-) Eine Seite bist du. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lefou Geschrieben 27. Mai 2016 Share #13 Geschrieben 27. Mai 2016 Tja, die hat lustigerweise zwei Seiten :-) Eine Seite bist du. Ich bin "gelernter Ösi" (austrian native) und wir bekommen schon mit der Muttermilch eingetrichtert: "Regeln und Gesetze sind da um gebrochen oder zumindest frei interpretiert zu werden". Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zwanzignullzwei Geschrieben 27. Mai 2016 Share #14 Geschrieben 27. Mai 2016 Was machen wir dann mit dem Fred "Sakrales" und ähnlichen, wo ja häufig Innenansichten gezeigt werden? ... zunächst sind Kirchen frei zugänglich. Das Urheberrecht erlischt 75 Jahre nach dem Tod des künstlerischen Schöpfers. Jedoch sind die Kirche und deren Inventar ja im Besitz der Kirche und diese hat damit ein Hausrecht, kann also eigene Regeln aufstellen. Ebenfalls ist zu berücksichtigen, ob du die Fotos privat erstellst und veröffentlichst oder es sich um eine gewerbliche Nutzung handelt. Ist jetzt offtopic, aber du fragtest danach. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Uwe Richter Geschrieben 27. Mai 2016 Share #15 Geschrieben 27. Mai 2016 ... zunächst sind Kirchen frei zugänglich. Das Urheberrecht erlischt 75 Jahre nach dem Tod des künstlerischen Schöpfers. Jedoch sind die Kirche und deren Inventar ja im Besitz der Kirche und diese hat damit ein Hausrecht, kann also eigene regeln aufstellen. Ebenfalls ist zu berücksichtigen, ob du die Fotos privat erstellst und veröffentlichst oder es sich um eine gewerbliche Nutzung handelt. Ist jetzt offtopic, aber du fragtest danach. Ja, das ist mir schon klar, aber es ging ja um den Gesetzestext ... "Befugnisse erstrecken sich auf äußere Ansichten" Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zwanzignullzwei Geschrieben 27. Mai 2016 Share #16 Geschrieben 27. Mai 2016 Ja, das ist mir schon klar, aber es ging ja um den Gesetzestext ... "Befugnisse erstrecken sich auf äußere Ansichten" ... dann habe ich deine Frage nicht verstanden. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Uwe Richter Geschrieben 27. Mai 2016 Share #17 Geschrieben 27. Mai 2016 ... dann habe ich deine Frage nicht verstanden. Laut Gesetz ist halt die Außenaufnahme erlaubt, die Innenansicht aber erst einmal nicht. Wir haben hier aber deutlich mehr Innenansichten, als Außenaufnahmen. Somit wären doch hier ggf viele Bilder eher nicht erlaubt, wodurch sich der Kreis zum Eintrag #1 schließt. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mikado Geschrieben 27. Mai 2016 Share #18 Geschrieben 27. Mai 2016 Das ist ja doch ein immer wiederkehrendes Thema :-) Auch Marken und Geschmacksmuster sind geschützt, egal ob Lego, ICE, Porsche etc. dann gibt es noch das Atomium, die Schlösser und der beleuchtete Eiffelturm, selbst Zoobilder sind nicht immer erlaubt. Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen. Manchmal hole ich mir Genehmigungen, wie beim Grand Central in New York, aber das ist mir meist zu aufwendig. Viele Grüße Petra Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hbl55 Geschrieben 27. Mai 2016 Autor Share #19 Geschrieben 27. Mai 2016 Ich würde das nicht einfach auf die leichte Schulter nehmen. Und zwar weniger aus Angst vor den Rechtsinhabern sondern vor den zunehmend tätig werdenden "Abmahnanwälten", welche, da sie sonst wahrscheinlich keine Mandanten haben, den ganzen Tag das Netz durchforsten um solche Verstöße aufzudecken und anschließend ordentlich abzukassieren. Die Verletzung eines beim Markenregister in Alicante eingetragenen Namensrechtes hat Freunde von mir aus heiterem Himmel fast in die Insolvenz getrieben und letztendlich 35 TEUR gekostet. Das war zwar eine andere Größenordnung aber diese "Anwälte" verschicken auch schon Abmahnungen über EUR 1.000 wegen einer ungenügenden oder unzulässigen email-Signatur. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast chironer Geschrieben 27. Mai 2016 Share #20 Geschrieben 27. Mai 2016 ... aber diese "Anwälte" verschicken auch schon Abmahnungen über EUR 1.000 wegen einer ungenügenden oder unzulässigen email-Signatur. Ja, das I-Net hat einem ganzen Berufsstand eine lukrative Einnahmequelle beschert. Ich erinnere mich da gern an die Anwälte einer Betreiberin von Online-Kochbüchern... Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DeLuX Geschrieben 27. Mai 2016 Share #21 Geschrieben 27. Mai 2016 Nun ja, das sind aber zwei Paar Schuhe. Vor Verwendung eines Firmen- / Produkt-Namens sollte schon eine entsprechende Recherche stattfinden und auch dann kann nicht jeder beliebige Anwalt (ohne Mandat) Abmahnungen verschicken. In Deutschland sind "Abmahnanwälte" - nach meiner Kenntnis - bei den Gerichten ohnehin nicht gerne gesehen . Massenabmahnungen z.B. wg. Verstoßes gegen die Impressumspflicht etc. sind meines Wissens nicht mehr möglich. Ganz ähnlich dürfte es bei Urheberrechtsverletzungen sein, wenn der Anwalt ohne ordentlichen Auftrag handelt. In wessen Namen sollte er denn abmahnen bzw. klagen. Letztendlich kann diese Fragen aber nur ein Fachanwalt beantworten und selbst dann bist du längst nicht auf der sicheren Seite. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast chironer Geschrieben 27. Mai 2016 Share #22 Geschrieben 27. Mai 2016 In Deutschland sind "Abmahnanwälte" - nach meiner Kenntnis - bei den Gerichten ohnehin nicht gerne gesehen . Alles richtig. Dazu muss der Abgemahnte aber erst den Weg vor Gericht gehen, um dann entweder festzustellen, dass a: du Recht hast b: er an einen Richter geraten ist, der es anders sieht als du. Ich weiß: "vor Gericht und auf Hoher See bin ich in Gottes Hand" Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bluepixel Geschrieben 29. Mai 2016 Share #23 Geschrieben 29. Mai 2016 Mal angenommen, ich hätte vielleicht in einer österreichischen Großstadt ein buntbemaltes und bepflanztes Bauwerk eines Künstlers fotografiert, der für diese Art Häuser bekannt ist. Und nun die, selbstverständlich rein hypothetische Frage, falls ich Fotos dieses Bauwerks hier posten würde, ob dann 1. dem Administrator und 2. mir kostenpflichtiger und rechtswirksamer Ärger mit geldgeilen Abmahnanwälten drohen könnte? Würdet ihr solche Bilder hier einstellen oder eher abraten? Andreas, wie stellst Du Dich dazu? Und ganz generell, woher kann ich wissen, wenn ich in Europa unterwegs bin, ob ein Bauwerk mit Urheberrechten behaftet ist oder nicht? Ein Forum unterliegt hier in erster Linie den Bestimmungen des § 10 TMG. Daher gilt: Haftung erst ab Kenntnis. Die Juristen nennen das: "Haftungsprivileg". In der Praxis bedeutet das: wenn ein Forenuser hier ein Bild einstellt, wo ein geschütztes Bild oder ein UrhG-geschützter Gegenstand oder Kunstwerk zu sehen ist, dann muss der Forenbetreiber hiervon erst "in Kenntnis gesetzt" werden. Er haftet erst dann, wenn er nach "Inkenntnissetzung" nicht aktiv wird und nicht zeitnah die Rechtsverletzung beseitigt. Die Rechtsprechung zum Forenrecht regelt, dass der Forenbetreiber nicht eine 24/7 rund-um-die-Uhr Überwachungspflicht über das Forum hat und auch nicht selbst aktiv jedes Mal am Einzelfall nachforschen muss, ob etwa ein eingestelltes Bild irgendwelche Urheberrechte verletzen könnte. Das wäre unpraktikabel und unzumutbar. Der Inhaber eines Urheberrechts kann den Forenbetreiber auch durch einen Anwalt abmahnen lassen, aber: aufgrund des Haftungsprivilegs aus § 10 TMG muss der Forenbetreiber