Jump to content

Es wird immer doller - EU verbietet Facebook-Fotos vor Gebäuden


Udo aus Moabit

Empfohlene Beiträge

  • Antworten 103
  • Created
  • Letzte Antwort

(…)

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? 1

 

 

Du bestätigst also die Aussage von Michael: Es gibt keine Interessen von Rechteinhabern zu verteidigen. Was soll also der Mist?2

 

mfg tc

 

 

Was hat die GEMA damit zu tun? Hier geht es um Fotos von Bauwerken, nicht um Kopien von Songs. (…)1

 

(…)

 

 

Eben. Aber in Frankreich soll es das geben? Die populäreren Architekturbüros arbeiten doch weltweit; meiden sie Deutschland, Großbritannien oder Spanien? Wenn man sich zum Verteidiger der Künstler aufschwingt, sollte man doch wenigstens wissen, ob sich diese überhaupt in ihren Rechten verletzt sehen.3

 

 

1:

(…) Zum anderen habe ich kein Geld für Wegelagerer übrig, weder pauschal noch individuell.

Nun, wer so vollmundig gegen diese Wegelagerei wettert, von dem erwarte ich, dass er das auch konsequent durchzieht. Sonst ist es nur gut gebrüllt.

 

2: Ich finde den Begriff „Mist“ wenig sachlich und verbitte ihn mir daher. Ich hatte lediglich den Eindruck, dass mjh den den Absatz überlesen hatte. Aber schön, dass du ihm beispringst.

 

3. Und hier bestätigt sich der Eindruck des nicht gründlichen Lesens: in Spanien und Frankreich werden Abgaben erhoben, in Deutschland und Großbritannien nicht.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Und warum glaubst du das zu dürfen? Ich muss meine Meinung nicht davon abhängig machen ob DU sie für sachlich hältst. 

 

mfg tc

 

.. ich respektiere deine Meinung, auch wenn ich sie nicht teile. Du teilst meine Meinung nicht, aber respektierst sie auch nicht; nur darum geht es. Die Meinung eines Anderen (in diesem Falle meine) als „Mist“ zu titulieren ist unsachlich und dagegen habe ich selbstverständlich etwas einzuwenden und deswegen verbitte ich es mir.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Werbung (verschwindet nach Registrierung)

 Die Meinung eines Anderen (in diesem Falle meine) als „Mist“ zu titulieren ist unsachlich und dagegen habe ich selbstverständlich etwas einzuwenden und deswegen verbitte ich es mir.

 

Ich habe nicht deine Meinung als Mist tituliert, wie kommst du darauf? 

 

mfg tc

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

(…)

Du bestätigst also die Aussage von Michael: Es gibt keine Interessen von Rechteinhabern zu verteidigen. Was soll also der Mist?1

 

(…)

Ich habe nicht deine Meinung als Mist tituliert, wie kommst du darauf? 

 

(…)

 

… dann magst du deine Äußerung (1) zum Verständnis erklären.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

2) … aber bitte berücksichtige dabei, ich zitiere: (…) Der Bericht des Rechtsausschusses verlangt nicht, dass die Mitgliedsstaaten ihre bestehenden Vorschriften ändern. (…) „Im Übrigen hat das EU-Parlament keine Gesetzgebungskompetenz.  Gesetze initiieren kann nur die EU-Kommission und die interessiert sich für das Thema nicht.“

 

Das Ganze ist aber ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem europäischen Urheberrecht. Und das hätte dann auch für die einzelnen Staaten bindenen Charakter. Insofern ist es schon wichtig, jetzt auf dem Weg zu einem solchen neuen Recht die einzelnen Teile, die in einfließen sollen, genau zu betrachten und rechtzeitig darauf achten, dass nicht solche Kröten, wie es die Einschränkung der Panoramafreiheit ist, sich später im neuen Urheberrechtsgesetz verstecken. Wenn das nämlich erst einmal geschnürt ist, wird es politisch viel schwerer, einzelne Teile noch abzuändern oder ganz zu streichen. Wer also behauptet, dass es sich doch um gar keine Gesetzesinitiative handele, will mMn damit bewusst beschwichtigen und Nebelkerzen werfen.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Die Frage nach Quellen ist ja generell auch durchaus berechtigt. Ich hatte es gerade auf n-tv gesehen und konnte das im Beitrag schlecht verlinken. Allerdings sind alle nachgeschobenen Links allein von der ersten Seite der Googlesuche, wirklich alle Leitmedien haben Beiträge dazu. Insofern ist hoffentlich mein, vielleicht etwas frotzeliges, "Quasi überall" besser einzuordnen...

 

mfg tc

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

 

§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen (1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht. (2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.

 

Bleibend befinden... Bedeutet das dass sobald ich weis dass sie abgerissen werden oder baufällig sind darf ich auch in Deutschland nicht mehr fotografieren? Darf ich Abrissarbeiten fotografieren? Denn dann ist ja das Nichtbleibende offensichtlich. 

Darf ein Blinder ohne Netzhaut, aber mit an den Sehnerven verdrahteten Fotosensoren, sich Kunstwerke ansehen?  Auf dem Netzhaut-Ersatz wird ja eine temporäre Kopie erstellt?

Ein bischen mehr europäische Rechtssicherheit wäre schön gewesen. Ich hatte deshalb auf eine klärende Debatte im Parlament gehofft.   :(

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Bleibend befinden... Bedeutet das dass sobald ich weis dass sie abgerissen werden oder baufällig sind darf ich auch hin Deutschland nicht mehr fotografieren? Darf ich Abrissarbeiten fotografieren?

 

Jedes Gebäude befindet sich an sich bleibend an einem Ort. Da geht es nicht darum, dass ein Haus nach 50 Jahren evt. wieder abgerissen werden könnte, sondern darum, dass man es nicht so einfach wegtransportieren kann. Die Verhüllung des Reichstags durch die Cristos war z.B. so eine nicht-bleibende Installation, die demenstprechend urheberrechtlich geschützt wurde.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Cristos-Analog: Das heist wenn das Abrissunternehmen das Abreissen als Kunst deklariert darf man die Fotos nicht veröffentlichen ;) Gerade bei Hochhaussprengungen wird das teilweise so gemacht um die Filme bei Spielfilmen einzubinden oder auf Discovery zu zeigen.

 

Wie ist es bei den bei Weihnachtsmärkten oft angestrahlten Kirchen? Muss man den Beleuchter fragen ob sein Beleuchten Kunst ist?

 

Muss die Öffentlichkeit vorab informiert werden wenn durch Künstler ein normales und gewohntes Benutzen (Fotografieren) eines öffentliches Gebäudes strafbar wird?

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ist das nun erledigt, weil der gesunde Menschenverstand über die Macht der Lobbyisten gesiegt hat, oder waren die Stürme in den Wassergläsern des I-Nets die Ursache?

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...