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Die Fotografie ist frei!


MelleMel

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Das VfgH Judikat war schon so zu erwarten. Ich gehe sogar soweit zu behaupten, dass das den Legisten durchaus klar war, als in der GewO der Pressefotograf als Freies Gewerbe mit dem Automatismus verankert wurde, dass dann nach 3 Jahren der uneingeschränkte Berufsfotograf angemeldet werden kann. Das war das legistische Placebo, um dem Widerstand der Berufsfotografen gegen eine Öffnung des Berufszuganges pro forma nachzugeben.

 

Ach ja, nur der Form halber: DEr Berufszugang ist frei, das Gewerbe muss aber bei Ausübung selbstverständlich angemeldet werden, mit allen Pflichten drumherum.

 

Interessant bleibt in diesem Zusammenhang die Frage nach der Präjudiziellen Wirkung des Erkenntnisses für andere reglementierte Gewerbe, wie z.B. jenes der Floristen.

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Das VfgH Judikat war schon so zu erwarten. Ich gehe sogar soweit zu behaupten, dass das den Legisten durchaus klar war, als in der GewO der Pressefotograf als Freies Gewerbe mit dem Automatismus verankert wurde, dass dann nach 3 Jahren der uneingeschränkte Berufsfotograf angemeldet werden kann. Das war das legistische Placebo, um dem Widerstand der Berufsfotografen gegen eine Öffnung des Berufszuganges pro forma nachzugeben.

 

Ach ja, nur der Form halber: DEr Berufszugang ist frei, das Gewerbe muss aber bei Ausübung selbstverständlich angemeldet werden, mit allen Pflichten drumherum.

 

Interessant bleibt in diesem Zusammenhang die Frage nach der Präjudiziellen Wirkung des Erkenntnisses für andere reglementierte Gewerbe, wie z.B. jenes der Floristen.

 

Für Sätze, wie den letzten, liebe ich die deutsche Sprache!

:)

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