uyuni Geschrieben 4. Oktober 2014 Share #1 Geschrieben 4. Oktober 2014 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Ein geplantes Projekt mit Bezug zur Geschichte des 20. Jahrhunderts, dessen Veröffentlichung letztlich nicht bei allen "Mitbürgern" auf vorbehaltlose Gegenliebe stoßen dürfte: Dass Rechtsberatung ohne persönliche formale Qualifikation und ohne Auftrag rechtlich mindestens problematisch ist, weiß ich. Gleichwohl kommen in diesem Forum vielleicht doch persönliche Erfahrung und Expertise (Stichworte: Gemeinfreiheit, Panoramafreiheit, Persönlichkeitsrechte..) zusammen. Deshalb die Frage (ausdrücklich nicht nach juristischem Rat, sondern nur nach der eigenen Meinung): Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind maßgeblich für die Publikation von Fotos mit personenbezogenen Grabinschriften? Darf ich solche Fotos im Internet oder an anderer Stelle ohne Zustimmung des/der Verstorbenen oder seiner/ihrer Rechtsnachfolger/Angehörigen veröffentlichen? Falls ja, gelten zeitliche Fristen, ähnlich wie im Urheberrecht? Falls nein, welche Sanktionen sind möglich? Habe schon gegoogelt; das Thema schein ein wenig unübersichtlich (zumindest in meiner Wahrnehmung). Vielen Dank für Eure Antworten Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Anzeige Geschrieben 4. Oktober 2014 Geschrieben 4. Oktober 2014 Hallo uyuni, schau mal hier Aus (noch nicht) gegebenem Anlass: Bilder von Grabinschriften/Symbolen mit Personenbezug . Dort wird jeder fündig!
mjh Geschrieben 4. Oktober 2014 Share #2 Geschrieben 4. Oktober 2014 Intuitiv würde ich ja sagen, dass die Grabsteininschrift das ist, was man selbst oder die Hinterbliebenen der Welt – aller Welt – mitteilen möchten, was gegen irgendwelche Restriktionen spräche, aber im Zweifelsfall würde ich mich an die Friedhofsverwaltung wenden. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
uyuni Geschrieben 4. Oktober 2014 Autor Share #3 Geschrieben 4. Oktober 2014 Intuitiv würde ich ja sagen, dass die Grabsteininschrift das ist, was man selbst oder die Hinterbliebenen der Welt – aller Welt – mitteilen möchten, was gegen irgendwelche Restriktionen spräche, aber im Zweifelsfall würde ich mich an die Friedhofsverwaltung wenden. Danke, mjh, für Deine Antwort. Leider würde genau die "Verwaltung" dieser speziellen "Friedhöfe" das Problem darstellen... Es geht um "Ahnenstätten" verflossener und noch aktiver Nazis mitten in Deutschland. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Elmar Geschrieben 4. Oktober 2014 Share #4 Geschrieben 4. Oktober 2014 Intuitiv würde ich ja sagen, dass die Grabsteininschrift das ist, was man selbst oder die Hinterbliebenen der Welt – aller Welt – mitteilen möchten, was gegen irgendwelche Restriktionen spräche, aber im Zweifelsfall würde ich mich an die Friedhofsverwaltung wenden. In Bezug auf Friedhofsverwaltungen würde ich halb im Scherz und eher mit weinendem Auge sagen:Lieber nicht. Ublicherweise bekommt man es mit dem Apparat "Kirchengemeinde" zu tun. Da ist der Grabstein schon verwittert ehe eine Antwort kommt. Gottes Mühlen mahlen langsam aber gründlich. Ich würde es fotografieren. Teilweise muss ich das dienstlich auch tun, nur dass die Gräber oft schon etwas älter sind. Aber da ist die Frage, ab wann es in Ordnung ist. Vielleicht wenn die Verstorbene 100 Jahre tot ist. 200? 20? 2 Wochen? Wo zieht man eine Grenze? Persönlich habe ich eine Grenze in mir, die ich emotional nur schwer über schreiten könnte und das betrifft Kindergrabstätten. Sonst gehe ich mit Michaels Intuition d'accord. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
uyuni Geschrieben 4. Oktober 2014 Autor Share #5 Geschrieben 4. Oktober 2014 Ich würde es fotografieren.... Aber da ist die Frage, ab wann es in Ordnung ist. Vielleicht wenn die Verstorbene 100 Jahre tot ist. 200? 20? 2 Wochen? Wo zieht man eine Grenze Danke Elmar, ad 1: Habe ich schon! ad 2: Genau! Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast User 9036 Geschrieben 4. Oktober 2014 Share #6 Geschrieben 4. Oktober 2014 Nur als Hinweis: die meisten (treibe mich viel auf den Höfen herum, bis jetzt stand es eigentlich in jeder Satzung) Friedhöfe wollen bei einer gewerblichen Nutzung der Aufnahmen gefragt werden, erteilen dann eine Erlaubnis (oder eben nicht...). Aus deinem Post geht nicht hervor ob es gewerblich wird. Grüße! Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mjh Geschrieben 4. Oktober 2014 Share #7 Geschrieben 4. Oktober 2014 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Nebenbeibemerkt: Ich bin ja in dem Alter, in dem man schon mal über den eigenen Grabstein nachdenkt, und ich habe da auch schon ein paar Ideen. Wenn es – und bis dahin mag es gerne noch viel Zeit sein – denn so weit ist, möchte mein Grabstein gerne fotografiert und breit publiziert sein. Ihr könnt Euch auf diesen Beitrag berufen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alma Geschrieben 4. Oktober 2014 Share #8 Geschrieben 4. Oktober 2014 Wenn es um "Nazis" geht, dann mach es! Alma Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JB-030 Geschrieben 5. Oktober 2014 Share #9 Geschrieben 5. Oktober 2014 Danke, mjh, für Deine Antwort. Leider würde genau die "Verwaltung" dieser speziellen "Friedhöfe" das Problem darstellen... Es geht um "Ahnenstätten" verflossener und noch aktiver Nazis mitten in Deutschland. Aha, diese Totenruhestätten meinst du. Eventuell liegen die ja auf Privatgelände bzw. Vereinsgelände. Ob die Inhaber des Hausrechts das Fotografieren dann gestatten? Und erst recht die Veröffentlichung der Fotos? Hängt vom ganz konkreten Einzelfall ab. Ein mit der politischen Thematik vertrauter RA wird hier weiterhelfen können. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
