wolfgang53 Geschrieben 5. September 2014 Share #1 Geschrieben 5. September 2014 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Hallo, mein Name ist Wolfgang,ich bin hier neu und habe eine Frage zur Bedienungsanleitung der X-T1.Vor einer Stunde ist meine neue X-T1 gekommen,leider mußte ich feststellen,daß nur eine Bedienungsanleitung in englischer Sprache dabei lag.Ist das normal?Also ich hätte gern eine Anleitung,die ich auch verstehe.Ich habe zwar eine deutsche Anleitung aus dem Internet geladen,doch hätte ich gern eine,die ich immer dabei habe,zumindest solange,bis ich die Kamera beherrsche. vielen Dank! Gruß Wolfgang Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Anzeige Geschrieben 5. September 2014 Geschrieben 5. September 2014 Hallo wolfgang53, schau mal hier Deutsche Bedienungsanleitung . Dort wird jeder fündig!
Too-Saxy Geschrieben 5. September 2014 Share #2 Geschrieben 5. September 2014 Hallo Wolfgang! Hier ist sie: http://www.fujifilm.com/support/digital_cameras/manuals/pdf/index/x/fujifilm_xt1_manual_de.pdf Ich habe sie mir auch zusätzlich noch auf mein iPad geladen ....! Sehr Praktisch! Martin Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tabbycat Geschrieben 5. September 2014 Share #3 Geschrieben 5. September 2014 .Ich habe zwar eine deutsche Anleitung aus dem Internet geladen,doch hätte ich gern eine,die ich immer dabei habe,zumindest solange,bis ich die Kamera beherrsche. mfg tc Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RagingSonic Geschrieben 5. September 2014 Share #4 Geschrieben 5. September 2014 Hallo Martin, wie Wolfgang schon schrob: ...Ich habe zwar eine deutsche Anleitung aus dem Internet geladen,doch hätte ich gern eine,die ich immer dabei habe,zumindest solange,bis ich die Kamera beherrsche. der DL bringt also nicht allzuviel. Kann nur empfehlen das PDF in nem Copyshop drucken und binden zu lassen. Bei eBay gibt's grad keine zu kaufen - und drucken lassen is sicher billiger.Normalerweise sollte ne deutsche dabei sein, wenn sie in D gekauft wurde - ansonsten vielleicht Grauimport? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mjh Geschrieben 5. September 2014 Share #5 Geschrieben 5. September 2014 Bei Kameras für den deutschen Markt sollte ein deutsches Handbuch beiliegen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang53 Geschrieben 5. September 2014 Autor Share #6 Geschrieben 5. September 2014 Hallo, Grauimport?? Ich habe jetzt mal den Weg zurück verfolgt,den DPD in der Sendungsverfolgung anzeigt,so kommt die Kamera aus Oldbury GB.Obwohl ich die Kamera bei einem deutschen Internetversender bestellt habe (wexcameras.de).Ja,was mache ich denn nun,zurückschicken? Gruß Wolfgang Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tabbycat Geschrieben 5. September 2014 Share #7 Geschrieben 5. September 2014 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Wexcameras.de ist aber nicht wirklich "deutsch". Wenn du mit deutschen Geschäfts- und Garantiebedingungen bestellt hast würde ich einfach mal anschreiben und eine BDA nachfordern. Ansonsten halt rückabwickeln. mfg tc Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RagingSonic Geschrieben 5. September 2014 Share #8 Geschrieben 5. September 2014 Musst Du wissen... wenn die Kamera funktioniert, keine Schäden aufweist und du mit einem selbstgedruckten Handbuch leben kannst... Wenn Du im Vergleich zu einem deutschen Fachgeschäft viel gespart hast ist es eben auch eine Abwägung inwiefern Du mit einem Garantiefall rechnest - Herstellersupport gewährt Fuji Weltweit für ein Jahr... in