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DSGVO & Street-Fotografie


Gast

Empfohlene BeitrÀge

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Hier ging es auch ausschließlich um die Aufzeichnung. Die Veröffentlichung ist natĂŒrlich nach wie vor nicht gestattet.

 

Eben und genau darauf wollte ich hinweisen.

Das Gericht begrĂŒndet die ZulĂ€ssigkeit der Aufzeichnung ja mit einem Argument, fĂŒr das diejenigen unter uns, die regelmĂ€ĂŸig Personen ungefragt fotografieren, genauso regelmĂ€ĂŸig heftige PrĂŒgel beziehen.

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Völlig unabhĂ€ngig von der Fotografie ist dieses Urteil fĂŒr mich persönlich ein eher zwiespĂ€ltiges Thema.

 

Es sagt nichts anderes aus, als dass man illegal erworbene Beweismittel in Gerichtsverhandlungen einbringen kann und diese dann auch bei der Urteilsfindung berĂŒcksichtigt werden.

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So wie dieses Urteil in der Presse kolportiert wird, scheint Rechthaberei vor Persönlichkeitsschutz zu gehen. Diese BegrĂŒndung brauche ich fĂŒr mein fotografisches Tun nicht.

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So wie dieses Urteil in der Presse kolportiert wird, scheint Rechthaberei vor Persönlichkeitsschutz zu gehen.

 

Es geht doch nicht um Rechthaberei.

 

Wenn dir jemand einen wirtschaftlichen oder gar einen gesundheitlichen Schaden zugefĂŒgt hat und ein solches Beweismittel die einzige Möglichkeit ist, die Schuldfrage zu klĂ€ren, dann wirst du dankbar sein, wenn ein Gericht dieses Beweismittel anerkennt.

 

Datenschutz darf nicht das höchste Rechtsgut sein, sonst werden womöglich StraftĂ€ter geschĂŒtzt und die Opfer der Rechtlosigkeit ausgeliefert.

Denn, es gibt ja nicht nur harmlose VerkehrsunfÀlle.

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Diese BegrĂŒndung ist fĂŒr mich ein ernstzunehmender Fingerzeig, wie die Entscheidungen in FĂ€llen von DSGVO vs. KUG/Fotorecht ausfallen könnten.

Soweit ich das mitbekommen habe, ging es dabei allerdings vor allem um die ZulĂ€ssigkeit als Beweismittel ĂŒberhaupt. Datenschutzrechtliche Bestimmungen waren erst mal außen vor. Man kann also aufgrund der Aufnahmen im Schadenersatzprozess Recht bekommen und trotzdem eine Strafanzeige wegen Verletzung des Datenschutzes fangen.

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"Es werden nur VorgĂ€nge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet, die grundsĂ€tzlich fĂŒr jedermann wahrnehmbar sind", argumentiert das Gericht.

Im selben Richterspruch wurde darauf verwiesen, dass es auch in der Öffentlichkeit ein Recht auf Privatheit gibt.

Nur mal so als Nachtrag.

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Wie immer, mĂŒssen die verschiedenen fallspezifischen Rechte untereinander abgewogen werden. Das ist sehr komplex und sehr vom Einzelfall und von der EinschĂ€tzung der Richter abhĂ€ngig. Bei einem Ă€hnlichen Fall kann das genau anders herum ausgehen. Insofern muss einem bewußt sein, dass man sich bei der Straßen/Peoplefotografie oft im Grenzbereich bewegt. Ich glaube die Meisten hier sind sich dem auch bewußt.

 

Peter

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Man kann also aufgrund der Aufnahmen im Schadenersatzprozess Recht bekommen und trotzdem eine Strafanzeige wegen Verletzung des Datenschutzes fangen.

 

Darauf hat auch der baden-wĂŒrttembergische Datenschutzbeauftragte in einer Stellungnahme zu diesem Urteil hingewiesen.

Ist auch klar, ein Freibrief ist dieses Urteil nicht und wie chironer schon andeutete, auch in der Öffentlichkeit muss es ein gewisses Maß an Privatheit geben.

Ich denke, da sind wir uns einig.

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Meine Meinung zum Thema Street und Veröffentlichung ist denen, die meine BeitrÀge lesen, ja hinlÀnglich bekannt.

Hier mal ein Beispiel, was mich in meiner Einstellung bestÀrkt.

 

Wie sehen denn die Foristi die Aussage zum Bild?

...

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Meine Meinung zum Thema Street und Veröffentlichung ist denen, die meine BeitrÀge lesen, ja hinlÀnglich bekannt.

Hier mal ein Beispiel, was mich in meiner Einstellung bestÀrkt.

 

Wie sehen denn die Foristi die Aussage zum Bild?

 

 

Meinst du jetzt die Aussage von Lenz Moser iVm dem Bild von Catweezle oder die Bildaussage des Bildes von Lenz Moser?

 

Falls Variante 1 gemeint ist, die halte ich fĂŒr einen flotten/dummen Spruch dem ich keinerlei Bedeutung beimessen wĂŒrde (selbst wenn ich GemĂŒsehĂ€ndler wĂ€re).

 

Catweezle bin ich dankbar fĂŒr das Zeigen dieser tollen Aufnahme.

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Meinst du jetzt die Aussage von Lenz Moser iVm dem Bild von Catweezle oder die Bildaussage des Bildes von Lenz Moser?

Ja, ist letztlich von mir missverstÀndlich dargestellt.

Ich meine die Aussage zum Bild.

Nicht sein Bild.

 

Falls Variante 1 gemeint ist, die halte ich fĂŒr einen flotten/dummen Spruch dem ich keinerlei Bedeutung beimessen wĂŒrde (selbst wenn ich GemĂŒsehĂ€ndler wĂ€re).

o.k.
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Durch Zufall bin ich auf diese Antwort aus dem Bundesministerium des Innern gestoßen:

 

https://www.slashcam.de/news/single/DS-GVO--Rechtslage-fuer-Filmer-und-Fotografen-laut--14354.html

 

und dann gleich auch noch das:

 

https://dsgvo.expert/

 

 

Wer noch mehr Hintergrundseiten sucht, kann dsgvo eingeben und wird mehr als fĂŒndig.

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  • 3 months later...

Falls es jemanden nach Ostwestfalen treibt - im Marta Museum in Herford findet am 14./15. September 2018 ein Symposium zum Thema:

Wem gehören die Bilder ─ Wege aus dem Streit um das Urheberrecht

Die Teilnahme ist kostenlos, wird durch das Land NRW gefördert. Das Programm ist recht interessant, das Marta selber schon mal einen Besuch wert. Man kann sich auch nur fĂŒr einen Tag anmelden.

Gruss Ralf

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  • 2 weeks later...

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