Gast X-Ercist Geschrieben 26. April 2017 Share #1 Geschrieben 26. April 2017 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Hallo zusammen! Weiss jemand hier, wie es sich bei einem Gebrauchtkauf mit der Garantie auf ein Fuji- Produkt verhält? Aktuell bin ich in Verhandlungen mit einem Verkäufer, der mir anbietet, eine Rechnungskopie von Amazon mit zu liefern. Vermutlich braucht er das Original in seiner Buchführung. Wäre die Kopie ausreichend, um Fuji gegenüber in der verbliebenen restlichen Zeit der 2 Jahre einen Anspruch zu haben? Oder bräuchte ich das Original? Oder gilt die Garantie gar nur für den Erstkäufer? Danke, Gruss X! Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Anzeige Geschrieben 26. April 2017 Geschrieben 26. April 2017 Hallo Gast X-Ercist, schau mal hier Garantie bei Gebrauchtkauf . Dort wird jeder fündig!
ISO Geschrieben 26. April 2017 Share #2 Geschrieben 26. April 2017 Ich hatte vor Jahren eine gebrauchte x100 gekauft, kurze Zeit später machte die Belichtungseinheit Ärger. Es gab keine Probleme mit dem Fuji-Service. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lefou Geschrieben 26. April 2017 Share #3 Geschrieben 26. April 2017 Ich würde das direkt bei Fuji nachfragen. Da bekommst du eine Antwort ohne wenn und aber. Und der Support ist nett und bemüht. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 26. April 2017 Share #4 Geschrieben 26. April 2017 Ich hatte auch schon einen Garantiefall an einer X-Pro1 mit Rechnungskopie vom Erstkäufer. Gab keinerlei Probleme ! Hab aber keine Ahnung, ob das Standard ist ... Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
X–E1 Geschrieben 26. April 2017 Share #5 Geschrieben 26. April 2017 Die gesetzliche Gewährleistung ist doch nicht personengebunden, sie gilt für das Produkt oder Dienstleistung. Eine Garantie hingegen ist eine freiwillige gebotene Verpflichtung, deren Einzelheiten und Bedingungen der Hersteller selber festlegen kann. Diese jedoch ist übertragbar. Der Verkäufer kann sehr wohl mit einem Zusatz oder einem kurzen Vermerk den Kaufvertrag ergänzen und die Abtretung der Garantie erklären, sofern die AGB Fujis dies nicht ausdrücklich verbieten. Meine Kleine (X-T10) macht ja auch gerade „Urlaub“ in England und nach einer Rechnung wurde gar nicht gefragt. Dennoch und um die Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, sendete ich einen Ausdruck der Rechnung mit im Päckchen nach Kleve. Jetzt frage ich gleich mal; wie lange gibt Fuji Garantie? 1 Jahr? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 26. April 2017 Share #6 Geschrieben 26. April 2017 1 Jahr Garantie gilt international und für Deutschland 2 Jahre. Gruß phoenix66 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Spätauslöser Geschrieben 26. April 2017 Share #7 Geschrieben 26. April 2017 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Da man ohnehin nur eine Rechnungskopie mitschickt merkt niemand wenn man die Kopie einer Kopie rein legt. Entscheidend ist das Kaufdatum das man so belegen kann. sent from Käfer @ 127km/h Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zum Xten Mal! Geschrieben 26. April 2017 Share #8 Geschrieben 26. April 2017 Hatte auch mal ne Gebrauchte mit Rechnungskopie zu Fuji geschickt. Gar kein Problem. So oder so schickst Du ja nicht die Original Rechnung mit - hatte ich noch nie gemacht. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast X-Ercist Geschrieben 26. April 2017 Share #9 Geschrieben 26. April 2017 Danke für Eure Beiträge! Ein Anruf bei Fuji (danke, le fou!) hat nun ergeben: Die Gewährleistung gilt auch für Gebrauchtware. Eine Rechnungskopie reicht. Fuji gewährleistet für deutsche Ware 24 Monate lang, für Ware aus anderen Ländern ist das unterschiedlich. Es kommt also nur auf das Herkunftsland an. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DeLuX Geschrieben 26. April 2017 Share #10 Geschrieben 26. April 2017 1 Jahr Garantie gilt international und für Deutschland 2 Jahre. Falsch! Garantie ist wie schon gesagt wurde eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann deshalb, auch in Bezug auf die Dauer, von diesem frei gestaltet werden. Richtig ist: Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers beträgt in Deutschland zwei Jahre. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
