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Nick- bzw. Künstlername


suntzu

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Hallo zusammen,

 

vor ein paar Tagen bin ich von der Kuratorin einer Ausstellung angeschrieben worden, dass man an der Ausstellung eines meiner Bilder interessiert sei.

 

Nachdem sich nun meine riesige Freude über die Nachricht beruhigt hat, tut sich eine Frage auf.

 

Im Internet veröffentliche ich meine Bilder immer unter einem "Künstler"-Namen.

Unter diesem bin ich auch angeschrieben worden und würde auch gerne unter diesem in der Ausstellung aufgeführt werden.

 

Nun meine Frage:

 

Kann ich die benötigten Unterlagen mit diesem Namen unterschreiben oder muss hierfür der echte Name genutzt werden?

 

Mir ist bewusst, dass das hier kein Anwalts- & Notarforum ist. 

Aber vielleicht hat ja bereits einer von Euch etwas ähnliches gemacht.

 

Für Hinweise bedanke ich mich schon im Voraus.

 

Grüße

 

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Die Frage kann doch kaum ernst gemeint sein.

Kannst Du weder lesen, schreiben, noch denken, werden die drei Kreuze reichen. Ansonsten gehört es sich wohl, mit seinem richtigen Namen zu unterschreiben.

Künsterlernamen dienen allein dem Marketing, der Eitelkeit und dem Betrug.

Du kannst sicher darum bitten, die Bilder unter Deinem "Künstlernamen" zu präsentieren.

 

Ich zeige mich beeindruckt.

 

kleinfriese

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Ich schätze einmal, dass die Teilnahmebedingungen vom Veranstalter vorgegeben werden.

Daraus ergibt sich, was dieser akzeptiert und auf welcher Grundlage man zur Einigung kommt.

Außerdem wird er Deine Bankdaten benötigen, damit er das großzügig bemessene Honorar nicht im Köfferchen übergeben muss.

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Die Frage kann doch kaum ernst gemeint sein.

Kannst Du weder lesen, schreiben, noch denken, werden die drei Kreuze reichen. Ansonsten gehört es sich wohl, mit seinem richtigen Namen zu unterschreiben.

Künsterlernamen dienen allein dem Marketing, der Eitelkeit und dem Betrug.

Du kannst sicher darum bitten, die Bilder unter Deinem "Künstlernamen" zu präsentieren.

 

Ich zeige mich beeindruckt.

 

kleinfriese

 

Naja, ganz so eindeutig ist das nicht.

 

Künstlernamen können auch dem Schutz der Privatsphäre eines Künstlers dienen.

 

 

Ein vielleicht helfender link:

 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-weg-zum-kuenstlernamen_040484.html

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Das können sie natürlich auch noch.

Bei Verträgen spielt das allerdings keine Rolle. Da ist die natürliche Person schon an sich selbst gebunden.

Da gibts auch nicht viel Spielraum, versprochen.

 

Gruß

 

kleinfriese

 

 

Wenn ich aus obigem geposteten link zitieren darf : 

 

"Kann der Künstlername nach der Eintragung eindeutig einer bestimmten Person zugeordnet werden, können mit dem Künstlernamen auch rechtsverbindlich Verträge unterschrieben und sein Träger unter diesem Namen verklagt werden."

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Bei aller Liebe, dass mag hier kaum zutreffen. Im Übrigen beachte "nicht viel Spielraum".

Du magst das letzte Wort auch sehr gern.

 

Gruß

 

kleinfriese

 

 

 

Nachtrag: ich möchte damit nicht unangemessen böse rüberkommen sondern lediglich die Frage klar und deutlich beantworten.

Habe ich das Ziel einmal wieder verfehlt, bitte ich einmal wieder um Nachsicht und gelobe entspannter erden zu wollen.

 

kleinfriese

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Wenn es um eine Ausstellung unter dem Künstlernamen geht, ist die Identität des Unterschreibenden doch eindeutig und die Unterschrift mit dem Künstlernamen rechtsverbindlich. Ich weiß zwar nicht, warum es so wichtig ist, nicht mit dem bürgerlichen Namen zu unterschreiben, aber wenn’s denn sein muss …

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Künstlername:

 

Schutz für den eigenen Künstlernamen erlangt man daher grundsätzlich über das Urheberrecht oder durch das Namensrecht gemäß §12 BGB. Nach dem Urheberrecht hat ein Künstler das Recht, festzulegen, unter welchem Namen (Pseudonym) er genannt werden will. Das Problem besteht regelmäßig in der Beweisbarkeit im Streitfall, dass man Urheber des geschaffenen Namens ist bzw. einem die Namensrechte hieran zustehen, weil man unter diesem Namen zuerst im Markt bekannt war.

Quelle: Anwalt.de

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Guten Morgen,

 

zunächst möchte ich mich für Eure Antworten und die Links bedanken.

 

Eigentlich wollte ich es vermeiden, mich zum Idioten bei der Kuratorin zu machen.

Das scheine ich dafür aber hier teilweise erreicht zu haben.

 

Nach dem gelesenen habe ich mich dazu entschlossen, mit meinen Echtnamen zu unterschreiben und mein Pseudonym separat anzugeben.

 

Mit welchem Namen ich unterschreibe ist mir gar nicht wichtig. Ich wollte eigentlich nur, dass als Person mein Pseudonym angegeben wird, und ich wollte es einheitlich halten um Missverständnisse zu vermeiden.

 

Eine Vergütung steht sowieso nicht an. Es gibt auf Wunsch eine Besucherkarte und meine namentliche Nennung unter dem Bild.

 

Wünsche Euch allen einen schönen ersten Advent.

 

Viele Grüße

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