uyuni Geschrieben 5. Oktober 2014 Autor Share #10 Geschrieben 5. Oktober 2014 Ein mit der politischen Thematik vertrauter RA wird hier weiterhelfen können. Hast recht, ist immer Vereinsgelände. Gefragt habe ich wohlweislich gar nicht erst. Die Antwort wäre wohl unschwer vorhersagbar gewesen... Andererseits weiß ich nicht wirklich, ob derjenige, der das Hausrecht ausübt, automatisch auch das Persönlichkeitsrecht der Bestatteten "verwaltet". Das mit der anwaltlichen Beratung habe ich mir schon gedacht bzw. befürchtet (vgl. Eingangsposting). Muss ich wohl machen; das Projekt ist mir wichtig. Trotzdem an dieser Stelle allen erst einmal recht herzlichen Dank für ihre Meinungen, Hinweise und Gedanken! Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tabbycat Geschrieben 5. Oktober 2014 Share #11 Geschrieben 5. Oktober 2014 Andererseits weiß ich nicht wirklich, ob derjenige, der das Hausrecht ausübt, automatisch auch das Persönlichkeitsrecht der Bestatteten "verwaltet". Wohl eher nicht. Ärgerlicherweise könnte ja aber beides unabhängig voneinander eine Rolle spielen. Wobei: Wenn du zur Erlangung der Bilder keinen Landfriedensbruch begangen hast ist eine Unterlassungsklage (bzgl. der Veröffentlichung) wohl das Übelste was da kommen könnte. mfg tc Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
scholle Geschrieben 5. Oktober 2014 Share #12 Geschrieben 5. Oktober 2014 Ich denke auch, dass das postmortale Persönlichkeitsrecht vom Hausrecht des Vereins völlig unabhängig ist. Auch sehe ich das Persönlichkeitsrecht vorliegend nicht als verletzt an, da die Beteiligten ja gerade diese Äußerung auf dem Grabstein in die Welt setzen wollten. Insofern handelt es sich lediglich um eine Dokumentation und keine herabwürdigende Äußerung über den verstorbenen Nazi. Es wäre m.E. lediglich dann problematisch, wenn das Fotografieren/Veröffentlichen vom Haustechtsinhaber verboten ist (Friedhofssatzung etc. prüfen). Aber zur Sicherheit würde ich da auch nochmal nen RA drüber schauen lassen, der explizit davon Ahnung hat. Kostet bei ner ersten Beratung nicht die Welt. Vorher würde ich aber die Frage der Friedhofssatzungen etc. klären, damit dir die Beratung auch was bringt. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mjh Geschrieben 5. Oktober 2014 Share #13 Geschrieben 5. Oktober 2014 Nun, wenn man nicht von öffentlichem Grund aus fotografiert, greift das Panoramarecht nicht und man muss sich an den Grundstückseigentümer wenden. Was man dann dort fotografieren will, ob Blümchen oder Grabsteine, spielt erst einmal keine Rolle. Mit Genehmigung darf man, ohne Genehmigung nicht. Nun gibt es natürlich Fälle wie beispielsweise Aufnahmen, die die unakzeptablen Zustände in der Massentierhaltung dokumentieren und die sicherlich ohne Genehmigung des Bauern entstanden sind. In der Praxis kann es einen Unterschied machen, ob man irgendeinen Missstand oder ein Verbrechen dokumentiert, oder ob man einfach die eigene Neugier oder die anderer befriedigt. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Christian Reinhardt Geschrieben 6. Oktober 2014 Share #14 Geschrieben 6. Oktober 2014 http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild Schadet sicher nicht das mal durchgelesen zu haben. Insbesondere der 1.Absatz zur deutschen Rechtslage und ihrer Entstehung. §22 hat für Verstorbene im übrigen eine 10 Jahresfrist. Wichtig scheint mir aber hier auch die Freiheit der Kunst ... Also ohne Rechtsanwalt schwierig. Das größere Problem bei deinem Vorhaben dürfte aber das Hausrecht des Grundstückeiigentümers sein. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Harlem Geschrieben 6. Oktober 2014 Share #15 Geschrieben 6. Oktober 2014 Mal ein Beispiel aus der Praxis: Hamburg-Ohlsdorf ist mit ca. 235.000 Grabstellen der größte Parkfriedhof der Welt. Ich zitiere aus der Homepage: "Sie können auf dem Friedhof gerne ohne weitere Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung zu privaten Zwecken fotografieren. Bitte stören Sie dabei jedoch keine Trauerzüge oder andere Gäste;" H PS: Die Hamburger Bestattungsverordnung zur Ausführung des Hamburger Bestattungsgesetzes sieht kein Fotografierverbot vor. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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