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Objektivkauf in USA / Fuji Rabatt Aktion


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Es liegt wohl an den Objektiven. Das 35er ging gestern durch, das 55-200, nicht mit dem gleichen Hinweis, der hier schon gepostet wurde. Schade...

 

Ich habe das Objektiv in Canada bestellt. Bei henrys.com fĂĽr 530 CAD inkl. Versand :)

Mal sehen, wieviel Zoll ich zahlen darf.

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Ich habe gestern Abend bei amazon.com noch ein 35er bestellen können, ist auch schon unterwegs. Die passende Kamera habe ich kurz vorher hier im Forum gekauft ;.) (vielen Dank an Ronka, sehr netter Kontakt und schnelle Abwicklung!)

 

Im Vorfeld hatte ich auch mal ein Kit im Einkaufskorb und bin dabei auch an der Meldung gescheitert, dass nicht an meine Adresse geschickt werden kann. Ich dachte es liegt am Kit oder am Warenwert, allerdings passt das ja nicht mit den weiter oben beschriebenen Fällen zusammen. Eigenartig :confused:

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So,um die Geschichte rund zu machen : das Objekt der Begierde ist gerade eingetroffen, 7 Tage nach der Bestellung ,immerhin 10(!) Tage vor dem avisierten Liefertermin.

Im ĂĽbrigen ist diese endverbraucherfreundliche Quelle wohl von "interessierten Kreisen " versiegelt worden.

 

Michael

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Hm, also da würde ich mir keine Sorgen machen. Ich kann mir rechtlich gesehen nicht vorstellen, wie Fuji das unterbinden sollte. Amazon.us gegenüber könnten sie halt gedroht haben, sie von der Rabattaktion auszuschließen, okay, dann macht Amazon das "freiwillig", aber über den Zoll haben sie denke ich keine Kontrolle, zumal das ja keine verbotene Ware oder so ist.

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Hier ein paar Links dazu:

 

EuGH verbietet Reimporte von Markenartikeln - Nachrichten DIE WELT - DIE WELT

 

Abmahnung, Markenrechtsverletzung, Import, Grenzbeschlagnahme, Produktpiraterie

 

Grenzbeschlagnahme

 

Zum Schutz Ihrer Marken haben Markenhersteller gemäß der einschlägigen EU-Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 die Möglichkeit, die Grenzbeschlagnahme verdächtiger Waren bei der zuständigen Zollbehörde zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die jeweiligen Markenhersteller den begründeten Verdacht haben, dass schutzrechtsverletzende Waren aus dem EU-Ausland importiert werden. Die Zollbehörde kontrolliert daraufhin sowohl die Ein- als auch die Ausfuhr von Waren. Stellt die Zollbehörde nunmehr einen verdächtigen Artikel sicher, erfolgt eine entsprechende Mitteilung unter Weitergabe der Anschrift des Empfängers der entsprechenden Ware an den jeweiligen Markeninhaber. Diese Information nutzten die Markeninhaber zumeist, zivilrechtliche Ansprüche im Wege der Abmahnung gegen den Importeur der Ware zu verfolgen. Solche Abmahnungen zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass sie aufgrund der in Markensachen bestehenden hohen Streitwerte mit erheblichen Anwaltskosten verbunden sind, die gleichzeitig mit der Abmahnung eingefordert werden.

 

Internetrecht - abmahnung-parallelimport

 

Abmahner war ein groĂźer, weltweit bekannter Elektronik-Konzern. Der Abgemahnte betrieb einen Internetshop und hatte ein Originalprodukt dieses Elektronik-Konzerns aus den USA bezogen und in Deutschland angeboten. Der Elektronik-Konzern lieĂź daraufhin eine Abmahnung aussprechen, die sich nicht nur auf den Grauimport bezog:

 

Die Sammlung möglicher Rechtsverstöße war umfangreich:

 

1. Wesentlicher Punkt war der Umstand, dass ein Markenprodukt im Europäischen Wirtschaftsraum angeboten wurde, das ohne Zustimmung des Markeninhabers erstmalig im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht wurde.