Deutschland gilt aber 2 jährige Gewährleistung durch den Händler... wurde schon mal hier diskutiert:https://www.fuji-x-forum.de/topic/17473-fuji-garantie-bei-eu-kauf/ Nach §9 Abs.2 seiner Geschäftsbedingungen verpflichtet sich WEX allerdings auch zu 2 Jahren (Auch wenn sie in GB im Handelsregister eingetragen sind und wohl nur eine Dependance in Hamburg haben)...also isses für den Garantiefall egal ob die Kamera aus GB zu Dir geschickt wurde!? Würde mir ein Handbuch drucken und nicht mehr drüber nachdenken... geh raus und freu Dich an Deiner Kamera! Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hbl55 Geschrieben 5. September 2014 Share #9 Geschrieben 5. September 2014 Gebt ihm doch auf eine einfache Frage ( er will offensichtlich die originale Anleitung zum Mitnehmen) eine einfache Antwort. Einfach bei Fuji in Kleve anrufen, Original-Bedienungsanleitung schicken die Dir innerhalb eines Tages per Nachnahme (gesamt EUR 14,95) Und Fuji Kleve fragt nicht danach, wo Du die Kamera gekauft hast und warum Du sie dort gekauft hast. mfg Hans Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RagingSonic Geschrieben 5. September 2014 Share #10 Geschrieben 5. September 2014 Gebt ihm doch auf eine einfache Frage ( er will offensichtlich die originale Anleitung zum Mitnehmen) eine einfache Antwort. Da biste eben nicht auf dem Laufenden, der TO wollte zuletzt gerne wissen was er jetzt tun soll - zurückschicken, behalten... Und für 15€ kannste dir das Ding im Copyshop wahrscheinlich zweimal drucken und binden lassen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mjh Geschrieben 5. September 2014 Share #11 Geschrieben 5. September 2014 Die Gewährleistungpflicht durch den Händler liegt EU-weit bei zwei Jahren, wobei einem das nach dem ersten halben Jahr wegen der Beweislastumkehr nur noch wenig nützt. Außerdem deckt die Gewährleistung nur Schäden ab, die schon beim Kauf vorhanden waren. Die Garantie des Herstellers (die insgesamt wertvoller als die Gewährleistung durch den Händler ist) hängt davon ab, ob es sich um eine Kamera für den deutschen oder einen anderen Markt handelt; für Kameras für den deutschen Markt gilt eine Garantiezeit von zwei Jahren, während es bei Kameras für den britischen Markt meines Wissens nur ein Jahr ist. Ein englisches Handbuch ist daher auch ein Hinweis auf eine reduzierte Garantiezeit. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wolfgang53 Geschrieben 5. September 2014 Autor Share #12 Geschrieben 5. September 2014 Hallo, also wenn das stimmt,was @mjh schreibt,bleibt mir ja nur die Rücksendung der Kamera.Eine reduzierte Garantiezeit auf ein Jahr,werde ich natürlich nicht akzeptieren.Ich werde den Versender kontaktieren,falls er das bestätigt,geht sie zurück. Gruß Wolfgang Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tabbycat Geschrieben 5. September 2014 Share #13 Geschrieben 5. September 2014 Gebt ihm doch auf eine einfache Frage ( er will offensichtlich die originale Anleitung zum Mitnehmen) eine einfache Antwort. Einfach bei Fuji in Kleve anrufen, Original-Bedienungsanleitung schicken die Dir innerhalb eines Tages per Nachnahme (gesamt EUR 14,95) Er wollte ganz sicher nicht wissen wo er eine BDA kaufen kann. Das würde ich persönlich auch gar nicht einsehen, wer mit deutscher Domain an deutsche Kunden verkauft sollte sich entweder an deutsche Gesetze halten oder eventuelle Abweichungen minutiös kommunizieren. Und hierzulande hat er nun mal Anspruch auf eine deutschsprachige BDA und 2 Jahre Gewährleistung. Solche Geschäftspraktiken sollte man nicht auch noch aus eigener Tasche mitfinanzieren. mfg tc Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
