Jump to content

Cashback Aktion T2 und Objektive /


teww

Empfohlene Beiträge

Für alle, denen hier alles so sonnenklar vorkommt: Ihr wisst schon, dass es im Falle des Falles im Vertragsrecht auf juristisch absolut saubere Formulierungen ankommen kann? Denkt doch nur einmal an die Ausschlußklausel für Garantiehaftung bei privaten Verkäufen. Wenn's da hart auf hart her geht hilft Euch nicht "Privatverkauf. Keine Garantie". Ich selber bin kein Jurist, hab' aber einiges mitbekommen...

 

Gruß

Uli

 

 

... ich verstehe den Einwand nicht, wie ist das jetzt zu verstehen? Bitte erkläre mir das.

 

Wer muss „juristisch absolut sauber Formulieren“ – ich, als Antragsteller oder Fuji? Als Antragsteller habe ich da gar keine Möglichkeiten, fülle ich doch lediglich ein Formular aus.

 

Und Fuji hat seine Hausaufgaben gemacht:

„12. Wenn ein Antrag abgelehnt wird, weil die Bedingungen der Aktion nicht erfüllt wurden, so ist die Entscheidung des Veranstalters endgültig. FUJIFILM behält sich das Recht vor, die Aktion jederzeit und ohne Vorankündigung zurückzuziehen, zu ändern oder zu beenden. 

(…)

15. FUJIFILM behält sich das Recht vor, diese Aktion jederzeit für ungültig zu erklären und die Bedingungen und Bestimmungen zu dieser Aktion zu ändern.“

Quelle

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...