X–E1 Geschrieben 26. April 2017 Share #11 Geschrieben 26. April 2017 Falsch! Garantie ist wie schon gesagt wurde eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann deshalb, auch in Bezug auf die Dauer, von diesem frei gestaltet werden. Richtig ist: Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers beträgt in Deutschland zwei Jahre. Phoenix hat schon recht, Fuji gibt — ich schaute soeben noch mal nach — neben der ohnehin gütligen, gesetzlichen Gewährleistung noch diese 2-jährige Garantie. http://warranty.fujifilm-digital.com/register/terms/id/de Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zum Xten Mal! Geschrieben 26. April 2017 Share #12 Geschrieben 26. April 2017 Falsch! Garantie ist wie schon gesagt wurde eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann deshalb, auch in Bezug auf die Dauer, von diesem frei gestaltet werden. Richtig ist: Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers beträgt in Deutschland zwei Jahre. Und ganz richtig: Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers beträgt in Deutschland zwei Jahre bei Neugeräten. Bei gebrauchten Artikeln beträgt die gesetzliche Gewährleistungspflicht ein Jahr. Klugscheissermodus aus. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
X-dreamer Geschrieben 26. April 2017 Share #13 Geschrieben 26. April 2017 Wobei sich Garantie und Gewährleistung sehr unterscheiden! Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FxF.jad Geschrieben 26. April 2017 Share #14 Geschrieben 26. April 2017 Von Amazon bekomme ich schon lange keine (Original-) Rechnung mehr. Ich kann sie mir selbst von Ihrer Homepage ausdrucken. Das ist doch vergleichbar mit einer Kopie. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast X-Ercist Geschrieben 26. April 2017 Share #15 Geschrieben 26. April 2017 Und ganz richtig: Die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers beträgt in Deutschland zwei Jahre bei Neugeräten. Bei gebrauchten Artikeln beträgt die gesetzliche Gewährleistungspflicht ein Jahr. Klugscheissermodus aus. Ein weiterer Aspekt. Der aber nicht die 24 Monate berührt, die Fuji gewährleistet. Das bedeutet nur, dass sich ein Händler nach Ablauf der 12 Monate nicht mehr um das Gebrauchtgerät kümmern muss. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zum Xten Mal! Geschrieben 26. April 2017 Share #16 Geschrieben 26. April 2017 Ein weiterer Aspekt. Der aber nicht die 24 Monate berührt, die Fuji gewährleistet. Das bedeutet nur, dass sich ein Händler nach Ablauf der 12 Monate nicht mehr um das Gebrauchtgerät kümmern muss. Nochmal Klugscheißermodus: Fujifilm "gewährleistet" nicht, sondern "garantiert" 24 Monate. Fürs Gewährleisten ist der Händler zuständig. Wobei sich Garantie und Gewährleistung sehr unterscheiden! Hab ich was anderes behauptet? Ich habe nur noch etwas genauer die Gewährleistung ausgeführt. Der geneigte Leser kann sich ja den Unterschied zwischen Hersteller-Garantie und Händler-Gewährleistung ausführlich im Netz ergoogeln. Das muss ja jetzt hier nicht wieder über 10 Seiten ausgebreitet werden..... Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Altglas-Fan Geschrieben 26. April 2017 Share #17 Geschrieben 26. April 2017 Gewährleistung gilt aber im Gegensatz zur Garantie nur unter den Vertragspartnern des Kaufs und ist somit nicht übertragbar. Auch für Gebrauchtwaren gilt eine zweijährige Gewährleistung, diese kann aber vom Verkäufer im Gegensatz zur Neuware eingeschränkt werden. Und man sollte auch den Beweislastumkehr nach den ersten sechs Monaten nicht unterschätzen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
X-dreamer Geschrieben 26. April 2017 Share #18 Geschrieben 26. April 2017 Hab ich was anderes behauptet? Ich habe nur noch etwas genauer die Gewährleistung ausgeführt. Der geneigte Leser kann sich ja den Unterschied zwischen Hersteller-Garantie und Händler-Gewährleistung ausführlich im Netz ergoogeln. Das muss ja jetzt hier nicht wieder über 10 Seiten ausgebreitet werden..... Musst ja nicht gleich jeden Beitrag auf Dich beziehen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
michmarq Geschrieben 26. April 2017 Share #19 Geschrieben 26. April 2017 Uff! Mon-oh-man, jetzt habt Ihr mich geschafft, ich bin vollkommen fertig, mir verschwimmt grade alles vor dem Bildschirm! Gewährleistung, Garantie, 1 Jahr, 2 Jahre! By the way, mir egal! Ich liebe meine Fuji(s) und wenn mal was defekt ist, und in Relation zum Alter bezahlbar ist, wird es repariert, sollte dann Das ganze nichts kosten (warum auch immer), juhu (!),- um so besser! Ich will ja schließlich weiter fotografieren! Wir haben das tollste ( ) Hobby der Welt, man gibt für allen möglichen Schei...... viel Geld aus, und dann hätte ich im Fall der Fälle auch das Geld dafür. Deshalb bin ich ganz entspannt was so etwas betrifft,- wenn Murphys Gesetz zuschlägt is'es eben so! In diesem Sinne: Entspanntes Bilder machen und gut Licht! Michel Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
