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Standard Fuji XF 56mm 1.2 - Kleber / Riß / Klappern ?


bifi25

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Hallo zusammen,

ich benötige zu meinem gerade gebraucht (neuwertig erscheinendem 56er) gekauftem Objektiv Meinungen...

1. Klappern beim Fokussieren

Ich meine hier nicht das allgemein bekannte Blendenrasseln, beim hin und her klappert es was im Objektiv. Als würde beim Verschieben der Linsen etwas anstoßen. Klackert, klappert immer wieder wenn man. Deutlich zu hören wenn dann der Fokuspunkt gefunden wird, klack, eingeloggt!?

2. Riss, Kleber in einer der Linsen

In manchen Winkeln sieht man es nicht, in anderen deutlich. Ist das Kleber oder ein Riss?


Ich bitte um eine Info...


Christian

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Hallo Christian,

 

hast du es schon mal mit einem anderen XF Objektiv verglichen? Ich kann bei meinem 56er kein wesentlich anderes Geräusch feststellen. Zum Ende des Fokussiervorgangs gibt es ein leicht sirrendes Geräusch, welches dann abrupt endet.

 

Zu 2. - sind das eventuell nur Lichtreflexe vom Fenster? 

 

Viele Grüße,

Dieter

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Lichtreflexe schließe ich aus, definitiv. Die Linse hat aber auch keine Macken, null, so dass man einen Stoß vermuten müsste.

 

Das klackern kommt, wenn die Linsen hin und her bewegt werden und dann der Fokus "gelogged" wird... Meine nicht die Blende, sie surrt ganz leicht...Ich meine die Bewegung der Linsen zwischen nah und fern beim Versuch den Fokus zu justieren!

 

Es ist gebraucht gekauft, hat aber Garantie, so dass ich egtl. diese in Anspruch nehmen könnte!?

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Wenn es sich um einen Glasschaden nach fehlerhafter Bedienung (grober Vorsatz/was auch immer) handeln sollte, bist Du mMn. in Sachen Garantie wahrscheinlich etwas auf Kulanz angewiesen. Stichwort Service.

 

Wenn Du keine Fehler bei den Belichtungen bekommst könntest Du die Kröte auch schlucken und mit dem Ding weiter fotografieren.

 

Für mich siehts aus wie ein Glasschaden nach Objektivwechsel (ohne Deckel in Fototasche o.ä. geworfen/Sturz auf Boden...). Ich würde es auch tauschen wollen - privat hin oder her. Schade drum.

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Wenn es sich um einen Glasschaden nach fehlerhafter Bedienung (grober Vorsatz/was auch immer) handeln sollte, bist Du mMn. in Sachen Garantie wahrscheinlich etwas auf Kulanz angewiesen. Stichwort Service.

 

Wenn Du keine Fehler bei den Belichtungen bekommst könntest Du die Kröte auch schlucken und mit dem Ding weiter fotografieren.

 

Für mich siehts aus wie ein Glasschaden nach Objektivwechsel (ohne Deckel in Fototasche o.ä. geworfen/Sturz auf Boden...). Ich würde es auch tauschen wollen - privat hin oder her. Schade drum.

Die Macke ist im Linsensystem, das Objektiv selber ist drumherum inkl. Geli makellos...

Es ist ein eBay Kauf, wobei zugesichert wurde, es sei neuwertig.  Auch zwischen Privatleuten gibt es ja Haftung, die Frage ist, ob es lohnt, sowas rechtlich zu verfolgen, evtl. würde es Fuji ja per Garantie lösen, da alles makellos ist...

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Gast chironer

..., evtl. würde es Fuji ja per Garantie lösen, da alles makellos ist...

Du kannst noch etwas orakeln, oder das Ding da hinschicken.

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Typisch Ebäh! Ich würde Screenshoots des Gesprächsverlaufs/Beschreibung etc. machen und dann ab damit zum RA. Hoffe nur das die Rechtschutzversicherung einspringt. Ich denke auch, dem wird die Fototasche oä herunter geknallt sein. Neuwertig sieht nicht so aus! Ich hoffe das so jemand niemals hier herum turnt. Wobei ich niemand die Schuld zuweisen möchte. Mein Rechtsempfinden jedenfalls sagt, muß er zurück nehmen. Ich wünsche viel Glück, berichte uns ggf.