margunov Geschrieben 5. September 2014 Share #14 Geschrieben 5. September 2014 Er wollte ganz sicher nicht wissen wo er eine BDA kaufen kann. Das würde ich persönlich auch gar nicht einsehen, wer mit deutscher Domain an deutsche Kunden verkauft sollte sich entweder an deutsche Gesetze halten oder eventuelle Abweichungen minutiös kommunizieren. Und hierzulande hat er nun mal Anspruch auf eine deutschsprachige BDA und 2 Jahre Gewährleistung. Solche Geschäftspraktiken sollte man nicht auch noch aus eigener Tasche mitfinanzieren. mfg tc Welches deutsches Gesetz schreibt dir denn eine gedruckte deutsche BDA zu? Die zwei Jahre Gewährleistung bekommt er ja, siehe die Geschäftsbedingungen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tabbycat Geschrieben 5. September 2014 Share #15 Geschrieben 5. September 2014 So allgemein sicher nicht. Aber da sie laut Hersteller offiziell zum Lieferumfang gehört kann ich auch eine verlangen die lesbar ist. mfg tc Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Damien Geschrieben 5. September 2014 Share #16 Geschrieben 5. September 2014 Auch wenn ich mich jetzt wieder mal unbeliebt mache - aber wozu braucht man für eine Kamera, die sich bis auf ein paar Kleinigkeiten selbsterklärt, eine BDA immer dabei? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
margunov Geschrieben 5. September 2014 Share #17 Geschrieben 5. September 2014 So allgemein sicher nicht. Aber da sie laut Hersteller offiziell zum Lieferumfang gehört kann ich auch eine verlangen die lesbar ist. mfg tc Es ist doch eine Gedruckte dabei! Auch laut Hersteller hast du kein Anspruch auf Eine in deiner Sprache. Hallo, lieber Besucher! Als Forumsmitglied (kostet nix) würdest du hier ein Bild sehen… Einfach hier registrieren – Wir freuen uns immer über neue Mitglieder! Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mjh Geschrieben 5. September 2014 Share #18 Geschrieben 5. September 2014 Und, wie gesagt: Das eine Jahr Garantie mehr kann man sich nicht ausdrucken. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Zum Xten Mal! Geschrieben 5. September 2014 Share #19 Geschrieben 5. September 2014 Die Gewährleistungpflicht durch den Händler liegt EU-weit bei zwei Jahren, wobei einem das nach dem ersten halben Jahr wegen der Beweislastumkehr nur noch wenig nützt. Außerdem deckt die Gewährleistung nur Schäden ab, die schon beim Kauf vorhanden waren. Die Garantie des Herstellers (die insgesamt wertvoller als die Gewährleistung durch den Händler ist) hängt davon ab, ob es sich um eine Kamera für den deutschen oder einen anderen Markt handelt; für Kameras für den deutschen Markt gilt eine Garantiezeit von zwei Jahren, während es bei Kameras für den britischen Markt meines Wissens nur ein Jahr ist. Ein englisches Handbuch ist daher auch ein Hinweis auf eine reduzierte Garantiezeit. Endlich mal einer, der den Begriff "Gewährleistung" absolut richtig beschreibt. Die 2 Jahre sind Augenwischerei. Nach einem halben Jahr nachzuweisen, dass die Kamera schon beim Kauf einen bestimmten Mangel hatte, ist so gut wie unmöglich. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tabbycat Geschrieben 5. September 2014 Share #20 Geschrieben 5. September 2014 Es ist doch eine Gedruckte dabei! Auch laut Hersteller hast du kein Anspruch auf Eine in deiner Sprache. Du meinst also diese zugesicherte Leistung ist letztlich in ihrer Nutzbarkeit nicht im Rahmen der Nacherfüllung einklagbar? Und wenn sie nun auf japanisch wäre? Oder wenn die FW nicht multilingual wäre und ich bekäme eine Kamera die nur russisch "kann"? Kein Anspruch auf eine Kamera in meiner Sprache? Sorry, sehe ich anders. Wäre in jedem Fall ein Wandlungsgrund. mfg tc Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