 

2. GerĂĽgt wurde ferner, dass die Wort-Bildmarke des Herstellers zu Werbezwecken genutzt wurde.

 

3. Dem aus den USA importierten Produkt war keine deutsche Bedienungsanleitung beigefĂĽgt, insbesondere fehlten Sicherheitshinweise in deutscher Sprache.

 

4. Keine gute Alternative des Shopbetreibers war es, die Bedienungsanleitung von der Homepage des Herstellers (in Englisch) zu kopieren und vervielfältigt beizufügen. Dies stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, die ebenfalls gerügt wurde.

 

5. Ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung war der Umstand, dass Produktfotos und Beschreibungen von der Herstellerseite ĂĽbernommen wurden.

 

6. Es fehlte des Weiteren der ausdrĂĽckliche Hinweis, dass fĂĽr das Produkt keine gĂĽltige Herstellergarantie in Deutschland besteht, die Kunden des Markenherstellers ĂĽblicherweise in Deutschland erhalten, wenn es sich um ein markenrechtlich einwandfreies Produkt handelt.

 

7. Gerügt wurde des weiteren der Umstand, dass ein Hinweis fehlte, dass keine deutsche Bedienungsanleitung beigefügt worden war (der Händler hatte ja die englische von der Internetseite kopiert und beigefügt).

 

8. Dem Produkt fehlte natĂĽrlich auch dieAnmeldung nach Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) bei der Stiftung EAR.

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Dabei geht es aber um Wiederverkäufer, nicht um Endkunden.

 

Irrelevant. Amazon, Henry etc. sind Wiederverkäufer. Fuji kann beim dt. Zoll die Blockade von Markenartikeln beantragen, die von diesen Wiederkäufern nach Deutschland exportiert werden. Fuji wird den Endkunden sicherlich nicht abmahnen, wozu auch. Hauptsache, er kann die billige Kamera, das billige Aspirin oder das billige Benzin nicht aus dem Ausland importieren.

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Irrelevant. Amazon, Henry etc. sind Wiederverkäufer. Fuji kann beim dt. Zoll die Blockade von Markenartikeln beantragen, die von diesen Wiederkäufern nach Deutschland exportiert werden.

 

Ja aber bitte erst nach dem 3.3.! :-)

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Rico, der Vergleich mit der Abmahnung hinkt.

 

Amazon.com macht ja keinen Import sondern einen Export. Auch der Zoll kann nichts machen, sofern das Objektiv technisch und - viel wichtiger - von den Zertifizierungen identisch ist. Davon ist auszugehen, da Fuji sonst ein logistisches Problem bekommen würde. Dann wird die Ware nicht erstmals in den Geltungsraum der EU gebracht und somit ist es ein ganz normaler Privatimport einer auch hier erhältlichen Ware.

 

Das einzige, was Fuji machen kann (und wahrscheinlich auch gemacht hat), ist auf Amazon Druck auszuĂĽben, keine Auslandsbestellungen zuzulassen.

 

Bei solchen Aktionen innerhalb der EU wĂĽrde sich Fuji ĂĽbrigens die Finger verbrennen, wenn sie solch einen Export nach Deutschland verhindern wĂĽrde...

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mal so zur Info, erst war mein ama.com account wg RĂĽckfrage bei meinem Kreditkatenanbieter on hold. Jetzt gehts wieder, aber siehe da, meine Bestellung 27mm ist gecancelled. Neu bestellen sagt mir Amazon geht nicht an die angegebene Adresse.

 

:mad::mad:

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Die sind doch NICHT doof bei Fuji!

Wenn die Verkäufe für einen bestimmten Markt (z.B. USA) angekurbelt werden sollen, dann wollen die Herren doch nicht, dass Ihr "Geiz iss GEIL"-Kunde aus Deutschland die Sachen kauft.

Und das mit Recht, nach meinem Empfinden.

Falls der Markt in den USA völlig zusammenbricht, und Fuji dort noch höhere Verluste einfährt, dann wird es bei und noch teurer,....bevor es nix mehr gibt.

Ich gönne es jedem, den Weg über ein anderes Land, oder Aktionen zu wählen. Wer sparen kann, o.k., aber daraus darf kein Anspruch entstehen.

 

Ich wĂĽrde bei solchen Aktionen Cash-Back versuchen (wie in Deutschland), aber die Ami's sind ja zu bequem....

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