dann nicht die Kostennote des Anwalts bezahlen ("Abmahngebühren" meist in vierstelliger Höhe...) - jedenfalls wenn er zeitnah reagiert und editiert bzw. löscht. Viele abmahnenden Anwälte fügen ihren Schreiben eine Kostennote bei, diese darf aber der Forenbetreiber geflissentlich ignorieren. Der Forenbetreiber muss in der Regel auch nicht die vom Anwalt geforderte Unterlassungserklärung unterschreiben. Denn diese Erklärungen sind i.d.R. viel zu weit gefasst und verlangen Dinge, die der Forenbetreiber gar nicht leisten kann bzw. auch gar nicht leisten muss (Rund-um-die-Uhr-Überwachung, proaktive Prüfung etc.). Von daher ist von der Unterschrift unter so eine Erklärung auch dringend abzuraten, jedenfalls ohne Prüfung durch einen eigenen Anwalt. Wenn der Rechteinhaber daraufhin klagt, weil der Forenbetreiber nicht die Unterlassungserklärung abgegeben und nicht die Kostennote bezahlt hat, verliert der Rechteinhaber vor Gericht und zahlt alle Rechtskosten und Anwaltskosten - wenn der Forenbetreiber gelöscht hat. Erst bei Kenntnisnahme muss der Forenbetreiber entweder zeitnah löschen (i.d.R. so innerhalb eines Tages), oder aber er muss aktiv selbst den Fall prüfen und z.B. nachweisen können, dass der Abmahner seinerseits gar nicht die Rechte an dem Bild oder Gegenstand hat (auch solche Konstellationen gibt es...). Und noch etwas: für private Webseitenbetreiber, die auf ihrer eigenen Seite ausschließlich selbst eigene Inhalte einstellen, gilt die Haftungsprivilegierung nach § 10 TMG nicht, d.h. sie haften sofort. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Roswitz Geschrieben 15. Juni 2016 Share #24 Geschrieben 15. Juni 2016 Ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt; https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit#Rechtslage_in_anderen_L.C3.A4ndern Wie geht ihr denn mit Bildern aus Italien und Frankreich um? Bekanntes Beispiel ist ja die Veröffentlichung eines Bildes von dem beleuchteten Eiffelturm. Eine Suche bei Flickr bringt einige tausend Bilder - alle mit Sondergenehmigung? Wurde schon mal irgendeine Privatperson deswegen abgemahnt? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bluepixel Geschrieben 15. Juni 2016 Share #25 Geschrieben 15. Juni 2016 Eine Rechtsverfolgung von Urheberrechten innerhalb der EU ist zwar teilweise kompliziert (sehr schlecht in Spanien, dort ist die Justiz in diesen Sachen extrem langsam), aber durchaus möglich. Die Rechte für die Illumination des Eiffelturms liegen seit 1985 bei der Betreibergesellschaft SETE. Wer allerdings die Bilder ohne kommerzielle Absicht einstellt (was bei flickr regelmäßig der Fall sein dürfte), muss nicht mit einer kostenpflichtigen Abmahnung rechnen, sondern allenfalls kann es passieren, dass die SETE die Anbringung eines Copyright-Vermerks fordert: „copyright Tour Eiffel – illuminations Pierre Bideau“. Bei den tausenden Bildern verzichtet die SETE womöglich in vielen Fällen darauf. Bei kommerzieller Nutzung des Bilds könnte es allerdings teuer werden. Ansonsten unterfallen viele Fotos von Baudenkmälern der sogenannten Panoramafreiheit, wenn sie von öffentlichem Grund und ohne Hilfsmittel wie Leitern etc. gemacht wurden. Bzw. es gilt die Gemeinfreiheit, wenn der Erbauer seit mehr als 70 Jahren tot ist. Die Prüfung der Zulässigkeit am Einzelfall kann sehr kompliziert werden. Aber wie auch immer: der Forenbetreiber muss erst bei Kenntnisnahme prüfen und dann ggf. löschen. Wer jedoch selbst eine Webseite betreibt und dort Fotos einstellt, besonders mit kommerziellem Hintergrund, der sollte sich mit diesen Fragen schon etwas eingehender befassen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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