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Nach einen Versandschaden sieht mir das nicht aus. Das ist ein Mangel der nicht beschrieben wurde wenn als neuwertig angegeben ohne weitere Angaben auf Mängel.

 

In diesen Fall sehe ich das so das ein Recht auf Rückgabe besteht. 

 

Das Fujifilm das auf Garantie repariert kann ich mir nicht vorstellen.

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Hast Du mit Paypal gezahlt und kannst den Käuferschutz in Anspruch nehmen? Ich persönlich hätte keine Lust mich damit rumzuärgern und es über Fuji zu versuchen, wenn es sich um einen vom Verkäufer nicht beschriebenen Mangel handelt.

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Hi,

 

Du kannst den Fall auf der Paypal-Seite melden. Genau dafür gibt es ja den Käuferschutz. Wenn das wirklich eine Beschädigung ist (für mich sieht das eher nach der Reflektion einer Schreibtischlampe aus, aber das kann natürlich täuschen), hat das Objektiv nicht die zugesicherte Eigenschaft "neuwertig".

 

Paypal wird dann vier Wochen Zeit einräumen und auch den Käufer anschreiben, um eine Klärung zu erreichen. Gelingt das nicht, bekommst Du das Geld zurück, Paypal wird es sich vom Verkäufer zurückholen. Ich hatte das einmal, es hat problemlos funktioniert, allerdings insgesamt gut 6 Wochen gedauert.

 

Das "Klacken" beim Start und Stop der Fokussierung hatte ich auch mal bei einem Objektiv, es hat aber die Funktion in keiner Weise beeinträchtigt. Wenn aber, wie vielleicht bei Dir, wirklich ein Teil der Linse abgeplatzt ist, liegt natürlich eine erhebliche mechanische Belastung nahe, wie der Fall des Objektivs. Einen Transportschaden (und somit eine Haftung des Paketdienstleisters) würde ich eher ausschliessen, da ein solcher Schaden immer auch am Karton versichtlich sein müsste - und den hätte man beim Entgegennehmen des Pakets reklamieren müssen.

 

Grüße und viel Erfolg bei der Abwicklung

Matthias

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Ja, bezahlt ist es über Paypal, wie das mit dem Käuferschutz geht, keine Ahnung!?

 

Ruf da einfach mal an (vorher online einloggen). Die sind nett, hilfsbereit und sehr daran interessiert, dass Ihr Produkt vertrauenswürdig bleibt. 

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Also ich war auch mal der festen Überzeugung, dass ein Objektiv einen Glasschaden hat, aber es war nur eine hartnäckige Reflexion, die schwer zu verdecken war.

 

Die Gegenlichtblende mal drauf machen und draußen im Schatten ohne störende Lichtquellen mal drauf schauen?

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Paypal / eBay Käuferschutz ist da Gold wert.

 

Du kannst bei eBay ein entsprechendes Ticket aufmachen (Verkäufer ist ja schon kontaktiert) und den Vermutlichen Schaden dem Käufer "offiziell" ankündigen.

 

Hatte ich letztens mal bei einem Notebook, bei dem die Tastaturbeleuchtung defekt war. Der Verkäufer hat mir versichert, dass es ihm nicht aufgefallen sei, weil er sie nicht nutzt - mir ist das Feature als Nachteule aber wichtig. Habe ihm dann via Käuferschutz erstmal einen Abzug von 200€ geblockt und nach Absprache mit ihm zur Reparatur auf Garantie bei ASUS eingeschickt - auf die Gefahr hin, dass die das ablehnen.

Asus war da aber sehr kulant, hat das Problem (und gleich noch ein paar Schönheitfehler) schnell gelöst - dann konnte ich die volle Paypal Zahlung frei geben.

 

-> Der Verkäufer kann sich bei Käuferschutz nicht quer stellen. Du blockst quasi einen angemessenen Teil (Reparaturkosten) seiner Auszahlung. Wichtig wäre hier natürlich, dass du versucht hast mit ihm "im Guten" Kontakt aufzunehmen (über eBay protokolliert) und ihm das Vorgehen erklärst/entscheiden lässt. Also Rückabwicklung oder Reparatur auf sein Kostenrisiko.

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