der_molch Geschrieben 26. April 2017 Share #20 Geschrieben 26. April 2017 ... man kann sich abschließend einigen: Fuji repariert innerhalb 24 Monate nach belegtem Kaufdatum kulant und freundlich ( zur Not mit Austauschkamera ). Punkt Man muß jetzt hier nicht wieder so einen Terz aus dem Thema machen ! Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
X–E1 Geschrieben 26. April 2017 Share #21 Geschrieben 26. April 2017 ... man kann sich abschließend einigen: Fuji repariert innerhalb 24 Monate nach belegtem Kaufdatum kulant und freundlich ( zur Not mit Austauschkamera ). Punkt Man muß jetzt hier nicht wieder so einen Terz aus dem Thema machen ! Also meine alte X-E1 hätte man auch noch nach knapp 44 Monaten kulant und freundlich repariert, nur kostet es mich dann Geld. @X-Ercists: Bitte doch den Verkäufer, die Ansprüche (die restliche Garantiezeit) an dich abzutreten. Das Bedarf allerdings noch Fujis schriftlicher Zustimmung. Siehe bitte Punkt 5.2 5. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung und Abtretungsverbot 5.1 Das Recht des Kunden, gegen unsere Forderungen aufzurechnen, ist ausgeschlossen, soweit diese Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt worden sind. Entsprechendes gilt für Zurückbehaltungsrechte, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder die Aufrechnung etwaiger Gegenansprüche unseres Vertragspartners ist ausgeschlossen, soweit diese Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt worden sind. 5.2 Ansprüche des Kunden dürfen ohne schriftliche Zustimmung von FUJIFILM nicht an Dritte abgetreten werden. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
X-dreamer Geschrieben 26. April 2017 Share #22 Geschrieben 26. April 2017 Man muß jetzt hier nicht wieder so einen Terz aus dem Thema machen ! laut Duden steht "Terz machen" umgangssprachlich für "sich laut beschweren" bzw. "Krawall machen". Ich kann das hier im thread aber nicht erkennen. Eine Unsicherheit in Bezug auf die Begrifflichkeit von Garantie und Gewährleistung aber schon. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast X-Ercist Geschrieben 26. April 2017 Share #23 Geschrieben 26. April 2017 @X-Ercists: Bitte doch den Verkäufer, die Ansprüche (die restliche Garantiezeit) an dich abzutreten. Das Bedarf allerdings noch Fujis schriftlicher Zustimmung. Das ist laut der Dame in Fuji´s Service nicht notwendig. Sie kam mir nicht mit juristischen Spitzfindigkeiten, sondern mit der klaren Ansage dass ab Kaufdatum innerhalb von 24 Monaten kostenlos repariert wird. Und das reicht mir, wenn ich das nicht glauben darf, wem denn dann!? Dass der Fall ein anderer ist, wenn ich die Kamera selber beschädige, ist ja wohl klar, mir zumindest. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
X–E1 Geschrieben 26. April 2017 Share #24 Geschrieben 26. April 2017 Klasse, dass Fujis Service so unkompliziert reagiert. Alles Gute dann mit der für dich neuen Kamera. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast 22944 Geschrieben 27. April 2017 Share #25 Geschrieben 27. April 2017 Hallo Nochmal zum Thema Gewährleistung . Eine Gewährleistung ist keine Garantie , sondern nur die Gewährleistung das der Gegenstand ohne Fehler verkauft wurde . Z.B. Eine Schraube hat ein schlampig verlegtes Kabel in der Kamera beschädigt und sie fällt nach drei Monaten aus , klarer Fall von Gewährleistung . Eine Schraube bricht nach drei Monaten , keine Gewährleistung wen der Abzugsmoment eingehalten wurde . Wichtig , die Beweislast liegt bei den ersten sechs Monaten beim Verkäufer und die restlichen 18 Monate beim Käufer . Deswegen wird in der regel auch alles in den ersten sechs Monaten gemacht , weil man ja von außen nicht sehen kann was defekt ist und der Händler es über die Garantie des Herstellers abwickeln kann . Bei Hersteller Garantien von nur sechs Monaten ist es dann in der Wirklichkeit schon interessanter . Nachzuweisen das ein Fehler schon beim Verkauf da war , aber noch verdeckt war ist gar nicht mal so einfach . Und da das der Händler in diesen Fall selber bezahlen muss wird er auf einen Nachweis des Kunden bestehen und das muss der Kunde erst mal vorstrecken ( Gutachter ) . Bei Gebrauchtwaren gilt das gleiche . Nur da kann der Verkäufer die Gewährleistung auf 12 Monate beschränken . Gruß Oli Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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