margunov Geschrieben 5. September 2014 Share #21 Geschrieben 5. September 2014 Du meinst also diese zugesicherte Leistung ist letztlich in ihrer Nutzbarkeit nicht im Rahmen der Nacherfüllung einklagbar? Und wenn sie nun auf japanisch wäre? Oder wenn die FW nicht multilingual wäre und ich bekäme eine Kamera die nur russisch "kann"? Kein Anspruch auf eine Kamera in meiner Sprache? Sorry, sehe ich anders. Wäre in jedem Fall ein Wandlungsgrund. mfg tc Auf welcher Grundlage wäre es einklagbar? Du fängst an Birnen mit Äpfeln zu vergleichen. Es ging nicht um die Kamera, sondern um die BDA. Und hier garantiert dir weder der Hersteller, noch der Händler und auch nicht der Gesetzgeber eine Gedruckte in deiner Sprache! Zudem besteht immer noch die Möglichkeit der digitalen Version. Wenn ich flysurfer richtig verstanden hab, werden künftigen X-Kameras auch keine gedruckten BDAs bzw. Software in CD-Form beigefügt. Nu kannst aber aufhören, auf ein Recht zu pochen, welches dir einfach nicht zusteht. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tabbycat Geschrieben 5. September 2014 Share #22 Geschrieben 5. September 2014 Nu kannst aber aufhören, auf ein Recht zu pochen, welches dir einfach nicht zusteht. Sorry, aber wir könnten genauso beide aufhören auf unser Rechtsverständnis zu pochen und ich sehe desweiteren keineswegs dargelegt wieso dem nicht so wäre! Wie gesagt: BDA ist Lieferumfang bei der X-T1 und NATÜRLICH steht mir da eine BDA zu mit der ich was anfangen kann. Äpfel oder Birnen: Das Beispiel soll einfach nur zeigen, dass die Sprachversion bei einem Produkt eben nicht egal ist. Die BDA gehört hier aber zum Produkt. mfg tc Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mjh Geschrieben 5. September 2014 Share #23 Geschrieben 5. September 2014 Nach aktueller Rechtsprechung gäbe es in diesem Fall ziemlich sicher einen Anspruch auf eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache, den man gegebenenfalls einklagen könnte. Der Händler müsste schon ausdrücklich darauf hinweisen, dass keine deutsche Bedienungsanleitung beiliegt. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
margunov Geschrieben 5. September 2014 Share #24 Geschrieben 5. September 2014 Sorry, aber wir könnten genauso beide aufhören auf unser Rechtsverständnis zu pochen und ich sehe desweiteren keineswegs dargelegt wieso dem nicht so wäre! Ganz einfach, wenn es dir von Keinem der Parteien explizit zugesichert wird, dann hast du auch kein Rechtsanspruch. Und wenn es nur in Mandarin wäre, so müsstest Du damit vorlieb nehmen. Entschuldige, aber die These " hierzulande hat er nunmal Anspruch auf eine deutsche BDA" aufgestellt, dann bitte sei so nett und belege. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tabbycat Geschrieben 5. September 2014 Share #25 Geschrieben 5. September 2014 Der Händler müsste schon ausdrücklich darauf hinweisen, dass keine deutsche Bedienungsanleitung beiliegt. Mist, einen Haken gibt es doch immer: Im Lieferumfang enthaltenes Zubehör: Li-ion Akku NP-W126, Akku-Ladegerät BC-W126, Blitzgerät für Zubehörschuh EF-X8, Schultergurt, Gehäusedeckel, Schutzkappe, Blitzschuh Abdeckung, CD-ROM, Betriebsanweisung (evtl. nur auf Englisch) mfg tc Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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